PayPal-Konto nach Betrugsfall tief im Minus - wie vorgehen?

    • du hast das falsch verstanden
      hacker täuscht Kontoinhaber vor, löst Zahlung aus und holt Handy ab
      also hat Hacker sehr wohl Vorteil, nämlich das Handy
      hätte Hacker einfach nur Geld überwiesen, wäre das ja nachverfolgbar
      das Handy viel schwerer
    • @ moejoe2342, Du hast zwar diesen Thread angestoßen, aber seit einer Woche kann ich nicht mehr erkennen, ob Dich das Thema überhaupt noch interessiert.
      Wenn Du zu dem Schluss gekommen bist, Dein Konto kampflos auszugleichen, ist das ok.
      Aber gib uns wenigstens den Hinweis, dass Dein Problem als erledigt anzusehen ist.

      Wenn Du zum Kampf bereit bist, wird es Zeit, Dein Risiko einzuschätzen.
      Das musst Du ohnehin mit Dir selbst ausmachen.
      Momentan stehen zusätzliche 682,60 € Prozesskosten auf dem Spiel, wenn Du sinnlos abwartest, was passiert.

      Du meintest eingangs, Rechtsschutz ist übrigens vorhanden.
      Auch die Rechtsschutzversicherungen haben AGB, allerdings dürften die im Gegensatz zu PayPals AGB eher unangreifbar und somit rechtswirksam vereinbart sein.

      Prozesskostenübernahme wegen Vertragsstreitigkeiten dürften allgemein ausgeschlossen sein.

      Also frage Deine Rechtsschutzversicherung vorher, ob sie Dein mögliches Prozesskostenrisiko abdeckt.
      Du wirst voraussichtlich eine ablehnende Antwort provozieren, wenn Du Deinen Fall als Vertragsstreitigkeit darstellst.
      Lass Dich schon bei Kontakt mit Deiner Rechtsschutzversicherung am Besten unabhängig beraten.
      Notfalls hol Rat bei demjenigen Vertreter ein, der Dir die Rechtsschutzversicherung verkauft (oder übergeholfen?) hat.
      Lass den die Schriftliche Deckungszusage einholen.

      Du solltest zumindest ohne Deckungszusage Deiner Rechtsschutzversicherung einkalkulieren, dass Du das Prozesskostenrisiko allein trägst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Usambara ()

    • Gib keine unüberlegten Erklärungen ab.
      Die könnten Dir später vorgehalten werden und Deine Argumentationsfreiheit einschränken oder vermasseln.
      Hast Du eine eventuelle Einzugsgenehmigung oder Abbuchungsgenehmigung von Deinem Bankkonto oder Kreditkarte gegenüber PayPal widerrufen?
      Könnte sinnvoll sein, das vorbeugend und jetzt zu machen.

      Du hast eine PN von mir erhalten. Da sind einige Fragen, die Du nicht in der Öffentlichkeit diskutieren solltest, weil Dein Gegner möglicherweise seine Taktik darauf abstimmen könnte.
    • Hallo zusammen!

      Ich habe mittlerweile von meiner Rechtschutzversicherung ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt vermittelt bekommen. Der Termin ist aber noch nicht fix und es wird wahrscheinlich frühestens am 20.04.17 klappen.

      In der Zwischenzeit hat sich Paypal nochmal bei mir gemeldet: am 12.04.17 haben sie geschrieben, dass ich noch 7 Tage Zeit habe um Paypal zu kontaktieren oder das Konto auszugleichen, bevor sie die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterleiten.

      Was würdet ihr in dieser Situation tun? Paypal kontaktieren und bitten, die Frist noch etwas zu verlängern? Oder die Forderung bestreiten und um eine vernünftige Begründung der Forderung bitten? Ich vermute, dass sie das wahrscheinlich nicht interessieren wird, und sie die Forderung einfach trotzdem nach 7 Tagen an das Inkassounternehmen geben ... oder was meint ihr? Danke schonmal!
    • moejoe2342 schrieb:

      Was würdet ihr in dieser Situation tun?

      Von mir würden sie jetzt ein einschreiben nach Luxemburg bekommen, dass sie sich ihre KaSPer sonstwohin stecken können. Die Forderung wird in vollem Umfang bestritten, etwaig aus der Beauftragung eines Inkassounternehmens resultierende Kosten haben sie daher selbst zu tragen. Sollen klagen und fertig.

      Das wird zwar nicht viel bringen, da rechne ich dann trotzdem mit Post vom Inkasso; denen schreibst du dann ebenfalls ein Schreiben (oder: Einschreiben) dass du PP bereits darauf hingewiesen hast, dass die Forderung vollumfänglich bestritten ist und ausserdem, dass PP die Kosten ihrer Beauftragung selbst zu tragen hat, da du PP darauf bereits vor Abgabe ans Inkasso hingewiesen hattest. Sollen den Auftrag zurückgeben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Da mir von einem Nutzer nahe gelegt wurde, mich hier nochmal zu äußern:

      Ich war mittlerweile beim Anwalt, aber es ist bisher noch nicht viel passiert. Es kam ein Brief von einem Anwaltsbüro aus Hamburg mit einer Zahlfrist. Mein Anwalt hat dann um Fristverlängerung gebetet. Mehr dazu hoffentlich in Kürze.
    • Zahlfrist ... ?
      Ich ging davon aus, dass Du PayPals Forderung schon endgültig bestritten hattest. War wohl nicht so.

      Du müsstest Dir im Klaren sein, ob Du den Streit mit PayPal riskieren willst.
      Zu Deiner Entscheidung dürfte es hilfreich sein, wenn zur Absicherung des Prozesskosten-Risikos eine Deckung durch Deine Rechtsschutzversicherung besteht.
      Lies Deinen Vertrag und berate Dich mit Deinem Versicherungsmakler, der Dir die Rechtsschutzversicherung verkauft hat. Prozesskostenrisiken wegen Vertragsstreitereien könnten ausgeschlossen sein, wenn sie nicht ausdrücklich mit einbezogen wurden. Siehe Posting #22

      Du kannst den Anwalt vorab anrufen und fragen, ob er am Telefon eine Begründung der Forderung rauslässt. Du gibst Dich dabei völlig unwissend.
      Aber gut mitschreiben, falls er sich tatsächlich sprechen lässt und was verrät !
      Vielleicht plaudert auch eine Angestellte etwas aus dem Nähkästchen. Jede Information kann hilfreich sein.
      Wenn Du bereit bist, einen Streit mit PayPal zu führen, ist PayPals Anwalt aus Hamburg schriftlich (Postbrief, Eischreiben und einen Zeugen, der gesehen hat, was im Briefumschlag drin ist und den Brief selbst zur Post gebracht hat) mitzuteilen, dass Du die Forderung seiner Mandantschaft für unbegründet hältst und den Konto-Ausgleich endgültig ablehnst. Keine weitergehende Begründung!


      Wie PayPal seine Forderung vor dem Amtsrichter begründen könnte, habe ich bislang nur spekuliert.
      Aber ich sehe reelle Chancen, der Drecksbude mal zu zeigen, dass man sich gegen deren Willkür und deren Selbstbedienung am Konto-Guthaben der Kunden zur Wehr setzen kann.
      Auch wenn Du keine Deckung des Prozesskostenrisikos hast.
      Wenn Du mitmachst und bereit bist, mit etwas Risiko in die Schlacht zu ziehen, insbesondere um PayPal eines auf den Deckel zu geben, hast Du mich als Mitstreiter auf Deiner Seite.

      Genaueres wirst Du erst nachlesen können, wenn PayPal seine Klage schriftlich begründet hat.
    • moejoe2342 schrieb:


      Da ich durch meine Rechtschutzversicherung an meinen Anwalt vermittelt wurde, gehe ich davon aus, das sie im Zweifel die Prozesskosten decken würde.
      Dass die RSV dich an einen Anwalt vermittelt hat, bedeutet noch nicht, dass die RSV auch mögliche Prozesskosten tragen würde, hierfür ist eine erneute Deckungszusage notwendig, die dein Anwalt entsprechend begründen muss.
      Erfolgsaussicht heißt hier das Stichwort in den ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen).
      Hier wäre es sicher von Vorteil, wenn du eine mögliche Deckungsanfrage an Usambara sendest und ihm erlaubst, dies in einem kleinen Kreis zu besprechen und bei Bedarf zu ergänzen, bevor die Deckungsanfrage an die RSV geschickt wird.
      "Erfolgsaussicht" ist stets eine einfache Sache der entsprechenden Begründung, da muss eben fundiert aufgeführt werden, warum sich PP falsch verhalten hat und warum du "im Recht" bist.

      Gehen wir davon aus, dass dein Anwalt weiß, was er tut, sollte dies kein Problem sein. Hat er sich jedoch noch nie mit PP und seinen AGB beschäftigt, kann er und du jede Hilfe gebrauchen, die ihr bekommen könnt.

      Nur noch als Anmerkung: Mit Usambara hat du den richtigen Mitstreiter an deiner Seite und ich weiß ganz sicher wovon ich schreibe, wenn ich dich genau darauf hinweise!
    • moejoe2342 schrieb:

      Okay, das wusste ich so noch nicht. Vielen Dank für die Infos! Ich hoffe mein Anwalt meldet sich bald und sagt, wie es weiter geht. Leider scheint er etwas langsam bzw. äußerst beschäftigt zu sein.
      Das ist oft das Problem mit den Anwälten, die von der RSV "vermittelt" werden und teilweise Verträge mit der RSV haben.
      Es ist aber keinesfalls ein Problem dem RA schriftlich deutlich zu machen, dass jeder ausgehende Schriftwechsel erst zur Durchsicht bei dir zu landen hat. Das wäre mein erster Schritt (den ich schon häufiger gegangen bin).
      Da kann man recht schnell sehen, ob der RA in dieser Sache auch der richtige ist.
    • moejoe2342 schrieb:

      Naja, eigentlich habe ich die Forderung doch bestritten.
      Wortlaut "endgültig" bestritten?
      Schriftlich?
      Mail?
      Oder wie es Löschbert gemacht hätte mit Einschreiben nach Luxemburg?
      Im Streitfall beweisbar?

      Dann wäre PayPal schon jetzt informiert.

      Die Frist vom Anwaltsbüro aus Hamburg wäre für PayPal unnötiger Zeitverschwenderei.

      Der Anwalt aus Hamburg müsste wissen, dass Betteln nichts hilft und er nur mit einer Klage weiterkommt.

      Diese Klage muss er bei Deinem Amtsgericht einreichen.


      Mahnung und Fristsetzung ist Standard-Aufgabe des Sekretariats, bevor sich ein Anwalt die Akte ansieht.

      Du kannst ja dennoch so freundlich sein, und dem Anwaltsbüro aus Hamburg das nochmal telefonisch wiederholen.
      Ist doch ein prima Anlass für ein Telefonat.
      In der Hoffnung, dass Du nebenbei von einer geschwätzigen Sekretöse ein paar Informationen abstauben kannst, sh. Posting # 31, bitte schön mitschreiben.
      Und dennoch mit einfachem Brief hinterher. Weil Du freundlich bist. Aber nur ein ganz kurzer Brief, mit Betreff, Deiner Anschrift, der eine Satz, dass PayPals Forderung unbegründet ist und die Forderung von Dir endgültig bestritten und abgelehnt wird.

      Falls Du keine weiteren Infos zur Begründung telefonisch vorab abstauben kannst, kannste auch noch einen Arschtritt ins Sekretariat hinterlassen, dass Du mit Frau XYZ gesprochen hast und sie leider keinen plausiblen Grund für Deine Zahlungspflicht nennen wollte. Muss aber nicht sein. Der trockene Brief mit Einzeiler reicht, um freundlich zu sein. ;)
    • Kaiolito schrieb:

      Erfolgsaussicht heißt hier das Stichwort in den ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen).
      Solange von PayPal keine begründete Klageschrift vorliegt, kann niemand eine Erfolgsaussicht seriös beurteilen.
      Weder der Anwalt noch die RSV.
      Insofern wundert es mich nicht, dass der Rechtsanwalt momentan nichts macht.

      Nur die Fristverlängerung verstehe ich nicht.
      Wenn der Rechtsanwalt eine Fristverlängerung braucht, dann doch nur, um moejoe2342 zu fragen, ob er freiwillig zu Kreuze kriechen und bezahlen will oder ob moejoe2342 bereit ist, PayPal zur Klage herauszufordern. Das wäre mit einem Telefonat möglich.

      Wenn Klage angesagt ist und der Rechtsanwalt ein unterschriebenes Mandat hat, würde er den (unter Kollegen üblichen) Einzeiler selbst nach Hamburg schicken.

      Natürlich ohne den A ... tritt ans Sekretariat.
    • Stubentiger schrieb:

      Das ist schon mal nicht gut, besser du meldest dich und sagst IHM wie es weitergeht ... sonst ist er vielleicht nicht der richtige.
      Wegen Streitwert 820€ kann kein Anwalt mehr als ne Viertelstunde Zeit vorab für eine Mandanten-Beratung investieren.
      Mehr wäre ja ein Rechtsgutachten für Forschungs-Zwecke, aber das kann man für das vergleichsweise lächerliche Honorar nicht ernsthaft erwarten.
      Also wird sich Anwalt erst ernsthaft mit der Klage-Erwiderung beschäftigen, wenn PayPal seine Forderung schriftlich begründet hat.

      Und richtig, dazu sagen WIR ihm, wie es geht.
      Aber auch wir warten erstmal auf die Klage-Begründung.
      Ich hoffe, der ist nicht zu stolz, um unsere Meinung in die Klage-Erwiderung zu berücksichtigen.
      Insofern wäre es wichtig, dass er, sofern er eine Klage von PayPal in der Hand hat, diese mit vollem Wortlaut an moejoe2342 zur Kenntnis weiterleitet und wir dann die Fakten beraten können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Usambara ()

    • Usambara schrieb:

      Nur die Fristverlängerung verstehe ich nicht.
      Wenn der Rechtsanwalt eine Fristverlängerung braucht, dann doch nur, um moejoe2342 zu fragen, ob er freiwillig zu Kreuze kriechen und bezahlen will oder ob moejoe2342 bereit ist, PayPal zur Klage herauszufordern. Das wäre mit einem Telefonat möglich.
      eben. Der einzuschlagende Weg sollte doch mal vor einer Fristverlängerung geklärt sein, bzw der Grund für eine solche genannt werden.