Darf ein PVK bei eBay Alkohol und selbstgebackene Kuchen verkaufen?

    • Alkohol - ja, normalerweise müßte aber m. E. in Bezug auf die Versandart das gleiche wie bei den Spielen / Filmen gelten (also Versand mit Altersverifizierung 16 bzw. 18) - allerdings gibt es da seitens eBay keinen entsprechenden Grundsatz ... genausowenig wie bei Tabakwaren, da gilt nur: sie müssen zum auf der Steuerbanderole aufgedruckten Festpreis angeboten werden, Auktionen und Festpreise unterhalb dieses Wertes sind nicht erlaubt und können gemeldet werden

      der Verkauf von selbstgebackenen Kuchen geht ins gewerbliche - wobei das die meisten Hobbybäcker, Hobbymarmeladenkocher, Hobbyhausschlachter, Hobbyjäger etc.p.p. wohl anders sehen

      gab ja im letzten Jahr erst den Vorstoß, daß auch auf Basaren etc. die Muttis ihre Kuchen nicht mehr anbieten sollten, das wurde dann aber doch wieder erlaubt - wenn allerdings Lebensmittel zum Verkauf außerhalb der Basare hergestellt werden, wird diese Ausnahme kaum greifen ... man muß also alle separat melden in Bezug auf "Mitglied handelt gewerblich"


      Edit: für Tabak haben's jetzt wohl auch die Vorgabe der Altersverifizierung, ansonsten gibt es bei Alkohol und Tabak nur den Verweis auf Einschränkungen in anderen Ländern, da diese z.B. in den USA über eBay nicht verkauft werden dürfen, dementsprechend muß mittels Käuferkreiseinschränkung dafür gesorgt werden, daß diese Mitglieder hier nicht kaufen können ... was natürlich auch so wunderbar funktioniert :thumbup:

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    • hasjana schrieb:

      Edit: für Tabak haben's jetzt wohl auch die Vorgabe der Altersverifizierung, ansonsten gibt es bei Alkohol und Tabak nur den Verweis auf Einschränkungen in anderen Ländern,

      Nö, haben sie nicht. Zumindest nicht ausreichend. Der Haken dabei ist das Tabakwerbeverbot. Anders als Spirituosen dürfen die im Netz nicht mal beworben werden. Also muss ebay da einen abgeschotteten "FSK18"-Bereich einrichten, in demn man nur mit Postident und elektronischer Signatur reinkommt.

      Was allerdings in jedem Fall gilt: der Versand hat unter allen Umständen mit Alters- und Identitätsprüfung zu erfolgen. Alterssichtprüfung alleine reicht nicht, auch wenn ebay das meint. Aber bei der reinen Altersssichtprüfung wird nur geprüft ob die Person, die das Paket entgegennimmt ein bestimmtes Alter erreicht hat. Nicht ob das auch der tatsächliche Empfänger ist. Mit anderen Worten: bereits die altersgeprüfte Ersatzzustellung an den volljährigen Mitbewohner oder Nachbarn kann dazu führen, dass man Sprit an Minderwertige verkauft.

      Insgesamt ist das aber eine Grauzone. Ich habe dieses Jahr etwa zehn Tonnen Obst verkauft. Einfach weil es im Garten auf den Bäumen rumhing oder beim Schütteln runtergefallen ist. Dazu habe ich etwa 400 Liter Schnaps brennen lassen. Auch aus eigenem Obst, das aber schon im letzten Jahr eifrig von den Bäumen geplumpst ist. Also einsammeln, ins Fass damit, maischen lassen und im Frühjahr ab zur Brennerei. Wenn ihc mir die Fässer von diesem Jahr anschaue gibts nächstes Jahr ziemlich sicher mehr. Also muss ich jetzt seit Ende März pro Tag über einen Liter Schnaps saufen, sonst bekomme ich das Zeug nicht rechtzeitig aus dem Keller bevor der Nachschub anrollt. Da bekommt der Begriff "Alkohol nur in Maßen trinken" eine ganz andere Bedeutung: Heute 'ne Maß, morgen eine und übermorgen auch mal zwei... Und das bei rund 40 Umdrehungen.

      Du siehst also, dass es hier einen sehr weit gefassten Grenzbereich gibt. Den Nachweis der Gewerblichkeit zu führen dürfte hier äusserst schwer sein, weil man nie weiss, ob das Obst für die Marmelade (korrekt: Konfitüre, Marmelade ist aus Zitrusfrüchten) aus dem Überschuss im eigenen Garten stammt und damit zum normalen Umfang der privaten Vermögensverwaltung gehört oder ob es gezielt zur Produktion angekauft wurde.

      Grundsätzlich gilt hier aber das, was ich schon beim Sammeln oft genug gesagt habe: wer einigermaßen neutral nachdenkt kommt zu dem Schluss, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb einige Vorteile gegenüber dem Verkauf von Privat aufweist. Da ich ein sogenannter "ökologischer Streuobstwiesenbauer" bin stecke ich zusätzlich zu den Einkünften für den Schnaps und das Obst noch eifrig Subventionen ein. Die EU ist da endlich auch mal zu was gut. Ausserdem gebe ich Kurse im Baumschneiden und Rasenmäherfahren. Ich kasssiere also dafür, dass ich anderen Leuten sage, was sie von meinen Obstbäumen runterschneiden müssen und wie sie meine Wiese mähen sollen. Der Privatmann muss das alles selber tun. Zudem habe ich alte Kultursorten dastehen. Ohne Absicht, die Bäume waren eben einfach schon da. Aber steuerlich läuft der Unterhalt teilweise auch unter Sonderausgaben zur Pflege von Kulturgütern.

      Und sollte ich mir ein Bein brechen, lass ich mich auch erst noch in den Garten fahren. Dann ist es ein Arbeitsunfall und läuft über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

      Also: ja, das darf man verkaufen. Und nein, das ist nicht zwingend gewerblich. Kommt drauf an. Wer clever ist und garantiert keinen Cent zu viel an den Fiskus löhnen will, der ist gewerblich. Wer aber nur den üblichen Verstand eines durchschnittlichen ebay-Verkäufers mit einem IQ etwas über Oberkante Kellerdecke hat, der ist damit dann eben privat.


      hasjana schrieb:

      man muß also alle separat melden in Bezug auf "Mitglied handelt gewerblich"

      Diese Meldeoption gibt es nicht mehr.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wir wollten für ein großes Schulprojekt Kuchen und Torten machen.
      Die Auskunft war in einer privaten Küche ist das nicht erlaubt.
      Das Gesundheitsamt hat nicht die Möglichkeit die Hygiene zu überprüfen, da ich niemanden in meine Wohnung zur Überprüfung lassen muss.
      Und die Konditoren verstehen da angeblich auch keinen Spaß.
      hettys-online.de/
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

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    • Ich kann mir auch beim besten Willen, nicht vorstellen, dass PVK im Internet Kuchen oder sonstige Lebensmittel verkaufen dürfen, allein schon wegen der Hygienevorschriften. Wer soll das überprüfen und kontrollieren? Wer haftet bei Schäden?

      Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen, bei mir fremden Privatverkäufern, deren hygienischen Vorstellungen ich nicht kenne, Kuchen oder sonstige Lebensmittel zu kaufen.

      Leider finde ich nur Vorschriften für GVK.

      pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_21.html

      Bei Alkohol sehe ich es ähnlich. Wer will es überprüfen, ob er dort wirklich ankommt, wo er hin soll?
    • har-monie schrieb:

      Wer soll das überprüfen und kontrollieren?

      Keiner. Muss auch nicht.


      har-monie schrieb:

      Wer haftet bei Schäden?

      Schäden? Weil deine Zimtsterne eher dazu taugen, einen veritablen Ersatz für Blaubasalt-Pflastersteine oder Gummi-Wucht-Geschosse darzustellen?
      :P :D

      Die Frage kannst Du dir selbst beantworten: der, der auch sonst bei jedem Privatverkauf für den Schaden daraus haftet, dass sich die Sache nicht für die übliche Verwendung eignet. Also ganz normaler Gewährleiistungsanspruch. Dass man mit Selbstgebackenem ein höheres Risiko eingeht auf dem "Schaden für Leib oder Leben" aufzulaufen, der sich nicht ausschliessen lässt als mit einem Lakotz-Lappen ist zwar naheliegend, in der Sache aber kein Unterschied. Deine Zimtsterne können schliesslich Spuren von Nüssen enthalten, Lakotz-Lappen dagegen eher nicht. (Und selbst wenn: die Dinger isst man ja üblicherweise nicht)


      har-monie schrieb:

      Leider finde ich nur Vorschriften für GVK.

      Weil es faktisch für PVK keine gesetzlichen Regularien gibt. Zumindest solange die tatsächlich privat sind. Was Penny da mit der Schule geschrieben hat, hat seine Ursache kaum im Lebensmittelrecht. Eher in einer Schulverordnung oder einer internen Anweisung aus Haftungserwägungen heraus.


      Penny schrieb:

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist.

      Doch, schon. Solange es privat ist.


      Penny schrieb:

      Und privat ist das schon gar nicht mehr.

      Da siehst Du von mir keinen Widerspruch. Was ich privat für mich backe futtere ich auch für mich privat. Sehr zur Freude meiner Wampe und zum Leidwesen meines Medizinmannes. Das Beispiel oben bäckt ja sogar ausdrücklich auf Bestellung. Steht im Angebot drin. Damit ist es gewerblich und dann muss auch die Küche bestimmten Anforderungen genügen, die in Privatküchen kaum anzutreffen sind.

      Ich kenne jedenfalls niemanden, dessen Privatküche raumhoch gefliest ist. Dann gehört ein separates Handwaschbecken dazu, das Spülbecken ist dafür tabu. Und natürlich darf da nicht einfach ein Stück Seife rumliegen. Da gehört ein Seifenspender daneben. Idealerweise auch noch Einweghandtücher. Täglich gewechselt gehen auch Handtücher, die kochfähig sind. Macht nur niemand, weil die dann auch in den Reinigungsplan mit reingehören.

      Dass der gewerbliche Verkäufer ausserdem recht weitgehende Kennzeichnungspflichten erfüllen muss versteht sich von selbst. Auch davor drückt sich der private Plätzchenbäcker erfolgreich. Allerdings könnte hier die gewerbliche Bäckerschaft ja mal einhaken, wenn die wirklich so sehr dagegen sind. Einfach mal ein bisschen in der Gegend rumabmahnen und der Spuk reduziert sich von selbst.


      har-monie schrieb:

      Bei Alkohol sehe ich es ähnlich. Wer will es überprüfen, ob er dort wirklich ankommt, wo er hin soll?

      Nochmal: Versand mit Alterssichtprüfung und Identitätsprüfung existiert. Bei DHL im "Sortiment". Da schaut sich der Postfrosch den Ausweis der Person an, die das Paket annimmt und prüft nicht nur das Alter der Person sondern auch ob es sich dabei um den auf dem Paket angegebenen Empfänger handelt. Ersatzzustellung ist bei dieser Versandart ausgeschlossen.

      Nicht ausreichend ist da der von ebay geforderte Versand mit Alterssichtprüfung. Dabei prüft der Postmuggel nur ob die Person, die das Paket annimmt volljährig ist. Ob es sich dabei dann auch um den Empfänger handelt interessiert keine Sau. Aber ebay hat sein Feigenblatt und alle sind happy.



      Tja, ich hätte da eine Idee, wie man die unterbeschäftigen Lebensmittelkontrolleure des WKD ein bisschen beschäftigen könnte. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert ich glaube diesmal hast du nicht Recht.
      Ein privater darf keine selbstgebackenen Kekse verkaufen


      Ich habe gerade mit einem Mitarbeiter von ebay telefoniert.
      Das ist laut seiner Auskunft privaten VK nicht erlaubt.
      Er gibt die Sache weiter auch das eine demendsprechende Meldenfunktion fehlt.

      Dann schaun wir mal was bei ebay passiert...
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

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    • atropa_belladonna! schrieb:

      Weißt du was frech ist - wenn Käufer um 1000€ und mehr betrogen werden.

      ... ob nun einer seine Kekse in der Kloschüssel anrührt oder nicht - ich als Käufer muss die noch nicht kaufen.
      bella stimmt, das sind ganz andere Beträge. Deswegen sind die anderen aber nicht weniger frech.

      aber es zwingt auch keiner jemanden auf den Kleinanzeigen zu kaufen und da dann abgezockt zu werden(da nehm ich ich nicht aus)
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • atropa_belladonna! schrieb:


      Weißt du was frech ist - wenn Käufer um 1000€ und mehr betrogen werden.

      ... ob nun einer seine Kekse in der Kloschüssel anrührt oder nicht - ich als Käufer muss die noch nicht kaufen.
      Lies mal das - hier beschwert sich jemand, dass der legger Bagger entfernt wurde


      community.ebay.de/t5/Mitgliede…g-storniert/qaq-p/3195049

      frech liegt immer im Auge des Betrachters - oft ist es auch unv..schä.. - die Abzocker werden immer mehr.

      Naja, die Kekse müssen besonderns lecker schmecken, wenn man nicht weiß, wo sie herkommen, wer sie hergestellt hat und eben so halt die ganzen Umstände der Umgebung ...
    • atropa_belladonna! schrieb:

      Weißt du was frech ist - wenn Käufer um 1000€ und mehr betrogen werden.

      Nö. Das ist in aller Regel einfach nur blöd. Vom Käufer. Wenn der meint, bei einem deutschen VK zu kaufen und dann seine Kohle auf ein Bankkonto versenken muss, deren IBAN mit GB, RO, BG oder IT anfängt: wayne juckts?

      Wenn einer meint, blindlings auf ein Postbank-Konto Kohle zu schieben: wayne juckts?

      Wenn einer meint, er muss unbedingt Paypal akzeptieren, obwohl er ganz genau weiss, dass er da nie erfährt, ob die Zahlung auch für seinen Artikel von seinem Käufer erfolgt ist oder ob er einen netten kleinen Dreiecksbetrug erlebt: wayne juckts?

      Wenn einer meint, er muss unbedingt auf ein Inserat eines Kleinanzeigenportals hin, das für Abholung und Barzahlung gedacht ist, seine Kohle für eine steroidgepimpte Rührmaschine an Paypal&friends oder per Überweisung an Bitcoin ins Nirvana versenken: wayne juckts?

      Denen kannst Du nicht helfen. DBDDHKP. Und die, die was machen könnten wissen, dass Du deren Arbeit machst und kehren schön jeden Dreck unter den Teppich so weit sie das hinbekommen, statt den Käufern klar und unmissverständlich klarzumachen, dass die "Sicherheit" auf ebay gar nicht unter der Kontrolle von ebay steht sondern ausschliesslich in der Verantwortung der Verkäufer liegt. Wayne juckts?

      Und ganz ehrlich: wenn einer 'nen Tausender versenkt ist das ärgerlich. Wenn einer irgendwelche zusammengemixten Teigbratlinge verzehrt die ihm einen anaphylaktischen Schock, 'ne hübsche kleine Lebensmittelvergiftung oder eine Hepatitis C bescheren ist das... hmmmm.... auch ärgerlich. An 1000 Euro weniger stirbt man aber nicht.



      atropa_belladonna! schrieb:

      ich als Käufer muss die noch nicht kaufen.

      Klar musst Du nicht. Du musst auch keinen Tempowichs auf Kleinanzeigen kaufen und überweisen. Und Du wirst vermutlich auch beides nicht machen. Du. Ich auch nicht. Hunderte tun es aber.




      har-monie schrieb:

      Löschbert, ich glaube auch nicht, dass ein PVK Kuchen verkaufen darf. Was machen wir denn jetzt?

      Ganz einfach. Du nennst mir jetzt die Stelle in der Bibel, die deinen Glauben nährt. Hilfsweise die Gesetzesfundstelle, die das verbietet und damit dein Wissen untermauert.
      :D




      Penny schrieb:

      Ich habe gerade mit einem Mitarbeiter von ebay telefoniert.
      Das ist laut seiner Auskunft privaten VK nicht erlaubt.

      Du hast dir auch sicher den Link zum entsprechenden Grundsatz geben lassen? Ich mein ja nur - damit Du auch mal den Support überfordert hast. Ich kenn die ebay-Grundsätze ganz gut aber den kenne ich nicht. Mal davon abgesehen, dass ebay natürlich GVK als GVK sehen möchte. Aber vom gewerblichen bzw pseudoprivaten Bäcker reden wir ja jetzt nicht. Wir reden davon, ob ein PVK Kekse verkaufen darf. Dürfte er noicht würden sie in dieser Liste stehen: pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html#prohibited Tun sie aber nicht. Nicht mal ansatzweise - von Haschkeksen mal abgesehen.


      Ok, ich mach es euch mal einfacher:

      gesetze-im-internet.de/lfgb/
      gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/
      gesetze-im-internet.de/ifsg/
      eur-lex.europa.eu/legal-conten…=CELEX:32002R0178&from=de
      eur-lex.europa.eu/legal-conten…=CELEX:32004R0852&from=DE (keine HTML-Version da)

      Das müsste so ziemlich alles sein, was man dazu wissen muss. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.