IPhone von Privat gekauft - heute Einladung zur Zeugenaussage bei Polizei erhalten

    • IPhone von Privat gekauft - heute Einladung zur Zeugenaussage bei Polizei erhalten

      Hallo Zusammen,

      habe mal eine Frage (da ich so was noch nie hatte). Habe mir vor knapp 1 1/2 Jahren von Privat ein neues versiegeltes IPhone 6+ gekauft.

      Das Handy habe ich mit einem Bekannten zusammen bei dem privaten Verkäufer abgeholt (konnte Vorort mit der IMEI das Gerät prüfen).

      Der Verkaufsgrund war, dass er das Handy für seine Frau gekauft hat, es Ihr aber zu groß ist (war der O-Ton). Eine Rechnung gab es (so weit ich mich erinnern kann) nicht dazu, was mir aber bisher bei Apple Geräten egal war, da man die Garantie ja über die IMEI hat.

      In der Zwischenzeit (ca. 7 Monate danach) hab ich das IPhone wieder verkauft und mir ein Samsung S7 geholt.

      Heute, nach ca. 1 1/4 Jahren habe ich nun Post von der Polizei bekommen, mit der Bitte der Polizei als Zeuge (Weitere Arten des Warenkreditbetruges) aus zu sagen.

      Im Scheiben steht auch,"Sie nutzen ein IPhone 6 Plus, zum Erwerb dieses Smartphones werden Sie gebeten, einige Fragen gem. Fragenkatalog zu beantworten" (der ist dann mit im Anhang. z. B. Wie wurde das Gerät erworben(Ebay, Ebaykleinanzeigen)//Wie kam der Kontakt zu Stande //Bezahlung // Pers. Kontakt // Kontaktdaten // Kaufpreis)


      Der Kaufpreis war zu dem Zeitpunkt absolut angemessen und lag im normalen Bereich was man für so ein Gerät verlangen konnte.

      Hatte schon mal jemand so was? Der Herr hatte damals eig. einen seriösen Eindruck gemacht und abgeholt haben wir das Gerät in einer Filiale eines "bekannten Versicherungsbüro "(er hatte dort sein Büro).

      Habe mir die Sachen die ich noch wusste mal zusammen gesammelt (Abholadresse, Kaufpreis etc.).



      Grüße
    • Dass Du ein paar Fragen zum Erwerb beantworten sollst, heißt ja nicht direkt dass der Verkäufer auch Betrüger gewesen sein muss. Vielleicht war er auch selbst nur Opfer, oder es ist irgendwas ganz anderes. Beantworte die Fragen einfach mal und warte ab was passiert. Als simpler Zeuge wird Dir aber nicht unbedingt das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens mitgeteilt. Hier zu spekulieren was mit dem Verkäufer ist bzw. war, ist müßig und höchst spekulativ, zumal er ja selbst auch nur ein Opfer sein kann und zudem gilt in Deutschland immer noch in dubio pro reo.
    • Sternchen schrieb:

      Eine Verurteilung wegen Hehlerei kann aber trotz allem erfolgen, wer solche hochpreisigen Artikel ohne Rechnung bzw. Eigentumsnachweis kauft geht da immer ein Risiko ein.
      So weit wird es wohl nicht kommen. Immerhin ist der Kauf schon über ein Jahr her. Außerdem gilt in Deutschland immer noch die Unnschuldsvermutung.

      Ich muss nicht meine Unschuld beweisen, sondern, in dem Fall, die Polizei meine Schuld. Also gelassen sehen, wie Acrylium schon geschrieben hat.

      Rechnung oder Eigentumsnachweis ist nicht immer möglich. Ich hatte vor ein paar Jahren, bei einer Tombola, eine Digitalkamera gewonnen.

      Da gab es keinen Nachweis und es war trotzdem legal.
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Sternchen schrieb:

      Eine Verurteilung wegen Hehlerei kann aber trotz allem erfolgen, wer solche hochpreisigen Artikel ohne Rechnung bzw. Eigentumsnachweis kauft geht da immer ein Risiko ein

      Lass mich kurz raten: Du bist die lustige Richterin in Pforzheim?

      spiegel.de/netzwelt/web/amtsri…ei-verdacht-a-496462.html

      Dann solltest Du eventuell auch berücksichtigen, dass das Urteil nicht nur in der zewiten Instanz kassiert wurde sondern auch für einige Heiterkeit beim Landgericht gesorgt hat.

      internetrecht-rostock.de/ebay-hehlerei.htm

      Wenn also nicht direkt in der AB steht "vom Laster gefallen" wird es schwer, den Vorwurf der Hehlerei gegen den Käufer aufrecht zu erhalten.

      Ich vermute eher, dass der nächste Besitzer irgend ein Problem hat. Sei es nun, dass ihm das Ding geklaut wurde und er nun beweisen muss, es überhaupt gehabt zu haben (das Schreiben sagt ja aus, TE sei der derzeitige Nutzer, was wohl über Apple ermittelt wurde) oder dass er das auch wieder weiterverkauft hat und sich dann irgendwas ergeben hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nehme an, dass dies wieder einer der pauschalen " Einwürfe" von Sternchen war, wie so häufig wenig durchdacht und einfach mal in den Raum geworfen.

      Aber gut, mr. und löschbert haben ja entsprechend geantwortet.
      Eine mögliche Verurteilung wegen Hehlerei ist so weit entfernt wie die Sterne von der Erde.
    • Kaiolito schrieb:

      Nehme an, dass dies wieder einer der pauschalen " Einwürfe" von Sternchen war, wie so häufig wenig durchdacht und einfach mal in den Raum geworfen.

      Naja, das Urteil in Pforzheim war vor fast zehn (Echt jetzt? Ist das schon so lange her? OMG bin ich 'n alter Sack.) Jahren. Daran muss man sich erst mal erinnern können. Ohne Kenntnis der Rechtslage und vor allem mit unzureichender Erfahrung kann man also durchaus auf die Idee kommen. Hat ja damals sogar zu einer Verurteilung durch die relativ neu ernannte (sprich: unerfahrene) Richterin der ersten Instanz gereicht. Auch wenn - wie schon gesagt - sogar der Staatsanwalt der zweiten Instanz "seine" Anklage eher neben der Spur fand.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Lass mich kurz raten: Du bist die lustige Richterin in Pforzheim?
      Dazu muss ich auch noch etwas loswerden. Ich finde nicht das man das als lustig bezeichnen sollte.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ohne Kenntnis der Rechtslage und vor allem mit unzureichender Erfahrung kann man also durchaus auf die Idee kommen. Hat ja damals sogar zu einer Verurteilung durch die relativ neu ernannte (sprich: unerfahrene) Richterin der ersten Instanz gereicht.
      Auch dies ist kein Entschuldigungsgrund für das erfolgte Urteil. Dann hätte man diese Richterin nicht

      auf die Öffentlichkeit loslassen dürfen.

      Zum Glück wurde das Urteil in der zweiten Instanz kassiert. Allerdings hätte man auch die Richterin gleich "mitkassieren" sollen.

      Wenn man im privaten Kreis "kaum gestohlen, schon in Polen" Sprüche reisst, ist das eine Sache, aber wenn ein Richter so vorurteilsbehangen urteilt geht das gar nicht.

      Ein Richter muss unbefangen und objektiv sein.


      Als ausländischer Mitbürger möchte man einem solchen Richter nicht in die Hände fallen.

      Wer weiss, welche Vorurteile noch gehegt werden.... :/
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.