Abbruch bei Sofortkauf

    • Abbruch bei Sofortkauf

      Guten Tag,

      ich habe einen Artikel bei eBay zum Sofortkauf eingestellt - versehentlich mit einem falschen Preis, sagen wir ca. 55% zu wenig bezogen auf den Marktpreis (neuer Artikel).

      Bis ich den Fehler bemerkt habe, war der Artikel schon gekauft. Ich habe natürlich sofort dem Käufer geschrieben, dass der Artikel doch nicht verfügbar ist (evtl. hätte ich hier gleich auf meinen Irrtum hinweisen sollen) und gleichzeitig um Abbruch des Kaufes gebeten. Der Käufer hat dem Abbruch zustimmt, eBay hat automatisch das Geld per PayPal erstattet. Der Abbruch scheint abgeschlossen.

      Nun besteht der Käufer allerdings auf seinem Kauf und droht mit mir Anwalt.

      Es gibt ja viele Diskussionen zu diesem Thema, leider oftmals alte und nur auf Auktionen bezogene. Hier geht es jedoch um Sofortkauf und Preisirrtum. Wie sieht es da aus? Ist der Käufer im recht? Muss ich liefern und was droht mir wenn ich es nicht tue? Sollte ich den Käufer noch über den Preisirrtum informieren?

      Beste Grüße

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    • wieso_weshalb_warum* schrieb:

      Du musst den Käufer zeitnah über deinen Einstellirrtum informieren,und nach
      gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html
      deinen Irrtum erklären.
      Was zeitnah ist entscheiden im Zweifel die Gerichte,und auch ob die Differenz groß genug ist das man einen Irrtum annehmen kann.

      1/2 Preis seh ich nicht als Irrtum an,ich kauf zu solchen Preisen bei Ebay ganz normal ein.
      Wie steht es um aktuelle Urteile zu der Kaufabbruch-Funktion? Gibt's da was? Der Käufer hat ja dem Abbruch zugestimmt und sein Geld von eBay zurück erhalten... Ich scheine jedoch auf einen Profi gestoßen zu sein der sich solche Fälle rauspickt... De facto habe ich ja aktuell kein Geld mehr vom Käufer und kann daher ja auch nichts mehr liefern...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeorgMeier ()

    • Wegen Urteile kannst du Google bemühen,und ohne deinen konkreten Verkauf zu kennen kann ich nichts anderes sagen wie zuvor.Klar sind es Einstellirrtümer wenn z.B. hochwertige Ware statt als Auktion ab 1€ als Sofortkauf für 1€ eingestellt wird.Aber bereits z.B. das fehlen der ersten Zahl beim Sofortkaufpreis kann nicht ausreichend für einen Einstellirrtum sein.
      Beispiel:Würde hier die erste Zahl fehlen
      http://www.ebay.de/itm/PANASONIC-Display-LCD-Mod-10-Bis-2013-/122340527005
      Könnte sich der Verkäufer kaum auf einen Einstellirrtum berufen,denn der Artikel wurde bereits mehrfach günstiger verkauft:
      ebay.de/sch/Sport/888/i.html?_…0Display%20LCD%2026&rt=nc
    • Die Sache ist ungleich komplexer als hier in den ersten Kommentaren dargelegt, aber eigentlich nicht wirklich schwer auseinanderzunehmen.

      Zunächst einmal hat ein Irrtum nach §119 BGB überhaupt nichts mit dem Preis zu tun. Sondern nur damit, ob der VK eine entsprechende Willenserklärung abgeben wollte oder nicht. Auch, wenn er versehentlich 100 Euro statt 100,01 Euro eingibt, kann das einen Irrtum darstellen.

      Allerdings stellt sich - ebenfalls unabhängig von Preis! - die Frage, wie der Irrtum begründet werden soll:

      §119 BGB schrieb:

      Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte ...


      Also, als du @GeorgMeier den Preis eingegeben und den Artikel eingestellt hast, war dir da nicht klar, daß du ihn zu ebendiesem Preis anbietest? Das wird schwer, glaubhaft zu machen. Falls du den Artikel nicht zu dem Preis abgeben wolltest, warum hast du ihn dann eingestellt? Hinterher irgendwo zu sehen, daß das Ding auch teurer verkloppt werden kann, ist kein Irrtum. Den Preis falsch zu wählen, weil man einen anderen Artikel verkauft als man denkt, ist einer.

      Teste doch mal deine Begründung, in dem du sie uns nennst. Wir sagen dir dann deine Chancen.

      Was das unverzügliche Erklären des Irrtums angeht, kommt es auf den Wortlaut an. Ich ahne bereits, daß es schlecht aussieht, weil "dass der Artikel doch nicht verfügbar ist" kein Irrtum ist. Grundsätzlich kann in einer Bitte um Abbruch eine konkludente Irrtumsanfechtung enthalten sein, aber wenn man da explizit einen Nicht-Irrtum nennt, könnte es schwierig sein. Falls du dich auf irrtum berufen willst, solltest du ihn nochmal ausdrücklich erklären. Aber es muß klar gesagt werden, daß "unverzüglich" mit der (falschen?) Nachricht an den Käufer wohl vorbei ist.

      Hehnlein schrieb:

      Dat Dingen is gegessen.


      Mitnichten, und zwar aus dem gleichen Grund. Der Käufer mag zwar zugestimmt haben, einen "nicht mehr verfügbar(en)" Artikel bzw. dessen Kauf abzubrechen. Aber wenn er danach rausgefunden hat, daß der Artikel sehr wohl noch verfügbar ist, z.B. indem er mit anderem Preis wieder eingestellt wurde, kann er sich mit Recht getäuscht fühlen und ist an seine Erklärung, der Auflösung des Kaufvertrages zuzustimmen, nicht länger gebunden.

      Natürlich muß er erneut zahlen, aber nicht unbedingt in Vorkasse gehen. Er könnte eine Unsicherheitseinrede erheben, weil der VK ja augenscheinlich den Artikel nicht rausrücken möchte. In dem Fall wäre er von der Vorleistungspflicht befreit. Ob er das schon hat, kommt wieder auf die konkrete Kommunikation an.


      GeorgMeier schrieb:

      Muss ich liefern und was droht mir wenn ich es nicht tue?


      Zum jetzigen Zeitpunkt und Informationsstand würde ich sagen, ja. Dir drohte, auf Lieferung verklagt zu werden mitsamt Gerichts- und Anwaltskosten. Um die Höhe zu beziffern, müßten wir wissen, zu welchem Preis der Artikel (nicht) verkauft wurde. Alternativ könnte dein Käufer eine Ersatzbeschaffung vornehmen und die Differenz des neuen Kaufpreises zu deinem Sofortkaufpreis einfordern und -klagen.
    • der Vorteil der Zustimmung zum Transaktionsabbruch wäre ja, daß der Preis zwar schlecht ist, aber jetzt bei der vieleicht doch nicht abzuwendenden Transaktion wenigstens nicht noch 10% an ebay abgeführt werden muß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Lieber GeorgMeier,

      Wir beschäftigen uns und recherchieren bereits seit geraumer Zeit zu dem Thema "Abbruchjäger" und könnten Ihnen eventuell behilflich sein.
      Wie genau kommen Sie darauf, dass Sie auf einen Profi gestoßen sind, der sich solche Fälle, wie Ihren "herauspickt"?
      Was ist seitdem passiert?

      Herzliche Grüße
    • SarinaS schrieb:

      Wir beschäftigen uns und recherchieren bereits seit geraumer Zeit zu dem Thema "Abbruchjäger" und könnten Ihnen eventuell behilflich sein.
      Bevor man solche Angebote in die Welt herausschreit, sollte man zwei Dinge unmissverständlich klar stellen, sonst wirkt das nur noch unseriös:

      1. Wer ist denn "wir"?

      2. In welcher Form könnt "ihr" denn helfen?

      Bevor das nicht geklärt ist, würde ich dem TE raten, die Finger von solchen Angeboten zu lassen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Bevor man solche Angebote in die Welt herausschreit, sollte man zwei Dinge unmissverständlich klar stellen, sonst wirkt das nur noch unseriös:

      1. Wer ist denn "wir"?

      2. In welcher Form könnt "ihr" denn helfen?

      Bevor das nicht geklärt ist, würde ich dem TE raten, die Finger von solchen Angeboten zu lassen.

      Ok, ich akkreditiere SarinaS mal. Mir liegt zu diesem Schreiber eine verifizierbare Adresse, ein Name und eine nachvollziehbare Festnetznummer vor. Das ist - auch wenn es etwas ungeschickt aussieht bzw unerfahren rüberkommt - eine reelle Presseanfrage. Aber eben die erste von dieser Seite, daher wohl diese Direktheit. Und ja, ich hätte das heute auch besser vorbereiten können. Mea culpa.

      Hatte ich der AH-Redaktion über die andere Buschtrommel vorhin schon rübergetrommelt, weil ich der Ansicht bin, dass hier viel mehr Presse nach Themen fischen sollte. Ist schliesslich genug da für alle, das Futter geht so schnell nicht aus.

      Hier geht es um Fernseh-Reportagen. Sarina darf aber gerne selbst schreiben für welches Format. Es sind jedenfalls nicht diese Drei-Minuten-Schnipsel, die keine Sau anguckt, das landet schon in einer Zielgruppe die
      a.) dafür anfällig ist
      b.) wenig informiert ist und
      c.) nicht oft genug gewarnt werden kann.

      Helfen ist also vielleicht nicht ganz der richtige Ausdruck. Eher "behilflich" in der Form, dass diese Methode wieder mal öffentlich ausserhalb des Internets thematisiert wird. Kann eigentlich nicht oft genug passieren.

      Auserdem nehme ich an, dass eine Anfrage der Presse, noch dazu mit Fernsehteam im Schlepptau, für die Abbruchjäger immer eher unangenehm ist.

      Gönn denen doch den Besuch, dann freuen die sich das nächste Mal, wenn "nur" die Zeugen Jehova an der Tür klingeln. ;)


      SarinaS schrieb:

      Was ist seitdem passiert?

      Das ist eher ein untypischer Fall von Abbruchjäger, weil er bei einem Sofortkauf geschehen ist. Andererseits hat er den Apsekt in sich, dass der Verkäufer GeorgMeier den Abbruch über ebay eingeleitet hat und der Käufer dort dem Abbruch zugestimmt hat, was ihn aber nun offensichtlich nicht daran hindert, am Vertrag trotzdem festhalten zu wollen.

      Ich bezweifle allerdings, dass das ein Abbruchjäger-Profi ist, das ist eher ein dummdreister Dillettant, der nun zufällig bei einem Festpreis mit dem Transaktionsabbruch über ebay meint, auf eine Goldader gestoßen zu sein. Denn hier liegt eigentlich bereits die einvernehmliche Übereinkuft der Vertragsparteien vor, das Geschäft nicht abschliessen zu wollen.

      Interessant ist daran nur, in wie weit die vorgezeichneten Funktionen von ebay tatsächlich zu einer bindenden WE führen können. Beim Gebot in der Auktion ist das ja ausgeurteilt, in diesem Fall hier ist das aber so ziemlich Neuland, wobei ich persönlich zu der Ansicht tendiere, dass (analog BGH) auch hier die AGB von ebay zur Ausforschung der Relevanz für den Vertrag heranzuziehen sein müssten. Und die besagen nun mal, dass der Käufer dem Transaktionsabbruch über diese Funktion zustimmen kann.

      Das wäre dann durchaus eine Frage, die dieser Käufer gerne vor der Kamera beantworten darf.

      Ich hatte allerdings eher an einen eigenen Thread mit direkter Thematisierung eurer Wünsche gedacht.

      Und ich entschuldige mich für das Misstrauen der anderen, 99% solcher Anfragen kommen entweder von windigen Anwälten die ein Mandat wittern oder sogar von den "Tätern" selbst um rauszubekommen, wem sie anwaltlich aufs Dach steigen müssen, damit solche Postings verschwinden. Die mögen das nämlich gar nicht, wenn hier steht, wer welche Masche abzieht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Abends.

      Diese Diskussion ist wohl eher theoretisch , gelle?

      Herr Maier hat seinen Artikel (Neuware) satte 55 % unter Wert zum Sofortkauf (!) auf der Plattform eingestellt.
      Nicht ungewöhnlich,nebenbei .
      Das ist eigentlich sein eigenes Problem - selbst Ab & An -Verkäufer sollten den Wert ihrer Waren zumindest einschätzen können.
      Es gibt zum Ändern der eigenen eingestellten Auktion denn doch einige Regeln.

      Herr Maier entscheidet sich,mir den angebotenen Artikel denn doch nicht zukommen zu lassen.
      Und läßt mir diese Entscheidung zukommen.
      Hmmm.
      Ton macht Musik.
      Würde ich auf der Lieferung bestehen?
      Nö.
      Ich würde mich eher von derlei Anbietern fürderhin fernhalten.

      Jaja.

      kpn