IDO-Abmahnung

    • Hallo,
      grüße alle in diesen hilfreichen Forum und besonders alle die sich die Zeit nehmen ihren Mitmenschen zu Helfen. :) :) :)

      Habe einenen Ebay-Shop seit 2011

      Lese schon einige Jahre mit und habe viel gelernt, doch alle Vorsicht und Info hat nicht geholfen ,gestern kam ein Einschreiben:

      Der IDO-Interessenverband hat mir eine Wettbewerbsrechtilche Abmahnug zukommen lassen:

      1.fehlende Information über Mängelhaftungsrechts
      2.Link zur OS-Plattform
      3.Widerrufsbelehrung im Fließtext ohne Überschriften
      4.Keine Information über Speicherung vom Vertragstext

      Abmahnkosten. 232,05 € , Rücksendung und Zahlung bis 19.09.2016

      habe sofort alle Mängel behoben und folgende Lösungsideen:

      1)Abmahnung unterschreiben,den Text "Ferner verpflichte ich mich die Abmahnkosten von 232,05€ binnen 1Woche zu zahlen "
      zu streichen und in einem Anschreiben um Ratenzahlung von 10 € zu bitten mit den Wahren Zuständen:
      Monatseinkommen 500 € , EV und Kontopfändung von Krankenkasse , besser Ebay-shop als Harz4 , sofort 10 € überweisen.

      2)Im Internet behaupten viele Anwälte dass sie sich mit IDO auskennen und helfen können , denke aber
      das die andere Interessen haben , Ratenzahlung muss möglich sein.

      Was haltet ihr von den Lösungen ,gibt es noch andere Möglichkeiten , muss die Frist eingehalten werden ???

      Danke an alle.

      Gruß :O :O :O

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fs928 ()

    • fs928 schrieb:

      Habe Ebay-Shop seit 2011

      Mein herzlichstes Beileid. Und wie lebt es sich mit so einer schweren Behinderung?


      fs928 schrieb:

      Der IDO-Interessenverband hat mir eine Wettbewerbsrechtilche Abmahnug zukommen lassen:

      Jaja, sowas machen die.


      fs928 schrieb:

      1.fehlende Information über Mängelhaftungsrechts

      Mit anderen Worten: Deinen AGB hat der Satz "Die Gewährleistung beträgt bei Neuware 24 Monate" gefehlt bzw was entsprechendes.


      fs928 schrieb:

      2.Link zur OS-Plattform

      Auch die Sau ist hinreichend durchs Dorf getrieben worden. Dabei war es anfangs sogar egal, dass die OS-Platte Form noch gar nicht existiert hatte. Wo der nächste Hammer versteckt liegt erkläre ich dir dann später.


      fs928 schrieb:

      3.Widerrufsbelehrung im Fließtext ohne Überschriften

      Das ist ein technisches Problem bei ebay, wenn Du nicht mit den Rahmenbedingungen arbeitest. Kann insbesondere beim Shop jederzeit wieder auftreten. Auch da gibt es nochmal einen Hammer. Auch dazu komme ich gleich.


      fs928 schrieb:

      4.Keine Information über Speicherung vom Vertragstext

      Eher über die Nichtspeicherung. Ist auch abmahnfähig.

      Also haben die dir ein nettes Rundumpaket geschnürt. Wobei sie aber mit Sicherheit nicht alles erschlagen haben, ich behaupte, ich finde auf Anhieb noch mehr.


      fs928 schrieb:

      1)Abmahnung unterschreiben,

      Die Unterlassungserklärung meinst Du.

      Garantiert nicht. Zumindest nicht in der Form, wie Du sie vom IDO bekommen hast. Aber das müsste man im Einzelfall anhand deiner Angebote, der konkreten Abmahnung und der Unterlassungsforderung sehen.

      Im Moment würde ich denen schreiben, dass Du einstweilen ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die behaupteten Verstöße beseitigt hast, für die Abgabe der UE aber noch eine Frist benötigst, um sie prüfen zu lassen.


      fs928 schrieb:

      den Text "Ferner verpflichte ich mich die Abmahnkosten von 232,05€ binnen 1Woche zu zahlen "
      zu streichen

      Die von Ihnen geltend gemachten Kosten für die Abmahnung bitte ich Sie mir bis zum 30. September 2016, eingehend bei mir, substantiiert zu belegen. Eine Erstattung der üblichen Auslagenpauschale i.H.v. 20 Euro zzgl. USt für Ihre bisherigen Bemühungen erhalten Sie ohne Anerkenntnis einer Zahlungsverpflichtung in der nächsten Woche.

      Macht imer wieder Spaß, denn natürlich müssen die ihre Kosten belegen können. Wenn nicht dir gegenüber, dann eben gegenüber dem Gericht. Hat ihnen das LG Leipzig aber schon vor zwei Jahren erklärt: internetrecht-rostock.de/ido-abmahnkosten.htm

      Als nächstes müsstest Du mal Butter bei die Fische tun, den ganzen Sermon einscannen und an die Redaktion schicken. Wenn die das dann an mich weitregeben dürfen, dann kann ich mir das mal konkret anschauen.

      So, kommen wir nun zu den Hämmern uind weshalb das Unterschreiben einer solchen UE derzeit tödlich ist.

      1.) Den Link zur OS-Plattform soll man idealerweise (heisst es) in das Feld für "Rechtliche Informationen" bei ebay reinpacken. Das unschöne Problem dabei ist, wenn ich die mobile ebay-Seite aufrufe, fehlt dieses Feld. Gibst Du also mir gegenüber so eine UE ab, habe ich dich eine Stunde später mit der Strafsumme am Arsch.

      Wenn Du übrigens den Link zur OS-Plattform gesetzt hast, dann bist Du nur im Moment safe. Je nach Formulierung der UE kann sich das in absehbarer Zeit wieder erledigen, denn dann wirst Du zusätzlich auch darüber informieren müssen, ob Du an dem Schlichtungsverfahren teilnimmst. Kannst Du aber auch gleich machen. "Wir nehmen an dem Schlichtunsgverfahren nicht teil" dazu und der Keks ist gekrümelt.

      2.) Das selbe gilt für die WRB ohne Zeilenumbruch. Auch das ist unabhängig von der Formatierung der WRB im normalen Angebot bei allen Mobilseiten der Fall.

      Ich habe daher den Link zur OS-Plattform immer im Angebot und hinsichtlich der mobilen WRB liegt mir ein Brief aus Luxemburg vor, dass das bei meinen Angeboten tatsächlich von ebay verursacht wird. (Dazu muss man aber ebay aufs Dach steigen und sie massivst in den Hintern treten)


      fs928 schrieb:

      Monatseinkommen 500 € , EV und Kontopfändung von Krankenkasse ,

      Mal 'ne ganz blöde Frage: wieso bist Du selbständig? Da kriegt man doch nach SGB schon mehr. Und das sogar ohne die KV im Genick zu haben.



      fs928 schrieb:

      muss die Frist eingehalten werden ???

      Na zuerst brauchst Du mal eine neue Tastatur. An deiner klemmt das Fragezeichen. :D

      Im Grunde sollte die Frist eingehalten werden. Daher ja mein Hinweis auf die BEseitigung der PRobleme und die Bitte um Fristverlängerung. Zwar könnten die dann eine einstweilige Verfügung beantragen, da Du ja aber die UE prüfen lassen willst und dann auch eine abgeben wirst (ja, wirst Du) ist das für den IDO natürlich riskant.

      Die Auslagenpauschale von 20 Euro entspricht dem, was üblicherweise einem Anwalt nach ZPO für seine Kosten (Papier, Toner, Porto) zustehen kann. Ob Du den Rest auch zahlen musst kommt auf die Antwort vom IDO an. Dann kannst Du immer noch mit "Ratet mal, wann ich zahl" (vulgo: Ratenzahlung) daherkommen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,
      vielen Dank für die Antworten es ist aber zu spät der Brief wurde gestern um 16 Uhr versendet,
      konnte nicht länger warten der Zustellfrist und hab 10 € überwiesen.

      Die Angemahnten Mängel habe ich sofort nach Empfang der Abmahnung geändert.

      Kein SGB ,möchte nicht auf das Niveau der Abmahnanwälte sinken und von anderen leben ,
      eine Beratung durch einen Anwalt kann ich mir z.Z.nicht leisten , würde gerne einen Link
      zu meinen Angeboten hie eingeben dann könnten die AGB und WR hier angesehen werden.


      Gruß Franz
    • fs928 schrieb:

      konnte nicht länger warten der Zustellfrist

      Häbitteß

      fs928 schrieb:

      gestern kam ein Einschreiben:

      Gerade deshalb. Du bekommst am Mittwoch ein Einschreiben und sollst bis Freitag reagieren?

      Schon das wäre der erste Punkt gewesen, deen auf den Hals zu stehen. Mit einer Laufzeit von drei Tagen haben die zu rechnen. Ausserdem beisst sich deine Aussage mit dem hier:

      fs928 schrieb:

      Rücksendung und Zahlung bis 19.09.2016

      Heute ist der 17. nicht der 20.

      fs928 schrieb:

      Die Angemahnten Mängel habe ich sofort nach Empfang der Abmahnung geändert.

      Nein, hast Du nicht. Garantiert nicht. Das komplett zu erledigen ist auf ebay technisch ausgeschlossen. Schon deshalb wäre die UE zwingend zu modifizieren gewesen. Jetzt kannst Du vermutlich nur noch deinen ebay-Shop schliessen und alle Angebote rausnehmen.

      fs928 schrieb:

      würde gerne einen Link
      zu meinen Angeboten hie eingeben dann könnten die AGB und WR hier angesehen werden.

      MAch was ich gesagt habe: Scan den Schriftsatz vom IDO ein (odre fotografier ihn ab) und schick ihn per Mail an redaktion(at)auktionshilfe.info. Ohne genaue Kenntnis was wie abgemahnt wurde und was in der UE steht hilft es wenig, wenn jemand über die Angebote schaut.

      Du hast jetzt einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem IDO, den Du einzuhalten hast weil es sonst richtig teuer werden kann. Du zahlst dann für jeden Verstoß (d.h. pro Angebot) die Vertragsstrafe. Und dann bist Du ganz schnell trotzdem hier:

      fs928 schrieb:

      Kein SGB ,möchte nicht auf das Niveau der Abmahnanwälte sinken und von anderen leben

      Ob Du das dann willst ooder nicht.

      fs928 schrieb:

      eine Beratung durch einen Anwalt kann ich mir z.Z.nicht leisten

      Würde jetzt auch wenig bringen, nachdem Du dem IDO schon alles bestätigt hast, was die wollen. Jetzt kann man nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Ob Du dafür tatsächlich eine Rechtsberatung brauchst oder ob es ausreicht, eine Meinung einzuholen (Merksatz: GG schlägt RDG) musst Du wissen. Ich schau aber dann gerne mal drüber und geb meinen Senf dazu.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich hab jetzt mal beispielhaft ein Angebot rausgekramt von einem, dem das bisschen Abmahnung durch den IDO nicht wehtun würde und zwei Screens angefertigt:






      Wie war das? Keine Absätze, keine Überschriften? Ja, sehe ich hier auch.



      Wo ist da der Link zur OS-Plattform? Und ganz nebenbei gefragt (ist bei dir vermutlich kein Problem) wo ist die HR-Nummer und die Angabe des Registergerichts?

      Und Du willst alles "repariert" haben?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich hab mir das neue Angebot mal angeschaut. Abgesehen davon, dass Du die Hinweise gerne etwas formatieren könntest (aber von HTML hast Du vermutlich weniger Ahnung als von Autoteilen ;) ) fällt mir das hier auf:

      Unsere E-Mail-Adresse finden unter Rechtliche Informationen des Verkäufers


      Hmmm......

      EU VO 523/2013 schrieb:

      Artikel 14


      Information der Verbraucher


      (1) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.

      (2) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind, eine oder mehrere AS-Stellen für die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, informieren die Verbraucher über die Existenz der OS-Plattform und die Möglichkeit, diese für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie stellen auf ihren Websites sowie, falls das Angebot über E-Mail erfolgt, in dieser E-Mail einen Link zu der OS-Plattform ein. Diese Informationen sind gegebenenfalls auch in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge aufzunehmen.
      (...)
      (7) Unternehmer, die verpflichtet sind, Informationen gemäß den Absätzen 1 und 2 und den in Absatz 3 genannten Bestimmungen zu veröffentlichen, veröffentlichen diese Informationen möglichst gebündelt.

      Ich will ja nicht pingelig sein, aber da gehört nach Abs. 1 i.V.m. Abs. 7 wohl eine Mailadresse hin. Ob Du die Mails dahin dann auch abholst oder direkt nach dev/nul beförderst ist eher nebensächlich.

      Ausserdem "darfst" Du am 1. Februar 2017 eventuell gleich wieder nachbasteln. Da treten nämlich die §§ 36 und 37 des bereits verabschiedeten Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in Kraft.

      gesetze-im-internet.de/vsbg/

      Im Grunde musst Du vermutlich nicht darüber informieren, aber der Satz "Ich muss bei diesem Schwachsinn nicht mitmachen und tue das auch nicht" tut zumindest nicht weh - schafft aber von vornherein Klarheit.

      Letztlich betrifft das ja "nur" alle, die mehr als 10 Mitarbeiter haben und sich eine vom IDO eingefangen haben. Denn die dürfen sich dann nächstes Jahr gleich wieder über Post freuen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,
      vielen Dank für die Info

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Im Grunde musst Du vermutlich nicht darüber informieren, aber der Satz "Ich muss bei diesem Schwachsinn nicht mitmachen und tue das auch nicht" tut zumindest nicht weh - schafft aber von vornherein Klarheit.


      wollte ich auch sofort machen aber ist das nicht sehr provokativ * ,und denkt der Kunde dann nicht:
      <p style="font-size: 13px; background-color: rgb(241, 245, 250);">"wieso stellst du Depp diesen Link hier ein wenn du nicht mitmachst"
      <p style="font-size: 13px; background-color: rgb(241, 245, 250);">
      <p style="font-size: 13px; background-color: rgb(241, 245, 250);">*kann Fehler enthalten



      6) Mindestens zweimal im Jahr beruft die Kommission eine Versammlung der Mitglieder des OS-Kontaktstellennetzes ein, um einen Austausch bewährter Verfahren und eine Erörterung wiederkehrender Probleme beim Betrieb der OS-Plattform zu ermöglichen.

      dann können wir uns bestimmt 2 mal im Jahr auf Änderungen freuen und hoffen dass die
      Abmahner nicht schneller sind.



      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich will ja nicht pingelig sein,
      ich bitte darum , bei der §§§-Flut kann mann nicht pingelig genug sein , besser als eine Abmahnung


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ausserdem "darfst" Du am 1. Februar 2017 eventuell gleich wieder nachbasteln. Da treten nämlich die §§ 36 und 37 des bereits verabschiedeten Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in Kraft.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Unsere E-Mail-Adresse finden unter Rechtliche Informationen des Verkäufers
      ist mir schon aufgefallen,schaffe es aber nur die Angebote einzel zu ändern ,gebündelt klappt bei mir nicht.

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