Ware weicht von Beschreibung ab

    • Ware weicht von Beschreibung ab

      Hallo
      Ich habe bei ebay ein Samsung Tab ersteigert. In Artikelbeschreibung steht das "Das Gerät ist technisch in einem einwandfreien Zustand ist". Gestern ist es angekommen und nach nur 1 Std Internet Benutzung ist der Akku schon komplett leer. :( Der Verkäufer hat sich noch nicht auf meine Nachricht gemeldet. Rücknahme bietet er nicht an. Habe ich Chancen auf Rücknahme oder Teilerstattung bzw Nachbesserung? ?( Danke Vielmals Aenche
    • Es ist vielleicht verständlich, daß Hersteller keine freiwillige Garantie für Akkus geben wollen.

      Allerdings hat das überhaupt nichts mit dem Thema zu tun. Ein defekter Akku ist ein Sachmangel, für den der Verkäufer grundsätzlich haftet. Die Haftung für bekannte Sachmängel kann auch beim Privatverkauf nicht ausgeschlossen werden. "Technisch einwandfreier Zustand" ist zudem eine Beschaffenheitsvereinbarung. Der hätte es aber gar nicht bedurft, der Käufer kann eine Ware erwarten, die


      §434 BGB schrieb:

      sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann

      Die gewöhnliche Verwendung eines Tablets ist mobil, nicht am Netzstecker. Üblich sind Laufzeiten von über 12 Stunden. Bei einem Gebrauchtgerät kann ein Käufer erwarten, daß vielleicht nicht mehr die volle Akkuleistung erreicht wird. Ich will mich gar nicht festlegen, was das in der Praxis bedeutet. Aber jedenfalls nicht "weniger als 10%". Bei einer solchen Akkuleistung sind übrigens schon einige Zellen defekt, da kann man nix mehr reanimieren. Und selbst wenn, wäre das nicht Sache des Käufers, der ein Gerät in technisch einwandfreiem Zustand erworben hat. Der hat Anspruch auf genau das: technisch einwandfreien Zustand.

      @Aenche:

      Auf eine Teilerstattung hast du zunächst keinen Anspruch, wohl aber auf Nacherfüllung. Setzte dem VK eine Frist zur Lieferung einer Ware wie von ihm beschrieben, mit der Ankündigung, ansonsten wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

      dejure.org/gesetze/BGB/437.html


      Je nachdem, wie er reagiert, geht es dann weiter.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Dann kann Aenche nur hoffen dass der privat Verkäufer auf die Forderung reagiert.
      Die ganzen Gesetze klingen ja schön.
      Aber:
      Wenn der VK sich taub stellt und weiter nicht Antwortet oder die Forderung ablehnt, was hat man dann gegen einen privaten Verkäufer für Möglichkeiten ohne noch Geld nachzulegen?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Na, das muß nu jeder selbst wissen, ob er sich widerstandslos abzocken lassen will.

      Das hat jetzt nicht unbedingt (nur) mit deinem Posting zu tun, aber mir geht das Gerede vom schlechten Geld, das man dem guten hinterherwerfe, ziemlich gegen den Strich. Nicht jeder, der bei eBay seine Beschreibung schönt, ist ein professioneller Pleitier. Wegen 100 Euro geht kein normaler Mensch freiwillig in Beugehaft zwecks Vermögensauskunft oder begeht mit falscher eidesstattlicher Versicherung ein Verbrechen. Auch die Privatinsolvenz ist nichts, was man für solche Beträge zum Spaß mitmacht.

      In Deutschland hat angeblich jeder im Schnitt drei Bausparverträge. Der letzte, der mir gegenüber den Kopf in den Sand stecken wollte, hatte einen. Hatte. Vergangenheit.

      Ein Mahnverfahren gibt's ab 35 Euro, für 20,- zzgl. Gerichtsvollzieher kann man die Vollstreckung an eine Inkassotruppe abtreten. Die haben bei allen relevanten Auskunfteien eine Flatrate.
    • pandarul schrieb:

      Das hat jetzt nicht unbedingt (nur) mit deinem Posting zu tun, aber mir geht das Gerede vom schlechten Geld, das man dem guten hinterherwerfe, ziemlich gegen den Strich.

      Da stimme ich dir zu.


      pandarul schrieb:

      oder begeht mit falscher eidesstattlicher Versicherung ein Verbrechen.

      Da nicht. Strafrechtlich ist das ein Vergehen. §156, §12 Abs. 2 StGB. ;)


      Penny schrieb:

      was hat man dann gegen einen privaten Verkäufer für Möglichkeiten ohne noch Geld nachzulegen?

      Wie mir mal einer meiner Chefs gesagt hat: es ist ziemlich schwer, tatsächlich 30 Jahre lang gar kein Geld zu haben. Damals habe ich für Creditreform gearbeitet.

      Wie panda schon sagte: wir sprechen vom Porto für das Einschreiben mit der Fordreung und danach 32 Euro für den Mahnbescheid. Gegen den müsste der VK Widerspruch einlegen, bevor es zur Gerichtsverhandlung kommt. Tut er das nicht, hat er zwei Möglichkeiten. Entweder zahlen oder gar nichts tun. Zahlt er, ist alles in Butter. Zahlt er nicht, kommt noch die Gebühr für den Vollstreckungsbescheid drauf. Und wenn der Schuldner dann immer noch nciht zahlt kommt dann eben der Gerichtsvollzieher, der die Knete abholen soll dazu.

      Und ja, ich sehe da nach der Beschreibung im EP auch einen Sachmangel. Die geringe Restlaufzeit hätte zwingend ins Angebot gehört. Nett wäre auch gewesen, die Artikelnummer zu nennen, damit wir uns das konkret anschauen können.

      Da das Ding ja auch genutzt wurde, sollte man davon ausgehen können, dass dem VK die Restlaufzeit auch bekannt war. Ich betreibe meine Laptops zwar auch vorwiegend am Netzteil, aber trotzdem weiss ich, was ich an Restlaufzeit angezeigt bekomme, wenn ich ihn mal ausstecke. Ist ja nicht so, dass man das tatsächlich ausprobieren oder irgendwo in den Systemeinstellungen nachschauen müsste um wenigstens einen Anhaltswert zu haben, wie gut oder schlecht der Akku drauf ist.


      pandarul schrieb:

      Na, das muß nu jeder selbst wissen, ob er sich widerstandslos abzocken lassen will.

      Sieh es mal so: Du und ich wissen, wie man sich wehrt und wir beide brauchen für so eine triviale Geschichte auch nicht unbedingt einen Anwalt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.