Fakeshops schmittshop.de / drschmittshop.com Warnung: IBAN: DE72700400480795888700 Commerzbank, DE27700700240042560300 Deutsche Bank, DE03700222000020239336​0 Fidorbank, DE24100100100912680104 Postbank

    • Hier nun was direkt zum Thema, zum aktuellen Stand der Ermittlungen und möglichen Drahtziehern in Form einer Reportage im WDR. ;)
      (sehenswert ab 03.35 und fortgesetzt ab 20.33)

      https://www1.wdr.de/fernsehen/koennes-kaempft/sendungen/kk-onlinehandel-100.html
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

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    • Ab Laufzeit 36.50 folgt eine Stellungnahme der zuständigen Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft München:

      - Bundesweit anhängige Anzeigen: 2.000

      - Geschätzte Schadenssumme: ca. 1,2 Millionen Euro
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

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    • :lach:
      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.

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    • Fakeshop schmittshop.de / drschmittshop.com /Betreiber des "Dr.Schmitt" Fake-Onlineshops in Singapur gefasst und nach Deutschland ausgeliefert

      Aller guten Dinge sind 3... ich leg das nochmal so ab..

      Staatsanwaltschaft München I schrieb:

      Der Staatsanwaltschaft München I ist es gelungen, die Auslieferung des nach Singapur geflüchteten mutmaßlichen Betreibers des Fake-Online-Shops „www.drschmittshop.com“ nach Deutschland zu erreichen.
      Nachumfangreichen Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe traf der Beschuldigte heute auf dem Flughafen München ein. Anschließend wurde er dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes München zur Haftbefehlseröffnung vorgeführt. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten und der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen.

      Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ist der Beschuldigte für ca. 2.400 Taten des besonders schweren Betruges zwischen Februar und Juni 2017 mit einem Gesamtschaden von insgesamt rund 1 Mio. € verantwortlich. Der Beschuldigte bot jeweils gegen Vorkasse die Lieferung von Waren, insbesondere Elektroartikeln, an und spiegelte hierbei wahrheitswidrig seine Lieferfähigkeit und -willigkeit vor. Zahlreiche Geschädigte aus ganz Deutschland überwiesen in der Folge den Kaufpreis für die von ihnen im Onlineshop bestellten Artikel auf Konten des Beschuldigten, dieser lieferte die bestellten Waren jedoch nicht aus. Der Online-Shop ist seit Ende Juni 2017 nicht mehr aktiv.
      Da der Beschuldigte sich nach derzeitiger Bewertung der Staatsanwaltschaft aus dieser wiederholten Tatbegehung für einige Dauer eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffen wollte und einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt hat, liegt jeweils ein Betrug in einem besonders schweren Fall gem. § 263 Abs.1, Abs.3, S.1, S.2 Nr.1 und Nr. 2 StGB vor Der Strafrahmen für jede Einzeltat beträgt daher Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

      Die Staatsanwaltschaft München I leitete seit April 2017 die Ermittlungen, nachdem erste Strafanzeigen von Geschädigten eingingen. Ab Mai 2017 häuften sich diese Anzeigen, die Staatsanwaltschaft München I übernahm daraufhin alle den Fake-Shop betreffenden Ermittlungsverfahren aus dem gesamten Bundesgebiet.
      Aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft beantragten und vom Ermittlungsrichter erlassenen Haftbefehls wurde Anfang August die internationale Fahndung nach dem Beschuldigten eingeleitet.
      Die Festnahme des Beschuldigten in Singapur erfolgte mit Hilfe der Zielfahndung des bayerischen Landeskriminalamtes und des Bundeskriminalamtes bereits Mitte Januar 2018. Seitdem stand die Staatsanwaltschaft München I in ständigem Kontakt mit der Justiz in Singapur und konnte mit aufwändigen Maßnahmen des internationalen Rechtshilfeverkehrs die Auslieferung des Beschuldigten nach Deutschland bewirken.

      Im Wege vorläufiger vermögensabschöpfender Maßnahmen konnte die Staatsanwaltschaft München I bisher einen Betrag von rund 200.000.- € sowie diverse verwertbare Gegenstände sicherstellen. Über eine mögliche Entschädigung von Betrugsopfern kann erst mit Abschluss des Strafverfahrens entschieden werden.
      Die Ermittlungen in diesem Verfahren dauern noch an, bitte beachten Sie die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung.

      gez.
      Leiding
      Oberstaatsanwältin
      Pressesprecherin
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.