Greift §119, wenn ein Artikel in der falschen Kategorie eingestellt wurde?

    • Das würde ich nicht pauschal beantworten wollen. Dazu müsste man die konkrete Auktion kennen. Denn das kommt meiner Meinung nach erst dann in Betracht, wenn durch die falsche Kategorie bei einem durchschnittlichen Käufer ein Irrtum über die Beschaffenheit der Ware erzeugt werden kann. Ansonsten wird es schwer (als Verkäufer) nachzuweisen, dass man sich bei der Abgabe der Willenserklärung vertan hat.

      Wer soll sich denn in diesem Fall auf §119 berufen? Der Käufer oder der Verkäufer?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Wer soll sich denn in diesem Fall auf §119 berufen? Der Käufer oder der Verkäufer?

      Das ist, denke ich mal, die erste zu stellende Frage.

      Die zweite lautet: Artikelnummer?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Klassisches Beispiel ist der leere Karton, der in der Kategorie "Handys ohne Vertrag" eingestellt wurde. Den muß der K (auch deshalb) nicht abnehmen, weil er beim Browsen durch die Handykategorie davon ausgehen kann, daß es sich bei den Angeboten um Handy handelt.

      Also ja, grundsätzlich kann die falsche Kategorie ein Fall für den §119 sein. Natürlich gilt das auch für einen VK, der z.B. durch irrtümliche Kategoriewahl etwas ganz anderes verkauft als beachsichtigt (Beispiel: Massivgold statt vergoldet) und auf einmal vom andersmeinenden Käufer in Anspruch genommen wird.

      Im Gesetz steht natürlich nix von eBay-Kategorien, da steht was von einer Willenserklärung, die man unter anderen Umständen so nicht abgegeben hätte. Die Kategoriewahl kann aber gerade wesentliche Eigenschaften der Sache (Abs. 2) festlegen; genau genommen ist das sogar der Sinn von Kategorien.

      Der VK hätte dann noch zu erklären, wie ihm der Irrtum unterlaufen ist, schließlich hat er die Kategorie ausgewählt. Was bei nebeneinanderstehenden Kategorien vielleicht auf der Hand liegt, kann bei einer Kategorie von der anderen Seite des Kategoriebaums schon mal eine Nachfrage wert sein. Wobei eBay durchaus Fallstricke bereit hält, z.B. wenn man "ähnliche Artikel" einstellt oder sich einer Vorlage bedient, insofern würde ich vor schnellen Urteilen warnen.
    • Naja, die Auktion läuft ja noch. Da brauchst du gar nicht zum Irrtum greifen, du kannst im Grunde wegen eines Einstellfehlers nach eBay-Grundsatz vorzeitig beenden. Warum "im Grunde"? Weil die falsche Kategoriewahl als konkretes Beispiel bislang noch nicht gerichtlich auf Herz und Nieren geprüft ist und dir niemand garantieren kann, daß dein derzeitiger Höchstbieter nicht ein Querulant oder notorischer Rechthaber ist.

      Ich würde dir insofern zur Sicherheit raten, vorher jemanden drüberbieten zu lassen, der garantiert nicht auf einem Vertrag bestehen wird. Aber keinen Quatsch machen, also niemanden aus der Familie bieten lassen oder so.

      Fürchtest du ein paar Euro Einnahmeverlust wegen der falschen Kategorie? Oder reden wir von signifikanten Summen? Falls ersteres, laß doch einfach laufen, deine ehrlich interessierten Bieter vergrätzt du so oder so durch einen vorzeitigen Abbruch. Ist es das wert?
    • Tja, Du bist ja leider im Moment nicht telefonisch erreichbar. Sonst hätte sich dein Problem eben gelöst. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Korrektur, es hat sich eben gelöst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.