Für iPhone bezahlt und so Gutscheine für jemand anderen finanziert

    • Für iPhone bezahlt und so Gutscheine für jemand anderen finanziert

      Hallo,

      ich dachte immer, ich sei vorsichtig und erfahren genug und würde nie auf einen Betrüger hereinfallen. Falsch gedacht..
      Am 28.02. fand ich auf Ebay Kleinanzeigen ein iPhone 6S für 450€. Der Verkäufer ist seit 2015 und mit vollem Namen registriert. Und da er Paypal als Zahlungsmittel akzeptierte, dachte ich mir, dass ich auf der sicheren Seite bin. So bezahlte ich via Paypal an die angegebene Email-Adresse und ohne Verwendungszweck.
      Nach der Überweisung wurde mir dann der volle Name des Empfängers angezeigt. Dies war ein anderer als bei Kleinanzeigen, aber da nahm ich an, es sei der Partner.
      Einen Tag später fragte der Verkäufer dann, ob das Geld bereits überwiesen sei (was ich schon etwas merkwürdig fand, da man ja eine Benachrichtigung bekommt, wenn Geld übertragen wurde).
      Er versprach mir am folgenden Tag zu verschicken und eine Sendungsnummer zu übermitteln.
      Als er sich dann auch drei Tage später nicht mehr meldete, meldete ich den Fall bei Paypal.

      Am gleichen Tag noch schrieb mich der Empfänger des Geldes auf Facebook an und erzählte mir, er habe auf Kleinanzeigen MediaMarkt-Gutscheine in Höhe von 450€ anbot und die Kopien nach Erhalt meiner Zahlung an eine andere Email schickte (also nicht via Kleinanzeigen und nicht an die, mit der ich bei Paypal überwies). Er schickte mir auch den Verlauf aus den Kleinanzeigen. Ich sagte, dass er mit Paypal bereits telefoniert habe und die Ihm sagten, dass er auf der sicheren Seite sei, da ich einen Verwendungszweck hätte angeben müssen.
      Daraufhin habe ich voreilig die Überweisung an Paypal zurückgebucht. Dies waren zwar "nur" 400€ (50€ Restguthaben waren noch auf Paypal), aber zumindest die wollte ich sichern. Im Nachhinein ärgere ich mich, da ich für die Rückbuchung ja noch genug Zeit habe, aber in dem Moment war ich einfach in Panik. Nun läuft seit Dienstag die Konfliktlösung bei Paypal und ich bin dort 400€ in den Miesen.

      Ich habe nun die Befürchtung, dass die Lösung für mich negativ ausfällt (womöglich, weil ich in den Miesen bin).
      Meine Fragen nun:
      • Stimmt die Behauptung, dass ich einen Verwendungszweck angeben muss?
      • Was kann ich machen, wenn die Lösung tatsächlich negativ verläuft? Muss ich Paypal dann die 400€ überweisen?
      • Sollte ich eine Anzeige erstatten? Die würde ja wahrscheinlich eh im Sande verlaufen.


      P.S.: Ich googlete auch schon den Namen des Anbieters und landete bei einem Gewerbetreibenden, den ich anschrieb und zu dem Fall befragte. Er meinte, er habe schon lange nichts mehr auf Kleinanzeigen angeboten, bekäme aber häufige Mails zu Angeboten und habe daraufhin den Account "ändern lassen".
    • Hier handelt es sich um den klassischen Dreiecksbetrug. Der Kleinanzeigen-Account, bei dem Du gekauft hast, ist offensichtlich gehackt. Und der eigentliche Besitzer, der den Account wohl schon länger nicht mehr nutzt, gehört meiner Meinung nach geteert und gefedert, da er ja offenbar schon seit langem Kenntnis hat, daß sein Account von irgendeinem Unbefugten missbraucht wird, sich darum aber nicht die Bohne kümmert. Ob das nicht schon in die Kategorie "grob fahrlässig" fällt und ihm daher evtl eine Haftung anzulasten ist für den Schaden, der über seinen Account angerichtet wurde, müsste gegebenenfalls ein Anwalt prüfen.

      Kommen wir zurück zu Deinem aktuellen Problem:
      Zwar hättest Du natürlich einen Verwendungszweck angeben sollen, dann wäre das Ganze wahrscheinlich garnicht passiert, aber: Bei der Zahlung wird meines Wissens auch die Lieferanschrift des Käufers übermittelt. Und der Verkäufer darf nur und ausschließlich an die dabei angegebene Postanschrift versenden.
      Außerdem gilt der Verkäuferschutz nur für materielle Güter, nicht für digitale / virtuelle.
      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/s…on-full#_Sending_payments ==> Verkäuferschutz
      Dh, nach menschlichem Ermessen dürfte der Verkäufer der Gutscheine hier der Verlierer der Angelegenheit sein, denn der hätte sich nie im Leben auf eine Paypal-Zahlung für seine Gutscheine einlassen dürfen. Er hat für den Versand seiner digitalen Ware keinen von Paypal akzeptierten Versandnachweis.
      Einziger Wermutstropfen ist, daß Du eben auch keinen Nachweis hast, daß Du keine Gutscheine gekauft hast...

      Inwiefern die Rückbuchung der Lastschrift von Paypal, die so natürlich nicht legal war, evtl einen Einfluss auf den laufenden Käuferschutzfall hat, weiß ich nicht.
      Allerdings wirst Du in jedem Fall die fehlenden 400 EUR an Paypal ersetzen müssen, falls der Käuferschutzfall nicht zu Deinen Gunsten entschieden werden sollte, denn Paypal ist, so ungerne ich das auch sage, ausnahmsweise in diesem Fall mal die einzige Partei, die nichts falsch gemacht hat... :wallbash
    • Na ja, fabis....... kein Grund zum jubeln.
      Der einzige, der Grund dafür hat, ist der Dreiecksbetrüger.

      Zwar bekommst du dein Geld wieder, aber der VK der Gutscheine ist jetzt der Arsch und wird sicher entweder sein PP-Kto. im Minus haben oder eben das vorhandene Guthaben wurde belastet.
      Ihr habt beide Fehler gemacht, einer bezahlt jedoch die Zeche.

      Von daher......... ein wenig Mitgefühl für den nun tatsächlich beschissenen wäre wohl eher angebracht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ich jubel nicht, ich bin lediglich erleichtert.
      Und deine Moralapostelrede kannst du dir sparen.

      Der Verkäufer hätte durchaus stutzig werden können, wenn die Verhandlung, Bezahlung und Empfang der Gutscheine über DREI unterschiedliche Emailadressen läuft.
      Dennoch habe ich Mitgefühl und es tut mir für den Verkäufer leid. Deshalb habe ich ihm empfohlen, eine Strafanzeige wegen Fahrlässigkeit gegen den Inhaber des gehakten Account stellen. So hätte ich es mit meiner Anwältin getan, wenn ich nicht den Zuspruch von Paypal erhalten hätte. Und ja, ich weiß, dann trifft es wieder nicht den richtigen (den Betrüger)...
    • Was ich hier schreibe oder nicht, was ich mir sparen kann oder nicht, entscheidest sicher nicht du.

      Übrigens hätte der Gutscheinverkäufer seine Gutscheine wahrscheinlich nicht losgeschickt, wenn bei deiner PP-Zahlung als Verwendungszweck die Anzeigennummer und die Artikelbezeichnung dabei gewesen wäre.
      Sicherlich genauso stutzig wie er bei den unterschiedlichen Mailaddys hätte werden können.

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    • Kaiolito schrieb:

      Übrigens hätte der Gutscheinverkäufer seine Gutscheine wahrscheinlich nicht losgeschickt, wenn bei deiner PP-Zahlung als Verwendungszweck die Anzeigennummer und die Artikelbezeichnung dabei gewesen wäre.
      Die Nummer war angegeben, nur die vollständige Bezeichnung fehlte...

      Edit: Thread kann geschlossen werden. Danke Schützin für dich Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fabis ()