Käufer meldet sich erst nach über einem Jahr

    • Käufer meldet sich erst nach über einem Jahr

      Moin

      Frage ist nur wie Verhalten?

      Ich habe vor über einem Jahr ein Regal Verkauft über ebay.
      Abgesprochen war Er bezahlt und schickt nen Kumpel zwecks Abholung vorbei
      so weit so gut.
      Regal wurde bezahlt aber Termin der Abholung platze und Kontakt kam auch nicht mehr zu stande
      Käufer war plötzlich verschwunden.
      Hab das Teil jetzt neu bei ebay reingestzt wurde auch verkauft ist zwar noch nicht abgeholt.
      Jetz hat sich der alte Käufer komischer Weise auch gemeldet.
      Er möchte es gerne haben.

      Hat er eigentlich darauf noch ein Recht trotz Bezahlung?
      Ich bin doch nicht Verpflichtet Sachen Jahrelang zu horten in der Hoffnung es kommt noch einer
      mal vorbei oder?

      Gedanke war er bekommt die Kohle abzüglich ebay Gebühren oder er muß sich so lange Gedulden ob der andere
      es nicht abholt und dann kann er es bekommen.

      Gruß
    • m_atze schrieb:

      Moin

      Frage ist nur wie Verhalten?

      Ich habe vor über einem Jahr ein Regal Verkauft über ebay.
      Abgesprochen war Er bezahlt und schickt nen Kumpel zwecks Abholung vorbei
      so weit so gut.
      Regal wurde bezahlt aber Termin der Abholung platze und Kontakt kam auch nicht mehr zu stande
      Käufer war plötzlich verschwunden.
      Hab das Teil jetzt neu bei ebay reingestzt wurde auch verkauft ist zwar noch nicht abgeholt.
      Jetz hat sich der alte Käufer komischer Weise auch gemeldet.
      Er möchte es gerne haben.

      Hat er eigentlich darauf noch ein Recht trotz Bezahlung?
      Ich bin doch nicht Verpflichtet Sachen Jahrelang zu horten in der Hoffnung es kommt noch einer
      mal vorbei oder?

      Gedanke war er bekommt die Kohle abzüglich ebay Gebühren oder er muß sich so lange Gedulden ob der andere
      es nicht abholt und dann kann er es bekommen.

      Gruß


      sofern nicht mit Fristsetzung der Kaufvertrag aufgelöst wurde, ist der Kaufvertrag immer noch gültig

      Kontakt hätte man ggf. auch über den Zahlungsweg versuchen können - also Geld (oder von mir aus einen kleinen Teilbetrag, wird allerdings von den Banken nicht gerne gesehen) zurückzahlen mit der Aufforderung zur Abholung / Kontaktaufnahme

      ach ja: gratuliere, Du hast jetzt 2 Käufer für ein- und dasselbe Regal

      wie hast Du eigentlich versucht, Kontakt aufzunehmen? über ebay? per Mail? mal geschaut, ob er eine Telefonnummer veröffentlicht hat? per Brief?
    • Klar hat der erste Käufer ein Recht auf sein Eigentum, du hättest ihm nachverfolgbar (z.B. Einschreiben) eine Frist zur Abholung setzen müssen und nach fruchtlosem Fristablauf entweder Standgeld verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten und dem Käufer seinen Kaufpreis erstatten.

      Wie schon gesagt hast du jetzt zwei Kaufverträge am Backen und musst sehen wie du dich da raus windest, du warst zwar im recht, hättest es aber auch durchsetzen müssen, durch dein Jahr abwarten und tote Fliege spielen hast du nicht besser gehandelt wie der Käufer