Fürsorgepflicht oder unzulässige Einflussnahme ?

    • Fürsorgepflicht oder unzulässige Einflussnahme ?

      Guten Morgen zusammen,

      da es immer wieder durch eBay zu Kaufabbrüchen kommt, relevante Vertragsdaten gelöscht werden ohne dem Käufer seine rechtlichen Möglichkeiten zu erklären, hoffe ich eventuell hier über das Forum einige Hintergrundinfos zu erhalten.

      Ich selbst bin zwar nicht betroffen, kenne inzwischen jedoch einige Fälle die jedes Mal den gleichen Ablauf hatten.

      Folgendes ist passiert. Kurz nachdem die Auktion beendet war erhielt der Käufer über eBay eine Kurznachricht. eBay habe den Kauf aufgrund betrügerischer Absichten abgebrochen und falls noch nicht geschehen, solle der Käufer den Artikel nicht bezahlen! Zeitnah sind auch die Artikel und Verkäuferinformationen verschwunden. So als hatte es diesen Kaufe überhaupt nicht gegegeben.
      In einem Fall hieß es dagegen lediglich, dass der Verkäufer den Kauf abgebrochen habe. Trotzdem wurden auch hier alle Infos zum Kauf gelöscht.

      Merkwürdeig ist zum einen, dass alle Käufe meiner Meinung nach überhaupt nicht abgebrochen werden konnten, das bereits jeweils eine wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
      Der Abbruch durch eBay erfolgte zudem mindestens so viel später nach Auktionsende, dass für viele Käufer der Hinweis nicht zu zahlen zu spät kam da der Kaufpreis bereits überwiesen wurde.

      Für die Käufer die nicht über PayPal gezahlt haben sieht es dann erst einmal finster aus. Die Warung duchr eBay kam zu spät, nicht selten hörhere Geldbeträge sind weg und alles was den Abzocker mit dem Geschädigten verbunden hat ist ebenfalls spurlos verschwunden.

      Das in diesen Fällen rechtsgültige Verträge geschlossen wurden steht außer Frage. eBay erklärt ganz deutlich, dass Kaufverträge ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen werden und das eBay lediglich den Onlinemarktplatz zur Verfügung stelle.

      Das eBay handeln muss sobald bertrügerischer Handeln ersichtlich ist ist vollkommen klar. Aber gibt es aus technischer Sicht keine Möglichkeit die Verkäuferdaten gegen weiteren Missbrauch zu schützen wobei sie für den Geaschädigten wenigstens vorrübergehend sichtbar bleiben?

      Und sollte dies tatsächlich nicht möglich sein, hätte eBay dann nicht eine gewisse Informationspflicht dem Geschädigten gegenüber? Zum Beispiel eine Erklärung ob und wo die Daten gespeichert wurden und auf welchem Weg er bei Bedarf jederzeit über diese Daten verfügen kann? Zum Beispiel um Strafanzeige bei der Polizei stellen zu können?

      Und natürlich geht es noch um die Frage inwieweit es zulässig ist massiven Einfluss in das Vertragsrecht des Käufers zu nehmen. Bis hin zur Aufhebung von Kaufverträgen die gem dem BGB zustande kamen. Auf diese Weise werden die gesetzlichen Ansprüche des Käufers beschnitten und die Pflichten des Verkäufers erlassen. Haben wirksame Verträge für Betrüger keine Gültigkeit?
      Können Ansprüche nicht geltend gemacht werden weil der Vertragspartner im Knast sitz?

      Gefahr in Verzug erfordert schnelles handeln. Wenn vor diesem Hintergrung auch Auktionen abgebrochen werden habe ich dafür Verständnis. Aber wenn der vermeintliche Schutz erst erfogt wenn das Geld bereits auf dem Weg des Betrügers ist, dann sehe ich ehrlich gesagt auch keine Notwendigkeit alles so schnell zu löschen, dass sicher Käfer nicht mal ein paar Notizen zum Kauf machen kann.

      Ich bin sicher das die gelöscheten Daten archiviert werden. Die Erfahrung hat allerdings auch gezeigt, dass der Käufer ein berechtigtes Interesse nachweisen muss um sie zu bekommen. Hilfreich sind hier ein Anwalt oder eine Strafanzeige. Das kenne ich allerdings nur durch einen Fall. Deshalb kann ich nicht beurteilen ob es generell unkomplizierter funktioniert.

      Was sollte ein Käufer tun, der in diese Situation gerät. Und wie kann der Käufer überhaupt feststellen ob ein akzeptierter Grund vorliegt wenn einfach der Verkäufer den Kauf abbricht?

      Auf dem eBay Rechtsportal sowie anderen Info-Seiten gibt es hierzu leider keinen Hinweis.
    • An welcher Stelle sagt eBay noch, dass Artikelbeschreibungen nur eine begrenzte Zeit sichtbar sind und man sie auf dem eigenen Rechner zu speichern hat?
      Willi, das steht jedenfalls irgendwo.

      Und bei Luftkäufen ist es eben so, dass die Daten schneller verschwinden als bei regulären Käufen.

      Ich kenn sie noch - die gute alte Zeit - als man noch sehen konnte, wie groß der Umsatz war, den Mr. Mouse gemacht hat und welchen Umfang der Schaden hatte. Du konntest die Leute anschreiben, die auch betroffen waren. Die waren aus der Verkaufslisten ersichtlich usw.

      Willi,
      eBay hat nicht das geringste Interesse daran, die Käufer mit der Nase drauf zu drücken, dass sie mittlerweile das Geld an der Häuserecke auf die Straße legen in der Hoffnung, dass jemand etwas liefert. Je weniger du dazu findest, desto weniger findet es statt.
    • als Käuferin habe ich die Daten des Verkäufers direkt nach dem Kauf (bei Auktionen und ggf. SK von privat) bzw. mit Abschluß der Kaufabwicklung (SK bei GVK) - dann gibt es die Mail mit der Adresse des Verkäufers ... kommt zeitnah keine Mail (passiert seit eBay-Anbeginn durchaus mal), nutze ich die Kontaktdatenabfrage via erweiterter Suche (was man im übrigen mittlerweile generell als VK machen muß, da man die Kontaktdaten des Käufers nicht mehr in der Verkaufsbestätigung bekommt)

      ansonsten speichere ich unmittelbar nach dem Kauf die Artikelbeschreibung, die Seite der Kaufabwicklung mit der Bankverbindung und die Bestätigung der Onlineüberweisung komplett als PDF - gut, das machen längst nicht alle

      man kann auch versuchen, für die Anzeige der AB die Links z.B. aus der Mail der Kaufabwicklung zu nutzen - ich konnte darüber letztens noch meine Angebote von März aufrufen, obwohl sie über die Artikelnummer in der Suche bzw. das BW-Profil gar nicht mehr angezeigt wurden

      ... oder man nutzt google, Bing etc., da wird oft die AB noch über das?/den? Cache angezeigt




      @*alte_eule* ... das Artikelbeschreibungen nur eine begrenzte Zeit sichtbar sind, steht in jedem Bewertungsprofil, was allerdings so ja nicht ganz korrekt ist s.o.
    • Das grundlegende Problem ist die schwammige und inkonsistente Ausdrucksweise von Ebay. Wobei ich auch sowohl dein Problem als auch deine Fragen nur halbwegs nachvollziehen kann und glaube das du hier ein Problem künstlich erzeugst.

      Verkäufer bricht Kauf ab = Kauf verschiebt sich irgendwo nach unten in die Liste "Abgebrochene Artikel/Rechnungen" und ist dort auch noch einsehbar. In der betreffenden Mail weißt Ebay außerdem ausdrücklich darauf hin das dieser Abbruch nur die Transaktion bei Ebay betrifft und etwaige wechselseitige Rechte/Verpflichtungen von Käufer/Verkäufer hiervon unberührt bleiben. Und da haben wir auch gleich den magischen Satz, den Ebay in anderen Konstellationen etwas undeutlicher bis gar nicht formuliert, der aber eigentlich für alle nachträglichen Abbrüche gilt.

      Ebay bricht kauf ab = Ebay hat mehr oder minder eindeutige Hinweise das ein Account betrügerisch agiert und löscht ihn gleich mal inkl aller Aktivitäten. Das ist natürlich etwas ungünstig für die Käufer, da es die Beweissicherung etwas erschwert. Aber zum einen werden dir als Käufer auch grundsätzlich immer die Daten des Verkäufers in der Kaufbestätigungsmail mitgeteilt und zum anderen, wenn Ebay diese Mail verschluckt oder du sie löscht, rückt der Support diese Daten auch auf Nachfrage anstandslos raus.
      Auch verschwindet der Kauf nicht völlig aus deinem "Mein Ebay", es lässt sich nämlich immer noch eine eingeschränkte Übersicht mit den wesentlichen Informationen aufrufen.

      BTW: Irgendwo in der Hilfe steht nach welcher Zeit Artikelbeschreibungen und Nachrichten gelöscht werden. Darüber hinaus garantiert Ebay nirgendwo die Verfügbarkeit seiner Dienste und darunter fällt eben auch dieses Zeug.
    • Pandora schrieb:

      das du hier ein Problem künstlich erzeugst.
      Ich denke von künstlich erzeugten Problemen kann hier überhaupt nicht die Rede sein.

      Ganz im Gegenteil. Unter dem folgenden Link erhälst du einen sehr realisten Eindruck über die mehr als fragwürdigen Rechtfertigungsversuche durch eBay.

      internetrecht-rostock.de/ebay-keine-verkaeuferdaten-mehr.htm

      Vielleicht siehst du dir einfach mal die Stellungnahme von Juristen an. Wie ich festgestellt habe wird dieses Thema inzwischen allgemein auf Seiten von Kanzleien behandelt. Künstlich erzeugte Probleme sind wohl kaum in der Lage dieses Interesse zu schaffen.
    • Pandora schrieb:


      BTW: Irgendwo in der Hilfe steht nach welcher Zeit Artikelbeschreibungen und Nachrichten gelöscht werden. Darüber hinaus garantiert Ebay nirgendwo die Verfügbarkeit seiner Dienste und darunter fällt eben auch dieses Zeug.

      bzgl. der Artikelbeschreibungen steht es schon im BW-Profil - wobei der Zeitraum an sich generell so auch ja nicht korrekt ist (s.o.)

      die Nachrichten werden 6 Monate angezeigt, danach werden sie normalerweise aus den Ordnern entfernt - wobei hier wiederum ja auch im allgemeinen die Kopien an die eigene eMail-Adresse gesendet werden

      bzgl. einer Frist habe ich auf die schnelle in der Hilfe nur gefunden, daß man nur innerhalb von 90 Tagen direkt aus "mein eBay" auf die Nachrichten antworten kann

      pages.ebay.de/help/account/my-ebay.html

      ... und einen Beitrag aus den Foren, daß jemand unverschämterweise noch ältere Nachrichten in seinem Ordner hat und diese unbedingt gelöscht haben will - wie es eBay also auch macht, es ist verkehrt ...