Rücktritt und Schadenersatz statt Leistung

    • Rücktritt und Schadenersatz statt Leistung

      Hallo zusammen,

      um nicht durch einen Formfehler meine Gewährleistungsansprüche zu verlieren würde ich die Angelegenheit gerne einmal bewerten lassen. Für Tipps zum richtigen Handeln wäre ich sehr dankbar.

      Der Fall:
      Ich habe auf eBay einen Artikel (Hörbuch-Neu ) zu einem recht günstigen Preis ersteigert.
      Geliefert wurde mir zwar ein Hörbuch, doch hierbei handelt es sich nicht um die vertragsmäßige Ausgabe, sondern um ein weit weniger teureres Hörbuch.
      Dieser Artikel weist deutlich vom Artikelfoto wi auch von der angegebenen ISBN ab.

      Die Lieferung ist mangelhaft. Der Verkäufer weigert sich den Vertrag zu erfüllen und mir die vertragsmäßige Ware zu liefern.
      Die gesetzte Frsit zur Nacherfüllung des Kaufvertrages blieb erfolglos. Stattdessen hat der Verkäufer mir den Kaufpreis erstattet und erklärt die Sache sei für ihn damit erledigt.

      Inzwischen habe ich so viel über gesetzliche Bestimmungen gelesen, dass ich ehrlich gesagt nicht weiß, welche in meinem Fall die Richtige ist.

      Nun zu meinen Fragen:
      Nach §§ 346 ff BGB sind die gegenseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.

      Bin ich verpflichtet die Kosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware zu übernehmen, bzw. in Vorleistung zu gehen?
      Kann ich eine Versandart mit Sendungsnachweis für den Rückversand verlangen, da ich das Versandrisiko nicht tragen will?
      Wie kann ich später ggf. beweisen, dass die gelieferte Ware nicht die vertragsmäßige Beschaffenheit aufweist, wenn ich den Artikel an den Verkäufer zurück geschickt habe?

      Schadenersatz statt Leistung § 249 ff BGB
      Da gem. § 325 BGB der Rücktritt den Schadenersatzanspruch nicht ausschließt, kann der Schaden nach der Differenzmethode berechnet werden.
      Ich habe den Artikel für 2,50 EUR zzgl Versand ersteigert.
      Die Beschaffungskosten eines vertragsgemäßen Artikels belaufen sich auf ca. 18,- EUR.

      Würde der Schadenersatz in diesem Fall 15,50 EUR betragen?

      Können Schadenersatz und Auslagen (Einschreiben/Rückschein 4,65 EUR) in einer Summe verlangt werden oder müssen diese Kosten voneinander getrennt gefordert werden?

      Muss ich mich beim Rücktritt auf entsprechende Gesetzgebung berufen oder kann der Rücktritt und die Schadenersatzforderung auch formlos erklärt werden?



      Vielen Dank schon mal im Voraus!
    • WilliW schrieb:

      Bin ich verpflichtet die Kosten für die Rücksendung der mangelhaften Ware zu übernehmen, bzw. in Vorleistung zu gehen?
      um das Ganze in Bewegung zu setzen, macht es Sinn. Wechselseitig könnte gleichzeitig heißen, aber es kann auch einer anfangen. Aber man könnte bei den Riesensummen schon fragen, ob da die doppelten Versandkosten irgendeinen Sinn ergeben. Oder wollte der Verkäufer das vielleicht gar nicht zurück haben, angesichts der Tatsache, dass er sich ja nur mit dem vorgegebenen Katalogfoto von Ebay vertan hat (Titel eingegeben, auf ISBN nicht geachtet? Irrtumseinrede irgendwo im Text seiner Nachrichten?)

      WilliW schrieb:

      Kann ich eine Versandart mit Sendungsnachweis für den Rückversand verlangen, da ich das Versandrisiko nicht tragen will?
      Wenn du in Vorleistung gehst, kannst du ja versenden, wie es dir am besten passt. Dann setzt du diese Kosten bei deiner großen Schadenersatzklage einfach mit auf die Liste :S

      WilliW schrieb:

      Wie kann ich später ggf. beweisen, dass die gelieferte Ware nicht die vertragsmäßige Beschaffenheit aufweist, wenn ich den Artikel an den Verkäufer zurück geschickt habe?
      mit Fotos, Filmen und Zeugen. Natürlich zum Zeitpunkt der Ankunft des Pakets, sonst bestünde ja die Möglichkeit, dass dir jemand unterstellen könnte, du hättest da was vertauscht ;)


      WilliW schrieb:

      Schadenersatz statt Leistung § 249 ff BGB
      Da gem. § 325 BGB der Rücktritt den Schadenersatzanspruch nicht ausschließt, kann der Schaden nach der Differenzmethode berechnet werden.
      Ich habe den Artikel für 2,50 EUR zzgl Versand ersteigert.
      Die Beschaffungskosten eines vertragsgemäßen Artikels belaufen sich auf ca. 18,- EUR.

      Würde der Schadenersatz in diesem Fall 15,50 EUR betragen?
      Wer weiß das schon, das wird wohl Ermessenssache sein (ohne Einschätzung des Artikels hier) und wird in dem Fall, dass sich dein Verkäufer trotz deiner Forderung (voraussichtlich) weigert nur gerichtlich zu klären sein.
    • WilliW schrieb:

      Der Verkäufer weigert sich den Vertrag zu erfüllen und mir die vertragsmäßige Ware zu liefern.

      Du hast geschrieben, du hast den Artikel ersteigert. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Privatverkäufer handelt?
      Dein VK muss nicht zwingend eine Ersatzbeschaffung vornehmen. Er muss dich hier aber so stellen, als hätte der Kauf nicht stattgefunden.


      WilliW schrieb:

      Stattdessen hat der Verkäufer mir den Kaufpreis erstattet und erklärt die Sache sei für ihn damit erledigt.

      Dein VK verzichtet offensichtlich auf eine Rücksendung. Für dich stehen nur noch die Versandkosten zu dir im Raum.
      Die kannst du natürlich nachfordern. Es stellt sich nur die Frage, ob du das bis zum Mahnbescheid durchziehen willst.
    • *alte_eule* schrieb:

      Er muss dich hier aber so stellen, als hätte der Kauf nicht stattgefunden.
      Guten Morgen,

      genau das sehe ich ganz anderes. Zunächst einmal denke ich, dass der Verkäufer den Kaufvertrag erfüllen muss.
      Einfach so zu tun als hätte der Kauf nicht stattgefunden, Kaufpreis erstatten und fertig, würde ja bedeuten, dass sicher der Verkäufer an gar nichts mehr halten müsste.
      Entspricht die Ware nicht der Beschreibung oder ist dem Verkäufer einer Auktion der Preis zu niedrig, erstattet er den Kaufpreis und ist aus dem Schneider? Das kann es doch wohl nicht sein.
      Hat der Käufer auch das Recht die Zahlung zu verweigern wenn er feststellt zu hoch geboten zu haben und den Artiekl woanders billiger kaufen kann? Wohl kaum.
    • *alte_eule* schrieb:

      ob du das bis zum Mahnbescheid durchziehen willst.
      Nein, wahrscheinlich nicht. Doch letztendlich diktieren dir uneinsichtige Verkäufer Ihre Spielregeln. Fehler passieren, keine Frage. Doch das Mindeste wäre wohl ein Einsehen, eine Entschuldigung oder etwas in der Art. Stattdessen muss man sich beleidigen lassen? Da ist der Vorwurf, welchen Affentanz man um Kleingeld betreibt noch das harmloseste. Der Verkäufer hat einer von mir vorgeschlagenen Rücksendung zugestimmt und eBay mitgeteilt mir ein Versandetikett geschickt zu haben. Gleichzeitig teilt der Verkäufer mir mit, dass kein solches Etikett verschicken wird. Stattdessen droht er mir mir rechtlichen Schritten, wenn ich meiner Pflicht nicht nachkommen würde, die CD zu zerstören und die durch Beweisfotos belegen würde. Natürlich ist so etwas lachhaft. Aber eben auch ärgerlich. Ich werde nämlich nun regelmäßig von eBay aufgefordert den Artikel an den Verkäufer zu versenden, der mir angeblich ein Versandetikett zugeschickt hat.
      Diese Überheblichkeit die hier an den Tag gelegt wird ist es, wo ich mir überlege solchen Leuten einfach mal zu zeigen, dass es ohne Weiteres auch anders gehen kann.
      Der Schadenersatz ist vollkommen unwichtig. Bei zu erwartenden 15,- bis 20,- EUR würde dieser Betrag in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen.
      Ob der Verkäufer die Sache allerdings auch noch als Lachnummer bezeichnet wenn er alles per Einschreiben/Rückschein (ca. 5,- €) zugestellt bekommt und auch für den Mahnbescheid 25,- € fällig sind, wage ich wirklich zu bezweifeln.

      Das ich diese Nummer nicht durchziehe liegt nicht an der Höhe der Forderung. Mahnbescheide werde auch für weniger als 5,- EUR verschickt wenn der Schuldner auf Mahnungen nicht reagiert. Wahrscheinlich hätte ich jedoch später ein schlechtes Gewissen oder Mitleid. Also werde ich vermutlich wieder nachgeben. Doch anstatt das der Verkäufer etwas aus der Sache lernt, fühlt er sich in seiner Vorgehensweise noch bestätigt. Ist das fair? Ich denke nicht.
    • gabs kein Artikelfoto, an dem man den Widerspruch zwischen ISBN und zu lieferndem Artikel erkennen konnte?
      hat der echt nur den Artikelpreis, aber nicht die Versandkosten erstattet?
      die in welcher Höhe waren?


      jetzt mal den abwegigen fall angesprochen, es würde vor Gericht gehen.
      ich hatte gestern grad (vergeblich) nach dem Urteil gegooglt, wo ein Verkäufer die Wertdifferenz von als echte Silberkanne ect angeboten zu in Wirklichkeit nur versilbert bezahlen mußte statt nur Rückabwicklung des geschäfts

      stattdessen fand ich:
      lhr-law.de/magazin/kurioses-un…rklagt-sechs-mal-verloren

      was ich schon interessant finde, mal ganz neutral ausgedrückt

      für mich ist ebay voll von windigen Verkäufern im Edelmetallbereich, die teils sogar gewerblich Dinge zu Schmuck versprechen, die aus Laiensicht nicht erkannt werden, von Fachleuten schon (falsche Behauptungen zu Steinbesatz, Stilrichtung/Alter usw)
      nach Ansicht der Richter ist das zumindest bei Privatverkäufern in Ordnung so
    • aurum schrieb:

      hatte gestern grad (vergeblich) nach dem Urteil gegooglt,
      Hallo, habe leider momentan wenig Zeit. Melde mich aber später noch mal.

      Zu deiner Suche nach dem bekannten Urteil mit dem Silber-Servive kann ich dir aber einen Tipp geben.

      Hier nun mal der Link zum Urteil von 2006

      t-online.de/computer/id_130847…gebots-wegen-irrtums.html

      Ziehmlich weit untern findest du unter: Schadenersatz bei abweichender Produktbeschreibeung

      Den Fall und das dazugehörige Aktenzeichen. Unter diesem Aktenzeichen findest du bei Bedarf auch die Urteilsbegründung.

      Hoffe dir geholfen zu haben.
    • *alte_eule* schrieb:

      gehen wir hier davon aus
      Gut, davon können wir ausgehen. Aber was bedeutet das?

      Fakt ist, dass ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Wer ist dafür verantwortlich wenn die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist?

      Der Verkäufer, der sich auf ungeprüftes Informations- und Bildmaterial von eBay verlässt?
      eBay, weil es nicht darauf hinweist, dass es ähnliche Artikel auf dem Markt gibt?
      Oder der Käufer, der eben Pech gehabt hat?

      Selbstvertändlich gehört es zu den Sorfaltspflichten des Verkäufers zu prüfen ob seine detaillierten Produktinformationen mit dem angebotenen Artikel identisch sind. Vernachlässigt er diese Pflicht indem er ein abweichendes Produktfoto sowie den deutlichen Hinweis "2 CDs" ignoriert, kann wohl kaum von einem Irrtum die Rede sein.

      Und ein Verkäufer der als Bedingung für die Kaufpreiserstattung verlangt das ich die Rücksendekosten für die mangelhafte Lieferung übernehme, weil ich gesetzlich dazu verpflichtet wäre, ist nicht nur uneinsichtlicht sondern auch unverschämt. Oder sehe ich das falsch?

      Hier wird sehr oft der der geringe Kaufpreis in den Vordergrund gestellt für den es sich eigentlich nicht lohnt großen Wirbel zu machen.
      Es geht aber sehr oft überhaupt nicht nur den Preis. Viel öfter geht es um Beleidigungen unsinnige Gesetzesinterpretationen und Sturheit.

      Nur zwei Beispiele:

      Zitat: Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie immer alles kriegen was Sie wollen müssen Sie nicht bei eBay sondern im Fachhandel einkaufen. Die haben Rücknahmen und Umtausch in ihren Preisen kalkuliert.

      Zitat: Sie sind gesetzlich verpflichtet die mangelhafte Ware zu zerstören und mir Beweisfotos zu schicken, damit sichergestellt ist, dass Die keinen eigenen Nutzen daraus ziehen und das Hörbuch selbst verkaufen.

      Dies sind nur zwei von bestimmt 10 ähnlichen Aussagen. Von Beschimpfungen der übelsten Art habe ich da noch gar nicht gesprochen.

      Sorry, aber Verständnis für einen versehentlichen Irrtum habe ich da nicht sehr viel.
    • Willi,

      das ist die menschliche Ebene.
      Erinnert mich aber doch sehr an Sheepworld: "Lächle, du kannst sie nicht alle töten"

      Nur weil jemand keine Ahnung und nebenbei keine Kinderstube genossen hat, muss er in der Konsequenz noch lange nicht im Unrecht sein.

      Deine Verpflichtung zur Vernichtung der Falschlieferung ist natürlich grober Unfug.
    • *alte_eule* schrieb:

      Nur weil jemand keine Ahnung und nebenbei keine Kinderstube genossen hat

      "Keine Ahnung und egoistische Überheblichkeit sind nicht die besten Voraussetzungen für Handel."


      Das ich wenigstens mein Geld zurück bekommen ist wohl nicht wohl das Mindeste.

      Und das der Käufer die Rücksendekosten trägt dürfte auch außer Frage stehen. Eigentliche alles ganz einfach und unkompliziert.

      Es
      geht hier um die Erstattung des Kaufpreises und den Rückversand der mangelhaften Ware an den Verkäufer.

      Zu diesem Zweck hat der Verkäufer zwar eBay ein Rücksendeetikett beantragt und angegeben dieses an mich verschickt zu haben. Das lag jedoch nie der Absicht des Verkäufers. Der Kaufpreis wurde erstattet. Die CD liegt immer noch bei mir rum und ich erhalte regelmäßig die Auffordrung endlich den Artikel an den Verkäufer zu schicken. Ist das normal?


      Also wirklich, ich sehe auch in der letzten Konsequenz nicht mal ansatzweise ein Recht des Verkäufers.



      Die folgenden Ausführungen des Verkäufers sind genauso lachhaft wie der Betrag um den es hier geht.

      Aber wie man unschwer erkennen kann, geht es dem Verkäufer einzig und allein um seine Interessen. Und das hier ist nur ein Auszug. Ich habe zwar mein Geld zurück bekommen, doch am Ende wurde der Verkäufer in seinem Handeln wieder einmal bestätigt. Er wird sich auch in Zukunft einen Dreck um irgendwas machen außer um sich selbst. Und leider war das auch kein bedauerswerter Einzelfall, wie mir wahrscheinlich fast jeder hier bestätigen kann. Was will man machen?


      Raktionen des Verkäufers:


      SobaldSie mir die Ware zurückgeschickt haben, erhalten Sie ihr Geld
      zurück. Die Rücksendung frankieren Sie bitte mit 1,45€ als Großbrief.

      Wenn Sie ebay kaufen, muss man damit rechnen, dass es schonmal zu Unstimmigkeiten kommt

      WennSie 100% Sicherheit wollen, müssen Sie halt im Einzelhandel oder beieinem gewerblichen Verkäufer kaufen.

      Diese haben solche Forderungen miteinkalkuliert.

      Dannwerde ich Ihnen ein Rücksendeetikett erstellen und die Kosten ebenvom Rückerstattungsbetrag abziehen

      Ich habe gar keinen Bock mehr mich mit Ihnen zu beschäftigen. Ich möchte diesen Affentanz endlich zu beenden,

      Bitte kommen Sie daher nun Ihrer Pflicht nach und zerstören Sie den Artikel wie besprochen. Ich erwarte zeitnah einen Fotobeweis.
      Andernfalls behalte ich mir rechtlich Schritte vor... Der Schriftverkehr ist vor Gericht gültig.