Ebay Rechtsstreit wegen eines Laptops

    • Ebay Rechtsstreit wegen eines Laptops

      Hallo,
      ich würde gern eine unabhängige Meinung bezüglich eines Vorgangs bei Ebay einholen:

      Im November vergangenen Jahres habe ich einen Laptop verkauft:
      ebay.de/itm/192012946161?ssPag…_trksid=p3984.m1559.l2649

      Der Käufer wohnt in Italien, ich habe das Gerät nach Eingang des Geldes verschickt, alles schien in Ordnung zu sein.
      Der Laptop war gebraucht, aber aufgrund des Alters von immerhin fast 15 Jahren nicht mit aktuellen Modellen vergleichbar (kein WLAN, nur 256MB RAM)

      Nach einiger Zeit meinte der Käufer, dass das Gerät nicht funktioniere und Eröffnete ohne eine Nähere Begründung eine Anfrage zur Rücksendung des Gerätes.
      Logischer Weise war ich ohne einen Beweis oder etwas Handfestem nicht bereit die Rücknahme zu akzeptieren. Nach weiteren Emails an den Käufer meinte er schließlich, dass das Gerät sich nicht einschalten lasse oder er vor dem Booten steckenbleibt. Mir schien dies ein vorgeschobenes Argument zu sein, außerdem gibt es auch hierfür keinerlei Belege.

      Schließlich wurde ein Fall eröffnet. Zu meinem Erstaunen wird dieser nicht von der Verkaufsplatform (Ebay Deutschland) geleitet sondern von der Platform des Käufers (Ebay Italien).
      Mehrere Telefonate mit dem deutschen Kundenservice führten zu dem Ergebnis, dass der Käufer, bevor er eine Rückerstattung bewiligt bekommt in irgendeiner Form nachweisen muss, dass tatsächlich ein defekt am Gerät vorliegt. Des weiteren wurde ich darauf verwiesen, dass möglicher Weise andere Richtlinien in Italien gelten.
      Nach Einiger Zeit wurde der Fall von Ebay Italien zu Gunsten des Käufers entschieden. Eine Nachfrage nach der Grundlage für diese Entscheidung führte zu keinem Erfolg, ich wurde aber darauf hingewiesen, dass ich dem Käufer die Versandkosten für den Rückversand vorzustrecken habe (22,50€).
      Aufgrund der immer noch fehlenden Grundlage kam ich dieser Forderung nicht nach. Ein paar Tage später wurde der vom Käufer bezahlte Verkaufspreis + Versandkosten für die Sendung nach Italien (ca. 50€) von meinem Paypal Konto eingezogen. Dieses ist nun im Minus, bei nicht Ausgleich wird der Anwalt nicht lang auf sich warten lassen.

      Was kann ich tun? Ich fühle mich Betrogen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von trf414 ()

    • Was kann ich tun? Ich fühle mich Betrogen!
      Kurz und bündig:
      Du brauchst überhauptnichts zu tun.

      Bisher ist es nur ein Betrugsversuch, denn ein tatsächlicher finanzieller Schaden ist Dir noch nicht entstanden.
      Gottlob war kein Guthaben auf Deinem Paypal-Account, sodaß Paypal Dir da nichts abziehen konnte, die ganze Geschichte ist also rein virtuell.
      Wichtig: Jede Zahlung, die jetzt noch auf Deinem Paypal-Account eingeht, ist unrettbar verloren.
      Falls Du aktuell noch irgendwelche Verkäufe zu laufen hast, in denen Paypal-Zahlung angeboten wird, beende diese umgehend. Falls es Auktionen sind, auf denen schon Gebote drauf sind, bitte unbedingt einen Freund, ein Höchstgebot abzugeben, bevor Du alle Gebote streichst und die Auktion abbrichst, sonst droht anderes Ungemach.
      Danach kannst Du die Angebote wieder neu einstellen, aber diesmal ohne Paypal als Zahlungsmöglichkeit. Für einen Verkäufer ist es Irrsinn, Paypal anzubieten. Was Dir passiert ist, ist der ganz alltägliche Wahnsinn, das passiert ständig, ohne daß der betreffende Verkäufer sich dagegen wehren kann. Und die meisten haben nicht so viel Glück wie Du, daß auf ihrem Paypal-Account nichts drauf ist, wenn Paypal zuschlägt.

      Nach sämtlichen Erfahrungswerten und menschlichem Ermessen wird sich in Deinem Fall nie ein Anwalt sich melden, auch kein ordentliches Gericht oder sonstige zur Rechtssprechung befugte Staatsorgane.
      Melden werden sich zunächst mehrfach Paypal mit zunehmend bösartig klingenden Mails und anschließend deren Inkasso-Büro. Deren Gezeter und sämtliche Angebote, das Ganze "gütlich" zu regeln, kannst Du getrost ignorieren. Besorg Dir einen Schuhkarton, da kannst Du das alles hineinschmeissen und im Keller lagern. Reagieren musst Du nur, falls ein Mahnbescheid von einem Amtsgericht kommt, dem musst Du dann binnen 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen.
      Dies ist einer der Fälle, in denen Paypal sich hüten wird, vor ein deutsches Gericht zu ziehen, um das Geld von Dir zu fordern. Das gesamte Vorgehen von Paypal widerspricht hier jeder rechtlichen Grundlage. Paypal ist kein Treuhandservice (und selbst die dürften lediglich die Zahlung zurückhalten, aber in keinem Fall einem der beiden Vertragspsartner eigenmächtig ausbezahlen, bevor ein dazu befugter Amtsrichter den Fall rechtsgültig entschieden hat !!), sondern ein Zahlungsdienstleister.
      Es geht Paypal nicht das Geringste an, ob Deinem Käufer die Ware nicht gefällt, denn erhalten hat er sie, das ist ja unstrittig. Alles andere ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Dir und Deinem Käufer. Wenn der Käufer meint, an der Ware sei etwas zu bemängeln, dann muss er bei einem Kauf von privat nachweisen, daß dieser Mangel bereits bestanden hat, bevor Du das Paket auf der Post aufgegeben hast. Die Nachweispflicht liegt beim Käufer. Und jeder Schaden, der möglicherweise beim Transport aufgetreten sein könnte, ist ebenfalls allein das Risiko des Käufers.
      Wenn Paypal "Käuferschutz" anbietet für Artikel, die angeblich nicht der Beschreibung entsprechen, dann ist das deren Sache, wenn sie Geld bzw Guthaben an einen Käufer auszahlen, ohne daß der die gesetzlich vorgeschriebenen Wege einhält, um einen entsprechenden Anspruch geltend zu machen. Das Geld können sie gerne aus ihrer Portokasse nehmen und dem Käufer geben, aber ganz sicher nicht rechtswidrig von Dir fordern. Diese Forderung von Paypal entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage, zumindest nach deutschem Recht und Gesetz. Und genau das würde ein Richter Paypal auch schriftlich geben, wenn die bescheuert genug wären, mit diesem Fall tatsächlich vor ein deutsches Gericht zu ziehen. Und deswegen tun die das auch nicht...

      Die einzige Folge, die diese ganze Geschichte für Dich tatsächlich haben wird, ist, daß Du zukünftig auf Paypal verzichten musst.
      Das braucht in Wirklichkeit aber in Deutschland Europa auch kein Mensch. Wozu gibt es BIC und IBAN ? Auch Käufer aus Italien können, wenn sie etwas von Dir kaufen wollen, das Geld ganz normal an Dich überweisen, das ist spätestens am übernächsten Tag auf Deinem Konto.
    • ersteinmal danke für die antwort!

      Das klingt ja alles ziemlich Haarsträuberisch!.
      Nach etwas Googeln im Netz habe ich folgendes Gefunden:
      Im Prinzip geht es ja hier darum, wer die Beweislast trägt da Aussage gegen Aussage steht. Der Paragraph nachdem sich hier zu richten ist scheint folgender zu sein:

      § 363
      Beweislast bei Annahme als Erfüllung


      Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei.


      Demzufolge hat der Käufer nach der Annahme einer Ware eine kurze Zeit in der er die Funktionsfähigkeit überprüfen kann.
      Der Artikel wurde ca am 20.11. verschickt (leider hab ich den Beleg nicht mehr...) und müsste nach Informationen von DHL zwischen 3 und 8 Werktagen unterwegs gewesen sein um nach Italien zu gelangen. Demnach ist das Paket spätestens am 1.12. beim Käufer eingetroffen. Am 5.12. hat sich der Käufer schließlich für eine Anfrage zur Rücknahme entschieden, es liegen also zwischen Eintreffen und Rücknahme starten ca. 4 Tage.
      Normaler Weise müsste hier die Beweislast schon auf den Käufer übergegangen sein?!
    • du kannst dir nicht irgendwelche §§ nehmen, weil du meinst, ein paar der Worte passen zu deinem FAll :S es geht ja nicht um eine unvollständige oder falsche Lieferung sondern um einen Sachmangel.

      Hier sind die Kaufvertagsrechte etwas übersichtlicher:

      http://www.jochim-schiller.de/site/34/Ihre_Rechte_beim_Kaufvertrag.html#Gew%C3%A4hrleistung schrieb:

      Was bedeutet „Gewährleistung“?

      Der Verkäufer haftet auch ohne ein Garantieversprechen: für Arglist (selbstverständlich) und für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe (Lieferung) an den Käufer – keine Sekunde länger. Diese Haftung heißt Gewährleistung. Der Verkäufer haftet dabei für jeden Mangel:
      auch ohne Verschulden,
      auch wenn er den Mangel nicht kannte (vielleicht gar nicht kennen konnte),
      auch wenn es sich um eine gebrauchte Sache handelt,
      auch wenn es sich um einen Privatverkauf handelt.
      Welche Rechte der Käufer im Gewährleistungsfall hat, lesen Sie hier.
      Man versteht unter Gewährleistung die gesetzliche Sach- und Rechtsmängelhaftung jedes Verkäufers, also auch des Privatverkäufers.

      Hast du die (erweiterte) Gewährleistung überhaupt ausgeschlossen? Was ein tatsächlich privater Verkäufer tun kann und SOLLTE.

      it-recht-kanzlei.de/gewaehrlei…s-privatverkauf-ebay.html

      Aber, wenn der PC tatsächlich einen Mangel hätte und du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast(„Gewährleistungsfall“), kann der Käufer trotzdem nicht ohne weiteres verlangen, dass du ihm die Reparaturkosten erstattet oder gar das ganze rückabwickelst, sondern er muss dir erst Gelegenheit zur Prüfung und Mängelbeseitigung geben (nur nicht, wenn du die Gewährleistung von vornherein unkooperativ verweigerst).