Käuferschutz missbraucht

    • Käuferschutz missbraucht

      Hallo,

      es hat mich jetzt zum 2.ten Male erwischt.


      Zum ersten Fall:

      Vk = Rehse

      Kauf einer Nähmaschine - Bezahlung mit Überweisung – Vk liefert nicht. Verfahren vor Gericht wird eingestellt, da Täter nicht ermittelt werden kann.

      Wider besseren Wissens, habe ich dann nur noch Paypal genutzt.


      Zum aktuellen Fall:

      Ich verkaufe drei Videorekorder in 3 verschiedenen Auktionen zum Festpreis. Einige Std. später wurden alle 3 Rekorder vom selben Käufer gekauft. Vor dem Verkauf habe ich alle VR angeschlossen am TV fotografiert. Da ich alle VR bis zuletzt gleichzeitig genutzt habe, war mir vor der Beschreibung klar, dass alle 3 in gutem funktionsfähigen Zustand sind. Der abschließende Test bestätigt das dann auch.

      Nach Erhalt der Ware bemängelt der Verkäufer dann 2 von den 3 Rekordern und will die sofort zurücksenden. Da es sich bei dem Käufer um einen Händler handelt, der nahezu ausschließlich mit VR handelt, befürchte ich, dass er die Innereien aus 2 VR austauscht und mir defekte Ware zurücksendet.


      Was mich tatsächlich am meisten geärgert hat, ist die Unterstellung, dass ich wissentlich 2 defekte Geräte an Ihn verkauft hätte. Ich lehnte die Rücknahme ab, stattdessen sende ich ihm Bilder von dem unmittelbar vor dem Verkauf vorangegangenen Test. Nach der Eröffnung eines Konfliktes erhält der Käufer, für mich völlig unverständlich Recht.


      Einige Fragen die sich mir nun stellen?


      Beim Erstkontakt erklärt der Vk dass er 2 Geräte zurücksenden werde. Tatsächlich hat er aber nur bei einem Gerät (Blaupunkt RTV-950) die Rückgabe eingeleitet.

      Paypal hat entschieden, dass er 135 € für dieses eine Gerät, von meinem eingefrorenen Konto zurück erhält. „nachdem PayPal sichergestellt haben, dass die Ware an mich zurückgeschickt wurde. Die Ware muss im selben Zustand vorliegen, wie sie der Käufer erhalten hat. „

      Für mich ist dieser Satz ein Witz. Natürlich kommt(en) der/die VR defekt zurück.

      Sollte ich mir den Ärger sparen, oder in einer Form erneut darauf zu reagieren.


      Hier zitiere ich eine Person aus dem Forum:

      Wer genug kriminelle Energie hat und etwas Defektes ersetzen möchte, sucht nur bei Ebay den gleichen Artikel und achtet auf Paypal. Nimmt den Käuferschutz in Anspruch und schickt das defekte Gerät zum Verkäufer zurück. Toll, "aber nur für Betrüger"
      Seine Bewertungen sind ansonsten neben einer etwas nebulösen vergebenen roten Karte an einen anderen Verkäufer, aber lückenlos.

      Kurzum, nach dem ich 2 ähnliche Fälle mit dem gleichen Ergebnis bzgl. der Entscheidung seitens Ebay/PayPal gefunden habe, war ich darauf gefasst, auch wenn sich bei dieser Entscheidung alle Nackenhaare hochstellen.



      Frage 2:

      Schickt der Vk jetzt ein Gerät zurück, könnte ich mit dem Schaden noch leben. Beruft er sich aber jetzt darauf, dass er ja im Erstkontakt erwähnt hat, dass er nur ein Gerät behält und die beiden anderen zurücksenden werde.

      Wie wird Ebay in diesem Falle reagieren?

      Interessant in diesem Zusammenhang finde ich, dass PayPal sofort die Gesamtsumme für alle 3 VR eingefroren hat. Mein Hinweis, dass der Kunde bereits wenige Stunden später, einen der 3 von mir gekauften VR erneut bei Ebay eingestellt hat, und zumindest der Kaufbetrag von einem Gerät auf meinem Konto gutzuschreiben ist, wurde ignoriert. Im Übrigen hat der Vk diesen VR als Tip Top Gerät komplett überholt, gereinigt usw. deklariert. In diesem Zustand befanden sich alle 3 Rekorder, bevor sie bei mir in den Versand gingen.

      Bedeutet die Entscheidung von Ebay auch, dass ich ihm jetzt erst Retourenscheine schicken muss, bevor er die Ware an mich zurücksendet?

      Ist es ratsam Ebay/Paypal erneut zu kontaktieren, wenn die zurückgesandten VR eben nicht in dem Zustand sind wie sie vor dem Verkauf waren. Das ist doch´ne Katze die sich in den Schwanz beisst.
      Besser das Ganze unter Lebenserfahrung verbuchen, weil der vorprogrammierte Ärger, den Aufwand nicht rechtfertigt?

      Den gesamten Vorgang habe ich der Redaktion am 10.10.16 per Anhang in einer E-Mail gesandt, aber ohne ein neues Thema zu erstellen. Deshalb hier noch mal der Vorgang im Anhang.
      Dateien
      • Forum.pdf

        (664,3 kB, 866 mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Zuerst mal: Du vergleichst hier Äpfel mit Karotten. (Nein, Birnen wären ja wenigstens auch Kernobst)

      Als Käufer kannst Du natürlich Paypal nutzen. Hat dein Käufer ja auch getan. Als Verkäufer ist diese Zahlungsmethode dagegen totaler Schwachsinn, weil sie zum Betrug geradezu einlädt.

      Logische Folge: Jeder Käufer kann Paypal nutzen, aber kein Verkäufer sollte es anbieten. Wenn Du jetzt fragst, wo dann diese Käufer noch mit Paypal zahlen sollen, wenn das keiner mehr anbietet: das ist zwar ein berechtigter Einwand, mir aber reichlich Banane. Die werden schon einen Idioten finden, den sie betuppen können.

      Du hast mit diesem Käufer drei einzelne Kaufverträge. Dass der die zusammen bezahlt hat ist dabei egal. Paypal hat dir also ohne Berechtigung mindestens einen Betrag eingefroren, der unstrittig ist und unverzüglich auszuzahlen ist.

      Kleiner Serviervorschlag: Du erstattest jetzt sofort Strafanzeige gegen Paypal wegen Untreue und Verstoß gegen das KWG. Parallel dazu schickst Du diese Anzeige zusammen mit einer Beschwerde an die CSSF, entweder per Mail an direction(at)cssf.lu oder per Post. In dieser anzeige stellst Du deutlich heraus, dass nicht aleine der strittige Betrag eingefroren wurde (was an sich auch schon nicht zulässig ist) sondern auch der Anteil der Kaufsumme, die unstrittig auszuzahlen ist. Zusätzlich geht das zur Kenntnis an Paypal.

      Dann teilst Du Paypal telefonisch mit, was Du eben getan hast und wünschst ihnen einen schönen Tag und viel Erfolg bei ihrem Geschäftsmodell. Achja - und solche Einfrierungen sollen sie doch bitte zukünftig unterlassen, sonst müssten sie mit weiteren ernsten Schritten der CSSF und der BaFin rechnen. Auch letztere kann eine Gewerbeuntersaggung für Deutschland aussprechen, falls die CSSF das nicht hinbekommt. Der Riesenvorteil daran ist, dass man die BaFin bei Untätigkeit ganz "normal" über das Verwaltungsgericht am Kragen packen kann.

      So, nun zu deinen VR. Ich habe für solche Fälle sogenannte Siegeletiketten, die sich nicht zerstörungsfrei ablösen lassen. Gibt es von Herma oder Zweckform. Damit das Gehäuse gesichert und die Seriennummer notiert, schon ist das Problem der Austauschteile vom Tisch. Auch bei DVDs oder CDs ist das ganz nützlich.

      Hilft dir im Moment aber nicht weiter sondern nur für die Zukunft.


      Napantao schrieb:

      Die Ware muss im selben Zustand vorliegen, wie sie der Käufer erhalten hat. „

      Rückfrage: Bist Du privat oder gewerblich (3 VCR)?

      Wenn Du privat bist ist diese Aussage Unsinn. Die Ware muss sich in dem Zustand befinden, in dem Du sie verschickt hast.

      Sollte der Käufer das Gerät tatsächlich zurückschicken, dann dient das erst mal der Möglichkeit, dass Du prüfen kannst, ob denn der behauptete Schaden überhaupt besteht.. und vor allem, ob er bei Versand schon bestanden hat.

      Und nun kommt es darauf an, wie streitlustig Du bist. Du kannst nun entweder den Käufer auf erneute Zahlung Zug um Zug gegen Herausgabe seines Artikels verklagen (ja, kannst Du, egal was irgendwelcher Käferschmutzschwachsinn von Paypal besagt) oder auch gleich den Käufer und Paypal gesamtschuldnerisch. Hilfsweise steht dir auch in der Klage gegen den Käufer die Streitverkündung gegen Paypal zu.

      Das sind soweit mal die unbequemen Möglichkeiten. Die bequeme hast Du ja schon erwähnt: Du machst gar nichts und wartest darauf, dass Paypal es irgendwie sortiert bekommt, was da nun freigegeben werden soll und was nicht.

      Setzt in dem Fall aber wenigstens die Beschwerde auf.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

      Die Attacke auf den Server hat mir erst mal einen Strich durch die Rechnung gemacht. Für die Redaktion ist das sicher sehr ärgerlich, allerdings zeigt das auch, dass sich einige hier sehr auf die Füße getreten fühlen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Als Käufer kannst Du natürlich Paypal nutzen. Hat dein Käufer ja auch getan. Als Verkäufer ist diese Zahlungsmethode dagegen totaler Schwachsinn, weil sie zum Betrug geradezu einlädt.
      Solange Bequemlichkeit den Verstand eliminiert......, das nagle ich mir in Zukunft vors Hirn.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Kleiner Serviervorschlag: Du erstattest jetzt sofort Strafanzeige gegen Paypal wegen Untreue und Verstoß gegen das KWG. Parallel dazu schickst Du diese Anzeige zusammen mit einer Beschwerde an die CSSF, entweder per Mail an direction(at)cssf.lu oder per Post.
      Das ist genau das, was ich mir vorstelle und morgen früh in die Wege leiten werde.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Rückfrage: Bist Du privat oder gewerblich (3 VCR)?
      privat

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und nun kommt es darauf an, wie streitlustig Du bist. Du kannst nun entweder den Käufer auf erneute Zahlung Zug um Zug gegen Herausgabe seines Artikels verklagen (ja, kannst Du, egal was irgendwelcher Käferschmutzschwachsinn von Paypal besagt) oder auch gleich den Käufer und Paypal gesamtschuldnerisch. Hilfsweise steht dir auch in der Klage gegen den Käufer die Streitverkündung gegen Paypal zu.
      Mache ich jetzt davon abhängig, ob ich einen oder zwei defekte Rekorder zurück erhalte.

      Ab welchem Zeitpunkt muss ich einen Anwalt einschalten?

      Ich hatte bis gestern ein ähnliches Erlebnis auf Amazon. Ist das für die Plattform hier ebenfalls interessant? Dabei handelt es sich um gehackte Händleraccounts.
    • Napantao schrieb:

      Ab welchem Zeitpunkt muss ich einen Anwalt einschalten?

      Kommt drauf an, wie fit Du selbst bist. Ich würde zum Beispiel gar keinen brauchen, ich krieg auch ebay noch selbst verklagt - Paypal hab ich nicht, daher stellt sich mir dieses Problem nicht. ;)

      Für die Strafanzeige reicht es eigentlich, die Anzeige bei der Polizei (besser bei der Staatsanwaltschaft direkt) ausformuliert einzureichen oder genau darzustellen, wo die kriminelle Handlung in der eigenmächtigen Einbehaltung und Rückbuchung der Zahlung besteht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.