Paypal Streitfall mit Käufer aus USA, Englisch oder Deutsch antworten?

    • Paypal Streitfall mit Käufer aus USA, Englisch oder Deutsch antworten?

      Hallo,

      Kurz zur Vorgeschichte:

      Habe grade einen Konflikt mit einem Käufer aus den USA.

      Alle 3 Pakete die ich dem Käufer Anfang Dezember geschickt habe
      sind bis heute noch nicht angekommen. Kein Tracking update seit
      Ende Dezember. Nun hat der Käufer einen Fall bei Paypal aufgemacht
      das der Artikel nicht geliefert wurde.

      Es ist allerdings so das wir im Vorfeld klar besprochen haben das der
      Käufer das Versandrisiko übernimmt. Andernfalls hätte ich dem Kauf nie
      zugestimmt. Das steht auch so ganz klar in der
      Zahlungsaufforderung die ich Ihm geschickt habe.

      Der Käufer will aber trotzdem sein Geld zurück und ist auch kein Stück
      kompromissbereit weshalb ich davon ausgehe das Paypal den Fall entscheiden
      wird.

      Der Käufer spricht nur Englisch, ich bin jetzt aber nicht sicher ob Paypal USA oder
      Paypal DE den Fall entscheiden wird und ob es entsprechend Sinn macht auf Englisch
      oder Deutsch zu dem Fall Stellung zu nehmen??

      Vielen Dank für eure Hilfe ^^
    • Du hattest doch " in Sachen Pain&Qual" schon Antworten bekommen!? Neue Betrugsmasche mit Paypal trotz Käuferschutz?


      das Folgende gilt auch in diesem Fall:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Insgesamt lautet dein Fehler aber unterm Strich ganz einfach: Du bist mit deinem frischgewaschenen und weichgespülten Gehirn auf ihre Propagandalüge reingefallen, dass Paypal eine sichere Zahlungsmethode ist. Ist es nämlich nicht. Ganz im Gegentum. Aber das merken immer nur die, die über den Tisch gezogen werden. Die anderen glauben eifrig weiter an den Weihnachtsmann, den Osterhasen, den arbeitsamen Beamten und ein sicheres Paypal.
      Wie du zu versenden hast, wird dir von PP vorgeschrieben, wenn du dich daran gehalten hast UND das auch nachweisen kannst, kann dir ja nichts passieren,


      oder?
    • :D das habe ich mir gedacht das ich als erstes wieder ein übern Deckel bekomme weil
      ich immer noch Paypal benutze. Gut, können wir das ja abhaken und uns nun der eigentlichen
      Frage widmen.

      Ich will ja nur wissen ob Paypal US den Fall behandeln wird oder Paypal DE.
    • chris_s schrieb:

      :D das habe ich mir gedacht das ich als erstes wieder ein übern Deckel bekomme weil
      ich immer noch Paypal benutze. Gut, können wir das ja abhaken und uns nun der eigentlichen
      Frage widmen.

      Ich will ja nur wissen ob Paypal US den Fall behandeln wird oder Paypal DE.

      wird vermutlich PP.com sein - und da ist unter Umständen der hiesige Einlieferbeleg mit Sendungsnummer nicht ausreichend
    • WENN die deutsche AGB zugrunde gelegt werden kann

      https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full schrieb:

      3.5 Vorlage des VersandbelegsDer Verkäufer hat den Artikel versandt und PayPal wird der Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vorgelegt.
      Falls der Zahlungsempfänger dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann er alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.
      3.6. Versand an Adresse in Transaktionsdetails
      Der Verkäufer hat den Artikel an die auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versandt. Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine andere als auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht.
      3.7 Zeitnaher Versand
      Um Verkäuferschutz in dem Fall zu erhalten, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat, muss der Verkäufer den Artikel innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zahlungseingang versandt haben. Dies gilt nicht für vorbestellte oder noch herzustellende Artikel; diese müssen innerhalb der vom Verkäufer in seinem Angebot angegebenen Frist versandt werden.
      Versandbeleg
      4.1 Allgemein
      Der Zahlungsempfänger belegt innerhalb der von PayPal hierfür gesetzten Frist, die in der Regel 7-10 Tage beträgt, den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens (jeweils ein „Versandbeleg“), die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. Wenn PayPal anhand der Online-Nachverfolgungsnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht als Versandbeleg aus.
      4.2 Gültiger Versandbeleg
      4.2.1 Notwendiger Inhalt des Versandbelegs
      PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
      a. Name des Versandunternehmens,
      b. Versanddatum,
      c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen),
      d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).
      4.2.2 Versandunternehmen
      Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die unter Ziffer 4.2.1 genannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.
      Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
      GLS,
      DPD,
      Hermes,
      UPS,
      FedEx,
      TNT.
      Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.
      Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

      ist ja alles "klar"

      aber gilt nicht für den Käufer die US-amerikanische AGB? Und damit auch die Meinungshoheit von PP.com

      Auf welcher Plattform war denn der Artikel eingestellt?
    • hasjana schrieb:

      wird vermutlich PP.com sein - und da ist unter Umständen der hiesige Einlieferbeleg mit Sendungsnummer nicht ausreichend
      Das befürchte ich halt, wäre dann ziemlich blöd wenn ich meine Argumente in Deutsch vorbringe.


      Stubentiger schrieb:

      Auf welcher Plattform war denn der Artikel eingestellt?

      Keine Plattform, hatte den Artikel in einem Auto Forum angeboten.

      In die Zahlungsaufforderung habe ich folgendes geschrieben:
      -------------------------------------
      Nachricht:Geld für Porsche Cayenne Bremsanlage.
      4x gebrauchte Bremsscheibe VA+HA,
      4x gebrauchte Bremssättel VA+HA neulack,
      4x gebrauchteBremsbeläge VA+HA.
      Käufer hat von allen Teilen hochauflösende Fotos bekommen.
      Versand versichert mit DHL in zwei paketen nach USA.
      Versandrisiko liegt beimKäufer.
      ---------------

      Umfangreiche Fotodoku vom verpacken mit über 50 Hochauflösenden
      Fotos ist vorhanden. Eben so die Sendungsnachweise im original.
      Trackingnummern habe ich gleich nach dem Versand bei PP hinterlegt.
      Versendet wurde in 3 Paketen mit DHL, versichert jeweils bis 500EUR.
      Warenwert ist aber höher. Käufer wollte aber kein hochversicherten
      Versand da zu teuer. Daher auch der Hinweiß mit dem Versandrisiko

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    • Theoretisch hast du dich als deutscher Kunde von PayPal.de doch an die deutschen Regeln zu halten. Das Problem ist, dass das PayPal sowieso völlig egal ist und die das so legen wie sie es brauchen.
      Hast du denn mal bei DHL angerufen und gefragt was damit passiert ist, denn offenbar sind die Pakete ja wirklich nie angekommen.
      Hast du denn per DHL oder DHL Express verschickt? Versichert sind die Sendungen ja sowieso nicht (ich seh grad DHL ist doch bis 500€ versichert, DHL Express ist glaube ich unversichert), aber wenn es DHL war, könntest du nochmal probieren bei DHL Express nachzuhaken.

      Rein theoretisch müsstest du natürlich im Recht sein. Laut PayPal US hast du gar keinen Verkäuferschutz ("Your permanent address (listed in your PayPal account) must be in the United States." ist nämlich eine Vorraussetzung dafür.).

      Laut PayPal US müsstest du aber auch dort nur einen Proof of Shipment vorlegen:

      Proof of Shipment is online or physical documentation from a shipping company that includes all of the following:
      • The shipping company.
      • The date the item was shipped.
      • The recipient’s address, showing at least the city and state, or city and country, or zip/postal code (or international equivalent). The address information on your shipping receipt must match the address on the Transaction Details page.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Toastbrot666 ()

    • Stubentiger schrieb:

      "deutscher Boden" oder Trumpland? mir geht es darum, wo der Käufer quasi gekauft hat.
      Und das ganze war ja auch ein wirklicher Privatkauf, ja?
      -Erstkontakt war über das Forum 9ff.de
      -Sämtliche Kaufdetails wurden dann per Email geklärt.
      -Privatverkauf

      Ich habe dem Käufer ja eine Zahlungsaufforderung von meinem deutschen
      Paypal Konto geschickt also müssten doch auch deutsche Gesätze und Paypal Deutschland
      zuständig sein oder hat das damit nix zu tun?

      Bei DHL habe ich mehrfach angerufen, die wollen oder können nicht weiter helfen.
      Nachforschungsaufträge für alle 3 Pakete habe ich letzte Woche gestartet.

      Ist schon krass das alle 3 Pakete verschwunden sind, können eigentlich nur geklaut worden sein.
      Das sich die Adresse /paketmarke vom Paket gelöst hat ist fast unmöglich da ich jede Paketseite mit der
      Empfangsadressse und absende Adresse versehen habe.
      Ist in über 15Jahren DHL Versand erst das 2mal das ein Paket nicht angekommen ist :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chris_s ()

    • chris_s schrieb:

      Stubentiger schrieb:

      "deutscher Boden" oder Trumpland? mir geht es darum, wo der Käufer quasi gekauft hat.Und das ganze war ja auch ein wirklicher Privatkauf, ja?
      -Erstkontakt war über das Forum 9ff.de-Sämtliche Kaufdetails wurden dann per Email geklärt.
      -Privatverkauf

      Ich habe dem Käufer ja eine Zahlungsaufforderung von meinem deutschen
      Paypal Konto geschickt also müssten doch auch deutsche Gesätze und Paypal Deutschland
      zuständig sein oder hat das damit nix zu tun?

      Bei DHL habe ich mehrfach angerufen, die wollen oder können nicht weiter helfen.
      Nachforschungsaufträge für alle 3 Pakete habe ich letzte Woche gestartet.

      Ist schon krass das alle 3 Pakete verschwunden sind, können eigentlich nur geklaut worden sein.
      Das sich die Adresse /paketmarke vom Paket gelöst hat ist fast unmöglich da ich jede Paketseite mit der
      Empfangsadressse und absende Adresse versehen habe.
      Ist in über 15Jahren DHL Versand erst das 2mal das ein Paket nicht angekommen ist :(
      Theoretisch ja.
      Darf man fragen, wie viel der Gesamtwert ist? Bei 500€ pro Paket kommt man ja schon auf 1500€.
      Nur weil die 3 Pakete verschwunden sind, heißt es nicht, dass sie geklaut wurden. Es kann auch durchaus sein, dass sie wirklich "verschwunden" sind und irgendwo in einer Ecke liegen. Bis wohin sind sie denn laut Sendeverfolgung gekommen?
      Dass sich die Paketaufkleber gelöst haben, glaube ich auch nicht, schließlich steht die Adresse ja viele male auf dem Paket (Paketaufkleber, mehrere Kopien der Paketaufkleber, Customs Declaration, etc.).
      Hast du denn deine Einlieferungsbelege bei PayPal inzwischen eingereicht? Wenn der Käufer schon einen Fall aufgemacht hat, müsstest du doch inzwischen was von PayPal gehört haben oder nicht?
    • Toastbrot666 schrieb:

      Darf man fragen, wie viel der Gesamtwert ist? Bei 500€ pro Paket kommt man ja schon auf 1500€.
      Nur weil die 3 Pakete verschwunden sind, heißt es nicht, dass sie geklaut wurden. Es kann auch durchaus sein, dass sie wirklich "verschwunden" sind und irgendwo in einer Ecke liegen. Bis wohin sind sie denn laut Sendeverfolgung gekommen?
      Dass sich die Paketaufkleber gelöst haben, glaube ich auch nicht, schließlich steht die Adresse ja viele male auf dem Paket (Paketaufkleber, mehrere Kopien der Paketaufkleber, Customs Declaration, etc.).
      Hast du denn deine Einlieferungsbelege bei PayPal inzwischen eingereicht? Wenn der Käufer schon einen Fall aufgemacht hat, müsstest du doch inzwischen was von PayPal gehört haben oder nicht
      Das schreibe ich hier mal lieber nicht, dann bekomme ich wieder ein auf den Deckel wie dumm ich doch bin sowas über Paypal abzuwickeln :D :O

      Paypal hat sich gemeldet und wartet auf Stellungnahme von mir.
      Weiß aber halt nicht ob ich auf deutsch oder englisch antworten soll.
      Der Käufer hat englisch geschrieben.

      Kann ich als Verkäufer den Fall eigentlich auch an Paypal zur Klärung übergeben?
      Oder kann das nur der Käufer?
    • Es ist nicht ungewöhnlich, daß Versand in die USA mal 6 Wochen dauert. Nicht üblich, aber eben auch nicht ungewöhnlich. Habe ich auch durch, das letzte Tracking ist i.d.R. Hamburg oder Frankfurt, also wenn das Paket die EU verläßt. Insbesondere, wenn man nicht "Premium" gewählt (und bezahlt) hat, kann es sein, daß die Dinger in den USA 4 Wochen mit dem LKW durchs Land gekarrt werden.

      -

      Zuständig ist PayPal Deutschland bzw. die PayPal S.a.r.l. in Luxemburg natürlich. Bei eBay unterwirft man sich bereits beim Einstellen mit ausdrücklicher Zustimmung einer sehr befremdlichen Regelung, daß man die Regeln des Käuferlandes anerkennt. Mal abgesehen davon, daß eine solche Vereinbarung bereits unzulässig ist, weil die Ami-AGB gar nicht in der Vertragssprache Deutsch vorliegen - aber wenn man einen Kauf außerhalb der Plattform und solcher Gängelklauseln anzettelt, scheitert es für PayPal bereits daran, daß man nur PayPal Europe als Vertragspartner hat und auch keinerlei weitere Vereinbarungen abgesegnet hat.

      Natürlich kann oder wird PP versuchen, die .com-Regeln anzuwenden, nachdem sie dem Käufer recht gegeben haben. In dem Fall wird man sich mit einem Einschreiben an den luxemburger Briefkasten wehren müssen. Aber so weit isses ja noch nicht.

      Also: Ich würde auf Deutsch antworten, die AGB zum eingereichten Versandbeleg zitieren und Verkäuferschutz "beantragen". Früher gab es für Verkäufer auch einen Button "Käuferschutz" (sic!), wobei das ein Synonym für "PayPal entscheiden lassen" war. Ich bin mir nicht sicher, ob das noch der Fall ist. Ansonsten kann man das mit einer Mail an den Support machen, in der man darlegt, daß man alle Voraussetzungen erfüllt hat und der Fall umgehend und abschließend zu seinen Gunsten zu entscheiden ist.
    • chris_s schrieb:

      Toastbrot666 schrieb:

      Darf man fragen, wie viel der Gesamtwert ist? Bei 500€ pro Paket kommt man ja schon auf 1500€.
      Nur weil die 3 Pakete verschwunden sind, heißt es nicht, dass sie geklaut wurden. Es kann auch durchaus sein, dass sie wirklich "verschwunden" sind und irgendwo in einer Ecke liegen. Bis wohin sind sie denn laut Sendeverfolgung gekommen?
      Dass sich die Paketaufkleber gelöst haben, glaube ich auch nicht, schließlich steht die Adresse ja viele male auf dem Paket (Paketaufkleber, mehrere Kopien der Paketaufkleber, Customs Declaration, etc.).
      Hast du denn deine Einlieferungsbelege bei PayPal inzwischen eingereicht? Wenn der Käufer schon einen Fall aufgemacht hat, müsstest du doch inzwischen was von PayPal gehört haben oder nicht
      Das schreibe ich hier mal lieber nicht, dann bekomme ich wieder ein auf den Deckel wie dumm ich doch bin sowas über Paypal abzuwickeln :D :O
      Paypal hat sich gemeldet und wartet auf Stellungnahme von mir.
      Weiß aber halt nicht ob ich auf deutsch oder englisch antworten soll.
      Der Käufer hat englisch geschrieben.

      Kann ich als Verkäufer den Fall eigentlich auch an Paypal zur Klärung übergeben?
      Oder kann das nur der Käufer?
      Naja wenn du bisher nur mit dem Käufer sprichst, macht es wohl wenig Sinn auf deutsch zu schreiben. Schreib doch einfach auf deutsch und auf englisch. Ich glaube nicht, dass PayPal die Zuständigkeit jetzt von der verwendeten Sprache abhängig macht. Andererseits kauft der Käufer in Deutschland bei einem deutschen Händler/Person und kann nicht erwarten, dass derjenige (du) dann auch seine Sprache sprichst. Letztendlich müsste PayPal aber dir das Geld zusprechen, da das Versandrisiko bei Privatverkäufen in Deutschland beim Käufer hängt.
      Warum willst du PayPal einschalten? Das wird der Käufer schon machen, wenn ihr keine Übereinkunft findet.
    • Toastbrot666 schrieb:

      Warum willst du PayPal einschalten?
      weil Paypal schon "eingeschaltet" ist,

      chris_s schrieb:

      Paypal hat sich gemeldet und wartet auf Stellungnahme von mir.
      Weiß aber halt nicht ob ich auf deutsch oder englisch antworten soll.
      Der Käufer hat englisch geschrieben.
      leider.

      Wenn auf reine Mail-Beschwerde des Käufers hin PP.de eingeschaltet worden wäre, könnte vielleicht die Chance größer sein, dass sich PP auch an die deutschen AGB hält?

      Hat sich den PP.de oder PP.com bei dir gemeldet, @chris_s?
    • Stubentiger schrieb:

      Toastbrot666 schrieb:

      Warum willst du PayPal einschalten?
      weil Paypal schon "eingeschaltet" ist,

      chris_s schrieb:

      Paypal hat sich gemeldet und wartet auf Stellungnahme von mir.
      Weiß aber halt nicht ob ich auf deutsch oder englisch antworten soll.
      Der Käufer hat englisch geschrieben.
      leider.
      Wenn auf reine Mail-Beschwerde des Käufers hin PP.de eingeschaltet worden wäre, könnte vielleicht die Chance größer sein, dass sich PP auch an die deutschen AGB hält?

      Hat sich den PP.de oder PP.com bei dir gemeldet, @chris_s?
      Sorry, ich meinte den Fall zur Klärung an PayPal übergeben. So wie ich das verstanden habe hat der Käufer bisher nur einen Fall aufgemacht und PayPal fragt dann ja automatisch nach dem Versandnachweis. PayPal schreitet dann ja erst später ein, wenn VK und K zu keinem Ergebnis gekommen sind oder irre ich mich jetzt da? Mein letzter payPal Fall ist schon ewas her.
    • Unabhängig von dem Zirkus mit Paypal (das kein Verkäufer, der seine sieben Sinne noch beisammen hat, nutzen sollte !!) könntest Du ja auch mal den Kundenservice von DHL anrufen und nach dem Verbleib der Pakete fragen.

      Ich versende regelmäßig mit Hermes ins Ausland, auch bei denen endet das Tracking, sobald das Paket die deutsche Grenze überquert hat. Aber die können mir dann jedesmal die beim Grenzübertritt geänderte Trackingnummer meiner Sendung mitteilen sowie die Seite des Partnerunternehmens, das im Land des Empfängers zuständig ist.
      Ich gehe daher davon aus, daß auch DHL intern durchaus imstande ist, die Pakete auch im Ausland weiterzuverfolgen.
      Ruf doch mal beim Kundenservice DHL Paket an und frage, ob die sehen können, wo Deine Pakete derzeit sind und ob die sich noch bewegen in den USA.
    • Schützin schrieb:

      Unabhängig von dem Zirkus mit Paypal (das kein Verkäufer, der seine sieben Sinne noch beisammen hat, nutzen sollte !!) könntest Du ja auch mal den Kundenservice von DHL anrufen und nach dem Verbleib der Pakete fragen.

      Ich versende regelmäßig mit Hermes ins Ausland, auch bei denen endet das Tracking, sobald das Paket die deutsche Grenze überquert hat. Aber die können mir dann jedesmal die beim Grenzübertritt geänderte Trackingnummer meiner Sendung mitteilen sowie die Seite des Partnerunternehmens, das im Land des Empfängers zuständig ist.
      Ich gehe daher davon aus, daß auch DHL intern durchaus imstande ist, die Pakete auch im Ausland weiterzuverfolgen.
      Ruf doch mal beim Kundenservice DHL Paket an und frage, ob die sehen können, wo Deine Pakete derzeit sind und ob die sich noch bewegen in den USA.
      DHL sollte im Ausland normalerweise selber versenden. Das ist dann zwar ab der Ländergrenze nicht mehr DHL Deutschland, aber der Subunternehmer gehört auch zu DHL. Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich glaube in den USA liefert DHL auch selber. Hermes, DPD, etc. übergeben das normalerweise an andere Logistikpartner, wenn sie im Ausland nicht selber aktiv sind.