Versandhaus Poehle - Überweisungsrückruf mit Haftungsfreistellung

    • Versandhaus Poehle - Überweisungsrückruf mit Haftungsfreistellung

      Habe es auch endlich geschafft und mich von einem "Fakeshop" abzocken lassen. Auf einen Warnhinweis einer östereichischen Informationsplattform (watchlist-internet.at/fake-sho…g-vor-versandhaus-poehle/) bin ich leider zu spät nach der gerade bestätigten Überweisungszahlung aufmerksam geworden, auf gezielte Suche hin weil der "Händler" offline gegangen ist.
      Die Empfängerbank rät mir nun neben der erfolgten und dort nachgewiesenen Betrugsanzeige, bei meiner Hausbank einen "Überweisungsrückruf mit einer Haftungsfreistellung zu starten", deren Erfolg allerdings nicht sichergestellt sei. Meine Hausbank (Sparkasse) hat mir nach Rückfrage in deren Zentrale bestätigt, dass man so was machen könne, ich müsse diesen Antrag aber selbst formulieren und mich ggf. im Internet informieren, wie das zu formulieren sei. Das nenne ich wirklich kundenfreundlich! X(
      Kann mir jemand bei der Formulierung weiterhelfen bzw. gibt es vielleicht irgendwo ein Muster, auf das ich zugreifen könnte? Gelesen habe ich hier immerhin etwas von einer Frist von 10 Tagen, so dass dieser Antrag bald gestellt werden müsste, soweit er denn zu empfehlen ist?! ?(
    • Zum Beispiel das hier anpassen: kd-bank.de/institutionen/zahlu…eberweisungsrueckruf.html

      Sind wohl die einzigen, die überhaupt ein Formular dazu im Netz haben. GIDF.

      Klär auch vorher mit deiner Spardose ab, wie es mit den Kosten dafür aussieht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke für den Hinweis, habe das entsprechende Dokument auf meinen Fall angepasst. Was augenscheinlich in diesem Antrag fehlt, ist der Begriff "Haftungsfreistellung". Wer stellt da wen von welcher Haftung frei, ich meine Bank gegenüber der anderen Bank oder meine Bank die andere Bank gegenüber dem Zahlungsempfänger?
      Ich werde morgen noch einmal das persönliche Gespräch mit meiner Bank suchen und natürlich müssen auch die Kosten im Verhältnis zum möglichen, aber vielleicht fraglichen Nutzen stehen, sonst werfe ich nur weiteres Geld dem schon Verlorenen hinterher.
    • M3T6Z9 schrieb:

      Was augenscheinlich in diesem Antrag fehlt, ist der Begriff "Haftungsfreistellung"

      Gut beobachtet.

      M3T6Z9 schrieb:

      Wer stellt da wen von welcher Haftung frei, ich meine Bank gegenüber der anderen Bank oder meine Bank die andere Bank gegenüber dem Zahlungsempfänger?

      Du stellst deine Bank von der Haftung frei, der sie eigentlich unterliegen würden,wenn sie sozusagen eigenmächtig und ohne Anweisung des Zahlungsempfängers von dessen Konto das Geld abholen. Denn natürlich könnte der nun deine Bank verklagen. In dem Fall kann dann deine Bank auf dich verweisen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.