Hallo zusammen,
um nicht durch einen Formfehler meine Gewährleistungsansprüche zu verlieren würde ich die Angelegenheit gerne einmal bewerten lassen. Für Tipps zum richtigen Handeln wäre ich sehr dankbar.
Der Fall:
Ich habe auf eBay einen Artikel (Hörbuch-Neu ) zu einem recht günstigen Preis ersteigert.
Geliefert wurde mir zwar ein Hörbuch, doch hierbei handelt es sich nicht um die vertragsmäßige Ausgabe, sondern um ein weit weniger teureres Hörbuch.
Dieser Artikel weist deutlich vom Artikelfoto wi auch von der angegebenen ISBN ab.
Die Lieferung ist mangelhaft. Der Verkäufer weigert sich den Vertrag zu erfüllen und mir die vertragsmäßige Ware zu liefern.
Die gesetzte Frsit zur Nacherfüllung des Kaufvertrages blieb erfolglos. Stattdessen hat der Verkäufer mir den Kaufpreis erstattet und erklärt die Sache sei für ihn damit erledigt.
Inzwischen habe ich so viel über gesetzliche Bestimmungen gelesen, dass ich ehrlich gesagt nicht weiß, welche in meinem Fall die Richtige ist.
Nun zu meinen Fragen:
Nach §§ 346 ff BGB sind die gegenseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.
Bin ich verpflichtet die Kosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware zu übernehmen, bzw. in Vorleistung zu gehen?
Kann ich eine Versandart mit Sendungsnachweis für den Rückversand verlangen, da ich das Versandrisiko nicht tragen will?
Wie kann ich später ggf. beweisen, dass die gelieferte Ware nicht die vertragsmäßige Beschaffenheit aufweist, wenn ich den Artikel an den Verkäufer zurück geschickt habe?
Schadenersatz statt Leistung § 249 ff BGB
Da gem. § 325 BGB der Rücktritt den Schadenersatzanspruch nicht ausschließt, kann der Schaden nach der Differenzmethode berechnet werden.
Ich habe den Artikel für 2,50 EUR zzgl Versand ersteigert.
Die Beschaffungskosten eines vertragsgemäßen Artikels belaufen sich auf ca. 18,- EUR.
Würde der Schadenersatz in diesem Fall 15,50 EUR betragen?
Können Schadenersatz und Auslagen (Einschreiben/Rückschein 4,65 EUR) in einer Summe verlangt werden oder müssen diese Kosten voneinander getrennt gefordert werden?
Muss ich mich beim Rücktritt auf entsprechende Gesetzgebung berufen oder kann der Rücktritt und die Schadenersatzforderung auch formlos erklärt werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
um nicht durch einen Formfehler meine Gewährleistungsansprüche zu verlieren würde ich die Angelegenheit gerne einmal bewerten lassen. Für Tipps zum richtigen Handeln wäre ich sehr dankbar.
Der Fall:
Ich habe auf eBay einen Artikel (Hörbuch-Neu ) zu einem recht günstigen Preis ersteigert.
Geliefert wurde mir zwar ein Hörbuch, doch hierbei handelt es sich nicht um die vertragsmäßige Ausgabe, sondern um ein weit weniger teureres Hörbuch.
Dieser Artikel weist deutlich vom Artikelfoto wi auch von der angegebenen ISBN ab.
Die Lieferung ist mangelhaft. Der Verkäufer weigert sich den Vertrag zu erfüllen und mir die vertragsmäßige Ware zu liefern.
Die gesetzte Frsit zur Nacherfüllung des Kaufvertrages blieb erfolglos. Stattdessen hat der Verkäufer mir den Kaufpreis erstattet und erklärt die Sache sei für ihn damit erledigt.
Inzwischen habe ich so viel über gesetzliche Bestimmungen gelesen, dass ich ehrlich gesagt nicht weiß, welche in meinem Fall die Richtige ist.
Nun zu meinen Fragen:
Nach §§ 346 ff BGB sind die gegenseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.
Bin ich verpflichtet die Kosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware zu übernehmen, bzw. in Vorleistung zu gehen?
Kann ich eine Versandart mit Sendungsnachweis für den Rückversand verlangen, da ich das Versandrisiko nicht tragen will?
Wie kann ich später ggf. beweisen, dass die gelieferte Ware nicht die vertragsmäßige Beschaffenheit aufweist, wenn ich den Artikel an den Verkäufer zurück geschickt habe?
Schadenersatz statt Leistung § 249 ff BGB
Da gem. § 325 BGB der Rücktritt den Schadenersatzanspruch nicht ausschließt, kann der Schaden nach der Differenzmethode berechnet werden.
Ich habe den Artikel für 2,50 EUR zzgl Versand ersteigert.
Die Beschaffungskosten eines vertragsgemäßen Artikels belaufen sich auf ca. 18,- EUR.
Würde der Schadenersatz in diesem Fall 15,50 EUR betragen?
Können Schadenersatz und Auslagen (Einschreiben/Rückschein 4,65 EUR) in einer Summe verlangt werden oder müssen diese Kosten voneinander getrennt gefordert werden?
Muss ich mich beim Rücktritt auf entsprechende Gesetzgebung berufen oder kann der Rücktritt und die Schadenersatzforderung auch formlos erklärt werden?
Vielen Dank schon mal im Voraus!