Normale Gebrauchsspuren an einem Laptop - leichte bzw. normale Kratzer am Display

    • Normale Gebrauchsspuren an einem Laptop - leichte bzw. normale Kratzer am Display

      Hallo Community,

      ich habe kürzlich ein Laptop privat verkauft und in der Auktion bei eBay deutlich gemacht das es gebraucht ist und genauer wie folgt beschrieben:

      Das Gehäuse und das Display weisen normale Gebrauchsspuren auf, Gebrauchsspuren an den Kanten und Oberflächen sind vorhanden.

      Zur Info: Das Laptop ist 22 Monate alt.

      Der Käufer schrieb mir das es 2 dicke Kratzer auf dem Display hat, sowie Kratzer neben der Kamera und das dies für ihn nicht "normale Gebrauchsspuren" sind, da er sein vorheriges Laptop wohl gut gepflegt hat und seins keine Kratzer aufgewiesen hat, sowie seins mit diesem vergleicht.

      Die Laptops werden laut eBay zwischen 990 und 1369 gehandelt.
      Der VK sollte der von eBay vorgeschlagene Preis von 1139 € sein und ich bin dank eines Preisvorschlags auf 1000 herunter gegangen.
      Der Käufer schrieb mir nun das das Laptop keine 1000 € Wert sei, aufgrund des Displays.

      Als bisherige Antwort habe ich Ihm mitgeteilt das für mich die leichten Kratzer, aber auch, falls vorhanden, normale Kratzer zu den normalen Gebrauchsspuren nach 22 Monaten zählen, da Geräte normalerweise nicht in Seide verpackt genutzt werden und ihn gefragt was er denkt was ich machen könnte damit er zufrieden sein würde.

      Im Angebotstext habe ich Rücknahme, Nachverhandlung ausgeschlossen.

      Wie beurteilt Ihr die Situation ?

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    • aTom schrieb:

      2 dicke Kratzer auf dem Display hat
      Genau davon hast du ja leider grad keine Fotos eingestellt, während die (für die Funktion unnütze) Verpackung sonst wunderbar ausführlich fotografiert wurde... Honi soit ..-

      Grade auf dem Display sind aber Kratzer besonders erwähnenswert, weil sie die Funktionalität beeinträchtigen. Tatsächlich gehören Kratzer auf einem Display eines zu verschließenden Laptops für mich nicht zu "normalen Gebrauchsspuren"! Eben weil man den nur bei der Benutzung offen hat, wobei bei normaler Nutzung keine Kratzer entstehen, und bei Nichtnutzung und Transport nur außen am Laptop Kratzer zu erwarten sind.

      aTom schrieb:

      im Angebotstext habe ich Rücknahme, Nachverhandlung ausgeschlossen.

      das sind Kulanzen, zu denen du nicht verpflichtet bist,
      aber du hast aber weder Gewährleistung ausgeschlossen, noch kannst du eine Mängelrüge (Sachmängel, falsche Beschaffenheitsangabe) ausschließen

      akk-kanzlei.de/2016/02/privatv…s-der-sachmaengelhaftung/

      Um zu sehen wo du stehst, lass dir die behaupteten Mängel genau dokumentieren. (Hast du vielleicht noch Fotos vom Display, die du nicht eingestellt hast?)
    • noch mal kurz und bündig:

      http://www.swr.de/marktcheck/gewaehrleistung-und-garantie-ihre-rechte-bei-defekten-produkten/-/id=100834/did=17219742/nid=100834/1bvwh10/index.html schrieb:

      Habe ich auch Gewährleistung, wenn ich von privat kaufe?

      Auch Privatverkäufer haften nach den gesetzlichen Regeln für die Gewährleistung. Sie dürfen jedoch - im Gegensatz zu Händlern - die Gewährleistung ausschließen. Allerdings haften Privatverkäufer dafür, wenn die Ware nicht wie beschrieben verkauft wird.
      da geht es denn um Auslegung: was ist eine normale Gebrauchsspur :huh:
    • Danke für die flotte Antwort.

      Die dicken Kratzer verstehe ich nicht, da ich diese nicht gesehen habe.
      Und die normalen Kratzer entstehen tatsächlich durch öffnen, also festhalten am oberen Rand des Displays, sowie schließen wenn auch Staub auf der Tastatur liegt.
      Also denkst du das die Kratzer einer weiteren Minderung gerechtfertig sein würden? ich bin ja schon von 1139 auf 1000 dank Preisvorschlag herunter gegangen.

      Zu der Gewährleistung habe ich eigentlich folgendes geschrieben:
      Es handelt sich hier um eine private Auktion, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Rückgabe des Artikels, Rücktritt, Minderung oder Nachverhandeln sind ausgeschlossen. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Angebotes mit diesen Bedingungen einverstanden. Bieten Sie nicht ,wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
    • aTom schrieb:

      Die dicken Kratzer verstehe ich nicht, da ich diese nicht gesehen habe.
      dann fordere Fotos an, um erst mal zu sehen, was da so gravierend ist, dass man es im Foto festhalten kann. Oder ob.

      aTom schrieb:

      Zu der Gewährleistung habe ich eigentlich folgendes geschrieben:
      sorry, ich hatte mich nur auf deine verkürzte Version oben im EP bezogen. Aber wie gesagt, der Gewährleistungsausschluss schließt keine Mängelrüge wegen Abweichungen von der Beschreibung ein.
    • Moin,

      es ist immer ärgerlich, wenn ein "Kunde" etwas bemängelt, was nach eigenem befinden i.O. ist.

      In der Beschreibung gibt es 2 Bilder, die den Zustand des Display zeigen, insbesondere das, wo sich die Tastatur spiegelt. Hier kann ich keine relevanten Beschädigungen sehen.

      Denke, das der Käufer nur nochmal einen saftigen Rabatt rausschlagen möchte.

      Meine Empfehlung:

      Schreibe den Käufer an mit folgendem Inhalt:

      >>>>> Wie ich an Ihrer Beschwerde ersehen kann, hat das Laptop welches Sie von mir erhalten haben, für Sie solch schwerwiegende Mängel, sodaß Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten möchten. Hiermit biete ich Ihnen an, das Sie mir das Laptop zurückschicken und nach Prüfung den gezahlten Betrag zurückerhalten. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie weiter verfahren möchten, damit ich Ihnen eine für Sie kostenlose Rücksendemarke bereitstellen kann. <<<<<<<

      Entweder wird er sagen, alles ok, der Versuch war es Wert, oder er schreibt, er möchte es zurückschicken. Sollte er sich für die 2 Variante entscheiden, kostet Dich die Paketmarke irgendwo bei 7,90 Euro, bekommst aber Dein Laptop wieder. Sollte er es nach Deinem ermessen beschädigt haben, brauchst Du selbstverständlich nicht den vollen Betrag zurückerstatten.

      Aus eigener Erfahrung hat sich der Sachverhalt zu 99% erledigt.

      Gruß Haijo
    • aTom schrieb:

      das für mich die leichten Kratzer, aber auch, falls vorhanden, normale Kratzer zu den normalen Gebrauchsspuren nach 22 Monaten zählen
      Genau hier ist das Problem. Was sind "leichte Kratzer" bzw "normale Kratzer"?
      Es liegt in der Natur der Sache, dass hier VK und K unterschiedliche Auffassungen haben, zumal es sicher auch keine Definition darüber gibt.
      Der VK sagt natürlich normale Gebrauchsspuren, da er seinen Artikel möglichst "teuer" verkaufen will.
      Der K argumentiert, dass das keine normalen Gebrauchsspuren sind, weil er ja möglichst günstig kaufen will.

      Ich, als Käufer, hätte mir weitere Bilder schicken lassen, bevor ich ein so hochpreisiges gebrauchtes Gerät von privat kaufe.

      Als VK wäre es ebenfalls gut, wenn man das Objekt, unter Zeugen nochmals fotografiert und verpackt (macht aber selten jemand). Das könnte helfen, wenn der K einem irgendwelche Gebrauchsspuren unterjubeln will.

      Haijo schrieb:

      Denke, das der Käufer nur nochmal einen saftigen Rabatt rausschlagen möchte.
      Genau darum geht es letzten Endes.

      Haijo schrieb:

      >>>>> Wie ich an Ihrer Beschwerde ersehen kann, hat das Laptop welches Sie von mir erhalten haben, für Sie solch schwerwiegende Mängel, sodaß Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten möchten. Hiermit biete ich Ihnen an, das Sie mir das Laptop zurückschicken und nach Prüfung den gezahlten Betrag zurückerhalten. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie weiter verfahren möchten, damit ich Ihnen eine für Sie kostenlose Rücksendemarke bereitstellen kann. <<<<<<<

      Entweder wird er sagen, alles ok, der Versuch war es Wert, oder er schreibt, er möchte es zurückschicken. Sollte er sich für die 2 Variante entscheiden, kostet Dich die Paketmarke irgendwo bei 7,90 Euro, bekommst aber Dein Laptop wieder. Sollte er es nach Deinem ermessen beschädigt haben, brauchst Du selbstverständlich nicht den vollen Betrag zurückerstatten.
      Deshalb kann ich mich diesem Vorschlag nur anschließen. :thumbsup:
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Danke für die Tips und Aufklärung über die Details. Bei nächsten Verkäufen werde ich daran denken.

      Haijo, auch wenn ich bisher nicht dazu gekommen bin deinen Vorschlag umzusetzen, du hast mir einen guten Tip gegeben, vielen Dank dafür.
      Stubentiger, dank dir werde ich versuchen, nächstes mal, das Display zusätzlich mit einer UHD Kamera zu fotografieren.

      Beste Grüße und Danke euch, aTom
    • @aTom
      noch ein kleinen Tipp, sollte er nicht in die Rückgabe einwilligen und weiterhin auf Minderung drängen, ist es sehr hilfreich bei der Bucht den Käufer wegen "unberechtigte Forderungen" zu melden. Jeglicher Schriftverkehr über das "Bucht"system, damit der Support darüber auch einsicht bekommt. ;)

      1. Ebay schaltet sich ein und wird sehr wahrscheinlich den Käufer auffordern das Lappi zurückzugeben
      2. sollte der Käufer eine Negative Bewertung schreiben, wird diese wieder auf Antrag gelöscht, wenn er dann überhaupt noch Negativ Bewerten kann.
      3. Sollte er schon öfters diesbezüglich aufgefallen sein, könnte er auch gesperrt werden
      4. Wenn über PP bezahlt, kann kein Fall mehr über PP eröffnet werden, da nur entweder oder und Du hast ja schon einen Klärungsfall auf "Bucht " gemacht

      Gruß Haijo

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Haijo ()