Reklamation nach 7 Wochen

    • Reklamation nach 7 Wochen

      Liebes Forum, folgendes Problem:

      Ich habe via Ebay am 14.02.2017 eine Grafikkarte AMD Radeon 6870 verkauft, welche von Käufer via Paypal bezahlt wurde. Das Bios der Grafikkarte wurde dahingehend modifiziert, dass diese von Rechnern des Typs Mac Pro (2006-2012) erkannt wird, ist also keine Originalkarte, was in der Auktion auch so angegeben wurde. Nun erreicht mich heute eine Mail von Paypal, lauf welcher der Käufer (nach knapp 7 Wochen) einen Fall eröffnet und schreibt, dass diese unter Boot Camp (Windows-Installation auf dem Mac) einfriert (unter OSX aber normal läuft), was mir nicht aufgefallen ist Angeblich sei er erst erst jetzt zum Testen der Karte gekommen. Das Paypal-Konto ist nun im Minus (in Höhe des damaligen Kaufpreises). Wie soll ich reagieren?

      Danke im Voraus

      PS: Garantie, Gewährleistung und Rücknahme habe ich als Privatverkäufer natürlich ausgeschlossen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von akula81 () aus folgendem Grund: Nachtrag

    • kein Paypal meh anbieten.

      Die amerikanischen "Bezahlkumpel" haben mit den privaten Vertragsverhältnissen von dir und deinem Käufer ja nichts mehr zu tun, du hast geliefert was bestellt und bezahlt wurde - damit ist meiner Meinung nach PP raus.

      Ansonsten findest du hier vielleicht Lösungsansätze PayPal Konto nach Betrugsfall tief im Minus - wie vorgehen?

      Oder die Beteiligten schauen mal auf deinen Fall. Oder Computerspezialisten?
    • akula81 schrieb:

      Also erstmal nichts machen
      Nicht bevor du hier mehr aus "berufenerem" Mund erfahren hast.

      akula81 schrieb:

      dann aber auch mein Paypalkonto verbrannt
      Wer braucht denn auch sowas, in Deutschland? Online per Überweisung ist das Geld genauso schnell auf dem Konto(!) auf das es gehen soll. Solange es bei PP ist, ist es ja eh nur virtuell.

      naja, noch virtueller als auf einer deutschen Hausbank ;) jedenfalls.

      Und Schnelligkeit wird m.E. eh überbewertet, wer beim Kaufen die Bezahlung nicht schnell genug erledigen kann, hat seine Käufe nicht efizient genug geplant und sollte bei Dringlichkeit auf "Online-Schnäppchen" verzichten und zu normalen Preisen im "stationären" Handel einkaufen, bei dem auch noch ein paar echten Menschen echt Löhne verdienen können. Das gilt zumindest für Neuware, trifft bei gebrauchten Ersatzteilen ja nicht so richtig, aber grad dafür ist dann PP als "Schiedsrichter" in BGB-Kaufverträgen auch total ungeeignet.

      Und für VK bietet PP, wie man sieht, erst recht keinen Vorteil, auch nicht darin, dass sich "Vollversorgermentalitäten" als Kunden zum "betreuten Kaufen" verlocken lassen.
    • Bis jetzt habe ich nur mit dem Käufer kommuniziert. Sollte man Paypal ne Mail schreiben unter Angebe der Daten oder Paypal direkt über die entsprechende Funktion in die Konfliktlösung einschalten. Wenn ja, auf was kann man sich da berufen?
    • Tja, das ist nicht gut.
      test.de/Verkauf-im-Internet-So…ie-Haftung-aus-4533698-0/

      Du hast eine Garantie.... ---> Zusage dafür abgegeben, dass der Artikel korrekt funktioniert und auch die Gewährleistung nicht korrekt ausgeschlossen.
      Unabhängig davon, dass es wohl keine rechtliche Handhabe für PayPal gibt, diesen Fall einfach mal schnell so zu entscheiden, hast du dich in einem zivilrechtlichen Verfahren in eine sehr schlechte Position gebracht.

      Darf ich davon ausgehen, dass der Käuferschutzfall schon entschieden ist, oder ist dein Konto bei PP mit der Zahlung belastet aber noch nicht bei deinem Verkäufer, weil dieser erst einen Versandbeleg einreichen muss, dass er den Artikel an dich zurück geschickt hat?
    • Um das mal genauer auszuführen:

      Du hast nach wie vor einen bestenden Kaufvertrag und eine willkürliche Entscheidung von PP hebt diesen nicht gegenüber deinem Käufer auf.
      Dein Käufer mag denken, dass eine Entscheidung von PP in einem Käuferschutzverfahren irgend eine rechtliche relevante Bindung hätte, nur weil er seine Kohle wieder hat (wenn er sie denn wieder hat und das Käuferschutzverfahren gegen dich entschieden wurde). Dem ist nicht so.

      Das Problem ist deine Zusage und dein nicht ausreichender Gewährleistungsausschluss, diese beiden Dinge heben deinen Hinweis auf "keine Rücknahme" rechtlich aus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Würde jetzt erstmal bei PP im Rahmen der Konfliktlösung in Kontakt treten. Der Artikel hat bei dir einwandfrei funktioniert und du hast die Gewährleistung und Rückgabe ausgeschlossen. Einen Artikel nach der Zeit zu bemängeln, mit dem in den abgelaufenen Wochen alles mögliche passiert sein kann, von Falschlagerung bis zum Falscheinbau, ist ein Unding.
      Dann beschreibst du nochmals deine ausführliche Artikelbeschreibung und die bisherige Nutzung, teilst denen mit, dass ein solcher Fehler bei dir nie aufgetreten ist, da ein Mac Pro nunmal nicht für Windows gebaut wurde........

      Mal sehen, was PP schreibt.
    • akula81 schrieb:

      Was schlagt Ihr in dieser Situation nun vor?
      Sobald die den Käuferschutzfall endgültig gegen dich entscheiden sollten, teilst du denen mit, dass du auf keinen Fall bezahlen wirst.
      Durch diese Mitteilung hebelst du von Anfang an teure Inkassokosten aus, die PP zwar über das Inkassounternehmen in Rechnung stellen wird, die du aber dann nicht bezahlen musst.

      recht-hilfreich.de/inkasso-fra…so-gehen-sie-richtig-vor/
      bundesverfassungsgericht.de/en…k20110907_1bvr101211.html
    • akula81 schrieb:

      Aber mal an dieser Stelle ehrlich: Wer bitte wartet denn 6-7 Wochen, um einen gekauften Artikel zu testen... Woher soll man denn wissen, was mit dem teil in der Zwischenzeit passiert ist? Behaupten kann man viel...
      Mal ergänzend zu den Ausführungen von Kaiolito - was du da schreibst, les ich öfter, ist aber Mumpitz.
      Beispielsweise habe ich mir vor einem halben Jahr eine Festplatte auf Reserve gelegt, weil meine aktuelle bedenkliche Signale von sich gibt. Selbstverständlich hab ich das Teil noch NICHT getestet; das werd ich tun, wenn die alte tatsächlich den Geist aufgegeben hat und ausgetauscht werden muss. Und selbstverständlich würde ich nach der Zeit nicht mehr reklamieren, falls sie nicht funktioniert. Aber nach sieben oder acht Wochen hätt ich's getan. Kannste mir glauben!
      Ebenso hab ich verschiedentlich Bausteine für meine betagte Musikanlage gebraucht gekauft. Die einzubauen mit all dem Kabelgedöns (isch abe nämlisch gar kein Bluetooth ;) ) dauert einige Zeit, zumal solche Aktion stets mit einem gründlichen Großreinemachen aller Rückseiten und Kabel verbunden wird). Das kann dann auch mal ein paar Wochen dauern, bis ich getestet habe.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Unterstelle das dem Käufer auch nicht, kann alles wirklich sein und natürlich denkt der dann: "Hab bezahlt, kann ich nicht nutzen..... und nu?"
      Da bietet halt PP mit seinen beschissenen AGB den optimalen Weg um selbst seine Ansprüche als Käufer nicht durchsetzen zu müssen, was ja schließlich erstmal Geld kostet und viel schlimmer..... auch Aufwand bedeutet.
      Also springt man lieber auf den Käuferschutzzug auf, denn auf eines ist Verlass...... die Willkür von PP.....

      Man bekommt sein Geld zurück und glaubt sich in Sicherheit, bis auf auf einen Verkäufer trifft, der dennoch seine Rechte (die natürlich vorher einwandfrei dargestellt sein müssen) durchsetzt, dann nicht gegenüber PP, sondern gegenüber dem Käufer.

      Das ist alles verständlich und ein leichter Weg, moralisch gesehen wird da wenig, Hauptsache, man hat seine Kohle wieder.
    • Kaiolito schrieb:

      denn auf eines ist Verlass...... die Willkür von PP.....

      Darauf würde ich mich eher nicht verlassen. PP ist gelegentlich etwsa "komisch", wenn es darum geht, den Käuferschutz ebay-konform auszulegen. Die legen ihn nämlich ganz gerne Paypal-konform aus.

      Und genau da würde ich ansetzen.

      Der Fall ist ja netterweise bei Paypal eröffnet worden und das hat einen guten Grund. Denn die Käuferschutzfrist für Käufe auf ebay.de beträgt 30 Tage. Nicht etwa 180. Wird im ebay-Forum immer wieder gerne falsch geschrieben. Naja, die Qualität auch der ebay-geprüften Antwortschreiber ist eher mäßig, bringt nix, sich darüber aufzuregen...

      Du hast also nun drei Dinge zu tun.

      1.) Du nimmst Kontakt mit Paypal auf (geht auch telefonisch 0800-723 4500) und fragst nach der Käuferschutzabteilung. Denen teilst Du mit, dass der Artikel von dir so geliefert wurde wie beschrieben. Nämlich modifiziert, was schon mal für jeden, der sich mit so was auskennt, bedeutet dass der Artikel eventuell nicht unter allen Umständen richtig funktionieren könnte, er aber im Rahmen deiner Einsatzzwecke keinerlei Fehlfunjktion aufgewiesen hat. Nicht umsonst versagen Hersteller bei sowas ja völlig rechtmäßigerweise die Gewährleistung. Ausserdem kannst Du auch nicht ausschliessen, dass ein Fehler beim Einbau oder eine Unverträglichkeit einer der anderen Rechnerkomponenten mit deiner Hardware zu dem vom Käufer beschriebenen Problem führt.

      2.) Bei der Gelegenheit weist Du darauf hin, dass es um eine Transaktion über ebay.de geht und Paypal genau dafür eine separate Klausel in den KS-Bedingungen hat, die die Frist für den Käuferschutz bei ebay auf 30 Tage einschränkt. Dein Käufer hat also auch aus diesem Grund keinen Anspruch mehr auf Käuferschutz sondern hat eindeutig den Paypal-Käuferschutz missbraucht.

      3.) schreibst Du eine Mail an direction@cssf.lu, in der Du Beschwerde gegen Paypal erhebst, weil die dein Guthaben auf nicht bestimmte Zeit zurück- bzw einbehalten haben und damit drohen, den vom Zahlenden ordnungsgemäß authorisierten Betrag ohne deine Zustimmung an den Zahlenden zurückzutransferieren und Du benatragst, die Banklizenz von Paypal einzuziehen, da diese im Netz längst hinreichend bekannten Geschäftspraktiken von Paypal zu deren normalem Geschäftsgebaren gehören. Diese Mail schickst Du per CC auch an Paypal und weist den Support direkt beim Telefonat darauf hin, das Du dich bei der CSSF über den Gefrierbrand an deinem Geld beschwert hast und auf Rücknahme der Banklizenz gedrängt hast.

      Und dann ist der Ball erst mal wieder in der anderen Hälfte. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      denn auf eines ist Verlass...... die Willkür von PP.....
      Darauf würde ich mich eher nicht verlassen. PP ist gelegentlich etwsa "komisch", wenn es darum geht, den Käuferschutz ebay-konform auszulegen. Die legen ihn nämlich ganz gerne Paypal-konform aus.

      Und genau da würde ich ansetzen.

      Der Fall ist ja netterweise bei Paypal eröffnet worden und das hat einen guten Grund. Denn die Käuferschutzfrist für Käufe auf ebay.de beträgt 30 Tage. Nicht etwa 180. Wird im ebay-Forum immer wieder gerne falsch geschrieben. Naja, die Qualität auch der ebay-geprüften Antwortschreiber ist eher mäßig, bringt nix, sich darüber aufzuregen...

      Du hast also nun drei Dinge zu tun.

      1.) Du nimmst Kontakt mit Paypal auf (geht auch telefonisch 0800-723 4500) und fragst nach der Käuferschutzabteilung. Denen teilst Du mit, dass der Artikel von dir so geliefert wurde wie beschrieben. Nämlich modifiziert, was schon mal für jeden, der sich mit so was auskennt, bedeutet dass der Artikel eventuell nicht unter allen Umständen richtig funktionieren könnte, er aber im Rahmen deiner Einsatzzwecke keinerlei Fehlfunjktion aufgewiesen hat. Nicht umsonst versagen Hersteller bei sowas ja völlig rechtmäßigerweise die Gewährleistung. Ausserdem kannst Du auch nicht ausschliessen, dass ein Fehler beim Einbau oder eine Unverträglichkeit einer der anderen Rechnerkomponenten mit deiner Hardware zu dem vom Käufer beschriebenen Problem führt.

      2.) Bei der Gelegenheit weist Du darauf hin, dass es um eine Transaktion über ebay.de geht und Paypal genau dafür eine separate Klausel in den KS-Bedingungen hat, die die Frist für den Käuferschutz bei ebay auf 30 Tage einschränkt. Dein Käufer hat also auch aus diesem Grund keinen Anspruch mehr auf Käuferschutz sondern hat eindeutig den Paypal-Käuferschutz missbraucht.

      3.) schreibst Du eine Mail an direction@cssf.lu, in der Du Beschwerde gegen Paypal erhebst, weil die dein Guthaben auf nicht bestimmte Zeit zurück- bzw einbehalten haben und damit drohen, den vom Zahlenden ordnungsgemäß authorisierten Betrag ohne deine Zustimmung an den Zahlenden zurückzutransferieren und Du benatragst, die Banklizenz von Paypal einzuziehen, da diese im Netz längst hinreichend bekannten Geschäftspraktiken von Paypal zu deren normalem Geschäftsgebaren gehören. Diese Mail schickst Du per CC auch an Paypal und weist den Support direkt beim Telefonat darauf hin, das Du dich bei der CSSF über den Gefrierbrand an deinem Geld beschwert hast und auf Rücknahme der Banklizenz gedrängt hast.

      Und dann ist der Ball erst mal wieder in der anderen Hälfte. ;)
      Danke schon mal... ich habe jetzt erst einmal den Paypal-Käuferschutz zur Klärung elektronisch eingeschaltet und einen Text nach der Anleitung von Löschbert verfasst. Wenn ich was höre, schreibe ich :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von akula81 ()