Bekannter Spaßbieter bietet bei laufender Auktion mit

    • Bekannter Spaßbieter bietet bei laufender Auktion mit

      Hallo miteinander!

      Ich bin neu bei eBay, habe meine erste Auktion am laufen und habe nun folgendes Problem, dass ein Spaßbieter derzeit bei mir Höchstbietender ist und womöglich den Zuschlag heute erhalten wird. Spaßbieter deshalb, da ich mir sein Bewertungsprofil angeschaut habe.

      Ich habe mich informiert und nun erst mal den Käufer ist die Sperrliste aufgenommen. Das Gebot habe ich nicht gestrichen, da unter der Infoseite von eBay der Fall "Spaßbietet" nicht abgedeckt wird. Ich nehme an, dass die Sperrliste auf die laufende Auktion keine Auswirkung hat und ein vorher festgelegtes höheres Gebot von ihm wohl automatisch abgegeben wird.

      Bei dem Spaßbieter handelt es sich um: schmid_011

      Jetzt in der laufenden Auktion kann ich nicht mehr eingreifen, richtig? Wie gehe ich nach dem Kauf vor? Wie oft und ab wann mahne ich den Betrag an, bevor ich einen Fall eröffnen sollte? Erstattet eBay dann die Gebühren zeitnah oder wird das ein langes hin und her? Sollte der Käufer mich "zur Strafe" schlecht bewerten, kann ich diese Bewertung erfolgreich anfechten?

      Vielen Dank für eure Antworten und Hilfestellungen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ziegensittich ()

    • Ziegensittich schrieb:

      Hallo miteinander!

      Ich bin neu bei eBay, habe meine erste Auktion am laufen und habe nun folgendes Problem, dass ein Spaßbieter derzeit bei mir Höchstbietender ist und womöglich den Zuschlag heute erhalten wird. Spaßbieter deshalb, da ich mir sein Bewertungsprofil angeschaut habe.

      Ich habe mich informiert und nun erst mal den Käufer ist die Sperrliste aufgenommen. Das Gebot habe ich nicht gestrichen, da unter der Infoseite von eBay der Fall "Spaßbietet" nicht abgedeckt wird. Ich nehme an, dass die Sperrliste auf die laufende Auktion keine Auswirkung hat und ein vorher festgelegtes höheres Gebot von ihm wohl automatisch abgegeben wird.

      Bei dem Spaßbieter handelt es sich um: schmid_011

      Jetzt in der laufenden Auktion kann ich nicht mehr eingreifen, richtig? Wie gehe ich nach dem Kauf vor? Wie oft und ab wann mahne ich den Betrag an, bevor ich einen Fall eröffnen sollte? Erstattet eBay dann die Gebühren zeitnah oder wird das ein langes hin und her? Sollte der Käufer mich "zur Strafe" schlecht bewerten, kann ich diese Bewertung erfolgreich anfechten?

      Vielen Dank für eure Antworten und Hilfestellungen!

      ich frage rund 10+ Tage nach Angebotsende beim Käufer nach, ob es ein Problem bei der Überweisung gab (Paypal nutze ich nicht) - kommt dann zeitnah keine Antwort / kein Geld, eröffne ich einen Fall bzgl. Nichtzahlung

      gleichzeitig setze ich dem Käufer eine klar datierte Frist für den Zahlungseingang auf meinem Konto von rund 14 Tagen - kommt dann kein Geld, wird der Kaufvertrag aufgelöst und der Fall von mir mit "Zahlung nicht erhalten" geschlossen ... ich mache das per Mail bzw. Nachricht über das eBay-System, einige raten auch zu einem Einschreiben

      den Fall lasse ich solange offen, wie die von mir gesetzte Frist läuft, viele schließen den Fall aber direkt nach 4 Tagen

      der Fall muß von Dir spätestens am 36. Tag nach Angebotsende (Uhrzeit beachten) geschlossen werden, damit Du die Verkaufsprovision erstattet bekommst und der Käufer eine Verwarnung erhält - wenn eBay den Fall automatisch schließt, weil die 36 Tage um sind, gibt es keine Provisionserstattung und keine Verwarnung

      die Gutschrift erscheint eigentlich unmittelbar in Deinem Verkäuferkonto - je nach Einstellung des Rechnungsformats wird sie bei der aktuellen bzw. nächsten Gebührenrechnung angerechnet

      solltest Du ein Guthaben haben, kannst Du es verbrauchen oder Dir auszahlen lassen (ab 1 Euro glaube ich), das dauert aber unter Umständen bis zu 30 Tage

      falls der Käufer vor der Fallschließung bewertet hat, sollte diese Bewertung "eigentlich" mit der Verwarnung gelöscht werden, allerdings war letzte Woche ein Verkäufer in den Foren, bei dem das nicht passiert ist - dann müßte man sich ggf. mit dem Kundenservice in Verbindung setzen
    • Liebe hasjana,

      vielen Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort, diese werde ich mir speichern, damit ich Fall der Fälle darauf zurückgreifen kann.

      Für diesen Fall brauche ich diese Vorgehensweise wohl nicht durchführen, denn der Spaßbieter wurde im letzten Moment noch um 50 Cent überboten, bevor er gegangen wurde.

      Liebe Schützin,

      auch dir vielen Dank für deinen Einsatz und wenn die Entsorgung dir zu verdanken ist fetten Daumen hoch dafür. dass er nicht mehr rumtrollen kann.

      Ich hoffe mir ist noch eine Frage gestattet. In der Verkaufsemail werden mir die Bewertungspunkte (weit über 1500) des Käufers angezeigt. Rufe ich das Profil auf der Homepage von eBay auf, dann ist dieses auf "privat". Ist es normal, dass es dort Differenzen in der Anzeige gibt oder hat der Käufer dies nach dem ersteigern geändert, ohne dass ich da viel hinein interpretieren will?
    • man kann das Bewertungsprofil auf "privat" setzen, sodaß die einzelnen Bewertungen bzw. die Kommentare nicht zu sehen sind - mit einem privaten Bewertungsprofil kann man nur kaufen, aber nicht verkaufen

      auf den eBay-Seiten wird das z.T. unterschiedlich dargestellt, mitunter wird die Anzahl der Bewertungen noch angezeigt, und man sieht erst beim Aufrufen des Profils, daß es auf privat gesetzt wurde, mitunter steht dort gleich in den Klammern "privat" ... oder wie aktuell aus welchem Grund auch immer in englisch "private"
    • Ziegensittich schrieb:

      Für diesen Fall brauche ich diese Vorgehensweise wohl nicht durchführen, denn der Spaßbieter wurde im letzten Moment noch um 50 Cent überboten, bevor er gegangen wurde.
      Dann hat er Dir ja sogar noch ein paar Cent mehr Auktionserlös beschert :D

      Ziegensittich schrieb:

      wenn die Entsorgung dir zu verdanken ist fetten Daumen hoch dafür. dass er nicht mehr rumtrollen kann.
      Nu, ich hatte ihn in der Tat mal sehr energisch als "non-paying bidder" gemeldet. Bei dem Profil hätte eBay den eigentlich schon längst von selbst entsorgen müssen, der hat ja wohl im Laufe seiner 17 Monate währenden Existenz bei eBay Fälle für nicht bezahlte Artikel in 2stelliger Anzahl verursacht...

      Ziegensittich schrieb:

      Ich hoffe mir ist noch eine Frage gestattet. In der Verkaufsemail werden mir die Bewertungspunkte (weit über 1500) des Käufers angezeigt. Rufe ich das Profil auf der Homepage von eBay auf, dann ist dieses auf "privat". Ist es normal, dass es dort Differenzen in der Anzeige gibt oder hat der Käufer dies nach dem ersteigern geändert, ohne dass ich da viel hinein interpretieren will?
      Das ist ein Bug, den eBay selbst zu verantworten hat, tatsächlich wird die Anzahl der Bewertungen immer in der Verkaufs-Mail angegeben, auch wenn das Profil auf privat steht. Da kann der Käufer nichts gegen tun.
    • Ich mache wohl 3 Kreuze, wenn ich diesen Verkauf erfolgreich abschließe und entfremde mal meinen Thread.

      Gestern hat eBay mein Konto gesperrt und die bereits beendete Auktion gelöscht, aus welchen Gründen auch immer.

      Ich habe seit meiner Anmeldung vor ein paar Tagen und noch vor Einstellen des Artikels meinen Benutzernamen geändert und einen Artikel per Sofortkauf und Kreditkartenzahlung erworben. Nach dem bezahlen habe ich wohl eine automatische Bewertung erhalten. Irgendwie müssen da wohl Alarmglocken angegangen sein?

      Nach Kontaktaufnahme via Antwort auf die Sperr-Email, wollte eBay eine Ausweiskopie, die ich Ihnen zukommen ließ. Einige Zeit später war das Konto zum Glück wieder freigeschalten. Aber wieso und warum wird man wohl nicht erfahren, auch gab es kein Wort des Bedauerns.

      Nun habe ich folgendes Problem:

      Unter "Verkaufte Artikel" erscheint mein Verkauf mit dem Höchstbietenden und dem Auswahlmenü, in dem ich "Zahlung erhalten", "Sendungsnummer hinzufügen" und anderes auswählen könnte, aber der Artikel selbst ist nicht mehr bei eBay vorhanden, Zitat "Dieses Angebot wurde entfernt oder ist nicht mehr verfügbar.".

      Besteht denn überhaupt noch ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und mir? Soll ich den Käufer per eBay-Nachricht kontaktieren und um Zahlung bitten? Ich nehme aber an, dass der Käufer nach meinem Abgang auch eine entsprechende Email bekommen hat und dass bei ihm mein Artikel wohl gar nicht mehr gelistet ist. Der wird sich ja auch verarscht vorkommen, dass ich plötzlich wieder Aktiv bin.

      Das nervt mich extrem, auch weiß ich jetzt nicht, ob eBay mir den "Verkauf" nun in Rechnung stellt und ob ich den Artikel neu ohne Folgen einstellen darf. Eigentlich müsste doch nur ein Mitarbeiter ein paar Klicks machen, um das Angebot wieder verfügbar zu machen, da gibt es sicherlich im Backend so einige Möglichkeiten. Vielleicht geschieht das auch noch.

      Ich würde mich um eine Hilfestellung und den einen oder anderen Rat freuen.
    • Also der bereits geschlossene Kaufvertrag mit dem Käufer hat auch weiterhin Bestand. Daran ändert auch das Löschen der Transaktion durch eBay nichts mehr.
      Du solltest Dich also in jedem Fall erstmal mit dem Käufer in Verbindung setzen und dem mitteilen, daß er mit Dir ( und Du mit ihm ) nach wie vor einen rechtsgültigen Vertrag hat und Du willens bist, diesen auch zu erfüllen und das weiterhin auch von ihm erwartest.
      Du kannst ihm ja sicherheitshalber nochmal Deine Kontaktdaten mitteilen ( obwohl er die Verkaufsmail ja eigentlich noch haben sollte,), außerdem Deine Kontodaten oder Paypaladresse, je nachdem, welche Zahlungsarten Du angeboten hattest. Darüberhinaus kannst Du ihm Deine Telefonnummer mitteilen, evtl schafft ein persönliches Gespräch etwas mehr Klarheit und Vertrauen.

      In jedem Fall haben die planlosen Aktivitäten des Plattformbetreibers keinerlei Einfluss auf einen beiderseits rechtskräftig geschlossenen Kaufvertrag zwischen zwei Nutzern der Plattform. Das Löschen der Transaktion hat allenfalls Einfluss auf die Verpflichtungen, die Dir gegenüber dem Plattformbetreiber entstanden sind. Normalerweise sind für eine gelöschte Transaktion keine Gebühren mehr zu zahlen. Und Der Käufer kann nicht mehr über eBay für Nichtzahlung verwarnt werden.
      Aber vor einem deutschen Gericht könntest Du ihn aufgrund des weiterhin bestehenden Kaufvertrages durchaus auf Zahlung verklagen.

      Umgekehrt kann der Käufer aber auch Dich auf Lieferung verklagen. Damit ist Deine Frage wohl eindeutig beantwortet, ob Du den Artikel jetzt einfach so wieder neu einstellen kannst: Die Antwort ist ein klares NEIN. Denn Du hast derzeit bereits einen Kaufvertrag für diesen Artikel. Du musst also erstmal mit dem aktuellen Vertragspartner eine eindeutige Übereinkunft treffen bezüglich dieses Vertrages. Der Vertrag kann nur in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst werden, es müssen also Käufer und Verkäufer schriftlich klar ausdrücken, daß beide mit einer Aufhebung des Vertrages einverstanden sind. Erst dann darfst Du den Artikel erneut zum Kauf anbieten, um nicht plötzlich 2 rechtsgültige Kaufverträge für denselben Artikel an der Backe zu haben, das kann sonst ziemlich teuer werden.... Verpflichtet zu diesem Schritt ist aber keiner von euch. Wenn Du also nicht zurücktreten willst vom Kaufvertrag, musst Du das auch nicht, musst dann aber evtl die Vertragserfüllung vor Gericht einklagen, wenn sich der Käufer völlig quer stellt.

      Könntest Du bitte mal die Artikelnummer des gelöschten Angebotes nennen?
    • Ziegensittich schrieb:

      Ich habe seit meiner Anmeldung vor ein paar Tagen und noch vor Einstellen des Artikels meinen Benutzernamen geändert und einen Artikel per Sofortkauf und Kreditkartenzahlung erworben. Nach dem bezahlen habe ich wohl eine automatische Bewertung erhalten. Irgendwie müssen da wohl Alarmglocken angegangen sein?

      Was das war müsste in der Sperrmail stehen. Bei dem Vorgang würde ich auf einen "vermuteten Fremdzugriff" tippen. Der springt automatisch an, wenn die Sicherheizroutine von ebay irgendwas "ungewöhnliches" bemerkt.

      Bösartiges OT: Wenn jetzt jemand fragt, wieso die dann bei den üblichen Betrugsmaschen cniht anspringt sondern statt dessen lieber normale Verkäufer belästigt, dann steht die Antwort schon da. Die üblichen Betrugsmaschen auf ebay sind schiesslich nichts ungewöhnliches, normale Verkäufer dagegen schon.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Schützin,

      vielen Dank für deine Antwort. Ich habe nun den Käufer kontaktiert und ihm die Umstände einigermaßen erklärt und ihm nochmals alle Daten mitgeteilt, gerne auch zu Kontaktaufnahme außerhalb von eBay (Email/Telefon). Ich hoffe mal, dass wenigstens eine Antwort kommt. Im Moment bin ich mit jeder Antwort zufrieden, egal ob positiv oder negativ, denn dann weiß man wenigstens woran man ist. Ärgerlicher stelle ich mir ein Todstellen vor, aber warten wir erst einmal ab.

      Die Artikelnummer war 122120460680



      Hallo Löschbert Bastelhamster,

      in der Sperrmail stand für mich leider nichts Aussagekräftiges, ihr eBay-Experten könnt da wohl eher zwischen den Zeilen etwas herauslesen. ;)

      bei der Überprüfung Ihres eBay-Kontos sind wir auf Aktivitäten gestoßen, die
      Anlass zu ernsthaften Sicherheitsbedenken geben. Aus diesem Grund haben wir für
      Ihr Konto folgende Maßnahmen ergriffen:
      – Ihr eBay-Konto wurde gesperrt.
      – Eines oder alle Ihre Angebote wurden möglicherweise entfernt. Weiter unten in
      dieser E-Mail finden Sie eine Liste aller entfernten Artikel.

      Bei der Anmeldung stand ja auch etwas von einem Abgleich mit der Schufa-Datenbank. Insofern verwundert mich, dass die Anmeldung reibungslos funktionierte, eine Sperrung erfolgte und durch Zusendung der Personalausweis-Kopie wieder alles in Lot ist. Im Ausweis steht nach dr Schwärzung auch nicht mehr, als ich bei der Anmeldung angab. Aber was weiß ich schon. :)

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    • Schützin schrieb:

      Also der bereits geschlossene Kaufvertrag mit dem Käufer hat auch weiterhin Bestand. Daran ändert auch das Löschen der Transaktion durch eBay nichts mehr.
      Du solltest Dich also in jedem Fall erstmal mit dem Käufer in Verbindung setzen und dem mitteilen, daß er mit Dir ( und Du mit ihm ) nach wie vor einen rechtsgültigen Vertrag hat und Du willens bist, diesen auch zu erfüllen und das weiterhin auch von ihm erwartest.
      Du kannst ihm ja sicherheitshalber nochmal Deine Kontaktdaten mitteilen ( obwohl er die Verkaufsmail ja eigentlich noch haben sollte,), außerdem Deine Kontodaten oder Paypaladresse, je nachdem, welche Zahlungsarten Du angeboten hattest. Darüberhinaus kannst Du ihm Deine Telefonnummer mitteilen, evtl schafft ein persönliches Gespräch etwas mehr Klarheit und Vertrauen.

      In jedem Fall haben die planlosen Aktivitäten des Plattformbetreibers keinerlei Einfluss auf einen beiderseits rechtskräftig geschlossenen Kaufvertrag zwischen zwei Nutzern der Plattform. Das Löschen der Transaktion hat allenfalls Einfluss auf die Verpflichtungen, die Dir gegenüber dem Plattformbetreiber entstanden sind. Normalerweise sind für eine gelöschte Transaktion keine Gebühren mehr zu zahlen. Und Der Käufer kann nicht mehr über eBay für Nichtzahlung verwarnt werden.
      Aber vor einem deutschen Gericht könntest Du ihn aufgrund des weiterhin bestehenden Kaufvertrages durchaus auf Zahlung verklagen.

      Umgekehrt kann der Käufer aber auch Dich auf Lieferung verklagen. Damit ist Deine Frage wohl eindeutig beantwortet, ob Du den Artikel jetzt einfach so wieder neu einstellen kannst: Die Antwort ist ein klares NEIN. Denn Du hast derzeit bereits einen Kaufvertrag für diesen Artikel. Du musst also erstmal mit dem aktuellen Vertragspartner eine eindeutige Übereinkunft treffen bezüglich dieses Vertrages. Der Vertrag kann nur in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst werden, es müssen also Käufer und Verkäufer schriftlich klar ausdrücken, daß beide mit einer Aufhebung des Vertrages einverstanden sind. Erst dann darfst Du den Artikel erneut zum Kauf anbieten, um nicht plötzlich 2 rechtsgültige Kaufverträge für denselben Artikel an der Backe zu haben, das kann sonst ziemlich teuer werden.... Verpflichtet zu diesem Schritt ist aber keiner von euch. Wenn Du also nicht zurücktreten willst vom Kaufvertrag, musst Du das auch nicht, musst dann aber evtl die Vertragserfüllung vor Gericht einklagen, wenn sich der Käufer völlig quer stellt.

      Könntest Du bitte mal die Artikelnummer des gelöschten Angebotes nennen?

      in der Kaufbestätigung wird seit mehreren Monaten bei einigen wohl die Adresse nicht angezeigt - es wurde im Forum geschrieben, daß es html-Mails betrifft, in der Text-Version ist bei einem Mitglied dann die Adresse enthalten gewesen ... allerdings bekomme ich html-Mails, und hatte da bis auf die "Testphase" von eBay im letzten Jahr immer alle Daten mit drin, auch in diesem Jahr

      es ist also nicht unbedingt gewährleistet, daß ein Käufer die Daten erhält, egal ob er html- oder Textmails erhält

      das Problem bei Ziegensittich wäre, daß der Käufer vermutlich auch über die Kontaktdatenabfrage bei eBay die Adresse nicht erhält, aufgrund der Löschung des Artikels - aber versuchen könnte er es natürlich