kopitar_gmbh / Janez Kopitar liefert nicht IBAN DE72251523750045195443

    • Encilai schrieb:

      Wäre schön wenn @Schützin oder @pandarul dazu noch etwas sagen könnten ob ich alles so richtig verstanden habe.

      Ja, hast du. Voraussetzung für eine öffentliche Zustellung ist natürlich zunächst mal, daß nicht regulär zugestellt werden kann. Daß wir alle wissen, daß das Briefksatenschild weg ist, ist für den amtlichen Gang der Dinge belanglos. Erstmal muß es einen erfolglosen Zustellversuch gegeben haben.

      Zweitens ist erforderlich, daß ernsthafte Bemühungen erfolgt sind, den Schuldner zu finden. Wieder ist es belanglos, daß alle wissen, daß der über alle Berge ist: das muß mit einer Anfrage beim Einwohnermeldeamt geschehen.

      Also:

      1. Wenn die zwei Wochen rum sind, Vollstreckungsbescheid beantragen
      2. Auf Nachricht der Nichtzustellbarkeit warten
      3. Beim Einwohnermeldeamt nach der aktuellen Meldeanschrift fragen, Begründung: Nichtzustellbarkeit des VB in Kopie anhängen
      4. Die Anwort, daß die aktuelle Anschrift, unter der nicht zugestellt werden kann, die einzig bekannte ist, dem Gericht zukommen lassen und öffentliche Zustellung beantragen. AZ der StaA und der Hinweis, daß sich der Schuldner nach deinem Kenntnisstand abgesetzt hat und polizeilich gesucht wird und deshalb weitere Versuche, den Aufenthaltsort des Schuldners festzustellen, aussichtslos sind, können nicht schaden. Keinesfalls würde ich aber irgendwo erwähnen, daß es eine Person diesen Namens ggf. gar nicht gibt.

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    • Zu 1. habe ich noch eine Frage. Aktuell warte ich ja auf die Post vom Mahngericht, dass der Brief erfolgreich zugestellt wurde. Wenn diese Post da ist erstmal nichts machen und abwarten bis ca. 2 Wochen später die Info kommt, Vollstreckungsbescheid konnte nicht zugestellt werden. Von diesem dann eine Kopie machen und wie du super erklärt hast, dass zum Einwohnermeldeamt schicken. Und diese Antwort dann zum Mahngericht und auf öffentliche Klage plädieren. Bei 1. verstehe ich nicht warum ich jetzt zwei Wochen warten muss (ich dachte ich bekomme erstmal Post Mahnbescheid zugestellt). Wenn die Post da ist 2 Wochen warten weil in dann der Vollstreckungsbescheid vom Mahngericht SELBST gestellt wird, weil der Schuldner nicht reagiert hat.
      Das soll nicht patzig rüberkommen ich verstehe das nur einfach nicht ganz. Die Umschreibung bei Punkt eins passt nicht zu dem Rest das ich nur warte und den Vollstreckungsbescheid nicht selbst beantragen muss.
    • Erst wenn der :!: Mahnbescheid zugestellt worden ist und ihm zwei Wochen lang nicht widersprochen wurde, kannst du den
      :!: Vollstreckungsbescheid beantragen



      http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/vbant.htm schrieb:

      Falls nach zwei Wochen weder eine vollständige Zahlung des Gegners erfolgte, noch von diesem ein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Antragsteller den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Das hierfür benötigte Formular erhält der Antragsteller zusammen mit der Nachricht über die erfolgte Zustellung des Mahnbescheids.
    • Lies nochmal deinen Vorredner nach. Dem ist der MB an die GmbH retour gegangen, weil die wohl nie auf dem Klingelschild stand. Zusammen mit dem Formular für ggf. erneuten Zustellwunsch. Der zweite, der an die Person Kopitar ging, wurde hingegen zugestellt.

      Encilai schrieb:

      Zu 1. habe ich noch eine Frage. Aktuell warte ich ja auf die Post vom Mahngericht, dass der Brief erfolgreich zugestellt wurde.


      Es kann durchaus sein, daß das in Niedersachsen so gehandhabt wird, daß du keinen Extra-Brief über einen zugestellten MB bekommst. Du kriegst dann einfach nach Ablauf der zwei Wochen Bescheid, ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht, damit weißt du ohnehin, daß zugestellt wurde. Nicht alles an dem Ablauf ist in Stein gemeißelt, das zentrale Mahngericht in Uelzen wird wohl sehr auf möglichst hohe Effizienz ausgelegt sein.

      Richtig ist, daß du den Vollstreckungsbescheid erst beantragen mußt, und zwar innerhalb von 6 Monaten, nachdem dir der durchgegangene MB bekannt gemacht wurde. Das machst du natürlich sofort, es gibt ja keinen Grund zu warten. Das Formular dazu geht dir - wie schon erläutert - automatisch zu.


      Encilai schrieb:

      Alle denken ich kenne mich damit aus. Neuland.

      Alles gut, du schlägst dich doch ganz tapfer. ^^

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    • Ja das macht Sinn wegen der GmbH. Logisch. Aber eben das er auch über den zugestellten Brief informiert wurde und ich nicht. Denke du hast recht und Uelzen informiert da nicht gesondert drüber sondern in 2 Wochen wenn er keinen was er nicht tut Widerspruch eingelegt hat. Zusammen mit dem Antrag. Natürlich wird das sofort von mir und auch (mit Sicherheit) von jedem anderen auch.

      Eigenlob stinkt, aber ich finde aber das ich mich da gut reingearbeitet habe natürlich zu 2/3 durch eure Hilfe. Ohne Schützin wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen mit dem Mahnbescheid sowas wusste ich auch gar nicht. Viele User und Leser denke ich auch nicht. Und dafür bin ich euch allen sehr dankbar für diese entscheidenen Tipps durch die, die einzige Chance unser Geld wiederzubekommen ermöglicht wurde. Ganz ganz toll. Ihr seid echt super Menschen die sich ihre Freizeit dafür nehmen und zu helfen. Einfach nur 1000 Dank <3
    • Post bekommen. In obiger Mahnsache wird auf die anliegende Kopie Bezug genommen (dem Brief, Fotokopie). Der Zustellumschlag mit dem Mahnbescheid gelangte am 20.1.2017 wieder hierher zurück. Die Zustellung des Mahnbescheid es dürfte nicht wirksam erfolgt sein beziehungsweise es bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Zustellung. Sie erhalten daher in Kürze eine maschinell erstellte Mitteilung über die Nichtzustellung des Mahnbescheids. Es wird angeregt, bereits jetzt Nachforschungen über die aktuelle Anschrift des Antragsgegners anzustellen. Das Verfahren wird mit Einreichung des mit der Nichtzustellnachricht übersandten Neuzustellungsantrages fortgesetzt.

      Vorher hieß es doch wurde zugestellt? Sagte mir die Frau am Telefon ja. Und nur weil der Vollstreckungsbescheid nicht mehr zugestellt werden kann soll ich mich beim Einwohnermeldeamt melden. Das mache ich morgen. Heißt das jetzt das war's mit dem Titel oder wie verstehe ich das? Auf dem Brief steht handschriftlich "unbekannt verzogen"

      Ich wollte nun das ganze zum Einwohnermeldeamt senden und deren Post dann zum AG Uelzen. So war mein Plan. Und dann dachte ich wird öffentlich ausgehangen im Gericht und ich habe den Titel? Das Schreiben verheißt aber irgendwie nicht dem was die Frau am Telefon sagte oder verstehe ich das nicht richtig?
    • Sofort anrufen und die Diskrepanz der Aussagen hinterfragen. Die Formulierung klingt auch etwas seltsam - "erhebliche Zweifel"?

      Meine Theorie ist, daß der Vermieter den Briefkasteninhalt an die Absender zurückgeschickt hat, um den Krempel nicht jahrelang verwahren zu müssen. Daß also zunächst eine Zustellungsnachricht bei Gericht eingegangen ist, danach hingegen der Brief zurückkam. Handschriftlich? Die Post hat normalerweise einen Aufkleber für sowas zum Ankreuzen. Kannst du das mal scannen und hier hochladen?

      Falls meine Vermutung sich bestätigen sollte, würde ich schriftlich darauf hinweisen, daß eine förmliche Zustellung durch dokumentierten Einwurf in den Briefkasten erfolgt und alles, was danach passiert, nicht in deinen Verantwortungsbereich fällt. Zugestelle ist zugestellt.

      Wenn du da jetzt noch was machen willst, wirst du wohl belegen müssen, daß der Typ da am Zustelltag gemeldet war und daß der Postbote das in den Briefkasten eingelegt hatte. Und zwar am besten, bevor die vom Gericht tatsächlich die Nichtzustellbarkeit verschriftlichen.

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    • Deshalb wollte ich den Brief sehen.

      Da steht eindeutig oben drauf, daß er zugestellt wurde, mit Unterschrift des Zustellers. Den hat nicht der Postbote wegen Unzustellbarkeit zurückgeschickt, sondern jemand anders.

      Als erstes rufst du da an und sagst denen, daß offensichtlich ein Unbekannter, möglicherweise der Antragsgegner selbst oder ein Gehilfe den Brief ungeöffnet zurückgeschickt hat. Du kündigst an, deshalb Strafanzeige zu erstatten und sagst außerdem, daß du keinerlei "erhebliche Zweifel", geschweige denn eine Rechtsgrundlage dafür erkennen kannst, nach bereits erfolgter und offensichtlich dokumentierter Ersatzustellung im Briefkasten eine Nichtzustellbarkeit festzustellen - da könne ja jeder kommen und sich einfach eines Mahnbescheids durch Rücksendung entziehen!

      Für deine Strafanzeige sollen sie dir mal beauskunften, wer den Brief zurückgeschickt hat. Ich wette, das wissen die selbst nicht und in dem Moment wird ihnen klar, daß der MB zugestellt war. Außerdem bräuchstest du mal die Daten des/der zuständigen Bearbeiterin, damit du für den Vorgang einen Zeugen benennen kannst. Mit Glück wars das schon.

      Mit Pech mußt du dich schriftlich mit dem Gericht streiten. In dem Fall würde ich die Anzeige auch tatsächlich erstatten.

      Denk dran, niemand kann was dafür, deshalb immer höflich bleiben, du willst keinen Aufstand machen, sondern nur ein Mißverständnis aufklären!

      An die Melderegisterauskunft kommst du leider nicht sofort ran, weil das schriftlich passieren muß, sofern du nicht persönlich in Bad Fallingbostel im Rathaus aufschlägst. Nichtsdestotrotz solltest du die Frage, bis wann der da gemeldet war, ebenfalls stellen.

      Nachtrag:

      Man sieht bereits an der Unterschrift, daß nicht der Zusteller "unbekannt verzogen" draufgeschrieben hat. Der unterschreibt schräg nach links gekippt, "unbekannt verzogen" ist deutlich kursiv nach rechts, da braucht man kein Graphologe sein.

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    • Dann schreibe ich Uelzen » Ich möchte hiermit schriftlich darauf hinweisen, dass eine förmliche Zustellung durch den dokumentierten Einwurf in den Briefkasten erfolgt ist und alles, was danach passiert, nicht in meinen Verantwortungsbereich fällt. Zugestellt ist zugestellt. Der Brief und die Fotokopie beweisen zwangsläufig die korrekte Zustellung. Eine Mitteilung über die Nichtzustellung ist in sofern nicht korrekt, da der Mahnbescheid postalisch zugestellt wurde. Des weiteren war der Herr Kopitar am Zustelltag an dieser Adresse gemeldet.

      Und

      Bad Fallingborstel » Wie dem beiliegenden Schreiben zu entnehmen, stelle ich hiermit Antrag auf Nachforschungen über die aktuelle Anschrift des Antragsgegners. Diese wird benötigt um weitere Schritte einzuleiten bezüglich des Mahnverfahrens. Ich bitte schriftlich um Rückmeldung auch wenn keine neue Adresse ausfindig gemacht werden konnte, damit ich dieses Schreiben dann dem Amtsgericht Uelzen zukommen lassen kann um letztendlich zu zeigen, dass ich ernsthafte Bemühungen angestrebt habe

      Und natürlich ruf ich morgen in Uelzen an und werde höflich auf das was du mir geratschlagt hast hinweisen

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    • Wie gesagt, ich würde da anrufen. Sofort!

      Weil: Ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt einen Rechtsbehelf gegen "konnte nicht zugestellt werden " gibt. Wenn die das Schreiben erstmal auf dem Weg haben, wars das wahrscheinlich. Du mußt die bei Gericht zuständige Person davon überzeugen, daß sie veralbert werden sollte mit der angeblichen Nichtzustellbarkeit. Jetzt.

      Bis die deinen Brief lesen, vergeht viel zu viel Zeit. Außerdem ist Papier anonym - am Telefon kannst du sagen, sie sollen dir hier und jetzt sagen, ob der Brief im Briefkasten war oder nicht, was wohl ihre Zustellurkunde dazu sagt, und in welchem Paragrafen denn stünde, daß ein zugestellter Brief plötzlich unzustellbar sein kann. Du würdest auch gerne warten, wenn sie das erst noch intern abklären müssen...

      Nochmal; der/die Bearbeiter(in) muß von sich aus merken, daß gerade was falsch läuft. Ihn/sie in Erklärungsnot zu bringen, ist die beste Möglichkeit dazu. Papier ist geduldig und wenn die zwei Tage haben, sich eine Antwort auszudenken, fällt ihnen auch eine ein, die ausreichend wasserdicht ist, daß sie jedenfalls nix falsch gemacht haben.

      Einen Brief kannst du dann immernoch schreiben.

      Wenn am Telefon alles gut läuft, schreibst du dann einfach eine Gesprächszusammenfassung, damit das in die Akte kommt, und gut.

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    • Jetzt wird da sicher keiner abnehmen, daher mache ich das gleich morgen früh. Eine andere Wahl habe ich nicht. Zusätzlich habe ich das ganze bereits vor über einer Stunde per Email versandt mit dem Gedanken das die etwas vorliegen haben bevor deren Brief bei mir ankommt.

      Aber vielen Dank für die hilfreichen Tipps. Ich rufe da morgen an und berichte dann was war.
    • Das ganze nimmt immer skurrilere Ausmaße an. Das sich der Betrüger da hinstellt,den Briefkasten leert und das macht... mhh wobei dem ja wohl alles zu zutrauen ist,auch sowas. Und der Vermieter? Da würde man ja meinen das der so schlau ist das nicht zu machen. Das ruft ja tatsächlich nach der nächsten Anzeige.
    • Telefoniert. Die Zustellurkunde sagt eindeutig wurde korrekt zugestellt. Darauf könne man sich verlassen. Warum die Kollegin das schrieb ist nicht ganz klar. Der Nachricht über Nichtzustellung wird nicht mehr an mich versandt, sondern eine Nachricht über erfolgreiche Zustellung und Antrag auf Vollstreckungsbescheid. Den fülle ich erst aus wenn ich Post vom Einwohnermeldeamt habe. Sollte von dort aus keine neue Adresse bekannt sein rufe ich nochmal beim Mahngericht an und spreche nochmal mit dem freundlichen Herrn. So wie ich ihn verstanden habe wird es dann öffentlich im Gericht ausgehangen, weil ja korrekt zugestellt wurde.
    • Gut! Und auch wie vorhergesehen.

      Wenn du möchtest, kannst du jetzt noch folgendes schicken (sinngemäß):

      "Sehr geehrte Damen und Herren,

      bezugnehmend auf [Vorgang/Aktenzeichen] fasse ich das Telefonat mit [Name] am/um [Datum] noch einmal für Ihre Unterlagen zusammen.

      Nach Auskunft von ... sei das Schreiben vom [xxx -> der Brief, in dem dir die Nichtzustellbarkeit mitgeteilt wurde] irrtümlich versandt worden. Ausweislich der Zustellurkunde sei der gegenständliche Mahnbescheid am [xxx] korrekt zugestellt worden. Die Nachricht über die erfolgreiche Zustellung nebst Antrag auf Vollstreckungsbescheid werde entsprechend in den nächsten Tagen erfolgen.

      Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe

      mit freundlichen Grüßen usw."

      Dann hast du das Telefonat auf jeden Fall in der Akte und brauchst dich nicht aufs Wort zu verlassen.
    • Hallo @pandarul Ich brauche beim ausfüllen hier nochmal HILFE. Ich schreibe mal auf wie ich es machen würde und du korrigierst dann bitte wenn etwas nicht stimmt. Möchte da keinen Fehler machen.
      2=1 3&4 leer 5=1 6,7,8,9,10,11,12,13,14,15 alle leer lassen? 16 Mein Vor und Nachname + Autogramm.

      Dann abschicken.. Geht das dann an die nicht mehr existierende Adresse weil ich die Felder nicht ausgefüllt habe und das AG davon ausgeht sie sollen es an die bekannte Adresse senden?

      Weiter.. Dann bekomme ich Post kann nicht zugestellt werden. Zwischendurch sende ich das Schreiben was ich dann bekommen werde von Einwohnermeldeamt auch nach Uelzen.. Und wie geht es dann weiter? Wenn die das vom Einwohnermeldeamt haben und es nicht zugestellt werden konnte, also der Vollstreckungsbescheid, wird er dann öffentlich ausgehangen ganz automatisch und bekomme ich dann wieder Post in der ich den gültigen Titel habe?
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