ebay Verkauf wegen Fehler bei den Versandgebühren abgebrochen - nun nimmt mich der Höchstbietende in die Zange

    • ebay Verkauf wegen Fehler bei den Versandgebühren abgebrochen - nun nimmt mich der Höchstbietende in die Zange

      Hallo,
      ich bin der Tom und habe mich hier angemeldet, weil ich, wie soll es anders sein ein Problem mit einem von mir vorzeitig abgebrochenen Verkauf habe.



      ich brauch mal Rat wegen einem Fehler bei einem ebay Verkauf.
      Nun nervt der Höchstbieter und möchte einen Video Kopf für 45 Euro oder
      200Euro Schadenersatzt.


      Ich habe die letzten Tage einen
      schönen, neuen Video Kopf von Manfrotto 504HD bei ebay angeboten, und
      nun hat mich ein Grieche angeschrieben, er würde gerne mit bieten, ob
      ich die Auktion auf internationalen Verkauf umstellen kann. Als ich das
      machen wollte fiel mir auch auf, dass ich die Versandkosten mit 2,50
      Euro viel zu niedrig angegeben hatte, daher entschloss ich mich, die
      Auktion abzubrechen. Der zu diesem Zeitpunkt höchst bietende schrieb
      mich darauf hin an, warum ich den Verkauf abgebrochen hätte, und ich
      antwortete es sei wegen der zu niedrig ausgewiesenen Versandkosten und
      dem fehlenden internationalen Angebot.


      Daraufhin schrieb er
      mir, wir hätten einen Kaufvertrag und ich solle ihm den Videokopf für 45
      Euro plus 2,50 Versand schicken, oder 200 Euro Schadensersatz zahlen,
      das ganze bis morgen, sonst gibt er es seinem Anwalt, und ich müsste
      dann also auch alle Anwalts und Gerichtskosten zahlen.


      Die Auktion wäre auf jeden Fall noch zwei Tage gelaufen, die 12 Stunden Regel greifft also nicht.


      Hier noch der e-mail Verkehr zwischen uns, aber ohne Namen:


      (Höhstbietender) ich möchte gerne wissen, warum sie das Angebot gestrichen habe.





      (ich) Hallo, leider waren die Versandkosten falsch, und auch kein Internationales Angebot
      eingestellt. Sorry, ich stelle den Kopf gleich wieder ein.



      Das wäre widerrechtlich, da ich derzeit das höchste Angebot abgegeben habe.

      Ist zwischen uns ein Vertrag zustande gekommen. Und auf den poche ich.




      Ich habe mich bei der Angebotseinstellung geirrt, und das habe ich korrigiert,
      ich habe noch nie Streit mit einem ebay Partner gehabt, und wäre
      dankbar, wenn Sie mir nicht so drohen würden. Ich möchte keinen Ärger
      haben, und beim Verkauf nicht draufzahlen müssen. Daher meine höfliche
      Bitte, bitte nehmen Sie von einem Rechtsstreit Abstand.
      Vielen Dank,




      Sorry, da mache ich nicht mit. (Schickt Bild von den ebay Vorschriften über vorzeitigen Abbruch mit)




      ich habe mich gerade im Netz schlau gemacht:
      Wer nach einer falschen Dateneingabe eine Online-Auktion abbricht, muss
      kein lächerlich geringes Höchstgebot akzeptieren. Das hat das
      Oberlandesgericht Hamm geurteilt (Az.: 2 U 94/13, Urteil vom 4.11.).
      http://www.t-online.de/computer/internet…-abbrechen.html
      Ich wäre wirklich dankbar, wenn Sie mir meinen Abbruch nicht nachtragen,
      ich schicke Ihnen auch eine Schachtel Pralinen, aber bitte keinen
      Streit.




      Sorry
      akzeptiere ich nicht. Daran hätten sie vorher denken sollen. Machen Sie
      ein vernünftiges Angebot, dann lasse ich mit mir reden.





      was wäre für Sie ein vernünftiges Angebot?
      Mit freundlichem Gruß,




      Mit 200,00 Euro wäre ich zufrieden und die Sache ist vom Tisch. Gehen Sie
      bis Morgen, den 23. Oktober 2016 bis 12 Uhr Mittags nicht darauf ein, so
      ist das Angebot hinfällig.
      Da ebay Ihre Kontaktdaten nicht heraus gibt, werde ich die Sache an meinen Anwalt weiterleiten und der
      setzt sich dann mit ebay in Verbindung. Die Anwaltskosten und andere
      Kosten, wegen den Abbruch der Auktion, die dann entstehen können, werde
      ich Ihnen dann in Rechnung stellen. Ich hoffe das Sie es nicht soweit
      kommen lassen. Was ich mich echt fragen, warum haben Sie die
      Auktion abgebrochen, nur weil Sie bei den Versandkosten 2,50 Euro
      eingegeben haben. Da ärgert man sich, bricht aber keine Auktion deswegen
      ab, die schon seit einigen Tagen läuft.
      Mit freundlichen Grüßen






      Der Versand kostet etwa acht Euro, hätte ich gewusst, dass ich nun so bedroht werden, hatte ich die
      Auktion nicht gestoppt. Zweihundert Euro sind leider zu viel, ich hatte
      gehofft, wenn ich Ihnen Ihr Gebot, ich glaube es waren so um die 35 Euro
      erstatte, wäre das für Sie akzeptabel. Ich bin leider nicht so
      "flüssig", daher verkaufe ich ja auch Sachen die ich nicht mehr so
      brauche, obwohl ich sie "lieb" gewonnen habe. Wären Sie mit 50 Euro auch
      einverstanden? Ich kann es mir eben nicht leisten auf 5 Euro Versand zu
      verzichten. Daher bitte ich Sie nochmals inständig, ja ich habe einen
      Fehler gemacht, aber bitte seien Sie nachsichtig. Ich biete Ihnen 50
      Euro, die bekommen Sie sozusagen ohne Gegenleistung. Ich bin heute Abend
      und Morgen nicht Zuhause. Wenn Sie zustimmen und mir Ihre
      Bankverbindung mitteilen, überweise ich Ihnen das Geld. Wenn Sie
      wirklich zum Anwalt gehen wollen, das würde mich sehr treffen, ich bin
      immer Versucht mit jedem Gut auszukommen und jetzt werde ich von Ihnen
      in die Zange genommen, das ich nicht lustig für mich. Wie gesagt, seien
      Sie bitte etwas nachsichtig mit mir. Ich habe heute auf jeden Fall etwas
      gelernt, so einen Abbruch mach ich nicht nochmal.
      Schönen Gruß,




      Ich

      finde ich Argumentation, bezüglich Bedrohung doch etwas befremdlich.

      Des weiteren steht ihnen weiteren Ärger ins Haus, da sie den Kopf wieder

      anbieten, wobei Sie dieses Recht, wie sie selbst zugegeben haben, nicht

      mehr haben. Dadurch machen Sie sich strafbar, denn sie haben die

      Verkaufsrechte nicht mehr und Sie bekommen diese auch von mir nicht. Sie

      müssen damit rechnen, das Sie mir den Verkaufserlös erstatten müssen

      Ich werde Morgen mit einem Sportskameraden reden, der bei der Polizei

      ist. Denn ich halte mir jetzt auch vor, gegen Sie strafrechtlich vor zu

      gehen.

      Hier mein letztes Angebot bis Morgen, Sonntag, den 22.

      Oktober 2016 bis 12:00 Uhr. Entweder sie zahlen mir die 200,00 Euro aus

      oder Sie senden mir den Artikel 332000607498 : Manfrotto 504 HD Pro

      Video Head 75 für 42,00 Euro plus den angegeben Versandkosten von 2,50

      Euro zu.















      Ich weiß, dass ich die Auktion nicht abbrechen hätte sollen, und ich bin auch bereit für meinen Fehler Wiedergutmachung zu zahlen. Aber die Art und Weise wie mich der Höchstbietende behandelt empfinde ich als Erpressung, und daher plane ich die Angelegenheit evtl. mit Hilfe eines befreundeten Anwalts auszusitzen. Er sitzt im Norden und ich im Süden, Gerichtsstand ist bei mir.

      Schon mal vielen Dank für das Forum hier, ich würde mich freuen wenn etwas konstruktives dabei herauskommt.

      Viele Grüße,

      Tom
    • Ok, dann erst mal folgende Nachfragen.

      1.) Artikelnummer des beendeten Angebots
      2.) Artikelnummer des neuen Angebots
      3.) ebay-Nick deines Möchtegern-Käufers.

      Meiner Ansicht nach hast Du soweit alles richtig gemacht. Du hast unverzüglich beendet, nachdem dir der Irrtum bei Abgabe deiner Willenerklärung aufgefallen ist, Du hast unverzüglich angefochten und Du hast auch nachvollziehbar begründet, wieso dir der Irrtum genau dann aufgefallen war. Du hast danach mit den entsprechenden Änderungen erneut eingestellt und es dem vorherigen Höchstbieter anheimgestellt, sich an der neuen Auktion zu beteiligen. In so fern sehe ich da durchaus einen relevanten Erklärungsirrtum, denn natürlich sind die Versandkosten vereinbarter Bestandteil des Kaufvertrags.

      Unter den Voraussetzungen sehe ich gute Chancen, dass Du die Auseinandersetzung gewinnst. Garantie gibt es natürlich keine, vor Gericht und auf Hoher See.....

      Der BGH hat im Urteil vom 24.08.2016, Az. VIII ZR 182/15 ein Urteil des LG Görlitz, Urteil vom vom 29. Juli 2015, Az. 2 S 213/14 als rechtsfehlerfrei bezeichnet, das die implizite Weigerung des gestrichenen Höchstbieters, sich an der neuen Auktion zu beteiligen zumindest zusammen mit weiteren Faktoren als Rechtsmissbrauch eingestuft hat.

      Der soll nun einfach nochmal mitbieten und aus die Maus.

      craftsmen22 schrieb:

      und daher plane ich die Angelegenheit evtl. mit Hilfe eines befreundeten Anwalts auszusitzen.

      Naja, der kostet im Prinzip auch nicht weniger als jeder andere. Er hat aber eventuell den Vorteil, dass er das Mandat bei dem Streitwert überhaupt annimmt ohne auf einer Honorarvereinbarung zu bestehen.

      Falls er aber meint, er sei sich nicht sicher, wie er das angehen muss, weil ihm die Erfahrung fehlt dann schick ihn hierher. Hier ist die Erfahrung vorhanden und Anwälte unterfallen nicht dem Schutzzweck der Beratungseinschränkungen aus dem RDG, die darf jeder problemlos im Einzelfall rechtlich beraten. Ist ja schliesslich sichergestellt, dass die Informationen nochmal von jemandem geprüft werden, der die Befähigung zum Richteramt besitzt. Auch wenn das in dem Fall der Beratene dann selbst ist. Da sieht das RDG keine Einschränkung vor. (Ja, das ist eine juristische Spitzfindigkeit, aber das gilt für alle Regelungslücken.) ;)

      Einschliesslich aussergerichtlicher Vertretung beläuft sich dein Kostenrisiko insgesamt auf 469,09 Euro im Fall des Unterliegens. Schaltest Du den Anwalt erst beim Verfahren ein, reduziert sich das noch mal und liegt bei 420,36 Euro. Andererseits könnten die Anwaltskosten der aussergerichtlichen Vertretung jetzt schon gut angelegt sein. Kommt es da dann schon zu einer Einigung (Kosten trägt in dem Fall der Käufer, sonst kann er sich die Einigung sowieso in die Haare klatschen) wären das 173,74 Euro (1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300, 1008 VV RVG: 58,50 plus 67,50 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG, 20 Euro Auslagenpauschale und 27,74 Euro USt) mit denen Du erst mal in Vorleistung wärst. Vorleistung deshalb, weil nur die tatsächlichen Aufwendungen ersatzfähig sind. Hast Du dem Anwalt nichts bezahlt, wenn er tätig wird, hat der Gegner auch nichts zu erstatten.


      Also wenn Du dir das erlauben kannst und willst, dann helfen wir hier gerne dabei dieses Geschäftsmodell weiter in kleine Fetzen zu reissen. Denn einen professionellen Abbruchjäger hast Du nicht vor dir, der hätte schon bei den Versandkosten gesehen, dass er auf die Nase fällt und die Finger von dir gelassen. Das ist ein trittbrettfahrender Amateur, dem tut es ganz gut, gleich den ersten Versuch minimum mit über 170 Schleifen zu bezahlen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ähhmmm... mit dem Höchstbieter zweifle ich an deinen Worten. Auch wenn die Anonymisiert sind setzt sich das aus Zeichen des Nicks zusammen. In daisy ist aber weder ein e, ein n noch ein r.

      Was ich jetzt aber nicht ganz verstehe ist der Abbruch der zweiten Auktion. Die erschwert die Argumentation natürlich extrem.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das mit den Zeichen des Nicks muss nicht immer stimmen, es kommt vor, daß die Anonymisierung nicht zum Accountnamen passt.
      Und die zweite Auktion hat er abgebrochen, weil ihm der Höchstbieter der ersten Auktion ja mitgeteilt hat, daß er die Ware nicht mehr verkaufen dürfe, da sie angeblich mit dem Abbruch der ersten Auktion bereits an den ersten Höchstbieter verkauft wurde. daisy30419 hatte ja sogar eine Strafanzeige angekündigt deswegen.
    • Schützin schrieb:

      Das mit den Zeichen des Nicks muss nicht immer stimmen, es kommt vor, daß die Anonymisierung nicht zum Accountnamen passt.

      Naja, ich biete ja auch viel und lasse viele bei mir bieten aber das habe ich noch nicht erlebt. Daher war ich etwas irritiert. Aber wie panda schon schrub hab ich ganz einfach den Höchstbieter mit seinen 150 Tacken in der Liste überlesen. Bin wohl nicht mehr so ganz wach. ;)


      Schützin schrieb:

      Und die zweite Auktion hat er abgebrochen, weil ihm der Höchstbieter der ersten Auktion ja mitgeteilt hat, daß er die Ware nicht mehr verkaufen dürfe, da sie angeblich mit dem Abbruch der ersten Auktion bereits an den ersten Höchstbieter verkauft wurde. daisy30419 hatte ja sogar eine Strafanzeige angekündigt deswegen.

      Ich hab ja nicht behauptet, die Argumentation sei unmöglich. Nur eben wesentlich schwerer, weil man einem Richter das nun auch noch erklären muss. Würde die weiterhin laufen, wäre dieses Problem gar nicht existent.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • da er ja die genaue Rechtslage nicht kannte, ist es doch angesichts des massiven Drucks seitens des "Käufers" einleuchtend, daß die 2. Auktion sicherheitshalber abgebrochen wurde.
      also das sollte einem Richter doch noch am ehesten menschlich verständlich gemacht werden können
    • Liebe Löschbert Bastelhamster, liebe Forumsmitglieder

      erst mal recht herzlichen Dank, dass Ihr Euch der Sache annehmt, ich bin für jede Unterstützung dankbar.

      Der Mitgliedsname des Höchstbietenden der mich nun so unter Druck setzt ist "daisy30419". Und ja, ich bin dabei, wenn es die Möglichkeit gibt, dieses Geschäftsmodell in kleine Fetzen zu reißen. Vom Ebay Beschwerde Management habe ich jetzt auch Name und Wohnort von daisy.., kann ja vielleicht noch nützlich werden. An dieser Stelle vielen Dank an Herrn Stutzen für den Tipp mit ebay Beschwerde Management.

      Ein Wort zur zweiten Auktion. Ich hatte diese gestartet, mit den tatsächlichen Versandkosten, und mit dem internationalen Versand, ich wollte ja den Video Kopf gleich wieder verkaufen. Dann jedoch, schrieb mir daisy30419, dass ich sein Eigentum verkaufen würde, und er mich dafür auch noch strafrechtlich belangen möchte, so habe ich vor lauter Schreck einem weiteren Verfahren entgegen zusehen, die zweite Auktion gleich abgebrochen. Bei diesem Zeitgenossen muss ich ja damit rechnen, dass mich der wirklich noch wegen einem möglichen zweiten Verkauf in die Zange nimmt.

      Mein Anwalt kommt morgen aus dem Urlaub zurück, und meldet sich am Mittwoch bei mir, ich werde hier alles Berichten und bin für alle Vorschläge dankbar.

      Mitlerweile hat sich auch Daisy wieder bei mir gemeldet, ich bat ihn um Zeit bis Freitag. In seiner unnachahmlichen freundlichen Art schrieb er mir folgende Zeilen:






      Sehr geehrter Herr Thomas .......,


      ich bin bereit bis Freitag zu warten. Überweisen Sie bitte die 200,00 Euro auf das Konto
      Mxxx Fxxxx
      DE30201XXXXXXXXXXXXXXX
      HSTBDEHHXXX
      Hanseatic Bank
      Verwendungszweck: Artikel 332000607498 - Manfrotto 504 HD Pro Video Head 75


      Sollten
      Sie bis Freitag, den 28. Oktober 2016 nicht das Geld überwiesen haben,
      so erwarte ich die Übermittlung Ihrer PayPal Daten, zwecks Überweisung
      der 42,00 Euro + 2,50 Euro Versandkosten. Nach der Zahlung erwarte ich,
      das Sie den Manfottokopf umgehend versichert (DHL) versenden. Nach dem,
      versandt übermitteln Sie mir bitte die Sendungsnummer. Damit ich zuhause
      bin, wenn das Paket kommt. Ich werde Sie dann umgehend informieren,
      wenn ich den Manfrottokopf habe, was ich auch tun werde, wenn die 200,00
      Euro auf meinem oben angegeben Konto eingegangen sind..


      Ich
      mache Sie hiermit noch einmal aufmerksam, solange die 200,00 Euro nicht
      auf dem oben angegeben Konto verbucht sind und von mir die Bestätigung
      dazu haben. Solange haben Sie keine Eigentumsrechte mehr an den
      Manfrotto 504 HD Pro Video Head 75. Da zwischen uns ein
      rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen ist. Sollte der Manfrotto
      504 HD Pro Video Head 75 beschädigt, verkauft oder andersweitig sein. So
      haften Sie und müssen mit Schadensersatzansprüche meinerseits rechnen.


      Und
      die werden über den 200,00 Euro liegen. Da ich dann sofort meinen
      Rechtsanwalt und die Polizei, wegen Unterschlagung, einschalten werde.
      Ich hoffe stark, das ich den Weg nicht gehen muß.


      Mit freundlichen Grüßen


      Mxxxxx Fxxxxxx




      Ich wünsche mir so sehr, dass dieser üble Zeitgenosse einen Denkzettel bekommt, bin ja schon ganz gespannt.

      Wäre es eine gute Idee ihn wegen Nötigung anzuzeigen?

      Was mich wundert, wenn ich daisy30419 in der ebay Suche bei Mitglieder eingebe kommt kein Ergebnis, wie so?


      Vielen Dank an alle die mich hier so tatkräftig unterstützen.

      Tom

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von craftsmen22 ()

    • was für ein ergebnis erwartest du denn?
      wenn er nix verkauft, gibts auch keine Liste, aber oben den Link zu seinen Bewertungen, die hier schon verlinkt wurden)

      die Forderung, bei angegebenen 2,50 für (unversicherte) Warensendung gleichpreisig versicherten Versand zu erwarten, ist schon frech
      die Differenz zum versicherten Versand ist seine Extrawurst, die natürlich bezahlt werden müßte
      sagt mein rechtsverständnis

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • aurum schrieb:

      was für ein ergebnis erwartest du denn?
      wenn er nix verkauft, gibts auch keine Liste, aber oben den Link zu seinen Bewertungen, die hier schon verlinkt wurden)

      die Forderung, bei angegebenen 2,50 für (unversicherte) Warensendung gleichpreisig versicherten Versand zu erwarten, ist schon frech
      die Differenz zum versicherten Versand ist seine Extrawurst, die natürlich bezahlt werden müßte
      sagt mein rechtsverständnis
      Es wurde aber Paypalzahlung angeboten.
      Da bleibt nix anderes übrig als versichert zu versenden, sonst kann man keine Sendungsnummer angeben.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Penny ()

    • So, kurzes Update, heute hat sich daisy30419 nicht gemeldet, er wird wohl auf Freitag warten. Zahlen werde ich nichts, ich hoffe mein Anwalt meldet sich morgen bei mir.

      Bis dahin würde ich meine Vorgehensweise nochmal mit Löschbert Bastelhamster und Kollegen abstimmen, ich hoffe er meldet sich nochmal. Dazu die Frage ob ich noch weiter Infos hier veröffentlichen soll, oder was noch an Infos notwendig ist.

      Wie immer vielen Dank an das Board hier.

      Schöne Grüße,

      Tom
    • craftsmen22 schrieb:

      ich hoffe er meldet sich nochmal

      Ich lese hier schon mit, so ist das ja nicht. ;)

      Im Moment haben wir aber die Infos, die notwendig sind. Und natürlich wäre es ideal, wenn Du das Ergebnis der Gespräche mit deinem Anwalt hier nicht offen reinstellst. Entweder unterhalten wir uns dann per PN oder Du schickst die Infos an an kontakt@auktionshilfe.info.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nur mal so allgemein in die Runde gefragt:

      Zitat von ebay;


      • Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:
        • wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels
        • Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis
      Daher die Frage ob die Versandkosten bereits ein Teil des Start- oder
      Mindestpreis sind, oder auch ein wesentlicher Fehler in der
      Beschreibung des Artikels sind.

      Und kann man sagen, dadurch, dass ichdie Auktion auf andere Länder ausdehnen wollte, der Artikel anderweitig
      verkauft werden sollte. Da widersprechen die Ebay Bedingungen und dann wäre ich am Arsch.

      Gruß,

      Tom
    • Nein, anderweitig verkaufen meint z.b. den Verkauf über Kleinanzeigen etc. Und Ebay widerspricht sich leider ziemlich oft, siehe allein der von dir zitierte Teil. Fehler in der Beschreibung müssen scheinbar wesentlich sein, Fehler beim Start/Mindest-preis aber nicht. Zwar kein direkter Widerspruch, aber es verdeutlicht das Problem.

      Davon ab würde ich die um 2,5€ zu gering angegebenen Versandkosten bei einem Warenwert von 300~400€ aber nicht als wesentlichen Fehler ansehen. Und viel wichtiger, so wie ich deinen Text lese, war der Fehler auch überhaupt nicht ursächlich für deinen Abbruch, sondern du hast diesen erst im Zuge des Abbruches festgestellt.
      Über die Einschränkungen des Käuferkreises kann man sich aber gerne noch streiten, ich kenne die Funktion aber nicht so genau und weis auch nicht ob sich dies nicht evtl. in einer Laufenden Auktion ändern lässt und enthalte mich daher diesbezüglich einer Bewertung.

      Das du vom Bieter jemals mehr als böse Mails hören wirst, bezweifele aber auch ich sehr stakt.
    • @Pandora:

      Der Bieter hat sich jetzt neben dem TE ausserdem mit mir und zwei Anwälten angelegt. Sollte er hier inzwischen mitlesen, würde ich ihm raten, ganz heimlich still und leise zu verschwinden, wenn er nicht auch noch mit ebay schriftliche Probleme nach §4 Nr 4 der AGB bekommen möchte. Wäre nicht der erste Abbruchjäger, der lebenzeitlich von der Plattform entsorgt wird. O-Ton ebay: "solche Kunden wollen wir nicht."
      :D :saint:

      Pandora schrieb:

      Davon ab würde ich die um 2,5€ zu gering


      Nicht "um 2,50 zu gering" sondern 2,50. Du weisst selbst, wie hartnäckig ebay die letzten im Verkaufsformular gemachten Angaben speichert. Und die 2,50 würden durchaus zu dem Matchbox-Auto von vor über einen Jahr passen. Das kann man tatsächlich als Maxibrief verschicken. Ein Video-Stativkopf von mehreren Kilo Gewicht dagegen entzieht sich dieser Versandart. Das ist für den "normalverständigen Käufer" sogar objektiv erkennbar. (Ok, schlechtes Beispiel vielleicht; auf ebay heisst "normalverständig" heutzutage ja üblicherweise "mindestens viermal ungebremst vor einen Laternenpfahl gelaufen, das Gehirn an der Garderobe abgegeben und die Denkaktivität outgesourced"...)


      Pandora schrieb:

      Versandkosten (...) aber nicht als wesentlichen Fehler ansehen.


      Du kannst dich darauf verlassen, dass der Bieter auf exakt diesen Versandkosten bestanden hätte. Tut er ja auch jetzt. Also sind die für ihn schon wesentlich genug Vertragsbestandteil. TE kann ja jetzt auch nicht mal eben sagen, er möchte freundlichst die VSK mit 300 Euro vereinbart wissen. pacta sunt servanda, nur besteht da eben kein Vertrag.


      Pandora schrieb:

      so wie ich deinen Text lese, war der Fehler auch überhaupt nicht ursächlich für deinen Abbruch, sondern du hast diesen erst im Zuge des Abbruches festgestellt.

      Nope. Lies es nochmal.
      1.) Vergessen, internationalen Versand anzugeben.
      2.) Durch die Anfrage des Griechen zusätzlich den Eingabefehler bei den nationalen Versandkosten bemerkt.

      Und nö, weder das eine noch das andere lässt sich beheben, wenn Gebote auf dem Artikel sind. Iwie logisch, dass ebay das verhindert, denn die VSK sind ja wesentlicher Bestandteil des Angebotes. Da kann man nicht mal eben hinterher dran rumfummeln.


      craftsmen22 schrieb:

      Daher die Frage ob die Versandkosten bereits ein Teil des Start- oder
      Mindestpreis sind, oder auch ein wesentlicher Fehler in der
      Beschreibung des Artikels sind.

      Die Frage ist falsch gestellt.

      Du übersiehst dabei das Wort "Beispiele:" im Normtext des ebay-Grundsatzes. Dazu hat der BGH inzwischen klar festgestellt, dass Irrtümer bei der Abgabe der Willenserklärung (klingt jetzt umständlich) die zur Unterbreitung des verbindlichen Angebots führen, zum Abbruch berechtigen.

      Oder wie ich eingangs schon sagte: ich kann deinem Bieter nur raten, sich klammheimlich zu verkrümeln. Er holt sich sonst nur (wie ein Bekannter von mir mal als Richter im Gütetermin sagte) "'nen Arsch voll Kosten an die Backe".
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Noch ein Hinweis: wenn Du das kannst, mach eine PDF aus dem Brief und schick ihm die vorab per Mail. Dann den Brief per Schneckenpost hinterher.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.