Betrug oder nicht

    • Betrug oder nicht

      Moin

      Hab ein Navi ersteigert, relativ günstig und vor allem weil es in meinem Nahbereich ist wegen Selbstabholung die auch expliziet angeboten wird.

      Geht um diese Auktion: ebay.de/itm/172361474290

      Erst sagte die Dame zu, ich könnte am 12.10.2016 vorbei kommen, 10 Minuten später die Aufforderung per Überweisung zu bezahlen, mit der Ausrede es wäre zu weit in ihre Privatsphäre hinein wenn jemand vorbei käme und vor ort in bar bezahlt, für mich ein Fall für den Irrenarzt!

      Jetzt habe ich mal die Bankdaten gezogen, die passen überhaupt nicht zu der Verkäuferin:

      Überweisungsdaten

      Empfänger xxxxxxxxx xxxxxxxx
      Name der Bank Postbank Frankfurt
      Bankleitzahl 50010060
      Kontonummer xxxxxxxxxxx
      Filialleitzahl
      Keine Angabe
      RIB-Schlüssel
      Keine Angabe
      Eindeutige Zahlungsnummer
      Keine Angabe
      Hinweise des verkäufers
      Bitte überweisen Sie den Betrag an dieses Konto.
      Für internationale Zahlungen
      IBAN xxxxxxxxxxxxxxxx
      SWIFT PBNKDEFF

      Und hier die Daten der Verkäuferin:
      xxxxxxxxxxxxxxxx

      Können die Leute mit besonderen Möglichkeiten das mal abgleichen

      Danke


      Red

      Daten bis zur Klärung editiert.
    • die VKn scheint auf zumindest bei ihren Artikelpreisen nachzuhelfen - gut, danach wurde nicht gefragt, kommt trotzdem nicht sehr seriös rüber

      Bieter h***h (102) ist auf jeden Fall gerne dabei und hat auch schon im August etwas ersteigert

      ich hätte auch die Bankverbindung nicht abgerufen, sondern die Kaufabwicklung mit der Angabe "Barzahlung bei Abholung" abgeschlossen - da könnte sich die Verkäuferin dann nicht herauswinden

      jetzt hat Sternchen in der Kaufawicklung angegeben, sie(?) will per Überweisung zahlen - ob man dann ggf. ein Recht auf Abbruch hat, weil man auf einmal doch abholen will?

      man könnte ja auch noch vorschlagen, sich beim nächsten Supermarkt auf dem Parkplatz zu treffen - so von wegen Privatsphäre und so
    • Ein Fall fürs Irrenhaus ist es nun nicht, Fremde nicht in die Wohnung lassen zu wollen, aber ein Fall für "vorher drüber nachdenken" mit Sicherheit.

      Ein Treffen auf "neutralem Grund" ist immer eine gute Idee.

      Ich würde dir raten, mit Verweis auf die nicht passende Kontoverbindung und das Hin- und Her von der Unsicherheitseinrede (§321 BGB) Gebrauch zu machen und ihr zu sagen, daß eine Abwicklung, bei der du in Vorleistung trittst, für dich nicht (mehr) in Frage kommt.

      Ansonsten noch, Postbankkonten haben nichts mit dem Wohnort zu tun, die Postbank hat mehrere Bankleitzahlen in verschiedenen großen Städten wie Berlin, Frankfurt usw., die Konten werden fortlaufend vergeben. Es gibt nichtmal einen Zusammenhang zwischen BLZ und Wohnregion des Inhabers.
    • Was mir aufstößt ist das Kontoinhaber ein anderer ist als die Verkäuferin

      Verkäuferin --> Heike xyz
      Kontoinhaber --> Heiko zyx

      Bin mal gespannt was die Dame antwortet in bezug auf die unterschiedlichen identitäten

      Krank in der Birne ist für mich das sie erst die von ihr selbst angebotene Abholung akzeptiert und 10 Minuten später zurück rudert

      Die Dame ist an der Ebay Anmeldeadresse auch melderechtlich vom EMA erfasst, der Kontoinhaber ist in der Region unbekannt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Sternchen schrieb:

      Kontoinhaber --> Heiko zyx

      ... erfasst, der Kontoinhaber ist in der Region unbekannt.
      Wenn es da keine volle Übereinstimmung gibt, dann wird nachgeforscht. ebay kontaktieren.
      Wenn Abholung geschrieben steht, dann will ich das haben.
      Man kann sich nen Namen "ausgeliehen" haben

      Postbank hat zwar nichts zu sagen, ist aber mit an der Spitze, da kaum Kontrolle.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pfeffersagg008 ()

    • Sternchen schrieb:

      Die Dame ist an der Ebay Anmeldeadresse auch melderechtlich vom EMA erfasst, der Kontoinhaber ist in der Region unbekannt
      Jetzt muss ich mal nachfragen: Du hast zwei Tage nach der Auktion eine kostenpflichtige Auskunft bei einem Warenwert von 26,90€ eingeholt? Und das gleich zu zwei Personen?

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Wenn es da keine volle Übereinstimmung gibt, dann wird nachgeforscht.
      Nämlich?

      Pfeffersagg008 schrieb:

      ebay kontaktieren.
      Mit welcher Intention?

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Wenn Abholung geschrieben steht, dann will ich das haben.
      Steht in der Auktion aber nicht. Das ist aber auch unerheblich.

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Man kann sich nen Namen "ausgeliehen" haben
      Kannst du das mal ausführen. Was folgt denn daraus?

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Postbank hat zwar nichts zu sagen, ist aber mit an der Spitze, da kaum Kontrolle.
      Ich musste den Satz drei mal lesen, um ihn zu verstehen, aber auch nur, weil ich hier seit Jahren mitlese. Für den durchschnittlichen Leser ist das absolut unverständlich. Vielleicht machst du dir die Mühe, deine Posts nicht nur nebulös andeutend zu formulieren sondern allgemein verständlich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Wenn Abholung geschrieben steht, dann will ich das haben.
      Steht in der Auktion aber nicht. Das ist aber auch unerheblich.
      Öhhm...
      Doch, das steht da:

      TomTom Via Live schrieb:

      Zahlungen: Barzahlung bei Abholung, Überweisung

      Warum bitte sollte ein Käufer knapp 7 EUR Versandkosten bezahlen, wenn er nah genug dran wohnt, um die eindeutig angebotene kostenlose Abholung in Anspruch nehmen zu können ??
      Möglicherweise hätte der Käufer garnicht so hoch geboten, wenn er von vornherein noch 7 EUR zusätzlich hätte einkalkulieren müssen. Zumindest wäre dies mein Hauptargument, wenn ich in derselben Situation mein Recht ( !!) durchsetzen wollte. Wenn die Verkäuferin im vorliegenden Fall die im Vorfeld ausdrücklich angebotene Abholung verweigert, wäre das Mindeste, was sie mir als Käufer als Alternative anbieten müsste, ein kostenloser Versand stattdessen...

      Abgesehen davon würde ich als Käufer argumentieren, daß ich garnicht auf ein gebrauchtes Gerät geboten hätte, das ich nicht vor der Bezahlung in Augenschein nehmen und testen kann.
      Auch beim Verkauf von privat an privat gilt zwar die Sachmangel-Haftung des Verkäufers, dh, der Artikel muss bei Gefahrenübergang funktionsfähig und unbeschädigt sein, sofern nichts anderes in der Beschreibung steht. Allerdings liegt das Risiko bei Versand mit Vorkasse dann trotzdem beim Käufer, wenn das Gerät ankommt und Schrott ist. Dessen Geld ist dann erstmal weg und er kann zusehen, wie er es wiederbekommt. Bei einem Artikel unter 30 EUR bedeutet das in der Regel: Garnicht.
      Auch der sogenannte "versicherte Versand" nützt dem Käufer nicht wirklich viel, wenn ein Transportschaden eintritt oder das Paket nicht ankommt oder verloren geht, denn der Käufer ist nicht der Vertragspartner des Spediteurs. Und wenn der Absender sich nicht kümmert, sieht der Käufer trotz "versicherten Versandes" sein Geld nicht wieder.

      Sorry, aber der Verkäuferin würde ich den Marsch blasen, daß es nur so schallt. Die hat Abholung nicht nur nicht ausgeschlossen ( was einem Gericht in einem anderen Fall bereits genügte, um dem Käufer das Recht der persönlichen Abholung zuzusprechen), sondern sie hat die Abholung sogar ausdrücklich angeboten.
      Daß sie diese nachträglich mit einer völlig schwachsinnigen Begründung verweigert, ist Grund genug, beim Käufer massive Bedenken bezüglich der Absichten der Verkäuferin und/oder der tatächlichen Beschaffenheit der Ware aufkommen zu lassen.
      Ich kann Sternchen da nur vollumfänglich beipflichten, immerhin will sie ja bei der Verkäuferin keine Hausdurchsuchung veranstalten, sondern lediglich (wie im Vorfeld vertraglich vereinbart !!) an bzw vor der Haustüre die Ware abholen. Wenn das bereits eine Verletzung der Privatsphäre wäre, dann frage ich mich, wie die Verkäuferin reagiert, wenn ein Postbote ihr an der Haustüre ein Paket übergeben möchte... :wallbash

      Die Option "Barzahlung bei Abholung" ist von der Verkäuferin selbst festgelegter Teil des rechtsgültigen Kaufvertrages, den diese mit Sternchen geschlossen hat.
      Und genau deswegen sehe ich hier nicht den geringsten Grund, weswegen die Verkäuferin jetzt die Abholung verweigern dürfte. Ich denke, da würde jedes Gericht dem Käufer Recht geben, wenn der die Abholung auf diesem Wege durchsetzen wollte.
      Bilder
      • TomTom Via Live 120 (10,8cm (4,3 Zoll) Display eBay.png

        1,35 MB, 1.658×2.946, 61 mal angesehen
    • Schützin schrieb:

      Öhhm...
      Doch, das steht da:
      Ok, sorry, hatte ich doch glatt überlesen. Bleibt dennoch die Anmerkung, dass dies unerheblich ist. Der Käufer kann auf Abholung bestehen, wenn diese nicht explizit ausgeschlossen wird. Das ist schon vor Jahren durch die Rechtsprechung geklärt worden. Umso mehr hat Sternchen hier das Recht auf ihrer Seite.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Moin

      Ich hatte mich des lieben Frieden willens drauf eingelassen, zumal wir seit Montag eine Baustelle auf dem direkten Weg haben und ich eh 15km Umweg hätte fahren müssen, anstatt Bundesstrasse quer durch bessere Feldwege.

      Die EMA Auskunft habe ich inoffiziell bekommen, geschwätziger Mitarbeiter, der aber praktisch nur mit dem Kopf genickt hat als ich nachgehakt habe

      Es geht aber noch weiter....später wenn ich zurück bin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()