Eröffneter Fall und Belastung des Kontos

    • Eröffneter Fall und Belastung des Kontos

      Hallo liebe Gemeinde :-),

      nachdem ich bei ebay einen Artikel nicht verkauft habe, schrieb mich ein Interessent aus den USA später an um diesen zu erwerben. Ich stimmte zu und die Käuferin bezahlte den Artikel via Ratenzahlung. (An Friends&Family aber ohne mein Wissen) Nachdem die letzte Rate eingegangen war, verschickte ich diesen auch mit Versandbeleg und Nachvervolgung am 04.11. Der Artikel erreichte die Käuferin am 14.11. Die Käuferin meldet sich auch und bestätigte den Eingang und das alles toll wäre- Alles war gut, dachte ich .... :O

      Ab da ging's dann los.. 8| Ich bekam jeden Tag eine Menge Mails das sie jetzt doch nicht zufrieden wäre, dass sie dachte es wäre nicht nur der "nackte" Artikel ( ich verkaufe bemalte Puppen und das IMMER Nackig, steht auch so in den Artikelbeschreibungen auf die ich sie immer wieder aufmerksam machte) , dann wackelte der Kopf usw.usw... Ich sperrte die Käuferin irgendwann sowohl bei ebay als auch in meinem Mailprogramm. Mir war irgendwie klar das diese die Ware und das Geld haben wollte.

      Als ich mich dann heute in meinen Account bei Paypal einloggte, kam dann die große Nikolausüberraschung. Konto steht im Minus da Konfliktfall eröffnet ( Artikel angeblich nicht erhalten). Natürlich habe ich umgehend eine Sendungsnummer hinterlegt und auch and die Damen und Herren eine kurze Sachverhaltsschilderung, inklusive Mailverkehr aus dem hervorgeht das die Dame die Sendung erhalten hat, gesendet.

      Nun Frage ich mich aber wie ist das denn möglich, da besagte Dame via Friends and Family gezahlt hat? Dachte da gäbe es diese Funktion nicht?
      Hat hier wer Erfahrung wie lange es dauern kann bis Paypal das Konto wieder ausgleicht? ( Ich hoffe doch, denn ich hab ja nichts verkehrt gemacht...)

      Ich überlege echt Anzeige wegen Betrugsversuch, Stalking und Beleidigung zu erstatten. Hat da jemand einen Tipp wie ich das machen kann in den USA? Auf der Seite des Police Department am Ort des Geschehens war ich schon konnte aber nichts finden..
    • Zu den Bedingungen, ob die AGB in USA einen Käuferschutz bei einer Anweisung über Friends an Family zusichern, kann ich nichts sagen.

      Ich frage mich allerdings, auf welchen Kauf sie sich denn bei PP beziehen will, wo doch über eBay nichts abgewickelt wurde. Oder hast du für sie nochmal zum Sofortkauf eingestellt?
    • *alte_eule* schrieb:

      Zu den Bedingungen, ob die AGB in USA einen Käuferschutz bei einer Anweisung über Friends an Family zusichern, kann ich nichts sagen.

      Ich frage mich allerdings, auf welchen Kauf sie sich denn bei PP beziehen will, wo doch über eBay nichts abgewickelt wurde. Oder hast du für sie nochmal zum Sofortkauf eingestellt?
      Nein, der Verkauf lief außerhalb von ebay... Ich habe auch keine Ahnung wie sie das hinbekommen hat jetzt.. Es mag sein das es in den USA anders ist mit der Friends and Family Funktion, habe aber bisher nichts anderes im www gefunden...Ich grübel schon den ganzen Tag...
    • Das kann ich ja machen aber die Artikelbeschreibung hat doch nichts damit zu tun das die Käuferin schlichtweg gelogen hat indem sie Paypal gegenüber behauptet der Artikel wäre nicht geliefert bis heute, was ja nachweislich nicht stimmt. Diese Aussage hat ja nichts mit der Auktion an sich zu tun, zumal der Artikel ja ausserhalb von ebay erworben wurde. Ich kann auch den Mailverkehr öffentlcih machen aus dem auch hervorgeht das die Käuferin nach Erhalt erstmal happy war. Warum dann später nicht mehr weiß ich nicht . Wie ich schon schrieb, glaube ich einfach das die Käuferin gerne die Puppe behalten würde UND das Geld ebenso.

      Ich habe so einen Fall noch nie gehabt, bisher waren die Käufer alle happy.

      Ich glaube zudem nicht das, sollte ich einer Rückerstattung zustimmen, dass ich die Puppe auch zurück bekomme! Sie behauptet ja frech bei Paypal die Puppe nicht erhalten zu haben, was sollte sie dann auch zurück schicken ;-). Mir ging es auch nur darum ob vielleicht jemand hier auch bereits die Erfahrung gemacht hat, daß trotz Zahlung Family and Friends eine Rückbuchung bei Paypal U.S so einfach erfolgen kann. Keine Ahnung, ich muß das jetzt wohl aussitzen und abwarten.

      Lieben Dank alte Eule für deine Mühe...
    • Nun, jeder hier wird bestätigen können, dass er bei PP schon hat Pferde mit Schlüsselbeinbruch vor der Apotheke kotzen sehen.

      Ich muss dich auch insofern berichtigen, dass der Vorgang selbst zwar für PP nichts mit der eBay-Auktion zu tun hat, aber sehr wohl eure Vertragsgrundlage darstellt. Hättest du eine Käuferin aus Deutschland gehabt, wäre es für sie wesentlich einfacher, das gerichtlich klären zu lassen.
    • Aber WAS denn gerichtlich klären? Das sie den Artikel angeblich nicht erhalten hat? Ich bin glaube ich zu blond um das jetzt zu verstehen ;) Ich bin mir keinerlei Schuld bewußt. Artikel wurde ordnungsgemäß mit Versandnachweis verschickt. Artikel angekommen, Käufer erst happy, dann gefällt es auf einmal nicht mehr aus welchen Gründen auch immer. Es kam ja jeden Tag ein anderer Grund von ihr und immer wieder die Forderung ich solle ihr was erstatten. Sorry aber die Frau hat Probleme anderer Art. Außerdem wird sie auch bereits aufgrund verschiedener Delikte polizeilich geführt in den USA... Info's über Tante Google.

      Soll ich mir jetzt irgendeinen Schuh überziehen? Wegen einer Artikelbeschreibung die die Käuferin anscheinend nicht gelesen hat oder lesen wollte? Liest Du dir denn nicht die Beschreibung eines höherpreisigen Artikels zuerst mal komplett durch? Unabhängig nochmals davon das die Sache eben NICHT über ebay lief...

      Ich bin einfach sauer über diesen Mist der da gerade läuft und den versuchten Betrug an MICH. Wäre die Dame in DE hätte ich schon längst Anzeige erstattet.
    • *alte_eule* schrieb:

      Die Veröffentlichung einer ganzen Konversation entspricht nicht den Forenregeln.

      Aber ich werte dein Posting mal als Einverständnis, den von dir verkauften und reklamierten Artikel zu verlinken:


      ?? Ich verstehe immer weniger, sorry.. Aber gut, ich habe ja kein Problem damit aber was das nun mit meinem eigentlichen Problem zu tun hat weiß ich leider echt immer noch nicht...Ich finde das sehr lieb von Dir das Du dir Mühe machst zu helfen aber mir fehlt die Verbindung zu meinem eigentlichen Problem. Es geht NICHT um eventuell bemängelte fehlende Kleidung oder andere Dinge, es geht darum das die Erwerberin versucht zu betrügen.
    • @DieClaudia: Sei doch froh wenn die Käuferin so durchsichtig die Unwahrheit sagt, das sollte doch eigentlich dafür sorgen, dass der Fall für Dich entschieden wird... immerhin ist die Puppe nachweisbar zugestellt worden, oder? Schwieriger wäre es ggf., wenn sie gesagt hätte, Artikel nicht wie beschrieben. Hier könnte tatsächlich ein Streit entbrennen, was mehr zählt - Artikelbeschreibung oder Bild, also ob die Puppe angezogen geliefert werden muss oder nicht.

      Nebenbei, du solltest dir auch mal Gedanken über Gewerblichkeit machen, da könnte Ärger aus einer ganz anderen Richtung drohen...
    • @Saeschau, vielen Dank und ja ich hoffe auch das Du Recht hast.. Ich werde mich mit dem gewerblichen Verkauf jetzt mal schlau machen. Da ich freiberuflich bin ( Künstler) sieht die Sache glaube ich noch etwas anders aus..
      Ganz lieben Dank nochmals an alle für eure Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DieClaudia ()

    • Also, ich habe jetzt nochmal mit der Fachfrau meines Vertrauens gesprochen (meine Steuerberaterin). Ich betreibe kein "Gewerbe" Ich stelle keine Waren her sondern Unikate, Einzelstücke. Alle Künstler die sie berät und die gegebenenfalls "Werke" oder ähnliches über eine Plattform verkaufen laufen als private Verkäufer. Kann man aber auch bei ebay recherchieren. Ich habe da auch niemanden gefunden der unter gewerblich seine Bilder oder Skulpturen oder handgearbeitete Puppen verkauft.
    • Wir unterhalten uns hier aber nicht über Steuerrecht.
      Hier unterstellt niemand, dass du deine Steuern schuldig bleibst.

      Das Stichwort sind Verbraucherrechte, die du vorenthältst bzw.die Belehrung darüber.

      Du verstehst dich als Künstlerin, das sind Maler von Gemälden auch. Hier gibt es eine eigene Rubrik bei eBay. Die, die ich mir gerade angesehen habe, laufen dort durch die Bank als gewerbliche Anbieter. Das machen sie sicher nicht aus Unwissen oder Spass.
    • Claudia meint, weil sie die Puppen selbst bemalt, würde das für sie nicht gelten

      würde ich nur dann zustimmen, wenn sie mit der Arbeit erst anfängt, um Kundenwünsche bzgl. Makeup und Frisur zu berücksichtigen
      vorrätige Ware sollte nach meinem verständnis Widerrufsrecht haben