kopitar_gmbh / Janez Kopitar liefert nicht IBAN DE72251523750045195443

    • Das heißt, daß keine Geldwäsche vorliegt. Dazu gleich.

      Die Bank hat einen Geldwäschebeauftragten, aber der hat ja keine Ahnung, was außerhalb der für ihn sichtbaren Ein- und Ausgänge auf dem Bankkonto alles mit der Sache zusammenhängt. Der hat sich aber offenbar auf eine Meldung hin das Konto angeschaut und ist zu dem Schluß gekommen, daß hier berechtigter Grund zu der Annahme besteht, daß Gelder aus Straftaten über das Konto laufen. Also hat er seinen Job gemacht und genau das angezeigt, dazu ist er verpflichtet. Die zuständige StaA hat ein Verfahren wegen Geldwäsche (= "Gelder aus Straftaten") eingeleitet.

      Im Zuge der Ermittlungen steht mittlerweile aber fest, daß derjenige, der die Artikel "verkauft" hat und der Inhaber des Bankkontos dieselbe (jusristische) Person sind (Kopitar bzw. Kopitar GmbH). So etwas wie "Eigengeldwäsche" gibt es aber nicht: wer wegen der Vortat strafbar ist (also hier: dem Betrug), kann nicht gleichzeitig wegen Geldwäsche strafbar sein. Und zwar aus einem einfachen Grund: der Strafrahmen von Geldwäsche liegt höher als der so mancher Vortat, Straftäter würden sonst nurmehr wegen Geldwäsche belangt statt wegen der eigentlichen Straftaten, die sie begangen haben. Das ist nicht der Sinn des Geldwäscheparagrafen, der Sinn ist, daß derjenige, der einem Straftäter beim Waschen der Beute zur Hand geht, ebenfalls bestraft werden kann.

      § 261 StGB Abs. 9 schrieb:

      Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist.


      Also wurde stattdessen ein Verfahren wegen (gewerbsmäßigem) Betrug eröffnet. Der Strafrahmen für beides ist vorliegend übrigens der gleiche: dafür gibt's bis zu 10 Jahre.

      Das bedeutet für euch: gar nichts, außer ein neues Aktenzeichen. Ist aber formaljuristisch wichtig und euch deshalb wie geschehen mitzuteilen.

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    • Dem ist hinzuzufügen, dass besonders schwerem Fall folgendes blüht: Ein verschärfter Strafrahmen gilt bei Betrug in besonders schwerem Fall, Strafdrohung dann: mindestens 6 Monate Haft bis 10 Jahre.
      Dies sind in der Häufigkeit am meisten der gewerbsmäßige Betrug. Klassisch sind dies wiederholte ebay-Betrügereien. Haufig sind hier viele Taten begangen. In diesen Fällen werden auch in aller Regel Haftstrafen verhängt. Hauptziel der Verteidigung ist in diesen Fällen zu erreichen, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

      Des weiteren möchte ich hinzufügen, dass imho das Konto nur aus einem Grund eingefroren wurde: Der Geldwäschebeauftragte der Bank meldete den Fall woraufhin die Staatsanwaltschaft der Konto einfror. Normal (wie Schützin schon sagte) fällt es so schnell gar nicht auf. Glück im Unglück?
    • Die Bank selbst sperrt in so einem Fall das Konto, wozu sie ebenfalls verpflichtet sind, und die StaA bemüht sich dann, am nächsten Tag mit einem richterlichen Beschluß um die Ecke zu kommen, damit das Konto auch eingefroren bleibt. Das scheint hier in zeitlich eng mit der Account-Sperre bei eBay verbunden zu sein; insofern ist wohl weniger Glück ein Faktor, als ein gezielter Anruf beim zuständigen Geldwäschebeauftragten.

      Ja, es handelt sich um gewerbsmäßigen Betrug. Allein die Vorbereitung mit Firmengründung und -betrieb über einige Monate spricht eine deutliche Sprache. Wobei das letztlich - genau wie die Vorgeschichte - den Geschädigten egal sein kann, weil es für die Frage, ob noch Geld zu holen sein wird, bedeutungslos ist.
    • Vom Amtsgericht wegen des Mahnbescheids. Keine Ahnung ob das das selbe ist.
      Haben nur geschrieben das die Post ihn am 16.01. versucht hat zuzustellen, was aber fehlschlug da der Antragsgegner an dieser Adresse nicht zu ermitteln war.
      Keine weiteren Informationen. Anbei lag ein Antrag auf einen erneuten Zustellversuch.
      Das mit dem namenlosen Klingelschild scheint also zu stimmen.
      Hatte hier nIcht einer geschrieben das er mit dem Vermieter gesprochen hat und dieser meinte die Wohnung sei noch angemeldet?
      Wieso ist dann dieses verfluchte Schild verschwunden? Kann es denn wirklich an so einem kleinen Fetzen Papier scheitern?
      Ich bin langsam echt verzweifelt ...
    • Für das Mahnverfahren sind immer die Amtsgerichte zuständig, und zwar das am Wohnort des Antragstellers. Viele, aber nicht alle Bundesländer haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein AG festzulegen, das alle Mahnverfahren des Bundeslandes oder sogar mehrerer Bundesländer bündelt:

      § 689 ZPO schrieb:

      (3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, wenn dies ihrer schnelleren und rationelleren Erledigung dient. Die Zuweisung kann auf Mahnverfahren beschränkt werden, die maschinell bearbeitet werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Mehrere Länder können die Zuständigkeit eines Amtsgerichts über die Landesgrenzen hinaus vereinbaren.


      In diesem Fall spricht man von einem (zentralen) Mahngericht. Wie oben schon besprochen, ist das in Niedersachsen z.B. das AG Uelzen. Wer in Mecklenburg wohnt, darf sich ans AG Hamburg-Altona wenden, die beiden Länder z.B. haben zusammengelegt.

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      Was den 16. angeht, so ist es ja der schon besprochene Montag, von dem wir sicher wissen, daß kein Briefkastenschild mehr da war. Wer das Schild abgekratzt hat und warum, wissen wir nicht. Vielleicht kann @Encilai dir ja ne PN schreiben, wie wahrscheinlich es ist, daß derzeit ein Schild dran ist. Ja, es kann an sowas einfachem scheitern. Wie oben schon ausführlich dargelegt bleibt nur eine Klage mit öffentlicher Zustellung, falls ein erneuter Zustellversuch des MB (in dem Wissen, daß der Briefkasten diesmal tauglich ist) nicht in Betracht kommt. Grundsätzlich ist es wahrscheinlich, daß ein solches Verfahren bis zur Freigabe der Gelder durch die StaA abgeschlossen wäre. Ich würde vorher aber dringend versuchen, bei der StaA rauszukriegen, wieviel Kohle nun sichergestellt werden konnte. Muß ja keine offizielle Auskunft sein, eine Hausnummer unter der Hand reicht. Dann kann man abwägen, ob ein weiteres Vorgehen Sinn macht oder die Kohle in den Wind geschrieben werden muß.

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    • Guten Morgen,

      auch ich gehöre zu den Geschädigten, habe aber zu meinem großen Glück mit Paypal gezahlt. Es hat zwar ein wenig gedauert (eben die 10 Tage Wartezeit), aber ich habe gestern Abend mein Geld zurück erhalten.

      Aber ich bin bereits einmal hereingefallen bei einer ebay- Aktion mit Überweisung. Trotz gültigen Titels und erfolgreicher Klage habe ich von meinem geld nichts mehr gesehen, da sich der Schädiger mit "unbekanntem Aufenthaltsort" ins Ausland abgesetzt hat.
      Ich habe mich geärgert was das Zeug hält, hatte ich doch so lange auf die Kamera gespart. Letztlich hat es nichts genützt...
      Was ich daraus gelernt habe: Nutze immer ein möglichst sicheres Zahlungsmittel, wenn du den Verkäufer nicht kennst. Und wenn jemand Gewerbsmäßig schon kein Paypal anbietet, sei Vorsichtig.
      Ich weiß, das kommt nun zu spät, aber ich kann nachvollziehen wie es euch dabei geht, deshalb habe ich mich hier angemeldet.

      Ich drücke euch ganz fest die Daumen
    • So, erstmal aufatmen. Heute kam ein weiterer Brief vom Amtsgericht mit der Info, dass mein Mahnbescheid am 13.01. zugestellt werden konnte. Das hat mich zunächst verwirrt, ein Vergleich der beiden Briefe zeigte aber dass im ersten als Antragsgegner Kopitar GmbH und im letzten Janez Kopitar angegeben war. Da ich beide Parteien in meinem Antrag angegeben hatte gingen also auch zwei Mahnbescheide raus. Warum diese nicht am selben Tag zugestellt wurden, bzw ich den Zustellbericht des Briefes der zuerst versandt wurde später bekommen habe bleibt ein Rätsel.
      Aber egal, ich bin erstmal zufrieden das es überhaupt geklappt hat. Entweder war am 13.01. noch ein Klingelschild vorhanden, oder auf besagtem Schild steht nur der Name nicht aber die GmbH.
      Wie auch immer, jetzt kann ich weiter hoffen mein Geld wiederzusehen...
    • Mein Mahnbescheid also die Zahlungsaufforderung kam am 16. an. Somit sollte am 16. auch noch bis Sonntag das Schild dran gewesen sein. Der Nachbar sagte mir nämlich im Nachhinein, dass das Schild nur innen im Haus nicht mehr da war. Das hatte er mir gesagt. Da war ein Missverständnis. Außen war es bis gestern Sonntag dem 22. vorhanden. Jetzt ist aber alles weg. Somit hoffe ich dass ich Bescheid bekomme das mein Antrag zugestellt werden konnte. Ich habe den Antrag an ihn persönlich nicht an die GmbH gestellt.

      Mich wundert nur dass ich bis jetzt noch keine Rückmeldung habe

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    • Aktuelle Erkenntnisse:
      Soeben habe ich ein Gespräch mit einer Frau vom Mahngericht geführt. Mein Bescheid wurde zugestellt. Da seit Sonntag aber das Briefkastenschild entfernt ist wird der Vollstreckungsbescheid nun aber nicht mehr zugestellt werden, da ja kein Schild mehr dran ist geht dieser zurück. Darüber werde ich informiert.
      Anschließend muss ich mich an das Einwohnermeldeamt in Bad Fallingborstel wenden und dort nach der "evtl neuen" Adresse fragen. Unbedingt Aktenzeichen von Mahngericht angeben!!! Dann bekomme ich Antwort mit der letzten Adresse und das eine neue Adresse nicht bekannt ist. Das dann zum Mahngericht schicken. Und dann wird das ganze öffentlich im Gericht ausgehängt und man hat den gültigen Titel.
      So habe ich das verstanden. Wäre schön wenn @Schützin oder @pandarul dazu noch etwas sagen könnten ob ich alles so richtig verstanden habe.
      Fakt ist, dass wie bereits genannt, es echt eine Weile dauert. Ich habe das nur telefonisch erfahren und immer noch keine Post. Auf die muss ich warten. Dann kommt irgendwann nicht zugestellt » Vollstreckungsbescheid. Erst wenn die Post da ist zum Einwohnermeldeamt. Dann warten. Dann die Post zum Mahngericht. Dann wieder warten. Und dann höre ich sicher was das es nun öffentlich läuft weil ich alle Schritte vorher gemacht habe. Und dann habe ich den Titel und eine Chance.. Das dauert alles echt lange.