Reklamation nach 7 Wochen

    • Das wundert mich nicht, denn das Gefühl, sich im "Recht" zu fühlen, dies von allen "Stammtischkollegen" wahrscheinlich auch noch bestätigt zu bekommen...... ist ziemlich stark und blendet gesunden Menschenverstand meist aus.

      Leider ist es auch so, dass in manchen Foren dann auch noch zu roten Bewertungen geraten wird, nach dem Motto: "Dem zahlst du das heim........"
      Was für ein Kindergarten manchmal.

      Dennoch ändert sich natürlich nichts an meinen vorangegangen Postings, es gibt die eine Sache mit PayPal, aber es gibt auch die andere Sache mit dem Kaufvertrag zwischen dir und deinem Käufer.
    • Deshalb freut es mich persönlich, dass du ruhig und sachlich bleibst und ich gehe davon aus, dass dein Schriftverkehr mit deinem Käufer bisher ähnlich/gleich gelaufen ist, zumindest von deiner Seite aus.
      Bei rechtlichen Problemen ist es immer von Vorteil, ruhig und gelassen zu bleiben.
    • Ich habe mir eben noch einmal den Auktionstext angesehen... Habe hier vorher was den Disclaimer betrifft etwas leicht anderes gepostet (habe das verwechselt)... Hier noch einmal der Auktionstext:

      "Sie bieten hier auf eine XFX Radeon HD 6870. Die Grafikkarte ist gebraucht, funktionierte aber bis zum Ausbau tadellos.
      Die Grafikkarte wurde dahingehend modifiziert, dass diese auch im Mac Pro funktionsfähig ist, d.h. im Gegenzug zu herkömmlichen PC-Grafikkarten zeigt diese den Bootscreen, was bspw. beim Systemstart die Auswahl des Startmediums möglich macht. Die Grafikkarte ist selbstverständlich auch mit PCs kompatibel.
      Für den Betrieb der Grafikkarte wird mindestens OSX 10.6.8 benötigt, da in dieser Version die notwendigen Grafikkartentreiber integriert sind. Aufgrund des höheren Stromverbrauches der Grafikkarte sind zwei zusätzliche Stromkabel notwendig, welche die Stromanschlüsse des Mac Pro-Mainboards mit der Karte verbinden.
      Die Grafikkarte ist lauffähig ab allen "klassischen" Mac Pro ab Version 3.1 (early 2008) und stellt ein signifikantes Upgrade im Vergleich zu den serienmäßig verbauten Grafikkarten dar.
      Als Privatverkäufer schließe ich hiermit jegliche Form der Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme aus. Ich versichere aber, dass sich die Grafikkarte in oben beschriebenen Zustand befindet.
      Und nun: Viel Spaß beim Bieten!"
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:



      Der Fall ist ja netterweise bei Paypal eröffnet worden und das hat einen guten Grund. Denn die Käuferschutzfrist für Käufe auf ebay.de beträgt 30 Tage. Nicht etwa 180. Wird im ebay-Forum immer wieder gerne falsch geschrieben. Naja, die Qualität auch der ebay-geprüften Antwortschreiber ist eher mäßig, bringt nix, sich darüber aufzuregen...

      das machst Du genau woran fest?

      30 Tage ist die Frist, wenn man bei eBay einen Käuferschutzantrag stellt - muß man aber nicht, man kann das auch direkt bei PayPal machen, dann beträgt die Frist 180 Tage ... so deute ich jedenfalls die aktuelle Käuferschutzrichtlinie
    • 180 Tage entsprächen genau einem halben Jahr... Das würde sich mit den gültigen Gewährleistungsbestimmungen für Händler decken (nach welchen sich die Beweispflicht im Falle einer Reklamation nach 6 Monaten zu Lasten des Käufers umkehrt)... Als Privatperson kann man diese allerdings (wie bekannt) ausschließen...
    • hasjana schrieb:

      das machst Du genau woran fest?

      Ich weiss, dass du zu diesen Ratgebern gehörst. Da sage ich mal: mangelnde Erfahrung als Verkäufer

      Ich mache das n drei Punkten fest.

      1.) an den Käuferschutzrichtlinien von Paypal
      2.) an der Aussage des PP-Supports, den ich genau das gefragt habe und
      3.) an dem Umstand, dass Paypal genau mit dieser Vorgehensweise bei meinen Klienten schon ebay-Fälle kommentarlos geschlossen hat. Ich selbst hab ja kein PP aber da ich zahlreiche GVK auf ebay berate komm ich gelegentlich in Situationen, da treibt's einen die glatten Wände hoch...

      Wobei Punkt 3 der eigentlich ausschlaggebende ist: Paypal sagt das nicht nur so, die machen das sogar so. Und ja, Paypal sieht das als Missbrauch des Käuferschutz' an, wenn man einen verfristeten ebay-Fall bei Paypal aufmacht. Das macht ein Käufer nicht sehr oft, dann zahlt er nicht mehr mit Paypal.




      akula81 schrieb:

      Japp... eben mal geguckt: Hab ne rote bei Ebay bekommen...

      Ok, sollte kein Problem sein. Erstens wirkt sich die sowieso nicht aus und zweitens soll PP jetzt mal den ebay-Fall zu deinen Gunsten schliessen, der ist verfristet. Danach gehst du mit der PP-Entscheidung zu ebay (per Telefonsupport mache ich das) und lässt die gesamte Rote mit allen Sternchen ersatzlos löschen. Wenn ebay da rumeiert sollen sie sich wegen der Bestätigung der Entscheidung an Paypal wenden. Wenn der Sachbearbeiter sagt, er kann das nicht, frag ihn, ob er dich zu jemandem durchstellen kann, der sich mit PP verbinden lassen kann. Das kann von deinem Kundenstatus bei ebay abhängen, ob der Supporti direkt bei PP rückfragen kann. Ein Teamleiter sollte das aber können, die Servicetrennung in SCC und TCC gib es seit März 2016 nur noch softwaremäßig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      hasjana schrieb:

      das machst Du genau woran fest?
      Ich weiss, dass du zu diesen Ratgebern gehörst. Da sage ich mal: mangelnde Erfahrung als Verkäufer

      Ich mache das n drei Punkten fest.

      1.) an den Käuferschutzrichtlinien von Paypal
      2.) an der Aussage des PP-Supports, den ich genau das gefragt habe und
      3.) an dem Umstand, dass Paypal genau mit dieser Vorgehensweise bei meinen Klienten schon ebay-Fälle kommentarlos geschlossen hat. Ich selbst hab ja kein PP aber da ich zahlreiche GVK auf ebay berate komm ich gelegentlich in Situationen, da treibt's einen die glatten Wände hoch...

      Wobei Punkt 3 der eigentlich ausschlaggebende ist: Paypal sagt das nicht nur so, die machen das sogar so. Und ja, Paypal sieht das als Missbrauch des Käuferschutz' an, wenn man einen verfristeten ebay-Fall bei Paypal aufmacht. Das macht ein Käufer nicht sehr oft, dann zahlt er nicht mehr mit Paypal.

      zur Kompetenz des PP-Supports kann ich nichts sagen, aber wenn der genauso ist, wie bei eBay, gebe ich da nichts drauf

      in der Käuferschutzrichtlinie steht auch nichts davon, daß Fälle für eBay-Käufe nur binnen 30 Tagen eröffnet werden können, dort steht:

      3.7. Fristen
      3.7.1. PayPal
      Für PayPal: Der Käufer meldet den Konflikt innerhalb von 180 Tagen nach Vertragsschluss über die gekauften Waren und versucht, diesen unter Verwendung der hierfür durch PayPal bereitgestellten Hilfsmittel zu klären. Dies ist nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich. Falls eine Klärung hierdurch nicht erreicht wird, kann der Käufer innerhalb von 20 Tagen nach Einleitung der Konfliktlösung einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellen. Dies ist ebenfalls nach dem Einloggen in das PayPal-Konto unter "Konfliktlösungen" möglich.
      3.7.2. eBay
      Für eBay: Der Käufer meldet den Konflikt innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten auf www.ebay.de für die gekaufte Ware angegebenen voraussichtlichen Lieferdatum und versucht, diesen unter Verwendung der hierfür durch eBay bereitgestellten Hilfsmittel zu klären; gleiches gilt für alle Konfliktfälle gemäß Ziffer 5.3. Dies ist im eBay-Konfliktlösungscenter oder direkt in der Kaufübersicht unter "Mein eBay" möglich. Falls eine Klärung hierdurch nicht erreicht wird, kann der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Einleitung der Konfliktlösung einen Antrag auf eBay-Käuferschutz stellen. Dies ist nach dem Einloggen in das eBay-Konto im eBay-Konfliktlösungscenter möglich.

      das hat doch aber nichts damit zu tun, wo der Kauf stattfand, sondern damit, wo der Fall eröffnet wird - man muß also nicht unbedingt einen Fall via eBay eröffnen, sondern darf das durchaus auch direkt via PP machen
    • Naja... aber dann würde es ja in den Paypal-AGBs keine Sonderklausel für Ebaykäufe geben (diese wäre dann wirkungslos...Paypal ist ja unabhängig von Ebay), sondern man hätte die 180 Tage als generelle Käuferschutzfrist, vorausgesetzt, es wird mit Paypal bezahlt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von akula81 ()

    • hasjana schrieb:

      zur Kompetenz des PP-Supports kann ich nichts sagen, aber wenn der genauso ist, wie bei eBay, gebe ich da nichts drauf

      Wen es um Paypal geht sind die wesentlich besser.


      hasjana schrieb:

      in der Käuferschutzrichtlinie steht auch nichts davon, daß Fälle für eBay-Käufe nur binnen 30 Tagen eröffnet werden können, dort steht:

      Ich weiss, was da steht. Genau deshalb habe ich mir das vom Paypal-Käuferschutz erklären lassen. Und nicht vom ebay-Käuferschutz. Und wenn Paypal das Eröffnen eines ebay-Falles über Paypal nach mehr als 30 Tagen als Missbrauch des Käuferschutzes deklariert, dann haben die sich dabei schon was gedacht.

      Aber es gibt 'ne ganz einfache Möglichkeit, wie wir das rausfinden. akula geht jetzt genau den Weg, den ich hier beschrieben habe. Und zwar alle drei Punkte. Dann sagt er uns, was dabei rausgekommen ist. Und sobald PP den Fall abgebügelt hat, lässt er bei ebay noch die Bewertung löschen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      hasjana schrieb:

      zur Kompetenz des PP-Supports kann ich nichts sagen, aber wenn der genauso ist, wie bei eBay, gebe ich da nichts drauf
      Wen es um Paypal geht sind die wesentlich besser.


      hasjana schrieb:

      in der Käuferschutzrichtlinie steht auch nichts davon, daß Fälle für eBay-Käufe nur binnen 30 Tagen eröffnet werden können, dort steht:
      Ich weiss, was da steht. Genau deshalb habe ich mir das vom Paypal-Käuferschutz erklären lassen. Und nicht vom ebay-Käuferschutz. Und wenn Paypal das Eröffnen eines ebay-Falles über Paypal nach mehr als 30 Tagen als Missbrauch des Käuferschutzes deklariert, dann haben die sich dabei schon was gedacht.

      Aber es gibt 'ne ganz einfache Möglichkeit, wie wir das rausfinden. akula geht jetzt genau den Weg, den ich hier beschrieben habe. Und zwar alle drei Punkte. Dann sagt er uns, was dabei rausgekommen ist. Und sobald PP den Fall abgebügelt hat, lässt er bei ebay noch die Bewertung löschen.
      Wird gemacht ;)
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      hasjana schrieb:

      zur Kompetenz des PP-Supports kann ich nichts sagen, aber wenn der genauso ist, wie bei eBay, gebe ich da nichts drauf
      Wen es um Paypal geht sind die wesentlich besser.


      hasjana schrieb:

      in der Käuferschutzrichtlinie steht auch nichts davon, daß Fälle für eBay-Käufe nur binnen 30 Tagen eröffnet werden können, dort steht:
      Ich weiss, was da steht. Genau deshalb habe ich mir das vom Paypal-Käuferschutz erklären lassen. Und nicht vom ebay-Käuferschutz. Und wenn Paypal das Eröffnen eines ebay-Falles über Paypal nach mehr als 30 Tagen als Missbrauch des Käuferschutzes deklariert, dann haben die sich dabei schon was gedacht.

      Aber es gibt 'ne ganz einfache Möglichkeit, wie wir das rausfinden. akula geht jetzt genau den Weg, den ich hier beschrieben habe. Und zwar alle drei Punkte. Dann sagt er uns, was dabei rausgekommen ist. Und sobald PP den Fall abgebügelt hat, lässt er bei ebay noch die Bewertung löschen.
      Soo... kleine Rückmeldung: Der Fall wurde geschlossen... Paypal folgte wohl tatsächlich exakt der Argumentation von Löschbert (hab denen das ja auch so geschrieben). Der nächste Schritt ist dann die negative Ebay-Bewertung ;)
    • akula81 schrieb:

      Soo... kleine Rückmeldung: Der Fall wurde geschlossen... Paypal folgte wohl tatsächlich exakt der Argumentation von Löschbert

      :D :saint: :whistling:


      akula81 schrieb:

      Der nächste Schritt ist dann die negative Ebay-Bewertung

      Ja, vorausgesetzt, Du hast auch die Beschwerde an die CSSF schon erledigt. Geht per Mail, CC an Paypal.

      Wenn die Rote kommt, dann lass sie durch ebay löschen.Falls dir der Support einreden will, dass sie keinen Grund zur Löschung haben und auch nicht auf den P-Fall zugreifen können, sollen sie dir eine Mail mit SR-Nummer schicken, damit Du ihnen die Mail mit der Fallentscheidung von Paypal schicken kannst. Dann leitest Du ihnen als Antwort auf die Mail die PP-Entscheidung als Anhang weiter.

      (Paypal-Mail -> Weiterleiten als Anhang, ebay-Mail -> Antworten, dann Betreff und Inhalt der ebay-Mail in die Mail mit der weitergeleiteten PP-Mail kopieren, dabei insbesondere die SR-Nr im Betreff und die ebay-Referenz im Mailtext nicht vergessen)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Soo... noch einmal eine kleine Rückmeldung. Ich habe Ebay noch einmal angeschrieben, die Sache mit dem Käuferschutz geschildert und außerdem die Mail mit der Paypal-Fallentscheidung weitergeleitet. Nach 3 Tagen war die Rote weg. Interessant an dieser Stelle ist aber, dass man die Mailadresse vom Ebaysupport tatsächlich erstmal suchen muss ;) Daher: Danke für die Ratschläge hier im Forum....




      RED.: überflüssiges Vollzitat entfernt - der Beitrag steht doch genau drüber!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von akula81 ()

    • akula81 schrieb:

      Interessant an dieser Stelle ist aber, dass man die Mailadresse vom Ebaysupport tatsächlich erstmal suchen muss

      Naja....

      Wenn Du bei denen anrufst und darum bittest, das sie dir 'ne Mail schicken, dann hast Du die ja direkt. Ausserdem hast Du dann eine SR-Nummer, unter der das bei ebay schon im System steht.

      Ansonsten ist die Addi customerhelp_de@ebay.com. Oder auch ganz einfach impressum@ebay.de. Auch das landet im Support. Allerdings haben die beiden Optionen, bei denen Du einfach so schreibst, den Nachteil, dass die erst mal im allgemeinen Support landen und die weitere BEarbeitung davon abhängig ist, wie fit der ist, der sich die Mail ranzieht. Wenn Du dir von der Fachabteilung eine SR-Nummer geben lässt landet auch die nächste Mail automatisch in der richtigen Abteilung.


      akula81 schrieb:

      Ich habe Ebay noch einmal angeschrieben, die Sache mit dem Käuferschutz geschildert und außerdem die Mail mit der Paypal-Fallentscheidung weitergeleitet. Nach 3 Tagen war die Rote weg.

      Drei Tage? Echt so lang? Siehste, hättest Du angerufen. Ich lasse Rote immer in Echtzeit beim Telefonat entfernen. Da kann ich noch vor dem Auflegen die Seite aktualisieren und der Fisch ist geputzt. Nur bei Mängeln dauert es länger, weil das Verkäufercockpit ja immer den Stand von gestern darstellt. Da sind deshalb 24 Stunden die Regel bis er raus ist.

      Kannst ja morgen mal noch prüfen, ob da was zurückgeblieben ist. Falls ja, schmeissen wir das auch noch raus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.