Offensichtlichen Gutscheinfehler ausgenutzt - Konsequenzen?

    • Offensichtlichen Gutscheinfehler ausgenutzt - Konsequenzen?

      Ich hatte kürzlich durch Zufall entdeckt, dass man in einem Webshop ein und denselben Rabattcode so oft eintragen konnte, bis die Summe unten auf null stand. Einer Freundin hatte ich es erzählt, die hat auch gleich kräftig zugelangt, drei Tage später war die Ware und die Bitte, 0,00€ auf deren Konto zu überweisen, da.
      Ich habe ihr gesagt, sie soll den Kram erst mal neben hinlegen und nicht benutzen, solange nach Fernabsatzgesetz zurückgegeben werden kann, ist ja Zeit zum Nachdenken.

      Die Frage ist nun - wie ist das rechtlich zu bewerten? Es wurde ja ein offensichtlicher Fehler ausgenutzt...
    • Stellt sich die Frage, wie dick die "Drahtseilnerven" der Freundin sind.
      Eine richterliche Entscheidung wäre sicherlich interessant.

      Natürlich kann der VK sich noch auf einen Irrtum berufen. Auf der anderen Seite gibt es auch bei automatisierter Lagerhaltung eine Endkontrolle für den Versand, in der Lieferschein und die versendete Ware verglichen werden ggf. auch die beiliegende Rechnung abgeglichen wird.

      Stellt sich die Frage, ob es dem VK den Aufwand nicht wert war oder ob er die wenigen Pakete, die es betrifft, einfach durchgewunken hat, weil es die Negativ-Schlagzeile nicht lohnt.
    • Tja....

      Das wäre mir nicht passiert.

      Ich versende immer unmittelbar nach Zahlungseingang. Und da es dir schwer fallen dürfte, mir 0 Euro zu überweisen...
      :D


      Saeschau schrieb:

      Die Frage ist nun - wie ist das rechtlich zu bewerten? Es wurde ja ein offensichtlicher Fehler ausgenutzt...

      Erklärungsirrtum? Natürlich kann sich ein Computer nicht irren, der tut exakt das, was man ihm sagt. Aber eine alte Regel lautet: ein Computer tut was du ihm sagst, nicht was Du willst. Also sozusagen ein mittelbarer Irrtum durch fehlerhafte Programmierung.

      Bleitb die Frage, ob das auffällt. Das Kundenkonto ist ja schliesslich ausgeglichen, ein automatisches Anschubsen des Mahnwesens ist also eher unwahrscheinlich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Saeschau schrieb:

      Du bietest ja auch nicht "Kauf auf Rechnung" an ;)

      Ich bin ja nicht bescheuert. :D

      Ernsthaft: doch, ich biete in meinem Shop auch Kauf auf Rechnung an. Aber erst für Stammkunden mit einem gewissen Umsatzprofil. Und die wissen, dass sie sich keinen Mist erlauben dürfen, weil sie sonst nicht nur bei mir auf der schwarzen Liste stehen sondern so ziemlich bei jedem, der mit ihren "Suchtmitteln" handelt. Die Sammlerszene ist da auf Verkäuferseite relativ überschaubar und nach 40 Jahren in der Szene kennt man jeden in Frage kommenden Kollegen persönlich.

      Bei mir käme es nach so einer Aktion daher auch darauf an, was Du sonst für ein Kunde bist. Könnte auch sein, dass Du statt einer korrigierten Rechnung ein Dankeschön dafür bekommst, dass Du mir die Schwachstelle meines Shops demonstriert hast.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.