Paypal Käuferschutz - wie wird er entscheiden?

    • Paypal Käuferschutz - wie wird er entscheiden?

      Hallo zusammen,

      ich stehe gerade vor folgendem Problem:
      Im Dezember habe ich bei Gearbest ein Handy mittels Versandart Germany Express bestellt und über Paypal bezahlt.
      Bis auf die Tatsache, dass Gearbest seinen Sitz in China hat, habe ich bisher nur überdurchschnittlich Gutes über diesen Laden gelesen.

      Jetzt ist mein Paket angekommen, ordentlich verpackt und sichtbar ungeöffnet (nicht durch Zoll oder Ähnliches).
      Jedoch fehlt in diesem Paket das Handy. Also Handyschachtel inklusive kompletten Zubehör waren enthalten, nur das Handy fehlt.
      Ich also direkt über Paypal einen Fall eröffnet und mit dem Verkäufer Kontakt gesucht.
      Dieser wollte dieses Vorkommnis überprüfen und hat mir schlussendlich einen recht kleinen Rückerstattungsbetrag angeboten.
      Natürlich möchte ich hier entweder den annähernd vollen Betrag zurück erhalten oder aber ein Handy in meinen Händen halten.

      Daraufhin habe ich den Käuferschutz mit Angabe des bisherigen Sachverhaltes aktiviert und Paypal soweit alles weitere klären lassen.
      Nun hat mir Gearbest die Erstattung der Hälfte meines bezahlten Betrages angeboten, was ich entweder annehmen oder aber ausschlagen kann und ich Paypal somit ein weiteres Nachgehen des Falls beauftrage.
      Hier warnt mich Paypal jedoch, dass ich im Falle eines Entscheids für den Verkäufer überhaupt kein Geld erhalte.

      Jetzt frage ich euch, wie ich hier reagieren soll?
      Letzend Endes habe ich überhaupt keinen Beweis, dass das Handy nicht in der Schachtel war und natürlich auch kein Video vom Auspacken gemacht.
      Habe ich einfach nicht für nötig gehalten, da alles so gut aussah.

      Ich sehe mich natürlich im Recht, wird Paypal dies jedoch auch so sehen?
      Hier kann mit Sicherheit keiner Wahrsagen, jedoch hoffe ich aus euren bisherigen Erfahrungen eine guten Rat zu hören.
    • Um wieviel € geht es? War die Verpackung vom Handy versiegelt?

      Warum schreibst du das du annährend den vollen Betrag zurück haben möchtest? Wenn etwas fehlt nutzt man nicht "annährend"

      Schreib die mal an:

      gearbestblog.de/

      Du hast doch ein Foto bekommen das Versendet wurde? Das reicht um für den Verkäufer zu entscheiden!
    • cro schrieb:

      Um wieviel € geht es? War die Verpackung vom Handy versiegelt?

      Warum schreibst du das du annährend den vollen Betrag zurück haben möchtest? Wenn etwas fehlt nutzt man nicht "annährend"
      Die Verpackung vom Handy selber hatte ein gebrochenes Siegel, davon wurden auch Bilder gemacht und im Paypalfall offengelegt.
      Die Umverpackung war unberührt.

      Es geht um etwa 180€ und mir wurden 90€ Rückerstattung angeboten.

      Warum ich annähernd schreibe? Da ich durchaus bereit bin, ein paar Euro als guten Willen für den sonstigen Inhalt der Verpackung zu bezahlen. Würde nicht soweit gehen und Gearbest böse Absichten unterstellen, jedoch mindestens, dass denen irgendwo ein großer Fehler unterlaufen ist.
    • Darf man fragen, was du jetzt gemacht hast bzw. wie es ausgegangen ist?

      Bei Gearbest würde ich nie mit etwas anderem außer Kreditkarte zahlen, denn so ein Fall wie bei dir ist üblich bei Gearbest. Hattest du denn den Aufpreis für die Versicherung an der Kasse bezahlt?
      Der Kundenservice bei Gearbest ist wirklich jämerlich, da kannst du nicht erwarten, dass die dir irgendwie entgegenkommen. Durch PayPal bist du aber auch kaum abgesichert, denn der VK hat eine Trackingnummer und du hast das Paket ja tatsächlich erhalten.

      Bei Gearbest gibts eigentlich nur 3 Regeln:

      1.) So blöd es ist, zahle den Aufpreis für die Versandversicherung
      2.) Zahle mit Kreditkarte, denn die kann man zurückbuchen und ist nicht von PayPal abhängig
      3.) Wie cro schon gesagt hat, immer ein Video vom öffnen das Pakets machen (das gilt sowieso generell, wenn das Paket äußerlich schon beschädigt ist).
    • Ich habe den Fall weiterhin Paypal überlassen und warte immer noch auf deren Entscheid.

      Soweit ich weiß hätte mir bei meinem Problem eine Versandversicherung auch nicht geholfen, da ich ja wie du schon sagtest, des Paket erhalten habe. Ein Video wäre des Rätsels Lösung gewesen.

      Bin nun wohl auf das Wohlwollen irgendeines Service Mitarbeites seitens Paypal angewiesen.

      Inwiefern hätte mich denn die Bezahlung mittels Kreditkarte abgesichert?
      Kann doch damit bezahlte Aufträge auch nicht einfach ohne Beweis der Nichterfüllung zurückziehen?!

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    • Das Problem ist, dass Gearbest das Versandrisiko grundsätzlich auf den Käufer schiebt, selbst wenn das Paket verfolgbar, etc. ist. Ohne Versicherung kommen sie dir vielleicht entgegen, aber erstatten niemals die volle Summe, wie man es von eBay, Amazon oder Aliexpress gewöhnt ist. Dazu ist ein leeres Paket schon von einem normalen deutschen Onlineshop ein riesen Problem, ganz zu schweigen von einem Onlineshop aus Hong Kong(?) wo das Paket einmal um die Welt ging und bei Gearbest geht das ja teilweise auch noch über Warehouses, sodass das Paket auch bei vielen Unternehmen war, sodass niemand mehr sagen kann, wo der Artikel verschwunden ist.

      Ich weiß leider nicht, wie es bei Gearbest abläuft, aber Kreditkarten Zahlungen kann man grundsätzlich schon zurückbuchen. Ich weiß, dass z.B. Aliexpress bei sowas meistens nur das Kundenkonto schließt, jedenfalls gibts eine reale Chance das Geld wiederzukriegen. Auf PayPal kann man hier leider nicht mehr wirklich setzen.

      Ich hab auch schon so meine Erfahrungen mit Gearbest gemacht und würde dort nur noch bestellen, wenns wirklich um einiges günstiger wäre als bei Alternativen. Ich bestelle inzwischen fast nur noch bei Aliexpress, da man dort den Vorteil hat, dass Aliexpress nochmal zwischen dir und dem Verkäufer steht und entsprechend vermitteln kann.
    • gibt verschiedene gründe:

      - steuerfrei (bei kleinzeugs)
      - billiger (ich kauf oft kabel oder so für einen bruchteil des deutschen preises, dauert halt nur) und es fällt meist kaum versandkosten an
      - gibts nur in china (grad smartphones, etc. gibts oft in DE gar nicht zu kaufen oder nur bei ebay mit extremem aufpreis)

      Der einzige Nachteil ist halt, dass es lange dauert (wenn man keinen teuren Express hat) und ggf. Probleme mit dem Händler, der meist nicht greifbar ist.
      Ich würde aber behaupten, dass die Lage hier bei einem deutschen Händler auch nicht viel besser wäre.
    • Hier ist für mich erstmal folgende Frage......

      Wurden Zollgebühren entrichtet ( 180€ Smartphone ) und das Paket eventl. sogar beim Zoll im beisein eines Zollbeamten geöffnet ??

      Für Einfuhren über 40 Euro ist Einfuhrzoll im internationalem E-Commerce zu entrichten und man muss meistens dieses Paket auch beim Zoll abholen.

      Wenn keine Zollgebühren entrichtet werden mussten, war auch kein Smartphone in der Verpackung. Andernfalls wäre es eine steuerrechtliche Falschdeklarierung durchgeführt worden und wird von PP als Händlerschutz ausgeschlossen.

      Als kleines Augenzwinkern als Argumentation gegenüber PP Käuferschutz

      Gruß Haijo
    • Ich persönlich würde das ganze PayPal überlassen. Du hast den Verkäufer kontaktiert und ihm so auch die Chance gegeben, den Sachverhalt zu klären. Jetzt ist dem Käuferschutz zufolge doch Paypal dran, den Kontakt aufzunehmen und nachzuhaken - wenn ich mich nicht irre innerhalb einer bestimmten Frist. Kannst du bei Paypal alles nachlesen. Ob Paypal dich im Recht sieht kann hier wohl niemand externes einschätzen. Wie gesagt, ich würde abwarten, Tee trinken und auf Rückmeldung von Paypal warten, falls ncihts kommt: nochmal nachhaken.

      Gruß und viel Erfolg in der Angelegenheit

      Bernd
      "Wer in seinen Worten maßlos ist, wird sie schwerlich in die Tat umsetzen können" (Konfuzius)
    • Hallo Gemeinde,

      um einschätzen zu können wie PP tickt, sollte man einigermaßen wissen, worauf es ankommt. Sollte also ein Käufer gegenüber PP einen Vorbehalt machen, greift neben dem Käuferschutz auch der Verkäuferschutz.
      Im vorgelagerten Fall denke ich, das PP für den Verkäufer entscheidet.
      Begründung:
      1. Der Käufer hat mit Erhalt des Paketes den einwandfreien und vollständigen Empfang nach Weltpostvertrag mit seiner Unterschrift bestätigt. >>>> Um hier dieses Problem entgegen zu treten, ist es notwendig einen Vorbehalt gegenüber dem Transportunternehmen bei der Anlieferung darzulegen und im Beisein des Paketzustellers den Inhalt zu überprüfen.Hier kann sofort wegen Unvollständigkeit das Paket an den Absender als Annahmeverweigerung zurückgeschickt werden und die Beweislast liegt beim Absender <<<<
      2. Der Käufer hatte die Möglichkeit, das das Paket auch versichert versendet werden kann und hat wahrscheinlich dieses auch ausdrücklich nicht gewünscht. Der Verkäufer hat entsprechend garantiert auch darauf hingewiesen, das der Verkäufer für Beschädigungen und Verlust während des Transportweges nicht haftet. >>>>> Verkäufer bietet Foto als Beweis, das das Handy auch verschickt wurde. Wer sagt denn, das das Handy nach dem Foto nicht aus der Verpackung entfernt wurde… Beweislast beim Empfänger <<<<<
      Das Bauchgefühl sagt uns allen, der Käufer wurde beschissen. Der Verkäufer bietet ja schon 50% des Verkaufspreises als Entschädigung, da er weiß, das das Handy nicht in der Verpackung war. Aber sind wir ganz ehrlich, die Beweislast liegt beim Käuferund wie soll er Beweisen, das das Handy beim Verpacken nicht mehr da war ?? Da hätte er ja vor Ort sein müssen und hätte die Ware ja direkt selber mitnehmen können.
      Aus Erfahrung weiß ich, das derjenige der Betrügen will auch gerne mal einen Fehler macht…..
      Warum habe ich nach den Zollgebühren gefragt ?
      Viele internationale Käufer und Händler kennen sich nicht mit den Einfuhr-Freigrenzen aus und wissen nicht, was und wie eine Zolldeklaration auszusehen hat und welche Bedeutung Ihr zukommt.
      1. Viele Deutsche wundern sich, das Sie Zollgebühren für Artikel aus nichteuropäischen Ländern bezahlen müssen. Schließlich haben diese doch wenn Sie mit dem Flieger aus wo auch immer kommen eine Einfuhr-Freigrenze von über 400 Euro und warum sollen diese jetzt für Artikel aus China für 180 Euro Zollgebühren bezahlen ?? >>>>> Die Einfuhr-Freigrenze für Artikel aus nicht EU-Ländern die nicht „selbst verbracht“ wurden liegt in Deutschland bei 40 Euro. Alles was darüber liegt muss versteuert werden <<<<<<<
      2. Es gibt 2 Möglichkeiten, wie die Zollgebühren eingetrieben werden. Die eine Möglichkeit ist, das man vom Zoll Bescheid bekommt und wo die Sendung gegen die Entrichtung der Gebühr ausgehändigt bekommt. Wenn man nichts zu verbergen hat, sollte man im Beisein des Zollbeamten die Sendung auf Vollständigkeit überprüfen. Die andere Möglichkeit ist, das die Sendung vom Paketdienst angeliefert und direkt vor Ort auch die Zollgebühren eingetrieben werden. Auch hierbei empfiehlt es sich, im Beisein des Anlieferers den Inhalt zu überprüfen. Somit kann direkt ein Vorbehalt gemacht werden und die Annahme der Sendung verweigert werden.
      3. Das Paket muss eine Zolldeklaration an der Außenseite des Paketes haben, hierbei kommt es auf den Wert der Sendung an, ob es die CN 22 ( bis max. ca. 340 Euro ) oder die CN 23 ist. Sollte der Verkäufer also so deklariert haben, das der Käufer keine oder zuwenig Zollgebühren zu tragen hat, handelt es sich um Zollbetrug und der Verkäufer kann eine Strafe vom Zoll bekommen. >>>>>> Hat der Verkäufer die Sendung nicht richtig deklariert, war auch zu erwarten, das das Handy nicht verschickt worden ist. In diesem Falle würde der Verkäuferschutz von PP aufgehoben , da dieses explizit vom PP Veräuferschutz ausgeschlossen wird und zu Gunsten des Käufers entscheiden. Doch VORSICHT, kann der Verkäufer nachweisen, das der Käufer dieses gewünscht hat, kann dieses auch nach hinten los gehen <<<<<<<<<<
      Und noch etwas ganz wichtiges, wenn bei PP ein Fall eröffnet wird, kann man sehen, was als erstes geschrieben wurde. Sobald aber ein Telefongespräch zwischen einem PP Mitarbeiter und einem der beiden Akteure stattgefunden hat, kann man nur noch sehen, das da ein Telefongespräch stattgefunden hat. Es wird nicht mehr angezeigt, was dazu niedergeschrieben wurde und man bekommt keine E-Mail darüber. Hier sollte man beim PP Kundenservice anrufen und sich das was niedergeschrieben wurde per Mail zuschicken lassen.
      Also aktiv am PP Beschwerdeprozess teilnehmen und sich im Vorfeld informieren, worauf es ankommt.
      Gruß
      Haijo