Hallo miteinander!
Ich bin neu bei eBay, habe meine erste Auktion am laufen und habe nun folgendes Problem, dass ein Spaßbieter derzeit bei mir Höchstbietender ist und womöglich den Zuschlag heute erhalten wird. Spaßbieter deshalb, da ich mir sein Bewertungsprofil angeschaut habe.
Ich habe mich informiert und nun erst mal den Käufer ist die Sperrliste aufgenommen. Das Gebot habe ich nicht gestrichen, da unter der Infoseite von eBay der Fall "Spaßbietet" nicht abgedeckt wird. Ich nehme an, dass die Sperrliste auf die laufende Auktion keine Auswirkung hat und ein vorher festgelegtes höheres Gebot von ihm wohl automatisch abgegeben wird.
Bei dem Spaßbieter handelt es sich um: schmid_011
Jetzt in der laufenden Auktion kann ich nicht mehr eingreifen, richtig? Wie gehe ich nach dem Kauf vor? Wie oft und ab wann mahne ich den Betrag an, bevor ich einen Fall eröffnen sollte? Erstattet eBay dann die Gebühren zeitnah oder wird das ein langes hin und her? Sollte der Käufer mich "zur Strafe" schlecht bewerten, kann ich diese Bewertung erfolgreich anfechten?
Vielen Dank für eure Antworten und Hilfestellungen!
Ich bin neu bei eBay, habe meine erste Auktion am laufen und habe nun folgendes Problem, dass ein Spaßbieter derzeit bei mir Höchstbietender ist und womöglich den Zuschlag heute erhalten wird. Spaßbieter deshalb, da ich mir sein Bewertungsprofil angeschaut habe.
Ich habe mich informiert und nun erst mal den Käufer ist die Sperrliste aufgenommen. Das Gebot habe ich nicht gestrichen, da unter der Infoseite von eBay der Fall "Spaßbietet" nicht abgedeckt wird. Ich nehme an, dass die Sperrliste auf die laufende Auktion keine Auswirkung hat und ein vorher festgelegtes höheres Gebot von ihm wohl automatisch abgegeben wird.
Bei dem Spaßbieter handelt es sich um: schmid_011
Jetzt in der laufenden Auktion kann ich nicht mehr eingreifen, richtig? Wie gehe ich nach dem Kauf vor? Wie oft und ab wann mahne ich den Betrag an, bevor ich einen Fall eröffnen sollte? Erstattet eBay dann die Gebühren zeitnah oder wird das ein langes hin und her? Sollte der Käufer mich "zur Strafe" schlecht bewerten, kann ich diese Bewertung erfolgreich anfechten?
Vielen Dank für eure Antworten und Hilfestellungen!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ziegensittich ()