Gebotsrücknahme bei Ebay

    • Gebotsrücknahme bei Ebay

      Hallo zusammen.

      Ich hatte diese Woche folgendes Erlebnis:

      Ich habe bei Ebay ca 4 Minuten vor Auktionsende auf einen Artikel geboten, und mein Maximalgebot eingegeben,was nicht gereicht hat.

      Für mich war es daraufhin erledigt.

      Sekunden später war ich Höchstbietender. Wieder Sekunden später immer noch Höchstbietender, aber mit einem geringeren Betrag.

      Ich habe bei den Geboten nachgeschaut: Ein zweiter Bieter hatte zunächst sein erstes Gebot zurückgenommen, und dann auch ein zweites.

      Soweit sogut.

      Kurz vor Schluss bietet er wieder sein zuvor zurückgenommenes Gebot, wohlwissend, dass dieses nich zum Gewinn der Auktion reicht. ?(


      Wozu soll das gut sein??

      Bzw, die zweite Frage, die sich erhebt: Kann ich meine Gebote willkürlich und so oft ich will zurücknehmen, ohne irgendwelche Konsequenzen

      durch Ebay befürchten zu müssen??


      Im konkreten Fall scheint dieser Bieter ein lustiger Geselle zu sein. 33 Gebotsrücknahmen (!) in den letzten 6 Monaten. :wallbash




      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Könnte man meinen.


      Aber sein letztes Gebot blieb doch einige Euros unter meinem Höchstgebot.

      Auch seine Gebotsaktivitäten bei diesem Verkäufer (GVK) sind nicht außergewöhnlich hoch (4%).


      Was mich interessieren würde, wie sind die Voraussetzungen für die Gebotsrücknahmen bei Ebay??

      Oder kann ich dies machen, wie ich will??
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Grundsätzlich darf man sein Gebot nur zurückziehen, wenn man einen falschen Betrag eingegeben hat (z.B. statt 20,00€, 2000€) oder der VK das Angebot verändert hat (z.B. VK ändert in der Beschreibung plötzlich das Zubehör o.ä.).

      Soweit ich weiß hat das ganze für den User keine Konsequenzen, außer dass da jedes mal steht, dass ein Gebot zurückgezogen wurde.

      In dem Falle würde ich allerdings erstmal nicht zahlen und eBay dazu anrufen, die sehen sowas nämlich auch nicht gerne. Wenn dir der Artikel nicht allzuwichtig ist, würde ich versuchen aus dem Kaufvertrag rauszukommen.

      EDIT: das ganze gibts übrigens so ähnlich auch als "Betrugsmasche", aber so wie du das beschrieben hast sieht das für mich eher nicht so aus, als wärst du darein geraten. Die funktioniert nämlich so, dass Account A ein recht hohes Startgebot hinlegt (aber immer noch billiger als der Wert des Artikels) und Account B und C sich gegenseitig hochbieten. Der Preis steigt dann so hoch, dass niemand sich in die Auktion einklingt und kurz vor Schluss werden die Gebote von Account B und C zurückgezogen und es steht nur noch das Gebot von Account A. Das ganze funktioniert unter Umständen auch mit zwei Accounts. Ich dachte zuerst du wärst in sowas reingeraten, aber das macht kaum Sinn, denn in dem Falle hätte der andere Bieter seine Gebote ja nicht zurückziehen müssen.

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    • mr.mr schrieb:

      Aber sein letztes Gebot blieb doch einige Euros unter meinem Höchstgebot.
      Ja, schließlich solltest DU ja kaufen, und es sollte nicht auffallen. Dass du nun grade kontrollierst, wer wann was bietet, damit hat der nicht gerechnet.


      mr.mr schrieb:

      wie sind die Voraussetzungen für die Gebotsrücknahmen bei Ebay??

      Oder kann ich dies machen, wie ich will??
      nö,

      http://pages.ebay.de/help/buy/bidding-overview.html schrieb:

      Es ist nicht zulässig, Gebote oder Preisvorschläge zurückzunehmen, wenn


      Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben.
      Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können.
      Sie ein höheres Gebot abgegeben haben, als Sie ursprünglich vorhatten.
      Wenn Sie ein Gebot zurücknehmen, werden alle Gebote gestrichen, die Sie bisher abgegeben haben. Möchten Sie also einen Gebotsfehler berichtigen, müssen Sie im Anschluss erneut den korrekten Betrag bieten.
      Außerdem:

      Die Gesamtzahl der Gebotsrücknahmen in den letzten 12 Monaten wird im jeweiligen Bewertungsprofil verzeichnet, und wer missbräuchlich Gebote zurücknimmt, kann "vom Handel auf eBay " ausgeschlossen werden. ->

      http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html schrieb:

      Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
      Also müsstest du auch das hochgepuschte Ergebnis nicht hinnehmen, könntest den Kauf ablehnen. Der Kauf ist genauer gesagt nicht zustande gekommen.
    • Stubentiger schrieb:

      mr.mr schrieb:

      wie sind die Voraussetzungen für die Gebotsrücknahmen bei Ebay??

      Oder kann ich dies machen, wie ich will??
      nö,
      Naja praktisch leider schon, wie man an dem Beispiel hier ja sieht. eBay prüft sowas leider nicht nach bzw. kann es auch gar nicht nachprüfen, denn wie will man beweisen, ob sich ein user jetzt vertippt hat oder nur sein Gebot unter diesem Vorwand zurückziehen will.
    • Stubentiger schrieb:

      Toastbrot666 schrieb:

      Grundsätzlich darf man sein Gebot nur zurückziehen, wenn man einen falschen Betrag eingegeben hat (z.B. statt 20,00€, 2000€) oder der VK das Angebot verändert hat (z.B. VK ändert in der Beschreibung plötzlich das Zubehör o.ä.).
      nein - siehe oben.
      Aber genau das steht oben auch und bei ebay übrigens auch. Mit falschem Betrag meinte ich natürlich Tippfehler, wie Komma vergessen, 0 zuviel, etc. Und wenn der VK das Angebot verändert, darf ich mein Gebot natürlich auch zurückziehen, denn die Konditionen haben sich nach Abgabe des Gebots verändert (ob der VK nach einem Gebot einfach so das Angebot ändern darf, ist natürlich eine andere Frage).


      http://pages.ebay.de/help/buy/bidding-overview.html#change schrieb:

      Wann darf ich ein Gebot oder einen Preisvorschlag zurücknehmen?
      Ein Gebot darf ausnahmsweise dann zurückgenommen werden, wenn
      - Sie ein Gebot abgegeben, aber aus Versehen einen falschen Betrag eingegeben haben, z.B. 1000 Euro statt 10,00 Euro. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.
      - sich die Beschreibung des Artikels, nachdem Sie Ihr Gebot abgegeben haben, erheblich geändert hat.

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    • Danke erstmal für eure Antworten.


      Grundsätzlich ist mir schon klar, dass Ebay nicht kontrollieren kann, ob sich Bieter A vertippt hat, oder Bieter B irgendeinen

      Irrtum begangen hat.

      Was mich allerdings wundert, ist, dass ein Bieter sein Gebot zurückziehen kann, und dann das gleiche Gebot wieder abgibt.

      Das müsste Ebay schon kontrollieren können....


      Ich habe den Kauf aber getätigt, weil der Preis, aus meiner Sicht, in Ordnung war.
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • mr.mr schrieb:

      Was mich allerdings wundert, ist, dass ein Bieter sein Gebot zurückziehen kann, und dann das gleiche Gebot wieder abgibt.
      Das müsste Ebay schon kontrollieren können....

      War es denn 1:1 das gleiche Gebot? Die Richtlinen schreiben ja bei einem Tippfehler sogar vor, das korekte Gebot nochmal abzugeben. Sein Gebot muss ja zwischendurch mal höher gewesen sein, sonst hätte er es ja nicht zurückziehen müssen.


    • Toastbrot666 schrieb:

      War es denn 1:1 das gleiche Gebot? Die Richtlinen schreiben ja bei einem Tippfehler sogar vor, das korekte Gebot nochmal abzugeben. Sein Gebot muss ja zwischendurch mal höher gewesen sein, sonst hätte er es ja nicht zurückziehen müssen.




      Er hatte wohl mehere Gebote mit verschiedenen Beträgen abgegeben. Mein Maximalgebot lag unter seinem Höchstgebot.


      Dann hat er zunächst dieses zurückgenommen (ich war Höchstbietender) und kurz darauf auch sein zweites ( 54,-€).


      Kurz vor Ende der Auktion hat er genau die 54,-€ wieder geboten.


      Und genau das macht für mich Null Sinn.
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • mr.mr schrieb:

      Er hatte wohl mehere Gebote mit verschiedenen Beträgen abgegeben. Mein Maximalgebot lag unter seinem Höchstgebot.
      Dann hat er zunächst dieses zurückgenommen (ich war Höchstbietender) und kurz darauf auch sein zweites ( 54,-€).
      Kurz vor Ende der Auktion hat er genau die 54,-€ wieder geboten.

      Und genau das macht für mich Null Sinn.
      Siehste, er könnte argumentieren, dass er sich vertippt hat und daraufhin wieder sein Höchstgebot geboten hat, denn beim Zurückziehen werden alle anderen Gebote automatisch mitzurückgezeogen.
    • Toastbrot666 schrieb:

      Und wenn der VK das Angebot verändert, darf ich mein Gebot natürlich auch zurückziehen, denn die Konditionen haben sich nach Abgabe des Gebots verändert

      du darfst und brauchst es aber nicht zurückzuziehen, denn es ist allein durch den Vorgang des "Überbietens" unwirksam geworden.

      mr.mr schrieb:

      Er hatte wohl mehere Gebote mit verschiedenen Beträgen abgegeben. Mein Maximalgebot lag unter seinem Höchstgebot.


      Dann hat er zunächst dieses zurückgenommen (ich war Höchstbietender) und kurz darauf auch sein zweites ( 54,-€).


      Kurz vor Ende der Auktion hat er genau die 54,-€ wieder geboten.


      Und genau das macht für mich Null Sinn.
      Der einfache Sinn dahinter ist eine Gebotsauslotung

      Wenn dein Gebot überboten wird, wird ihm dein Gebot + 1,- Euro angezeigt,

      nun weiß er, wieviel er erneut bieten muss, damit du "angeblich wieder Höchstbietender bist," zum höchstmöglichen Betrag, der noch grade unauffällig sein könnte.
    • Toastbrot666 schrieb:

      mr.mr schrieb:

      Er hatte wohl mehere Gebote mit verschiedenen Beträgen abgegeben. Mein Maximalgebot lag unter seinem Höchstgebot.
      Dann hat er zunächst dieses zurückgenommen (ich war Höchstbietender) und kurz darauf auch sein zweites ( 54,-€).
      Kurz vor Ende der Auktion hat er genau die 54,-€ wieder geboten.

      Und genau das macht für mich Null Sinn.
      Siehste, er könnte argumentieren, dass er sich vertippt hat und daraufhin wieder sein Höchstgebot geboten hat, denn beim Zurückziehen werden alle anderen Gebote automatisch mitzurückgezeogen.
      Dann schau Dir mal die Uhrzeiten an:


      Datum des Gebots und der Rücknahme
      [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]Mitgliedsname: 1***l[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]( 175[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/de/icon/iconTealStar_25x25.gif]) Zurückgenommen: EUR 60,00
      Geboten: 07.02.17 20:02:43 MEZ
      [b]Zurückgenommen: [/b]07.02.17 20:03:51 MEZ
      [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]Mitgliedsname: 1***l[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]( 175[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/de/icon/iconTealStar_25x25.gif]) Zurückgenommen: EUR 54,00

      Geboten: 07.02.17 20:04:10 MEZ
      [b]Zurückgenommen: [/b]07.02.17 20:04:14 MEZ

      Und das war das "endgültige" Gebot:
      [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]Mitgliedsname: 1***l[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/s.gif]( 175[Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/de/icon/iconTealStar_25x25.gif])
      EUR 54,00
      07.02.17 20:06:35 MEZ

      Schon etwas seltsam oder..... ?(
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Stubentiger schrieb:

      mr.mr schrieb:

      Er hatte wohl mehere Gebote mit verschiedenen Beträgen abgegeben. Mein Maximalgebot lag unter seinem Höchstgebot.


      Dann hat er zunächst dieses zurückgenommen (ich war Höchstbietender) und kurz darauf auch sein zweites ( 54,-€).


      Kurz vor Ende der Auktion hat er genau die 54,-€ wieder geboten.


      Und genau das macht für mich Null Sinn.
      Der einfache Sinn dahinter ist eine Gebotsauslotung
      Wenn dein Gebot überboten wird, wird ihm dein Gebot + 1,- Euro angezeigt,

      nun weiß er, wieviel er erneut bieten muss, damit du "angeblich wieder Höchstbietender bist," zum höchstmöglichen Betrag, der noch grade unauffällig sein könnte.
      Darüber hatte ich auch nachgedacht. Mein Höchstgebot kannte er ja.


      Aber dann hätte er die 54,-€ auch gleich stehen lassen können.


      Er hätte ja noch Luft nach oben gehabt.


      Aber man muss natürlich nicht alles verstehen......
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Stubentiger schrieb:

      Was auch noch möglich sein könnte, dass er durch das Hochpushen deines Kaufs,

      Käufer zu einem entspechenden Kuaf eines eigenen Angebots verleiten wollte, die sich sonst an einem niedrigeren Preis orientiert hätten.
      Ich glaube nicht, dass sich der durchschnittliche Ebaykäufer an irgendetwas orientiert.


      Wenn ich mir so angucke, zu welchen Preisen z.B. eindeutig als falsch und unecht beschriebene "Goldbarren" gekauft werden...
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • In dem Fall würde man mal die Daten des pushers bei ebay erfragen. Dabei ja nicht abwimmeln lassen.
      Es scheint so zu sein, dass der VK und der pusher zusammenarbeiten. Es wäre doch interessant, wer das sein mag.

      Klar mit den 54.- zum Schluss hat er noch 2.- für den VK rausgeholt, da du regulär mit 53.- der Höchste warst.
      Ich z.B. würde dem VK mitteilen, dass er mir für 53.- die Ware zu überlassen hat, da ich ausgelotet worden bin. Sind zwar nur lächerliche 2.-, aber ich sehe das sportlich . Ein wenig anpiksen ist erlaubt.

      Kleiner Nachtrag: Es ist eine Unsitte, die aber Gang und Gäbe ist. ebay gewinnt dadurch auch und wird nichts dagegen unternehmen.
      Absolut kein Einzelfall. Man könnte fast schon meinen, es ist so gewollt.
    • Pfeffersagg008 schrieb:

      In dem Fall würde man mal die Daten des pushers bei ebay erfragen. Dabei ja nicht abwimmeln lassen.
      Es scheint so zu sein, dass der VK und der pusher zusammenarbeiten. Es wäre doch interessant, wer das sein mag.

      [...]

      Kleiner Nachtrag: Es ist eine Unsitte, die aber Gang und Gäbe ist. ebay gewinnt dadurch auch und wird nichts dagegen unternehmen.
      Absolut kein Einzelfall. Man könnte fast schon meinen, es ist so gewollt.
      Und was erwartest du was du da bekommst? Alles was man brauch ist eine E-Mail Adresse. Zum Bieten muss man nicht verifizieren und vielleicht wars ja auch ein Freund. Glaube nicht, dass du da was drauskriegst und ich bezweifle auch, dass ebay dir einfach so die Daten von einem Mitbieter rausgibt.

      Zumindestens gegenseitiges hochbieten sieht ebay aber nicht gerne, im Prinzip auch nichts anderes. Glaube nicht, dass die das so toll finden.
    • Pfeffersagg008 schrieb:

      In dem Fall würde man mal die Daten des pushers bei ebay erfragen. Dabei ja nicht abwimmeln lassen.
      Es scheint so zu sein, dass der VK und der pusher zusammenarbeiten. Es wäre doch interessant, wer das sein mag.
      Ich glaube nicht, dass dabei viel herauskommt, und ich glaube in diesem speziellen Fall auch nicht, dass die beiden (Bieter und

      Verkäufer) zusqammen gearbeitet haben. Die Gebotsaktivität des Bieters bei diesem Verkäufer (GVK) lag bei 4%.


      Es geht mir auch nicht darum, dass er seine Gebote zurückgenommen hat, das habe ich auch schon gemacht.

      Das Ebay im Einzelfall die Begründungen nicht nachprüfen kann ist mir auch klar.


      Was mich hier im konkreten Fall aufregt, ist, dass er kurz vor Schluss sein vorher zurückgezogenes Gebot wieder abgeben kann.

      Ich denke, dass könnte Ebay sehr wohl mitbekommen.


      Entweder ich habe mich bei meinem Gebotsbetrag geirrt oder eben nicht.
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.