DHL verliert Paket und will nicht zahlen

    • Ich habe DHL ein freundliches Einschreiben geschickt und auf §429 Handelsgestzbuch hingewiesen.
      Auch habe ich deutlich gemacht, dass nur die Erstattung der 90€ erwarte. Diese hat der Käufer ja auch bestätigt,
      sollte ja dann kein Problem sein.
      Wie geht DHL eigentlich vor, wenn ich keine Rechnung/Quitung mehr habe? Für die meisten von mir versendeten
      Sachen hätte ich keine Nachweise mehr.

      Gruß
      Lexion485
    • Hallo Lexion485,

      Grundsätzlich gilt bei versichertem Versand:

      1. Ist die Sendung verlustig, beschädigt oder hat eine Inhaltsschmälerung, hat der Versender Anspruch auf Ersatz. Dieses gilt solange, bis der Empfänger mit seiner Unterschrift den Ordnungsgemäßen Empfang bestätigt. Anschließende Ansprüche muss der Empfänger gegenüber dem Carrier ( ich schreibe Carrier, da es egal ist, welches Unternehmen draufsteht ) nach dem Weltpostvertrag selber anmelden. Anm.: der Empfänger kann auch den Empfang mit Unterschrift bestätigen und gleichzeitig einen Vorbehalt geltend machen. In diesem Falle ist weiter der Versender für das geltend machen von Ansprüchen aus Beschädigungen und Inhaltsschmälerungen zuständig .

      2. Für die Ansprüche muss immer ein Nachweis über den Wert der Sendung erbracht werden. Ein Verkäufer reicht hierfür immer die Verkaufsrechnung ( Privatverkäufer bei z.B. Ebay haben zumindest den Nachweis über den Verkaufspreis aus der Auktion oder Sofortkauf ) an den Carrier ein. Sollte z.B. ein "Carepaket" oder "Geschenkpaket" zum Enkel geschickt werden, gelten selbstverständlich die Einkaufsquittungen für diese Sendung. Hat ein Käufer ein Paket ohne Kontrolle angenommen, reicht dieser die Kaufquittung als Beleg an den Carrier ein.

      Das bedeutet, Du brauchst keine Einkaufsquittung über deine privaten Verkäufe einreichen. Hier gilt als Wert der über eine Verkaufsplattform erzielte Preis als Verkaufsquittung. Dieser wird auch von der Verkaufsplattform über einen gewissen Zeitraum zum Ausdrucken angeboten.

      Ich schreibe extra "Ordnungsgemäßen Empfang mit Unterschrift bestätigt" hier rein, da hieraus auch rechtlich sich einiges ändert. Hat ein Empfänger ( auch andere Personen für den Empfänger ) ein Paket angenommen ohne Vorbehalt und es stellt sich hinterher raus, das der Inhalt beschädigt oder geklaut wurde, ist der Verkäufer raus aus der Nummer.

      Das gilt nicht bei einem unversicherten Versand.

      Hoffe, das ich dir das verständlich rüberbringen konnte...

      Schöne Ostern
      Haijo

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    • Haijo schrieb:

      Ich schreibe extra "Ordnungsgemäßen Empfang mit Unterschrift bestätigt" hier rein, da hieraus auch rechtlich sich einiges ändert. Hat ein Empfänger ( auch andere Personen für den Empfänger ) ein Paket angenommen ohne Vorbehalt und es stellt sich hinterher raus, das der Inhalt beschädigt oder geklaut wurde, ist der Verkäufer raus aus der Nummer.
      Man unterschreibt doch nur noch auf dem elektronischen Gerät. Platz für einen Zusatztext ist dort meistens nicht. Was sich im Hintergrund der Maske befindet, ist nicht erkennbar, also ob man mit der Unterschrift gleichzeitig den ordnungsgemäßen Empfang bestätigt.
    • Robbie-Williams schrieb:

      Haijo schrieb:

      Ich schreibe extra "Ordnungsgemäßen Empfang mit Unterschrift bestätigt" hier rein, da hieraus auch rechtlich sich einiges ändert. Hat ein Empfänger ( auch andere Personen für den Empfänger ) ein Paket angenommen ohne Vorbehalt und es stellt sich hinterher raus, das der Inhalt beschädigt oder geklaut wurde, ist der Verkäufer raus aus der Nummer.
      Man unterschreibt doch nur noch auf dem elektronischen Gerät. Platz für einen Zusatztext ist dort meistens nicht. Was sich im Hintergrund der Maske befindet, ist nicht erkennbar, also ob man mit der Unterschrift gleichzeitig den ordnungsgemäßen Empfang bestätigt.
      bei mir haben die Jungs und Mädels Geräte mit einem soooo großen Display, das "unter Vorbehalt" und der "Wilhelm" reinpassen und ich drücke persönlich auf "Senden".
    • Heute kam die Antwort von DHL, diesesmal als Mail-

      ...
      Sie sind mit der Höhe der Ersatzleistung nicht einverstanden - das tut uns leid. Natürlich
      haben wir uns nochmals um Ihr Anliegen gekümmert, können Ihnen jedoch nur den bereits
      erstatteten Ersatzbetrag als korrekt bestätigen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihre
      Forderung deshalb ablehnen müssen.

      Habe mich schon genug über DHL geärgert und werde die Angelegenheit auf sich beruhen lassen.

      Habe keine Lust weitere Nerven zu lassen, DHL werde ich in Zukunft meiden.


      Gruß

      Lexion
    • ein Anwalt wird bei dem Streitwert natürlich keine Lust haben, aber kannst du die Sache evtl. von Verbraucherschutz eskalieren lassen?
      man kann DHL damit doch nicht durchkommen lassen
      schon aus Prinzip nicht
      ich bin ja bei vielen Streitereien zwischen Ebaynutzern bzgl. Nicklichkeiten der meinung, daß man bestimmte strittige Sachen im Zweifel besser auf sich beruhen lassen sollte, statt Nerven zu verschwenden.
      aber hier ist es doch eine eindeutige Sache, daß ein Objekt mit klar bekanntem aktuellen Wert trotz Verlust nicht entschädigt wird
      evtl wäre noch ne Idee, SternTV ne Strory machen zu lassen ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • hab grad gegooglt
      das hat ja leider Methode, Erstattung zu erschweren oder gar zu verweigern
      123recht.net/DHL-Paketverlust-…00-Was-tun-__f233804.html
      frag-einen-anwalt.de/tag/14/Schadensersatz/Dhl




      ich hab durchaus schon mehrfach Dinge verschickt, für die ich unmöglich irgendwelche Kaufbelege hätte bringen können wie z.B. selbstgebaute Maschine, die ich zum Nachbauen verschickt und auch wieder per DHL zurückbekommen habe