Verkäufer hat Handy nach Bezahlung anderweitig verkauft

    • Verkäufer hat Handy nach Bezahlung anderweitig verkauft

      Hallo zusammen,


      Ich habe ein Smartphone gekauft "IPhone 6 Plus" mit einem leichten defekt für 215 €, der Verkäufer hat allerdings kein Paypal weshalb er auf eine IBAN Überweisung drängte.

      Nachdem ich mir mir als Sicherheit seinen Ausweis (Ohne Adresse) so wie seine Bankkarte als Bild habe schicken lassen, überwies ich den ausgemachten Betrag von 215 € (Screenshots sowie Bilder gesichert).
      Nach zwei Tagen warten, eine Anfrage meinerseits, wann er den das Handy versenden will.



      Antwort:


      XXX
      14.02.2017

      Guten morgen was sind sie so unfreundlich. Ich bin unterwegs arbeiten das Geld war am Samstag nicht auf Konto erst Montag und da bin ich schon wieder unterwegs werde erst Freitag das Paket versenden können Sie haben nix von express Versand erzählt. Mit freundlichen Grüßen

      Natürlich wurde das Paket nicht wie vereinbart am Freitag versendet.
      Auf meine Nachrichten auf EK reagierte er nicht, woraufhin ich ihn auf Facebook kontaktierte.

      Seine Antwort auf die Frage "Wo bleibt das bezahlte Handy?"

      Antwort:

      Hallo mein Benutzer Konto wurde eingeschränkt bitte senden Sie mir ihre iban ich überweise Ihnen die 215 Euro zurück? Hatte das Telefon bereits am Wochenende verkauft zu einem besseren Preis. Danke

      Meine Antwort daraufhin:

      Ich habe einen Kaufvertrag abgeschlossen und bestehe auf das Gerät. ich gebe Dir Zeit bis
      07.03.2017 mir das gerät zuzusenden.

      seine Antwort:

      Hab es wie gesagt für mehr Geld verkauft und erstatte Ihnen gerne ihr Geld innerhalb der gesetzlichen 14 Tage zurück




      So, das ich zu einem Anwalt gehen werde / muss ist mir klar.
      Nur wie kommt man zu seiner Adresse, bzw. wie schafft das der Anwalt hier ?

      Ist meine Vorgehensweise korrekt ?


      Danke euch im Voraus und viele Grüße !
    • Beastwood schrieb:

      Ist meine Vorgehensweise korrekt ?
      nein, bei Kleinanzeigen kauft man nur per Abholung Barzahlung




      Beastwood schrieb:

      So, das ich zu einem Anwalt gehen werde / muss ist mir klar.
      auch falsch, denn


      Beastwood schrieb:

      Nur wie kommt man zu seiner Adresse, bzw. wie schafft das der Anwalt hier ?
      der schafft das genausowenig wie du, bei Kleinanzeigen ist man mit einer x-beliebigen anonymen Emailadresse angemeldet, je Betrüger, desto anonymer.

      Alles was du wirklich vom Betrüger hast (außer dem Zuwachs allgemeiner Lebenserfahrung) ist die Kontonummer.

      Die solltest du hier dann auch noch posten, damit andere hinlänglich Hingehaltene auch noch mal hier her finden.

      Die Screenshots der Karten kannst du zur Prüfung an kontakt@auktionshilfe.info schicken, aber die sind entweder abgezockt (es fallen ja jeden Tag neue Opfer darauf rein, Scans von Personalausweisen etcPP im Netz zu verteilen wie Kamellen am Rosenmontag) oder gefälscht.


      Die Bank könntest du via Geldwäschebeauftragten noch über den Betrug informieren - evtl wird das Geld ja schon dauerhaft weitergeleitet. Aber mit irgendeiner Art des "Zurückbuchens" ist das nach so langer Zeit eh nichts mehr.

      Und erstatte Anzeige, damit die Polizei in Bezug auf da Konto ermitteln können, DAS ist deine einzige Chance je wieder an das Geld zu kommen, WENN denn tatsächlich jemand ermittelt werden würde.
    • Beastwood schrieb:

      aber wer spricht hier von Betrug?


      ich, weil sich das: der schreibt am Dienstag

      Beastwood schrieb:

      das Geld war am Samstag nicht auf Konto erst Montag

      Beastwood schrieb:

      da bin ich schon wieder unterwegs

      Beastwood schrieb:

      werde erst Freitag das Paket versenden können
      genau wie die übliche Hinhaltetaktik anhört :!:


      Beastwood schrieb:

      Er schreibt mit mir, will mir auch das Geld zurückgeben, nur möchte ich das nicht.
      auch das lahme Zugeständnis, angeblich Geld zurückzugeben ist bestens geeignet, für weitere folgende Verzögerungen, sprich Hinhaltetaktik zu sorgen

      Beastwood schrieb:

      Ich möchte das Gerät das ich gekauft und bezahlt habe.
      Ich möchte mal wieder Urlaub :S

      Wie willst du dein Recht (wenn du es denn hättest) durchsetzen können, wenn du nicht mal sicher weißt, gegen wen?

      Ob du wirklich einen Kaufvertrag hast (zwei übereinstimmende Willenerklärungen) kannst nur du genau prüfen (Warst du vielleicht wörtlich ein bisschen vage, sodass der am WE wirklich dachte, du hättest nicht konkluent rechtzeitig gezahlt? Wär ja auch mal ne Möglichkeit, wenn es nicht doch ein ganz normaler EbayKleinanzeigenbetrug ist.
    • 1.) Kann hier dem tigerle nur zustimmen, lass dir das Geld erstatten, setze eine Frist bis Donnerstag.

      Das ist die einfachste Lösung. Vielleicht bekommst du das Geld, vielleicht nicht.

      2.) Teile ihm mit, dass du die Erstattung unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung im Bezug auf den bestehenden Kaufvertrag bis Donnerstag erwartest.

      Da wird es schon schwieriger das Geld zu bekommen......... kann sein, der VK stellt sich doof/stumm...... aber immer noch möglich, dass er das Geld überweist.
      Gibt dir die Möglichkeit, Ansprüche auch nach einer Rücküberweisung geltend zu machen. Muss man nicht, könnte man aber.

      3.) Du beauftragst einen Anwalt auf eigene Kosten, der versucht mit den wenigen Daten die du hast, deinen Kaufvertrag durchzusetzen um bei tatsächlicher Durchsetzung irgendwann die Kosten erstattet zu bekommen, Schadenersatz für das Handy (falls es mehr wert ist, als der Kaufpreis) und eben die Erstattung des Kaufpreises.

      Das Handy bekommst du auf keinen Fall, denn das wurde (wenn das stimmt, was der VK sagt) verkauft, das Eigentum daran mit Annahme des Kaufvertrages und der Übergabe des Artikels abgewickelt. Eine Ersatzbeschaffung eines Handys mit den identischen Gebrauchsspuren und defekten ist wohl nicht möglich ----> daher bestenfalls möglicher Schadenersatz.

      Viel Spaß, wochenlanger Aufwand, wenig möglicher Ertrag aber hohes Kostenrisiko.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Beastwood schrieb:



      Ich möchte das Gerät das ich gekauft und bezahlt habe.

      Darum geht es mir
      Wollen/möchten kannst du viel.
      Dein Verkäufer war, auch nach Abschluss des Kaufvertrages und deiner Zahlung, Eigentümer des Handys!
      Sein Eigentum ist durch das Gesetz geschützt und er kann damit machen was er möchte.
      Somit bleibt dir grundsätzlich nur Schadenersatz wegen Nichterfüllung des bestehenden Kaufvertrages und/oder Schadenersatz wegen Mehrwert/Ersatzbeschaffung usw.

      Was für ein nachweisbarer Schaden ist dir derzeit entstanden? Richtig, deine Zahlung und der trotz Zahlung folgende Nichterhalt der gekauften Ware.

      Alle weiteren Schäden sind von dir nachzuweisen, wobei dies bei "leichten Defekten" und "Gebrauchsspuren" vielleicht etwas zeitaufwändig ist, aber eben nicht unmöglich.
      Nur, wenn dein VK auch den nachgewiesenen Schaden nicht bezahlt, dann wirst du alles belegen müssen und mit dem ganzen Mist vor Gericht klagen. Ob mit oder ohne Anwalt, spielt mal gar keine Rolle, denn für dieses einfachste Recht im Bezug auf geschlossene Kaufverträge und deren Rechtsfolgen, ist ein Anwalt gar nicht erforderlich.
      Tja und dann kommt es darauf an, ob bei deinem VK was zu holen ist.......... wenn nein, dann hast du ein schönes Urteil für die Rückseite der Toilettentüre und jede Menge Kosten.

      Nochmal, hoffe, dass der Typ dir umgehend die Kohle erstattet.