"Priverbliche" Verkäuferin antwortet nicht, ob / wann sie die von mir am 13.3. bezahlte Ware zu versenden gedenkt

    • Ich möchte auch noch kurz meinen Senf dazu geben:


      EUR 5,90 Deutschland Standardversand (Sonstige 1-2 Werktage)
      Innerhalb von ca. 4-5 Werktagen nach Zahlungseingang.

      *Die Angaben zum Lieferdatum beziehen sich auf einen Zahlungseingang (z.B. per PayPal) am Tag des Kaufs. Bei einem späteren Zahlungseingang – wird in einem neuen Fenster oder Reiter geöffnet verschiebt sich das Lieferdatum entsprechend. Im Übrigen hängt das konkrete Lieferdatum vom Absende- und Lieferort ab, insbesondere während der Spitzenzeiten, und basiert auf der vom Verkäufer angegebenen Bearbeitungszeit und der ausgewählten Versandart.


      Angegeben hat die Dame nur den Standardversand.

      Es die Bearbeitungszeit + die Lieferzeit. Im kleingedruckten (ebay Text) steht doch eindeutig,
      dass alles vom Zahlungseingang abhängt, bzw sich beides entsprechend verschiebt.
      Sprich: Zahlungseingang ist dann, wenn der VK Zahlung erhalten markiert. Sollte jedenfalls so sein, wenn es funktioniert, wie ebay angibt.

      Versandzeit kann, vor allem bei Bücher/Warensendungen, schon mal extrem lang ausfallen, wie ich aus eigener, leidvoller Erfahrung weiss. Da kam ein Buch erst nach 3 Wochen beim K an. Inzwischen vermute ich, dass der Postbote das Buch wohl erst selbst gelesen hat, bevor er es ausgelieferte.
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • miss_marple schrieb:

      und auch das war mir bis eben nicht klar
      Hehehe....

      Ich bin der bose Bube, der damals dem Anwalt den Schriftsatz für die Klage sozusagen frei Haus geliefert hat. :D

      (Ja ebay, jetzt könnt ihr mich mal nicht mehr mögen, wo das herkam gibt's noch mehr Äger. Gebt mir einfach wieder mal nur 'nen Anlass... )


      miss_marple schrieb:

      die zwar grün bewerten und auch einen positiven Kommentar verfassen
      Hmmmm..... ich weiss nicht... Ich könnte mich da durchaus zu einer anderen Farbe hinreißen lassen. Bleib einfach beim Kommentar sachlich. Und denk daran, dass du nicht nur die Ware bewertest sondern die gesamte Abwicklung.


      miss_marple schrieb:

      aber durch - eigene schmerzliche - Erfahrung im Laufe vieler Jahre herausgefunden haben, wie wenig Sterne man für eine miese VK-Leistung in den Detailkategorien gerade noch abgeben muss, ohne selber als Amokbewerter von ebay verwarnt zu werde
      Auch die Sternchen waren damals Bestandteil der Klage. Frag nicht, wie schwer es war, dem Richter zu erklären, wieso die problematisch waren. Oder insgesamt überhaupt erst mal zu erklären, was diese Quote ist und wie die funktioniert. Hat er wohl - im Gegensatz zu ebays Anwalt Schlüschen - auch nicht wirklich kapiert. Jedenfalls sind die Sternchen inzwischen auch nur noch dekorativ. Wenn ich mir deine VK so anschaue wird ihr aber kein Sternchen aus der Bewertung fallen, wenn Du Lieferzeit, Kommunikation und ggfls Versandkosten auch entsprechend den angezeigten Vorgaben bewertest. Da sieht es ja jetzt schon gruselig aus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • mr.mr schrieb:

      Sprich: Zahlungseingang ist dann, wenn der VK Zahlung erhalten markiert.
      Dann gerne auch für dich nochmal, obwohl's ja schon hier drin steht: Nö.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • mr.mr schrieb:

      Sprich: Zahlungseingang ist dann, wenn der VK Zahlung erhalten markiert. Sollte jedenfalls so sein, wenn es funktioniert, wie ebay angibt.
      das wäre fatal, denn dann könnte eine VKin wie diese - wie ich eben schon schriebn - wenn sie sich von mir bereits geärgert fühlt, den Zahlungseingang gar nicht oder sehr viel später vermerken - wer, bitte, soll das kontrollieren?

      als VK - egal, ob priv. oder gewerbl. - setzt du dir selber ein gewisses Ziel, was die Bearbeitungszeit nach Zahlung des Käufers anbetrifft, und zwar setzt sich diese zusammen aus der
      von dir angegebenen Bearbeitungszeit, die du individuell eingeben kannst, der

      1. Zahlmethode

      und der

      2. Versandart

      ebay hat für jedes seine festgelegten Tage - teils "nach dem Mond", da ebay bei WS z.B. immer noch von 4-5 T. ausgeht, wobei meine Erfahrungen Laufzeiten von 1-10 Werktagen bei WSen besagen

      sobald die Kaufabwicklung durchlaufen ist, in welcher ja 1. die Zahlmethode und 2. die Versandart ausgewählt bzw. abgeklärt ist, steht das voraussichtliche Lieferdatum bei heutigem Zahungseingang fix und kann durch nichts mehr verändert werden, es sei denn, der VK schickt nochmal eine Rechnung, das muß gar nicht böswillig sein, um das Lieferdatum nach hinten zu verschieben, sondern z.B., wenn sich beide Parteien einvernehmlich auf Kombiersand mit weiteren Artikeln diese VK geeinigt haben und der K um eine (neue) Rg. gebeten hat, dies ist nur ein szenario, um ein Bsp. zu nennen, wo es durchaus Sinn macht, die KA noch einmal zu "resetten"

      in meinem Fall aber fühle ich mich schlichtweg an der Nase herumgeführt; wenn ich Artikel einstelle, dann sollte ich auch per ebay-Nachrichten oder per privater Email-Adresse zu erreichen sein

      und wenn ich einen Art. ab € 1 einstelle, muß ich auch damit rechnen, ihn für € 1 abgeben zu müssen

      und auch dann erwarte ich als K da die gleiche Behandlung wie für einen höherpreisigen Artikel - inkl. Beantworten von Anfragen zum voraussichtlichen Versandtag und Versandart
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Hehehe....

      Ich bin der bose Bube, der damals dem Anwalt den Schriftsatz für die Klage sozusagen frei Haus geliefert hat.

      (Ja ebay, jetzt könnt ihr mich mal nicht mehr mögen, wo das herkam gibt's noch mehr Äger. Gebt mir einfach wieder mal nur 'nen Anlass... )
      ich meine mich zu erinnern, dass du ebay auch die geänderte Kaufabwicklung verhagelt hast? :D unter Zuhilfenahme der BaFin? ?( weiter so... :thumbsup:
    • mr.mr schrieb:

      Deswegen war ich ja auch im Konjunktiv: sollte.

      Aber eigentlich stehts im Kleingedruckten.
      Um Gottes Willen, nein!

      der VK muss erst versenden, wenn Geld da, deswegen muß nicht unbedingt der K von irgend Jemand Unparteiischem kontrolliert werden, ob er auch wirklich an dem Tag zahlt, an dem er den Art. als bez. mark.

      aber:

      wer kontrolliert, ob der VK auch ehrlich den Art. an dem Tag als bez. mark. an dem das Geld vom K auf dem Kto. des VK eingegangen ist? und nicht erst VIIIIIEL später? oder gar nie? (kann ich dir anhand von Beispielen alles belegen und würde auch NULL Sinn machen)

      und da sich dadurch alles Andere wie z.B. Fristen zur Meldung eines nicht erhaltenen Art., etc., ergibt, ist es nur mehr als fair, dass das Durchlaufen der Kaufabwicklung das voraussichtliche Lieferdatum, vorausgesetzt, der Käufer zahlt am gleichen Tag (PP oder bez.-Mark.), fix setzt und kein anderer Umstand!
    • miss_marple schrieb:

      ich meine mich zu erinnern, dass du ebay auch die geänderte Kaufabwicklung verhagelt hast?
      Nö, das war das "neue ebay-Zahlungssystem" und das hat die CSSF gekippt, indem sie ebay ganz einfach die Lizenz als Zahlungsdienstleister verwehrt haben. Natürlich hat der CSSF auch jemand detailliert erklärt, was da gerade läuft und warum das so nicht laufen darf... :D

      Hätte ebay ganz einfach meinen Rat befolgt und für jeden Nutzer des neuen Zahlungssystems verpflichtend die Verifizierung per Postident eingeführt, hätten sie ihre Lizenz bekommen. Aber das ist dann wohl an zwei Umständen gescheitert. Erstens an den Kosten und zweitens am Postident bei ausländischen Käufer aus Übersee. Oder wie ebay das dann formulierte: "es wird bis auf weiteres verschoben"

      Übrigens nimmt ebay so was sportlich. Die wissen genau,wer ihnen dauernd solche Knüppel zwischen die Beine wirft, denn ich lass die ja nicht im Unklaren darüber und trotzdem erfreuen sie sich weiterhin an meinen Einstellgebühren und Provisionen. Und es mault auch keiner rum, wenn ich mal wieder über eine Stunde mit dem Support über alles quatsche was mich an ebay nervt. (Da ist wohl ein Flag in meinem Account gesetzt: "Vorsicht! Beißt!"...)

      miss_marple schrieb:

      weiter so...
      Keine Sorge. Die Versandkostenprovision zum Beispiel hat mich schon immer gestört. Und wie ich erst gestern der netten Dame vom Support zu verstehen gab, wäre es nett, wenn ebay die nun endgültig abschaffen würde und allen Verkäufern die einkassierten Beträge wieder rausrückt, ohne dass sich das DIng vor Gericht begibt. Naja, die Einsichtsfähigkeit der ebay-Rechtsabteilung - wenn die das überhaupt bekommt obwohl ich es dort namentlich adressiert habe - stufe ich als nicht sehr hoch ein...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nö, das war das "neue ebay-Zahlungssystem"
      natürlich, wie konnte ich das vergessen - ist schon so lange her - war das nicht schon Ende 2012 / Anfang 2013? :rolleyes:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und wie ich erst gestern der netten Dame vom Support zu verstehen gab, wäre es nett, wenn ebay die nun endgültig abschaffen würde und allen Verkäufern die einkassierten Beträge wieder rausrückt, ohne dass sich das DIng vor Gericht begibt.
      au ja 8o

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Naja, die Einsichtsfähigkeit der ebay-Rechtsabteilung - wenn die das überhaupt bekommt obwohl ich es dort namentlich adressiert habe - stufe ich als nicht sehr hoch ein...
      nun, ja - gut Ding will Weile haben ... 8)
    • Ihr habt Sorgen. Kein normales Mensch, der Privat auf ebay unterwegs ist, wird Paypal anbieten als Zahlungsweg.

      Käufer macht ein Fall auf, Paypal friert dein Geld ein und du musst plötzlich Rücknahme oder Garantie anbieten, die du in der Auktion ausgeschlossen hast. Hast du keine ausreichenden Gegenbeweise oder Mängel die dir nicht bekannt waren, wird der Käuferschutz zu Gunsten des Käufers entscheiden.

      Und ich würde auch nicht für 1 Euro jeden Tag zur Bank fahren, Auszüge holen und sofort zur Post fahren. Auszüge kosten hier 50 Cent, 2 Tage Auszüge holen und man hätte den 1 Artikel entsorgen können und hätte mehr Geld in der Tasche. Mittwoch finde ich ok, da hat der Käufer Montag und Dienstag Zeit die Überweisung in der Filiale abzugeben und ich kann Mittwochs versenden.

      Hat er Onlinebanking und das Geld wäre Montag da, sind natürlich 2 Tage längere Laufzeit ärgerlich, aber bei 1 Euro darf man nix verlangen.

      Zumal Paypal auch Geld kostet, und alles zusammen schmälert den Rest, der am Ende der Auktion überbleibt.
    • testuser123 schrieb:

      Ihr habt Sorgen. Kein normales Mensch, der Privat auf ebay unterwegs ist, wird Paypal anbieten als Zahlungsweg.

      Käufer macht ein Fall auf, Paypal friert dein Geld ein und du musst plötzlich Rücknahme oder Garantie anbieten, die du in der Auktion ausgeschlossen hast. Hast du keine ausreichenden Gegenbeweise oder Mängel die dir nicht bekannt waren, wird der Käuferschutz zu Gunsten des Käufers entscheiden.

      Und ich würde auch nicht für 1 Euro jeden Tag zur Bank fahren, Auszüge holen und sofort zur Post fahren. Auszüge kosten hier 50 Cent, 2 Tage Auszüge holen und man hätte den 1 Artikel entsorgen können und hätte mehr Geld in der Tasche. Mittwoch finde ich ok, da hat der Käufer Montag und Dienstag Zeit die Überweisung in der Filiale abzugeben und ich kann Mittwochs versenden.

      Hat er Onlinebanking und das Geld wäre Montag da, sind natürlich 2 Tage längere Laufzeit ärgerlich, aber bei 1 Euro darf man nix verlangen.

      Zumal Paypal auch Geld kostet, und alles zusammen schmälert den Rest, der am Ende der Auktion überbleibt.
      ich sag mal so: PayPal-Zahlung hat im vorliegenden Fall die VKin gar nicht erst angeboten, sie zahlt also nicht unnötige Gebühren im Vergleich zum reinen Kauferlös von "nur" € 1

      desweiteren habe ich Euro 5,90 für "Standard-Versand" bezahlt

      auch finde ich im Text nichts wie z.B. "wohne auf dem Dorf und schaffe es nur 1 x pro Woche, zu versenden"

      wenn ich das Alles berücksichtige - und davon ausgehe, dass die VKin seit 2010 dabei ist und weiß, wie viel Bearbeitungszeit sie zum Abgleichen ihres Kontos und den Versand benötigt und dies beim Einstellen für sich selbst so festgelegt hat - dann finde ich es nicht übertrieben, heute, 6 Tage nach AE / 5 Tage nach Zahlung per online-Überweisung unter gleichzeitiger Inkenntnissetzung der VKin an ihre private Email-Adresse inkl. Kopie eines entsprechendes Kontoauszuges von mir - auf meine mehr als eine zwischenzeitliche Anfrage wenigstens kurz zu informieren, wann Sie zeitlich dazu kommt, ohne Stress aufkommen zu lassen, mir die Tasche zukommen zu lassen und mit welcher Versandart / Versanddienstleister ich zu rechnen habe - sollte sie z.B. blöderweise per Hermes versenden (was ich nicht glaube, ich rechne zwecks Gewinnmaximierung mit WS) haben wir ein wirklich handfestes Problem hier vor Ort...aber das kann ich ja nicht mit ihr absprechen, da sie seit letzten Samstag nicht ein einziges Mal geantwortet hat - da du scheinbar nicht Alles gelesen hast: sie hat Mittwoch Abend händisch fünf abgelaufene Artikel wiedereingestellt, sie liegt also nicht im Krankenhaus oder Ähnliches, Zeit für eine Markierung oder eine kurze Antwort wären sicher seit letzten Samstag drin gewesen...
    • miss_marple schrieb:

      mr.mr schrieb:

      Sprich: Zahlungseingang ist dann, wenn der VK Zahlung erhalten markiert. Sollte jedenfalls so sein, wenn es funktioniert, wie ebay angibt.
      das wäre fatal, denn dann könnte eine VKin wie diese - wie ich eben schon schriebn - wenn sie sich von mir bereits geärgert fühlt, den Zahlungseingang gar nicht oder sehr viel später vermerken - wer, bitte, soll das kontrollieren?
      als VK - egal, ob priv. oder gewerbl. - setzt du dir selber ein gewisses Ziel, was die Bearbeitungszeit nach Zahlung des Käufers anbetrifft, und zwar setzt sich diese zusammen aus der
      von dir angegebenen Bearbeitungszeit, die du individuell eingeben kannst, der

      1. Zahlmethode

      und der

      2. Versandart

      ebay hat für jedes seine festgelegten Tage - teils "nach dem Mond", da ebay bei WS z.B. immer noch von 4-5 T. ausgeht, wobei meine Erfahrungen Laufzeiten von 1-10 Werktagen bei WSen besagen

      sobald die Kaufabwicklung durchlaufen ist, in welcher ja 1. die Zahlmethode und 2. die Versandart ausgewählt bzw. abgeklärt ist, steht das voraussichtliche Lieferdatum bei heutigem Zahungseingang fix und kann durch nichts mehr verändert werden, es sei denn, der VK schickt nochmal eine Rechnung, das muß gar nicht böswillig sein, um das Lieferdatum nach hinten zu verschieben, sondern z.B., wenn sich beide Parteien einvernehmlich auf Kombiersand mit weiteren Artikeln diese VK geeinigt haben und der K um eine (neue) Rg. gebeten hat, dies ist nur ein szenario, um ein Bsp. zu nennen, wo es durchaus Sinn macht, die KA noch einmal zu "resetten"

      in meinem Fall aber fühle ich mich schlichtweg an der Nase herumgeführt; wenn ich Artikel einstelle, dann sollte ich auch per ebay-Nachrichten oder per privater Email-Adresse zu erreichen sein

      und wenn ich einen Art. ab € 1 einstelle, muß ich auch damit rechnen, ihn für € 1 abgeben zu müssen

      und auch dann erwarte ich als K da die gleiche Behandlung wie für einen höherpreisigen Artikel - inkl. Beantworten von Anfragen zum voraussichtlichen Versandtag und Versandart

      weder Käufer noch Verkäufer MÜSSEN den Artikel überhaupt als bezahlt oder versendet markieren, von daher ist es auch egal, WANN oder ob überhaupt das durch den Handelspartner aktiv passiert

      außerdem setzt sich die von eBay angegebene VERSANDzeit aus der vom Verkäufer gespeicherten Bearbeitungszeit und der von eBay für die angegebene Versandart hinterlegten Lieferzeit zusammen

      ... eBay berechnet im übrigen mittlerweile 3-6 Tage für Bücher-/Warensendungen

      ... und selbstverständlich darf auch die VKn sich den Zwischenverkauf vorbehalten - das Angebot verstößt dann zwar gegen die Grundsätze und kann gelöscht werden, passiert das aber nicht, ist das nunmal Bestandteil des Kaufvertrages

      btw: Du hast die Adresse der VKn erhalten - da kann man dann auch mal schauen, ob ggf. eine Telefonnummer veröffentlicht ist - ehe man da dutzende von Mails versendet und sich daran stört, daß nicht geantwortet wird

      nochwas: im Angebot steht, das man die Verkäuferin informieren soll, wenn ein versicherter Versand gewünscht wird, also sollte man schon damit rechnen, daß die 5,90 Euro für einen unversicherten Versand sind und ggf. sogar für eine Warensendung

      ... warum Du meinst, der Verkäuferin "Priverblichkeit" unterstellen zu müssen, erschließt sich mir allerdings nicht
    • hasjana schrieb:

      ... und selbstverständlich darf auch die VKn sich den Zwischenverkauf vorbehalten - das Angebot verstößt dann zwar gegen die Grundsätze und kann gelöscht werden, passiert das aber nicht, ist das nunmal Bestandteil des Kaufvertrages
      Was ist denn Parallelverkauf?
      Und was soll Zwischenverkauf sein?
      Ich kann Ware parallel anbieten. Verkaufen kann ich sie nur einmal.
      Sobald geboten wurde, dann geht kein Rückzug zum anderweitigen Verkauf mehr.

      google.de/#q=parallelverkauf&*&spf=1

      Bei Waren hat es m.E. keinen Parallelverkauf zu geben, evtl. jedoch bei Parallelverkauf von Schuldtiteln?

      Ein Kaufvertrag kommt mit der gewonnenen Auktion zustande. Der Artikel gehört mir.
      "Bestandteil des Kaufvertrages" --- wennschon, dann Bestandteil eines nicht rechtsgültigen Angebotes und damit sittenwidrig.
    • hasjana schrieb:

      btw: Du hast die Adresse der VKn erhalten - da kann man dann auch mal schauen, ob ggf. eine Telefonnummer veröffentlicht ist - ehe man da dutzende von Mails versendet und sich daran stört, daß nicht geantwortet wird
      nein, habe ich nicht, warum, habe ich jetzt schon 2 x hier ausgeführt, ich habe mir diese aber aktiv vom ebay-Käuferschutz (den ich nicht habe, mangels Möglichkeit, per PP zu zahlen) tel. erbeten und aus Datenschutzgründen an meine bei ebay hinterlegte Email-Adresse zusenden lassen - und nein, ich habe mehrere Wege probiert, die Tel.-Nr. der VKin herauszufinden, bisher ergebnislos, sie ist unter der Adresse nicht zu finden, umgekehrt finde ich nur unter der Adresse mehrere Personen, die als Mitbewohner in Frage kämen; allerdings gibt es in der Straße, unter anderer Haus-Nr., einen Antiquitätenladen, genau wie von mir vermutet...

      hasjana schrieb:

      nochwas: im Angebot steht, das man die Verkäuferin informieren soll, wenn ein versicherter Versand gewünscht wird, also sollte man schon damit rechnen, daß die 5,90 Euro für einen unversicherten Versand sind und ggf. sogar für eine Warensendung
      deswegen gehe ich auch von WS aus

      das Ganze ist ein Witz, wenn sie sowieso nicht antwortet

      hasjana schrieb:

      außerdem setzt sich die von eBay angegebene VERSANDzeit aus der vom Verkäufer gespeicherten Bearbeitungszeit und der von eBay für die angegebene Versandart hinterlegten Lieferzeit zusammen
      habe ich etwas Anderes geschrieben?



      hasjana schrieb:

      eBay berechnet im übrigen mittlerweile 3-6 Tage für Bücher-/Warensendungen
      mag neuerdings so sein, sehr gut - so lange die Tasche überhaupt kommt, bin ich auch gern bereit, 10 Tage zu warten - genau so auf mein Geld, auch wenn ich beides, zumal ganz ohne jegliche Kommunikation, eine gänzlich schwache Leistung eines ebay-VKs fände


      hasjana schrieb:

      ... warum Du meinst, der Verkäuferin "Priverblichkeit" unterstellen zu müssen, erschließt sich mir allerdings nicht
      das muss es zum Glück ja auch nicht, meine Sicht der Dinge leite ich im Übrigen nicht allein von den Angeboten der VKin ab, sondern z.B. auch davon, dass sie in meinen Augen in allen ihrem Agieren sehr viel taktiert, das beginnt bereits beim Einstellen: sie stellt von den abgelaufenen Artikeln auf Grund deren hoher Festpreise immer max. 5 Art. ein, mit den unterschiedlichsten Laufzeiten, damit sie nicht zu viele Artikel gleichzeitig anbietet (Stichwort: Umsatz-Volumen pro Monat; FA, etc.); evtl. beantwortet sie nur meine Anfragen nicht, daher will ich das jetzt mal nicht mitzählen; beim Festsetzen der VSK (2 Porzellanhasen kann sie für Euro 3 versenden; ein Täschen soll nur für 5,90 lieferbar sein), beim Abwickeln eines Kaufs (bereits bez. mark. Art. "resetten", indem man eine Rg. sendet), hinsichtlich ihrer Nichterreichbarkeit, etc.

      vielleicht solltest du mal überlegen, wie du dich fühlen würdest, wenn dir das Gleiche passieren würde...
    • Pfeffersagg008 schrieb:

      Was ist denn Parallelverkauf?
      Und was soll Zwischenverkauf sein?
      Ich kann Ware parallel anbieten. Verkaufen kann ich sie nur einmal.
      Sobald geboten wurde, dann geht kein Rückzug zum anderweitigen Verkauf mehr.

      google.de/#q=parallelverkauf&*&spf=1

      Bei Waren hat es m.E. keinen Parallelverkauf zu geben, evtl. jedoch bei Parallelverkauf von Schuldtiteln?

      Ein Kaufvertrag kommt mit der gewonnenen Auktion zustande. Der Artikel gehört mir.
      "Bestandteil des Kaufvertrages" --- wennschon, dann Bestandteil eines nicht rechtsgültigen Angebotes und damit sittenwidrig.
      danke dir nochmals, sehe ich genauso :)
    • miss_marple schrieb:

      Pfeffersagg008 schrieb:

      Was ist denn Parallelverkauf?
      Und was soll Zwischenverkauf sein?
      Ich kann Ware parallel anbieten. Verkaufen kann ich sie nur einmal.
      Sobald geboten wurde, dann geht kein Rückzug zum anderweitigen Verkauf mehr.

      google.de/#q=parallelverkauf&*&spf=1

      Bei Waren hat es m.E. keinen Parallelverkauf zu geben, evtl. jedoch bei Parallelverkauf von Schuldtiteln?

      Ein Kaufvertrag kommt mit der gewonnenen Auktion zustande. Der Artikel gehört mir.
      "Bestandteil des Kaufvertrages" --- wennschon, dann Bestandteil eines nicht rechtsgültigen Angebotes und damit sittenwidrig.
      danke dir nochmals, sehe ich genauso :)

      das sehen einige so - allerdings hat ein Richter einem Verkäufer, der sich einen Zwischenverkauf vorbehalten hat, Recht gegeben, dementsprechend ist der Kaufvertrag via eBay dann letztendlich nichtig gewesen
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Haijo schrieb:

      Bei einer Überweisung gilt erst die Versandzeit, ab dem Zeitpunkt wo der VK die Transaktion als "Zahlung erhalten"
      Schlicht falsch. Und auch ein Kritikpunkt an der ganzen Geschichte mit dem Floz, den ebay in der KA absondert. Die sollen sich raushalten aus Dingen von denen sie keine Ahnung haben wie zum Beispiel vom Verkaufen von Artikeln...

      miss_marple schrieb:

      genau das Gleiche wollte mir der ebay-Kundenservice auch "einreden"
      ..wie Du ja netterweise gerade bestätigst. Die Lieferzeit wird ab dem Moment gerechnet, an dem in der KA der Artikel vom Käufer als bezahlt markiert ist. Selbst wenn der Käufer am Freitag abend um 22 Uhr was kauft und fünf Minuten später die Markierung setzt, indem er die KA durchläuft und sich die Bankdaten holt. Denn genau damit wird die Markierung durch den Käufer automatisch gesetzt - was ja ebenfalls Schwachsinn ist.

      um nochmal darauf zurückzukommen ...

      ich durchlaufe zwar die Kaufabwicklung, der Artikel wird aber dadurch nicht als bezahlt markiert - das muß ich schon selbst machen
    • hasjana schrieb:

      um nochmal darauf zurückzukommen ...

      ich durchlaufe zwar die Kaufabwicklung, der Artikel wird aber dadurch nicht als bezahlt markiert - das muß ich schon selbst machen
      das ist korrekt :)

      was mich anbetrifft, so ging es mir darum, ab welchem Schritt genau in der Kaufabwicklung der bei heutigem Zahlungseingang voraussichtliche Liefertermin (von ... bis ...) gerechnet wird :)
    • hasjana schrieb:

      das sehen einige so - allerdings hat ein Richter einem Verkäufer, der sich einen Zwischenverkauf vorbehalten hat, Recht gegeben, dementsprechend ist der Kaufvertrag via eBay dann letztendlich nichtig gewesen
      Wir reden hier von der Klausel, in der "Parallelverkauf" steht.
      Bitte, wennschon, dann auf Parallelverkauf eingehen.

      Der Begriff Zwischenverkauf wurde von dir reingebracht und ist nicht relevant.