Fakeshops schmittshop.de / drschmittshop.com Warnung: IBAN: DE72700400480795888700 Commerzbank, DE27700700240042560300 Deutsche Bank, DE03700222000020239336​0 Fidorbank, DE24100100100912680104 Postbank

    • Die Leute haben das aber heute auch wieder mit den Doktoren :rolleyes:

      und dann wird gleich mit 2 Doktoren Kanonen auf Spatzen geschossen

      Mr_Horn schrieb:

      abgesehen von den Schilderungen hier im Thread sehe ich für mich persönlich noch keinen Anlass dafür(abgesehen von den bereits genannten Indizien, kann ich eh keine zusätzlichen Beweise liefern)
      vielleicht lässt du dir dann von dem FastDoppelDoktor erklären, dass du bei einer Strafanzeige keine "Beweise" liefern brauchst.

      wikipedia.org/wiki/Strafanzeige schrieb:


      AnzeigeerstatterAnzeigeberechtigt ist jedermann, nicht nur ein Geschädigter. Anonyme Anzeigeerstattungen sind nur auf dem nicht-persönlichen Wege möglich, da jeder Zeuge zur Angabe seiner Personalien verpflichtet ist. Anzeige gegen Unbekannt ist zulässig. Es ist auch möglich, sich selbst anzuzeigen. Von der Selbstanzeige kann auch Gebrauch gemacht werden, wenn der Anzeigende sich selbst für unschuldig hält und seine Unschuld durch eine entsprechende Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft bestätigt haben möchte.
      und wie schon gesagt: Bei Betrug ist auch nur der Versuch schon strafbar!

      Abgesehen davon reicht das, was du dir hier ausdrucken kannst.
    • Ich bin auch eine unter den vielen hier, die nicht mit dem Service des Dr. Schmitt Shop zufrieden waren. Und ich möchte meine Zeit und Energie auch gar nicht damit verplempern, hier Einzelheiten über meinen Fall zu schreiben. Habe einfach wie viele hier die Unseriösität des Shops erkannt, storniert und hoffe nun immer noch mein Geld zurückzuerhalten.
      Nun habe ich mal eine ganz dumme Frage und zwar folgende: Wenn ihr Geld per Mail zurückfordert, nennt ihr dann eure Bankverbindung? Ich wurde nun gebeten nach der offiziellen Stornierung auch meine Bankverbindungen kundzutun und da frage ich mich erstens: Hat die der Empfänger nicht sowieso und kann sie anhand der Rechnungsnummer leicht ausmachen und zurücküberweisen?
      Und 2. Wenn die meine Bankverbindungen noch nicht haben, sollte ich sie wirklich nennen oder nicht doch lieber mein Geld per Paypal zurückfordern? Oder schreibt ihr in eure Mails und Mahnbescheide eure korrekte IBAN etc. rein? Und wenn ja, ist das nicht noch unsicherer als einfach nur das überwiesene Geld verloren zu haben?
      Vielleicht frage ich auch einfach nur sehr dumm, aber die Mail mit der Bitte um Mitteilung der Bankverbindung hat mich ein wenig stutzig und nervös gemacht, nervöser noch als der eventuelle Verlust der überwiesenen Summe, die leider hoch genug war.
    • LizzieUndomiel schrieb:

      Hat die der Empfänger nicht sowieso und kann sie anhand der Rechnungsnummer leicht ausmachen und zurücküberweisen?
      Normalerweise schon.
      Aber wahrscheinlich wird hier einfach nur 3 mal die Woche an einem Automaten das Konto leer geräumt.

      LizzieUndomiel schrieb:

      schreibt ihr in eure Mails und Mahnbescheide eure korrekte IBAN etc. rein? Und wenn ja, ist das nicht noch unsicherer als einfach nur das überwiesene Geld verloren zu haben?
      Theoretisch kann jeder dein Konto ohne Ankündigung leerräumen. (Lastschrift)
      Dann liegt es an deiner Bank dir das Geld zurück zu holen, wenn du nicht den Auftrag gegeben hast.
      Wenn die Buchung von deinem Konto aus gemacht wurde, bist du in der Beweispflicht. (Stichwort TAN)
      Ich persönlich habe keinen Wiederruf gemacht, namlich genau aus dem Grund den du hier ansprichst.
      Rechtskräftiger Wiederruf würde bedeuten dass ich denen meine Daten inkl. Unterschrift aushändige.

      Nö, nö,... ich will meine Ware haben denn der Preis ist doch spitze, oder?
      Der Schluck aus der Nase ist die Auster des kleinen Mannes.

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    • Schilly schrieb:

      Allerdings bist du dann in der Beweispflicht. (Stichwort TAN)
      Nö, bei Lastschrift nicht gegenüber deiner Bank:


      https://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift#Widerruf schrieb:

      Da der schuldende Zahlungspflichtige weder die Höhe noch den Zahlungszeitpunkt im Lastschriftverfahren bestimmen kann, wird ihm von seiner kontoführenden Zahlstelle ein Widerrufsrecht eingeräumt. Der Widerruf ist in § 675j Abs. 2 Satz 1, § 675p BGB abschließend geregelt, sofern mindestens ein Verbraucher beteiligt ist. Schon dem eindeutigen Wortlaut nach gibt § 675x BGB dem Zahlungspflichtigen einen eigenständigen Anspruch als aktives Gegenrecht, der die Autorisierung des Zahlungsvorgangs nicht entfallen lässt. Ebenso wenig eröffnet § 675p Abs. 4 Satz 1 BGB im Fall der Lastschrift die Möglichkeit, die Frist zum Widerruf des Zahlungsauftrags durch vertragliche Vereinbarung zwischen Schuldner und Schuldnerbank zu verlängern.[35] Verweigert der Zahlungspflichtige die Genehmigung, indem er der Belastungsbuchung widerspricht, muss die Zahlstelle diese Belastung berichtigen (Storno).
      wenn die Lastschrift widerrufen wird, muss der (angeblich) Berechtigte versuchen, zivilrechtlich seinen Anspruch gegen dich durchzubringen. Und wäre er tatsächlich berechtigt, müsstest du die Kosten der Lastschriftabweisung natürlich zahlen.

      Du gibst doch für eine Lastschrift keinen TAn? Aber auch eine Onlinelastschrift kann widerrufen werden postbank.de/privatkunden/tipp-…anking-widersprechen.html
    • LizzieUndomiel schrieb:

      Ich will aber mein Geld wieder, wenn irgendmöglich. Also bestehe ich am besten auf Paypal-Zahlung,
      Im Prinzip hat ein Verkäufer das Recht, nein die Pflicht, genauso zurückzuzahlen, wie auch gezahlt wurde

      http://www.it-recht-kanzlei.de/verbraucherrechterichtlinie-wertersatz.html#abschnitt_12 schrieb:

      Form der Rückerstattung
      Weiterhin regelt Art. 13 Abs. 1 der EU-Verbraucherrechterichtlinie, dass der Unternehmer die Erstattung unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, dessen sich auch der Verbraucher beim Kauf bedient hatte, vorzunehmen hat. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn er mit dem Verbraucher etwas anderes vereinbart hatte und unter der Voraussetzung, dass dem Verbraucher infolge der abweichenden Erstattungsform keine Gebühren anfallen.
    • Wieder was gelernt. Danke @Stubentiger

      Trotzdem wäre das Konto erst mal leer.
      Obwohl ich bei diesen Jungs hier mehr Angst hätte das plötzlich iwelche Gelder auf mein Konto eingehen und kurz darauf dann die Anzeige wg. Warenbetrug ins Haus flattert.
      :D :lach:
      Der Schluck aus der Nase ist die Auster des kleinen Mannes.

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    • Also verweise ich nur drauf, dass sie meine Nummer ja haben und ansonsten Paypal nutzen sollen und schaue, was herauskommt? Oder lieber direkt zum Anwalt? Doch die sagen einem nur, dass man sich ja wieder melden kann, wenn das Geld nicht auf dem Konto ankommt... Habe ich letzte Woche schon durch. *augenroll*
      Habe auch schon überlegt, mein Geld vorsorglich von meinem Konto wohin zu transferieren, wo sie nicht drankommen könnten...
    • Konnte ich ja nicht, sonst hätte ich. Dann würde ich das Geld auch wiederkriegen... *seufz*
      Aber ich frage mich einfach, was passiert, wenn ich nun auch noch meine Bankverbindungen noch einmal per Mail hinschreibe. Und ein seriöser Shopbetreiber hätte meine Überweisung ja samt Kontodaten parat und würde auch im Zweifel auf die Weise zurückzahlen, die ich wünsche. Schließlich kann ich ja als Verbraucher eine andere Rückzahlungsart mit dem Verkäufer ausmachen laut dem Auszug, den du gepostest hast.
    • Hmm, ich habe noch nicht oft storniert, daher kann ich das nicht beurteilen. Bei meinen Kontoauszügen stehen immer sehr viele Details zu Abbuchungen, Überweisungen etc drin. Aber ich frage mich halt einfach: Welchen Ärger hole ich mir da schlimmstenfalls mit ins Haus? Beziehungsweise gilt es als grob fahrlässig nun meine Kontonummer anzugeben in der Hoffnung, mein Geld zurückzubekommen?
    • LizzieUndomiel schrieb:

      ich habe noch nicht oft storniert,
      ich hab mal was storniert, was dann tatsächlich doch mehr oder weniger berechtigt war, aber das habe ich dann nach Widerruf der Lastschrift außerhalb der Bankgeschichte geregelt, die Bank brauchte für den Widerspruch nur die Unterschrift, dass man der Lastschrift als ungerechtfertigt widerspricht, und damit war die Bank aus der Sache raus.

      Geh einfach zu deiner Bank und lass dich beraten.
      Dass du überhaupt nach Mitteilung deiner Kontodaten einen Rückzahlung bekommst, ist ja eh Glücksache. Das wird wohl wie ein Schneeballsystem sein, die ersten bekommen noch was, damit keiner abgeschreckt wird, und die letzten beißen die Hunde.
    • Und ich habe bisher nur über Amazon storniert und da war das Geld dann irgendwann plötzlich einfach wieder da. Kontodaten angeben musste ich da keine.
      Und ich sehe in meinen Kontoauszügen unter Verwendungszweck sogar die benutzte TAN, die IBAN, an die ich überwiesen oder von der ich Geld bekommen habe. Ich werde mich morgen Früh wohl einfach mal mit meinem Mann beraten, was er meint. Er wollte die Sache sowieso jetzt in die Hand nehmen und da mal per Telefon Druck machen. Hilft vermutlich wenig, aber es gibt mir das Gefühl, dass er versucht mich zu schützen und nimmt mir etwas die Hilflosigkeit.
      Das Schlimmste an der ganzen Sache ist: Die Waren, die ich dort bestellt habe, waren schon einige Tage später dort deutlich teurer und zu dem Preis hätte ich sie nie dort bestellt, sondern bei einem mir bekannten sicheren Händler. Nur weil sie an einem Nachmittag dort 100 Euro billiger waren als bei dem anderen Händler, bin ich nun vermutlich massig Geld los. Aber es hilft nichts, sich über sich selbst zu ärgern. Ich werde meine Rechte wahrnehmen und darauf pochen und die Sache ihren Gang gehen lassen mit Anwalt und Anzeige, sobald gesichert ist, dass ich so lange gewartet habe, dass ich bei den Behörden nicht abgewimmelt werde und dann lerne ich daraus. Viel mehr ist wohl nicht zu machen.
    • LizzieUndomiel schrieb:

      die Sache ihren Gang gehen lassen mit Anwalt und Anzeige
      Einen Anwalt brauchst du frühestens, FALLS sich ein Schuldiger ermittlen lässt, der dir gegenüber haftbar gemacht werden soll

      LizzieUndomiel schrieb:

      sobald gesichert ist, dass ich so lange gewartet habe, dass ich bei den Behörden nicht abgewimmelt werde
      ? Erstatte schnellstens Anzeige, du brauchst dich nicht abwimmeln zu lassen, es IST EIN FAKESHOP

      die angelblich langen Lieferzeiten sind reine Hinhaltetaktik!
    • Moin,
      ich hab nach der Anzeige bei der Polizei letzte Woche gestern meine Rechtsschutzversicherung informiert. Wenn die nicken werde ich direkt einen Anwalt beauftragen, das der sich weiter um die Sache kümmert.

      Auf einer normalen Banküberweisung siehst du die IBAN des "Geldgebers" i.d.R. nicht.
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