ebay Verkauf wegen Fehler bei den Versandgebühren abgebrochen - nun nimmt mich der Höchstbietende in die Zange

    • Jetzt habe ich extra mal geschaut was das Teil wiegt und ja, es geht mit 2,9KG nicht mehr als 5€ Paket durch, aber als 6€ Paket passt es locker. Dann hätten wir eben um 3,5€ zu gering angegebene Versandkosten, oder zählt dieser Verkäufer nun auch noch zu jenen die darüber hinaus noch drölfzig Euro für die Verpackung und das zur Post schaffen verlangen ?
      So oder so bleibt es eine im Verhältnis zum Warenwert mMn unwesentliche Differenz.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du kannst dich darauf verlassen, dass der Bieter auf exakt diesen Versandkosten bestanden hätte. Tut er ja auch jetzt. Also sind die für ihn schon wesentlich genug Vertragsbestandteil. TE kann ja jetzt auch nicht mal eben sagen, er möchte freundlichst die VSK mit 300 Euro vereinbart wissen. pacta sunt servanda, nur besteht da eben kein Vertrag.

      Ah, also berechtigt für dich jeder Fehler zum Abbruch, der nicht korrigierbar ist und dessen nachträglicher Änderung der Käufer nicht zustimmen würde ? Gebe ich statt 5,99€ nur 5,98€ Versandkosten an, dann darf ich also auch munter abbrechen ?
      Obwohl, das mit dem Korrigieren hatten wir ja auch schon, bringt ja nichts für bestehende Gebote, also immer Abbrechen sobald die Auktion beboten ist.
    • Ein Irrtum beim Einstellen berechtigt zum Auktionsabbruch!!
      Alles was Löschbert bisher hier geschrieben hat, ist völlig korrekt und gemäß der AGB von eBay und der derzeit gültigen Rechtsprechung abgedeckt.

      Es war ein berechtigter Abbruch, den wohl nur ein Vollhonk als Anwalt oder eben ein Richter der NULL Ahnung hat, noch versemmeln könnte.

      Dein Einwand geht ins leere, da es nie auf die Summe des Irrtums angekommt, sondern auf den Irrtum an sich. Natürlich ist es leichter, einen großen Irrtum zu erklären als einen kleinen, aber innerhalb der gültigen Rechtsprechung kommt es nur auf den vorhandenen Irrtum an.
    • Daisy hat am Freitag eine Stellungnahme von mir bekommen, da steht drin, warum ich zum Abbruch berechtigt war und warum er im Unrecht ist, und dass ich mein 50 Euro gebot zurückziehe.

      Dann kam kurz Zeit später folgende Antwort:


      "Wenn sie meinen. Nur sollten Sie jetzt davon ausgehen, das ich gegen Sie ein Anzeige bei der Polizei tätigen werden."


      Mal schauen ob er noch was macht, ich glaube das nicht mehr, aber man kann nie wissen.

      Vielen Dank an alle Beteiligten bis hierher, das Forum hier finde ich sehr gut.

      Viele Grüße,

      Tom
    • craftsmen22 schrieb:

      Zitat: "Wenn sie meinen. Nur sollten Sie jetzt davon ausgehen, das ich gegen Sie ein Anzeige bei der Polizei tätigen werden."

      Hach... Ehr würd oine Ahnzaihge tötigen....

      :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

      Ich seh auch schon die Reaktion des Polizisten:

      :wallbash



      aurum schrieb:

      Anzeige?
      welcher Straftatbestand?

      Sachbeschädigung. Der TE hat schliesslich eine Auktion abgebrochen. Und wenn einer was abbricht dann isses eben kapott. *knacks*


      aurum schrieb:

      müßte da nicht eher
      private klage eingereicht werden?

      Yup. Müsste es.


      aurum schrieb:

      und dann wohl Vorkasse der Gerichtskosten geleistet werden müssen

      Yup. Müsste es.

      Aber das weiss der Bieter. Darauf ist er vorsorglich bereits hingewiesen worden. 8)


      craftsmen22 schrieb:

      dann muss er eben in Vorkasse gehen, daher glaube ich nicht, dass noch etwas kommt.

      Na, zumindest eine Erledigungserklärung sollte da schon noch kommen, wenn er noch billig aus seinem Blödsinn rauskommen will. Sonst muss er eben mit einer negativen Feststellungsklage rechnen. Kostet ihn dann hinterher auch nicht viel weniger. Hier wird bei so was nicht rumgespielt, hier wird geplättet, flachgeklopft und fertig gemacht. Sonst fehlt dem Ganzen ja der Lerneffekt.
      :saint:


      craftsmen22 schrieb:

      ich denke auch, dass ihm die Polizei die kalte Schulter zeigen wird

      Kommt drauf an, ob er einen pflichtversessenen Beamten erwischt. Grundsätzlich müssen die nämlich jeden Blödsinn aufnehmen. Wenn er an einen wohlmeinenden Beamtengerät wird ihm der aber erklären, dass seiner Anzeige jegliche Substanz fehlt und ein Beharren darauf dann den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllen kann.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.