kopitar_gmbh / Janez Kopitar liefert nicht IBAN DE72251523750045195443

    • Raptor schrieb:

      Hallo an alle,
      gestern habe ich von meinem Anwalt dieses Schreiben erhalten!!!

      Sehr geehrter Herr.....,
      in der vorbezeichneten Angelegenheit müssen wir mitteilen, dass dem Antrag auf öffentliche Zustellung gem. § 688 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht entsprochen werden kann. Danach heißt es, dass das Mahnverfahren nicht stattfinden kann, wenn die Zustellung des Mahnbescheides durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen müsste. Wir dürfen Sie diesbezüglich höflich bitten, Rücksprache mit uns zu halten.

      Wie soll ich das denn jetzt verstehen, kann mir bitte jemand weiter helfen?
      Sonnige Grüße aus Neuwied

      Das heißt genau das, was ich bereits im Januar schrieb:
      Ein Mahnbescheid kann nicht durch öffentliche Bekanntmachung / Aushang zugestellt werden. Der Mahnbescheid als Einstieg in ein ziviles Mahnverfahren muss (im Gegensatz zum im zweiten Schritt folgenden Vollstreckungsbescheid) zwingend immer an einer ladefähigen Anschrift des Schuldners zugestellt werden. Ist das nicht möglich, weil der Schuldner untergetaucht und keine ladefähige Anschrift mehr zu ermitteln ist, ist der zivile Rechtsweg nur über eine Klage beim Amtsgericht möglich.
      Genau deswegen hatte ich Anfang Januar ja mehrfach darauf hingewiesen, daß höchste Eile geboten sei für alle, die versuchen wollen, sich mit möglichst geringen Eigenkosten einen Titel und damit die Möglichkeit zu sichern, später auf evtl beschlagnahmtes Vermögen zugreifen zu können.

      Nachdem der Vermieter den Namen des Schuldners (also Kopitar) vom Briefkasten entfernt hatte, war die Möglichkeit, den vergleichsweise günstigen Mahnbescheid zustellen zu lassen, endgültig verbaut. Wer zu dem Zeitpunkt einen Mahnbescheid noch nicht hatte zustellen lassen, der kann das seitdem nur noch auf dem Klageweg, denn im Gegensatz zum Mahnbescheid kann eine Klage bei fehlender ladefähiger Anschrift des Beklagten durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden.

      Ich nehme an, das wird Dir Dein Anwalt inzwischen auch nochmal erklärt haben.
      Was ich nicht so ganz verstehe ist, wieso über 4 Monate nach dem Betrug ein von Dir beauftragter Anwalt irgendwas von Mahnbescheid faselt ??
      Wieso hast Du erstens nicht wie die anderen hier versammelten Betroffenen Deinen Mahnbescheid sofort Anfang Januar selbst abgeschickt?
      Und wenn Du dann sehr viel später einen Anwalt beauftragst, wieso hat der Dir nicht schon beim ersten Gespräch bestätigt, daß man einen Mahnbescheid nicht durch öffentlichen Aushang zustellen lassen kann und daher im vorliegenden Fall die Erlangung eines rechtsgültigen Titels nur noch auf dem Klageweg möglich ist und diese dann entsprechend sofort eingereicht?
    • So. Ich habe eben bei der Staatsanwaltschaft angerufen. Die haben mir mitgeteilt (Post ist dazu unterwegs), dass ich privat nicht aus dem Vollstreckungsbescheid vollstrecken kann. Das kann nur ein Gerichtsvollzieher den ich jetzt beauftragen soll. Jetzt soll ich ein 9-seitiges Formular ausfüllen und dort hinsenden womit sich der Gerichtsvollzieher dann befassen wird. Davon höre ich zum ersten Mal..
    • http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/zwangsv.htm schrieb:

      Mit der Übersendung der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids endet das Verfahren für das Mahngericht. Sämtliche Verfahren der Zwangsvollstreckung finden vor dem Vollstreckungsgericht statt; abgesehen von wenigen Ausnahmen (z.B. bei Vollstreckung in Immobilien) ist immer das Amtsgericht am (Wohn-) Sitz des Schuldners das zuständige Vollstreckungsgericht.
      Dieses benötigt für alle Handlungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung immer die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids, d.h. das Dokument, welches das Mahngericht übersandt hat - eine Kopie ist nicht ausreichend. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung, in der Regel wird jedoch zunächst ein Gerichtsvollzieher beauftragt.
      Falls Sie Fragen zur haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Vollstreckungsgericht oder an das Amtsgericht, welches für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

      klar, und dort findest du auch einen Gerichtsvollzieher, der dir idealerweise beim Ausfüllen behilflich ist.
    • Encilai schrieb:

      So. Ich habe eben bei der Staatsanwaltschaft angerufen. Die haben mir mitgeteilt (Post ist dazu unterwegs), dass ich privat nicht aus dem Vollstreckungsbescheid vollstrecken kann. Das kann nur ein Gerichtsvollzieher den ich jetzt beauftragen soll. Jetzt soll ich ein 9-seitiges Formular ausfüllen und dort hinsenden womit sich der Gerichtsvollzieher dann befassen wird. Davon höre ich zum ersten Mal..

      Hallo mal wieder.

      Offenbar ist die Kohle noch eingefroren, nur ein Gericht kann sie freigeben, und das erfolgt nur aufgrund von beantragten Vollstreckungshandlungen. Vollstrecken kann nur ein GV, soweit richtig. Es wohl wäre etwas anderes, wenn die Kohle schon wieder frei wäre. (§111g StPO hat mir jemand aus dem HG geflüstert, halte ich für plausibel.)

      Es ist richtig, daß dein GV dir beim Antrag stellen hilft. Die haben Sprechzeiten, du kannst bei Gericht anrufen und nach der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle fragen, die Auskunft erteilt, wer zuständig ist. Dummerweise hast du aber so ein zentrales Mahngericht, d.h. "dein" Gerichtsvollzieher hat sein Büro wohl nicht in deiner Nähe...

      Es ist aber auch kein Hexenwerk, so einen Antrag selbst auszufüllen, wir helfen ggf. dabei. :)

      Warte erstmal bis es da ist und schieb den Kram dann hoch. Ich mutmaße mal daß du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß brauchst (das könntest du auch ohne GV) und ein Antrag auf Zulassung der Zwangsvollsteckung gestellt werden muß (das evtl. nicht).

      Und ja, du mußt es wieder an ein Gericht schicken, 20 Euro Gebühren vorschießen, wochenlang warten usw. Kennst du ja schon.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Heißt das im Umkehrschluss, sobald das Geld freigegeben wird bekomme ich etwas da ich den Titel habe? Der Gerichtsvollzieher soll zwischen 30-40 EUR kosten, macht aber jetzt erstmal bis zum 24.07. Urlaub sagte er mir heute.

      Kannst du mir sagen was ich da ankreuzen muss? Ich nehme die erste Seite bei Google Justiz Formulare Vollsteckung Gerichtsvollzieher.

      Kurzum verstehe ich jetzt diese 9 Seiten ausfüllen, mein Anliegen mit einem separaten Schreiben dazu, diese eben gezeigten Bilder noch dranheften und abschicken. Wohin weiß ich bereits.

      Wie komme ich an einen Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss?
    • @Encilai:
      Du hast den Titel. Mehr kannst Du im Moment nicht tun.
      Wie ich anfangs in dieser Diskussion schon schrieb: Mit der Vollstreckung (oder nach neuer Rechtslage seit 01.07. irgendwelchen anderen noch unbekannten Schritten) musst Du warten, bis irgendwann Post vom Staatsanwalt kommt, daß die Ermittlungen abgeschlossen sind und das beschlagnahmte Vermögen freigegeben wurde.
      Und das dauert nach bisherigen Erfahrungen nun mal im Schnitt 12-18 Monate.
      Solange gilt das beschlagnahmte Geld als Beweismittel und es kommt überhaupt niemand da heran, egal auf welchem Weg auch immer.
    • Hallo zusammen! Hier ist es ja ganz schön still geworden...
      Deshalb wollte ich mal fragen ob es bei irgendjemandem etwas neues gibt bzw. jemand etwas gehört hat?
      Ich hab mir nochmal den Handelsregistereintrag angeguckt (ja, der ist tatsächlich immernoch da) und festgestellt, dass da 125.000€ Stammkapital eingetragen sind, was schon eine enorme Summe ist.
      Warum so viel? Alles nur Blendwerk?
      Fest steht, dass diese Summe ja zumindest zur Unternehmensgründung vorhanden gewesen sein muss. Mit Sicherheit handelt es sich dabei ebenfalls um gestohlenes Geld und wir werden bestimmt nicht soviel Glück haben, dass das Stammkapital noch immer auf dem Unternehmenskonto gutgeschrieben war. Und natürlich gibt es auch noch die Möglichkeit der Sacheinlage, was aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
      Ich frage mich wie viele Menschen noch mittlerweile in Europa auf diese Masche reingefallen sind?! Gefasst werden solche Betrüger ja, wenn überhaupt nur durch Zufall...
    • Schon eine Weile her... mitunter schaffen es manche von ihnen aber doch noch, im Fernsehen einen glanzvollen Auftritt hinzulegen.

      Hauptverdächtiger:

      gepflegter Eindruck,
      Alter: Ende 40 bis Mitte 50,
      1,80 Meter groß,
      schlank mit Bauchansatz,
      dunkle Haare,
      dunkler, graumelierter Bart,
      Brille,
      sprach perfektes Deutsch mit Akzent


      Gesucht:


      Möglicher Komplize:

      etwas kleiner als 1,80 Meter,
      kräftige Statur,
      volles Gesicht, Bart




      Zuständig in diesem Fall:

      Kripo Soltau, Tel.: 05191/ 93 80 500

      Quelle/weiterlesen: zdf.de/gesellschaft/aktenzeich…ht-ebay-unsicher-100.html
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Vielen Dank dafür, dass es euch noch gibt. Ich habe es auch gesehen. Ich habe mitunter eine noch größere Hoffnung durch den Satz, ich zitiere: „Die Kripo ist sehr zuverlässig, heute Abend auf seine Spur zu kommen. Es gibt nämlich gute Fotos von ihm“. Das lässt doch Hoffnung schöpfen.

      Und noch etwas. Demnach ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen und möglicherweise eingefrorenes oder gesichertes Geld, könnte noch auf die Geschädigten aufgeteilt werden. Leider ist auch eBay unter den „Geschädigten“ (wobei die ja nichts verloren haben, wie wir), was soviel heißt, dass eBay auch Geld davon bekommen wird oder könnte.

      Wenn ihr was neues hört, gerne mehr. Danke für eure Beiträge. Drücken wir mal die Daumen.
    • Am Ende - bei der Bilanz - wurde gesagt, dass wie zu erwarten einige Hinweise vorliegen, bei denen die Zuschauer glauben, dass sie die Täter kennen. Und wenn die erstmal die richtige Identität haben, haben die ganz neue Ermittlungsmöglichkeiten
    • Hallo Leute :)
      Ich hab schon ganz vergessen, dass das passiert ist.
      Ich hab nur eine klitzekleine Frage:
      Hab ich noch irgendwelche Chancen einen Titel zu erhalten?
      Ich wäre froh eine Antwort zu erhalten. Ich kenne mich in solchen Sachen nicht aus.
    • Forderungen aus Kaufverträgen verjähren regelmäßig nach drei Jahren ab Jahresende des Jahres, in dem entsprechende Ansprüche entstanden sind. Du hast 2016 gekauft? Dann -> 31.12.2016 + 3 Jahre = 31.12.2019, 23:59. Es gilt formal die Zustellung eines Mahnbescheids als fristwahrend, mit der Ausnahme, daß bei einem unverzüglich nach Antragstellung zugestellten Mahnbescheid das Datum der Antragsstellung die Frist wahrt. Gegen Jahresende laufen allerdings die Faxgeräte der Mahngerichte regelmäßig heiß, insofern muß man nicht den Dezember ausreizen.. Hast aber so oder so noch genug Zeit, auch noch, abzuwarten, was sich wie weiter entwickelt. Eine JVA wäre jedenfalls eine ladungsfähige Anschrift...

      Andererseits haben sich die Regelungen zur Entschädigung von Opfern von Straftaten ohnehin geändert, die StaA schöpft ja jetzt von Amts wegen Gewinne ab und verteilt sie weiter, siehe viel weiter vorne im Thread. Wahrscheinlich braucht man als nachgewiesener Geschädigter keinen Titel mehr, sofern man nur auf Kohle aus einer Vermögenssicherung hofft, und nicht in 15 Jahren mal gegen den dann hoffentlich resozialisierten Täter eine Gehaltspfändung durchbringen möchte...

      Darauf nagelt mich aber bitte keiner fest, mit den Regelungen zur Vermögenssicherung gibt es noch keine Erfahrungen in solchen Großfällen, ist ja auch klar, bei den üblichen Verfahrensdauern. Im Zweifel lieber mal 20 Euro für frag-einen-anwalt investieren, um den formal richtigen Weg aufgezeigt zu bekommen - und uns dann teilhaben lassen.

      Der Vollständigkeit halber, für Forderungen aus unerlaubter Handlung gelten ggf. noch längere Verjährungsfristen als o.g., nämlich konkret in diesem Fall 10 Jahre, weil der Täter sich bereichert hat (sog. Restschadenersatzanspruch).
    • Wollmilchsau schrieb:

      Schon eine Weile her... mitunter schaffen es manche von ihnen aber doch noch, im Fernsehen einen glanzvollen Auftritt hinzulegen.


      ...

      Möglicher Komplize:


      etwas kleiner als 1,80 Meter,

      kräftige Statur,

      volles Gesicht, Bart






      Komplize 8o ?(

      Also ich sehe ihn da selber, nur vermummt und ohne Brille. Mund, Bart, Nase, Augen, Augenbrauen und der typische Stegabdruck auf der Nase, wenn mal kurz eine relativ schwere Brille abgesetzt wird.. Hmmm...