Shpock: defekte Ware, unsachgemäße Verpackung

    • Shpock: defekte Ware, unsachgemäße Verpackung

      Hallo liebes Forum,

      ich habe über Shpock einen gebrauchten Kaffeevollautomaten gekauft und per Überweisung den Kaufbetrag und Versandkosten bezhalt (290€).
      Nun kam das Paket heute per Hermes an. Von außen sah es völlig unversehrt aus. Als ich es dann geöffnet habe war ich sprachlos. Die Maschine wurde völlig unsachgemäß eingepackt (Bilder hänge ich an). Dann sind auch einige Teile kaputt gegangen. (z.B. Wassertank zerbrochen, Gehäuse hat Dellen usw...)
      Wie soll ich jetzt weiter verfahren? Der VK hat den Schaden schon bei Hermes gemeldet. Ich bin mir aber sicher, dass diese den Schaden nicht ersetzten werden.
      Ist der VK in der Pflicht? Oder habe ich Pech gehabt?

      Vielen Dank schonmal für die Hilfe
      Rumpelstiel
    • dhl.de/de/geschaeftskunden/pak…se/verpackungsregeln.html

      diese Verpackunghinweise gelten nicht nur für den Versand mit DHl (es gibt sicher auch inden AGB von Hermes entsprechendes, bin nur zu faul, die zu suchen)

      Der Vk beim Privatverkauf ist zwar nur veranwortlich bis zur Übergabe an den Frachtführer (also auch bei Diebstahl sieht der Käufer alt aus) aber die Erfüllung der notwendigen Sorgfalt bei der Verpackung gehört noch zu seiner Pflichterfüllung. Wenn also Hermes nicht aufkommt (und die wären ja schön blöd, du könntest das ja auch beim Auspacken die Treppe runtefallen gelassen haben), dann musst du sehen, wie du vom Vk dein Recht bekommst.

      Und schon wieder wird ein Grund offensichtlich, warum man sowas per Abholung/Barzahlung kauft. Oder auf Rechnung.
    • Stubentiger schrieb:

      Der Vk beim Privatverkauf ist zwar nur veranwortlich bis zur Übergabe an den Frachtführer (also auch bei Diebstahl sieht der Käufer alt aus) aber die Erfüllung der notwendigen Sorgfalt bei der Verpackung gehört noch zu seiner Pflichterfüllung. Wenn also Hermes nicht aufkommt (und die wären ja schön blöd, du könntest das ja auch beim Auspacken die Treppe runtefallen gelassen haben), dann musst du sehen, wie du vom Vk dein Recht bekommst.
      Das müsstest du im Prinzip halt auch nachweisen, dass das Gerät schon beschädigt war. So blöd es klingt, Pakete von Privatpersonen öffne ich nur noch mit Zeugen und das wird auch noch gefilmt. Ansonsten könntest du es ja beschädigt haben, das gleiche gilt auch für Diebstahl, denn das Paket könnte ja auch leer sein. Erst wenn das Paket weg ist, hat man gute Chancen bei DHL & Co.

      Ich würde versuchen vielleicht erstmal eine Mahnung zu schicken und mit deinem Anwalt zu drohen, wenn dann nichts passiert ggf. einen Anwalt einschalten, der mal ein Schreiben verfasst, aber ob es Sinn macht weiterzugehen ist fraglich, schon gar nicht, wenn du keine Zeugen/Beweise hast, dass der Inhalt bereits beschädigt war. Ich könnte mir aber vorstellen, dass einige bei einem Schreiben vom Anwalt vielleicht doch einknicken. Das ist ja hoffentlich ein normaler Verkäufer, der nur Mist gebaut hat und kein Betrüger, der das absichtlich so verschickt hat.

      @Stubentiger: wo wäre denn jetzt der Unterschied, wenn es eBay oder so gewesen wäre? Ich finde es natürlich auch grob fahrlässig 290€ einfach so zu überweisen, nur ist man als Käufer mit Überweisung immer der Ar***, andersrum wollen immer mehr VK kein PayPal mehr akzeptieren, weil sie in dem Falle der Ar*** sind. Ohne fairen Treuhänder ist immer einer der Depp. In so einem Fall aber zu schlichten finde ich auch extrem schwierig, außer es liegt wirklich Videomaterial vom Auspacken vor.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Toastbrot666 ()

    • Toastbrot666 schrieb:

      wo wäre denn jetzt der Unterschied, wenn es eBay oder so gewesen wäre?
      im Prinzip: nirgends (wo)
      Nur zur Verifikation ob überhaupt eine Person hinter dem Account greifbar ist, ist bei geübter Bertrachtung von Verkaufslisten, Angebotslisten und Bewertungslisten eine beschränkte Aussage darüber bei Ebay möglich,

      bei den gesammelten Kleinanzeigenportalen gar nicht

      (sogar Festnetznummern können theoretisch Fake sein)
    • Stubentiger schrieb:

      Toastbrot666 schrieb:

      wo wäre denn jetzt der Unterschied, wenn es eBay oder so gewesen wäre?
      im Prinzip: nirgends (wo)Nur zur Verifikation ob überhaupt eine Person hinter dem Account greifbar ist, ist bei geübter Bertrachtung von Verkaufslisten, Angebotslisten und Bewertungslisten eine beschränkte Aussage darüber bei Ebay möglich,

      bei den gesammelten Kleinanzeigenportalen gar nicht

      (sogar Festnetznummern können theoretisch Fake sein)
      Achso ja natürlich. Wenn es sich hier aber wirklich um einen Fall von Mistbauen und nicht um einen Fall von Betrug handelt, bist du leider bei sowas immer der Depp.

      @Rumpelstiel: hast du schonmal Name und Kontodaten gegoogelt? Vielleicht gibts ja noch mehr solcher Fälle.
    • Danke schon mal für die vielen Antworten,

      habe jetzt mit dem VK nochmal Kontakt gehabt und es scheint, dass er bereit wäre das Geld zu bezahlen und ich die Maschine zurückschicke.

      Zum Thema Zeugen, ich habe das Paket in Anwesenheit meiner Freundin und einem Kommilitonen geöffnet, sodass ich 2 Zeugen hätte.

      Rumpelstiel
    • Rumpelstiel schrieb:

      Danke schon mal für die vielen Antworten,

      habe jetzt mit dem VK nochmal Kontakt gehabt und es scheint, dass er bereit wäre das Geld zu bezahlen und ich die Maschine zurückschicke.

      Zum Thema Zeugen, ich habe das Paket in Anwesenheit meiner Freundin und einem Kommilitonen geöffnet, sodass ich 2 Zeugen hätte.

      Rumpelstiel
      Das freut mich, sieht dann doch so aus, als wäre der VK kein Betrüger, sondern nur unachtsam gewesen. Naja, warte erstmal ab, ob das Geld auch wirklich kommt. Ich wäre aber an deiner Stelle definitiv vorsichtig mit dem Zurückschicken. Nicht, dass der Typ am Ende Geld und Ware hat.