PayPal-Konto nach Betrugsfall tief im Minus - wie vorgehen?

    • Usambara schrieb:

      moejoe2342 schrieb:

      Naja, eigentlich habe ich die Forderung doch bestritten.
      Wortlaut "endgültig" bestritten?

      Per Kontaktformular mit Screenshot und Zeugen sowie per Mail:

      [Diese Nachricht wurde soeben auch über das Kontaktformular auf Ihrer Seite eingereicht. Die Übermittlung per Fax schlug leider fehl.]
      Guten Tag,
      in Ihrer E-Mail vom 12.04.2017 fordern Sie mich auf, einen negativen Kontostand von -820€ auszugleichen, da sie sonst gezwungen wären die Forderung an ein externes Inkasso-Unternehmen weiterzuleiten.
      Diese Forderung bestreite ich in vollem Umfang, da mir nicht klar ist, auf welcher Grundlage diese erfolgt. Bitte erklären Sie mir schriftlich an meine Adresse
      ...
      wie diese Forderung zu Stande kommt und auf welcher vertraglichen Grundlage sie beruht.
      Bitte beachten Sie insbesondere, da es sich hiermit nun um eine bestrittene Forderung handelt, darf diese nicht in meine Schufa-Datei eingetragen oder an eine andere Auskunftei gemeldet werden. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Sie etwaige, aus der Beauftragung eines Inkassounternehmens resultierende Kosten selbst zu tragen haben.
      Mit freundlichen Grüßen,
    • Hallo User,

      ich bin neu hier und wurde aufgrund einer ziemlich ähnlichen Geschichte auf Euch aufmerksam. Ich hab mir jetzt diesen Thread aufmerksam durchgelesen, und könnte echt Eure Meinung bzw. Hilfe benötigen.

      Meine Geschichte:

      Ich verkaufte am 07.05.2017 per Ebay-Kleinanzeigen ein neues, eingeschweisstes iPhone 7 aus meiner Vertragsverlängerung. (Fotos von der Verpackung und Imei/Seriennummer habe ich gemacht).
      Ich wurde angeschrieben, ob ich es auch versende. Klar, kein Problem. Nach mehreren Emails waren wir uns einig. Zahlung von Käufer vorgeschlagen per Paypal Freunde (bitte keine Predigt - hinterher weiß man immer mehr) Mit bitte der Versand an eine verifizierte Packstation. War eigentlich alles klar und nichts auffällig.
      Das Geld kam von 750,00 kam sofort - ich buchte es auch gleich auf mein Konto ab - und am nächsten Tag versendete ich das Telefon als Paket mit Sendungsnummer an die Packstation!!! Ich habe auch alles - Paket wurde zugestellt, abgeholt. Alles.
      Am 01.06.17 eröffnete die Person einen Fall bei Paypal - nicht authorisierter Kontozugriff. Ich sollte meine Belege bei Paypal hochladen!!!! Gestern bekam ich nun von Paypal die Nachricht :

      "Der strittige Betrag wurde nun aus folgenden Gründen von Ihrem PayPal-Konto abgebucht:
      • [table]
        [tr]
        [td]Die Transaktion fällt nicht unter den PayPal-Verkäuferschutz. Eine Transaktion, die unter den PayPal-Verkäuferschutz fällt, wird in den Transaktionsdetails mit Berechtigt bzw. Teilweise berechtigt gekennzeichnet.[/td]
        [/tr]
        [/table]
      Zusätzlich wurde eine Rückbuchungsgebühr in Höhe von 11,25 EUR abgebucht.
      Falls die Bank zu Ihren Gunsten entscheidet, erhalten Sie die Benachrichtigung, dass der Betrag auf Ihr PayPal-Konto zurückgebucht wird."

      Mein Konto bei Paypal steht nun bei -761,25!!!

      Ich gleich zur Polizei und eine Anzeige erstattet.

      Nun weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll.
      Ich sehe nicht ein, Paypal den Betrag kampflos zu überlassen bzw. zu überweisen.

      Eine RSV habe ich, muss nur abklären ob die das Decken.

      Meine grösste Angst ist - wir wollen uns evtl. die nächste Zeit ein Haus kaufen - da kann ich natürlich nicht mit einem negativen Eintrag leben. Schon gar nicht - wenn ich in nicht verschuldet habe.

      Was sagt Ihr dazu.

      Vielen Dank
    • charly78 schrieb:

      Zahlung von Käufer vorgeschlagen per Paypal Freunde

      Die einzige Predigt dabei wäre, dass Du überhaupt Paypal akzeptiert hast. Dir korrekte antwort wäre gewesen: "Drei Optionen: Hol ab und zahl bar, überweise oder schleich dich". Die restliche Predigt entnimmst Du bitte deinem Paypal-Konto. Die steht da als Zahlenwert: -761,25.

      charly78 schrieb:

      Am 01.06.17 eröffnete die Person einen Fall bei Paypal - nicht authorisierter Kontozugriff.

      Aha. Wäre theoretisch durch den Verkäuferschutz abgedeckt, wen es sich um einen gekauften Artikel handeln würde. Da es aber eine Familienfreunde-Zahlung war, ist da kein Artikel zu kaufen. Also in so fern logisch, dass PP da weder Käufer- noch Verkäuferschutz bietet.

      Mal eine ganz blöde Frage:

      charly78 schrieb:

      Mit bitte der Versand an eine verifizierte Packstation.

      Was bitte soll das sein? Bei einer FuF-PP bekommst du doch gar keine Lieferanschrift von Paypal.

      Mit fällt dazu jetzt eigentlich nur ein, den Inhaber des PP-Accounts auf Leistung bzw Schadensersatz zu verklagen, weil der offensichtlich sein Zahlungsauthentifizierungsinstrument (Mailadresse und Passwort) an Dritte überlassen hat. Ob Du damit durchkommst kann ich nicht beurteilen. Wenn Du Glück hast, kommst Du an einen Richter der auch schon mal per PP beschissen wurde. Hilfreich dazu wäre jedenfalls eine Auskunft von PP, ob es möglich ist, einen PP-Account unbefugt zu nutzen, wenn man nicht Mailaddi und Passwort des Inhabers hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Was ich noch vergessen habe zu erwähnen: darf man hier Namen nennen????

      Ich mach`s mal:

      Scheinbar besteht der Haushalt dieser Personen aus 2 Frauen. Wie komm ich drauf!?!

      Im Chat hat mir eine Renate G. geschrieben.

      Die Email-Adresse lautete barbara-renate49@....

      Der Name Bei Paypal wer die Zahlung gesendet war Barbara P.-G.( mit Doppelnamen) - hinterlegte Email-Adresse > tata: barbara-renate49@...

      Bedeutet für mich, die Renate hat mit mir gechattet - gezahlt wurde über das Konto der Barbara (da hat wohl die Renate Ihre Daten)

      oder ganz anders - Dreiecksbetrug

      ABER - dafür ging`s mit der Zahlung eigentlich zu schnell!!!
    • Was bei den Kleinanzeigen an Namen steht, ist doch völlig willkürlich. Kann man ja auch noch jeden Tag ändern.

      Auch ist es dem Email-Provider völlig egal, was du für Namen angibst. Deshalb KANN das für Betrügereien übereinstimmend ausgewählt sein, aber muss nicht ... da ja auch so die Leute drauf reinfallen, spart sich mancher den Aufwand.
    • charly78 schrieb:

      Meine grösste Angst ist - wir wollen uns evtl. die nächste Zeit ein Haus kaufen - da kann ich natürlich nicht mit einem negativen Eintrag leben. Schon gar nicht - wenn ich in nicht verschuldet habe.


      Eine bestrittene Forderung darf nicht an irgendwelche Auskunfteien gemeldet werden, es handelt sich um Kreditgefährdung, eine klassiche unerlaubte Handlung.

      Sofern dir damit gedroht würde, wäre das ein klarer Fall von Nötigung, den du zur Anzeige bringen solltest.

      Erst, wenn du a) rechtskräftig - d.h. durch alle möglichen Instanzen bzw. durch Nicht-Einlegen eines entsprechenden Rechtsmittels - verloren hast, b) der Gerichtsvollzieher versucht hat, die Kohle einzutreiben und/oder bei dir zu pfänden und du dich c) immer noch weigerst zu löhnen oder nix in den Taschen bzw. zu pfänden hast, kommt ein Eintrag bei einer Auskunftei in Frage. Zumindest in diesem Punkt besteht also kein Grund zur Besorgnis.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Hallo,

      mein Fall als Opfer (Geld per PP -Freunde und Bekannte- erhalten; anschließende Abholung des Artikels; Paypal veranlasst Rückbuchung - Account des Käfers offensichtich gehackt worden; Geld schon auf mein Konto transferiert) ist sehr ähnlich gelagert und ich wollte fragen, ob es seitens der Betrugsopfer Neuigkeiten gibt?

      Auch ich werde eine Rückzahlung an PP komplett verweigern, weil meiner Meinung nach durch einen Fremdzugriff auf ein Konto wohl eklatante Sicherheitsrichtlinien verletzt worden sind und Sicherheitsvorkehrungen wohl nicht ausreichend vorhanden waren.

      Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.

      Viele Grüße
    • Besten Dank für die Information. Hat Deine Rechtsschutzversicherung Deckungszusage erteilt und wurde seitens Paypal schon Klage erhoben, sodass eine Verhandlung stattfindet?

      Können uns ja diesbezüglich mal austauschen, da mein Fall ähnlich gelagert ist und ich das auf jedenFall gerichtlich ausfechten werde.
    • Nein, bisher keine Klage erhoben. Ehrlich gesagt weiß ich das mit der Deckungszusage nicht genau. Der Anwalt wurde mir zwar von der Rechtsschutz vermittelt, aber eigentlich nur für ein erstes Beratungsgespräch. Zumindest habe ich bisher aber auch noch nichts gegenteiliges gehört, und auch noch keine Anwaltsrechnung gesehen. ;)
    • Hallo User,

      wurde leider auch zum Opfer durch Verkauf eines iPhones bei ebay-kleinanzeigen und Bezahlung per PayPal. Im Moment bei PayPal -680 Euro. Das Konto auszugleichen beabsichtige ich im Moment nicht.

      Der Käufer hat mich vor dem Verkauf angerufen und die Handynummer war nicht ausgeblendet. Die Polizei mitteilte mir gestern, dass das Handy 2 Stunden nach der Übergabe im Netz registriert wurde und sogar mit dieser Handynummer. Die Person ist existent und die Polizei wird wohl das Handy und die Person suchen.

      Eine RV habe ich zwar nicht, werde aber trotzdem eine Klage von Paypal riskieren. Die letzte Mail von Paypal kam diese Woche, werde dann widersprechen.

      Wäre dankbar, wenn moejoe2342 weiterhin uns auf dem Laufenden hält.
    • Das ist die Antwort von PayPal auf das Schreiben von Usambara:
      Die Forderung ist unstrittig. Warum?
      Sie haben am 10.08.2017 eine persönliche Zahlung in Höhe von 680,00 Euro erhalten, die Sie am gleichen Tag haben auszahlen lassen.
      Wenn die Ursache ein Verkauf war, warum haben Sie sich das als persönliche Zahlung zukommen lassen? Sie haben die Zahlung durch die Auszahlung angenommen und damit auf Verkäuferschutz verzichtet.

      Die sind da echt sich sehr sicher, wer Recht hat und wer nicht...
    • Schön, dass jemand geantwortet hat, das ist ein starkes Indiz dafür, dass Dein Schreiben bei PayPal angekommen ist.
      Die Antwort ist vermutlich nicht von der Geschäftsführung PayPals oder deren Juristen, sondern von einem angestellten Billig-Prediger mit begrenztem Sachverstand abgegeben worden.
      Vor Gericht hätte PayPal die Darlegungs- und Beweislast und müsste sich derartige Antworten verkneifen, um eine Chance zu haben.

      Um es nach Wochen nochmal kurz auf den Punkt zu bringen, es ist scheißegal, weshalb gezahlt wurde.
      Weder Käufer noch Verkäufer haben eine "Versicherung" der Transaktion in Form von Käuferschutz oder Verkäuferschutz beantragt und machen daher auch keine Ansprüche geltend.
      Danach gab es lediglich einen Transfer von e-Geld ohne weitere Bedingungen.
      Den hat PayPal als Zahlungsdienstleister ausgeführt.
      PayPal ist Zahlungsdienstleister und hat sich nach deutschem Recht auch so zu benehmen.
      Das heißt, dass PayPal nicht ohne Auftrag oder Einverständnis des Konto-Inhabers über dessen Konto-Guthaben verfügen kann, schon garnicht in die eigene Tasche PayPals.
      Grob verkürzt. ;)

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    • Usambara schrieb:


      Das heißt, dass PayPal nicht ohne Auftrag oder Einverständnis des Konto-Inhabers über dessen Konto-Guthaben verfügen kann, schon garnicht in die eigene Tasche PayPals.
      Grob verkürzt. ;)

      Die haben sie doch, wenn ich die AGBs, die vom Kunden akzeptiert wurden, richtig gelesen habe. Präsize Punkt 10.1:


      Im Fall von Rücklastschriften und sämtlichen diesbezüglichen Gebühren und sonstigen Kosten sind Sie als Käufer für eine ausreichende Deckung Ihres Bankkontos verantwortlich;
      (...)
      Sie sind verpflichtet, PayPal die Aufwendungen in den oben genannten Fällen zu ersetzen. Ihr Recht, unter der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie sowie unter der Käuferschutzrichtlinie Ansprüche geltend zu machen, soweit die Voraussetzungen gegeben sind, bleibt hiervon unberührt.

      Ich vermute, dass sich Painpal darauf hinausreden wird, dass es sich um eine versehentliche Abbuchung handelt, der der Inhaber des anderen Kontos diese nicht autorisiert hat. Nun steht der Kunde in der Pflicht, das Konto auszugleichen.

      Allerdings IANAL, somit nur eine Schlussfolgerung meinerseits.

      Gruß,
      syn
    • zu moejoe:
      Kein Wunder, die haben bei der Sachlage keine leichte Aufgabe.
      Man könnte spekulieren, dass die Anwälte nicht hinreichend siegessicher sind, um freudestrahlend in den Krieg zu ziehen.
      Die ausgebildeten Manager von PayPal müssen abschätzen, ab welchem Streitwert im konkreten Fall ein Rechtsstreit betriebswirtschaftlich sinnvoll zu rechtfertigen ist.
      Dabei geht es nicht um einen vergleichsweise lächerlichen Einzelfall, sondern um das Image von PayPal, egal, ob der Streit für PayPal in die Hose geht und ARD plusminus oder ZDF WISO daraus einen Beitrag zum Thema Rechtstreue und Sicherheit bei PayPal machen könnten.

      Es reicht vielleicht schon, dass Auktionshilfe zum Stänkern bereit steht.

      Ich kann mir vorstellen, dass PayPal im Hintergrund diesen Thread verfolgt und gewarnt ist.

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    • Usambara schrieb:


      Man könnte spekulieren, dass die Anwälte nicht hinreichend siegessicher sind, um freudestrahlend in den Krieg zu ziehen.
      Die ausgebildeten Manager von PayPal müssen abschätzen, ab welchem Streitwert im konkreten Fall ein Rechtsstreit betriebswirtschaftlich sinnvoll zu rechtfertigen ist.
      Dabei geht es nicht um einen vergleichsweise lächerlichen Einzelfall, sondern um das Image von PayPal, egal, ob der Streit für PayPal in die Hose geht und ARD plusminus oder ZDF WISO daraus einen Beitrag zum Thema Rechtstreue und Sicherheit bei PayPal machen könnten.

      Eine andere Möglichkeit wäre, dass sie einfach überlastet sind und die Anwälte momentan nur an der Forderung festhalten wollen bis der Fall an die Reihe kommt. Das Image von Paypal ist meines Erachtens eh schon im Eimer. Es ist verschrien als Käuferfreundlich mit AGBs, welche kein Verkäufer, schon gar kein privater VK, akzeptieren sollte.

      Ich bin mir auch nicht sicher, ob es Paypal in irgendeiner Form tangiert, wenn ARD/ZDF wieder mal einen negativen Beitrag zu diesem Unternehmen zeigen. Youtube ist voll mit Beiträgen über die Machenschaften von Painpal, diese schick(t)en die Pressesprecherin vor, welche eine menge redete ohne ein einziges Wort zu sagen.

      Gruß,
      syn