Betrug durch Gutscheinagentur-Niedermeier ? Jochen Schweizer Gutschein

    • Betrug durch Gutscheinagentur-Niedermeier ? Jochen Schweizer Gutschein

      Hallo zusammen,

      ich habe Anfang des Monats bei der Gutscheinagentur-Niedermeier einen Jochen Schweizer Gutschein für 150 Eur gekauft.
      Beim Einlösen hat noch alles funktioniert, jetzt habe ich am Donnerstag ein Schreiben erhalten, dass der Gutschein mit geklauten Kreditkarten bezahlt wurde.
      Was kann ich denn jetzt tun? man droht mir mit Strafanzeige, außer ich kooperiere mit denen.

      Der Verkäufer ist bei eBay mittlerweile abgemeldet oder er wurde gesperrt.

      ebay.de/sch/Gutscheinagentur-Niedermeier/m.html

      Die Daten sind:
      Mxxxx Nxxxxx
      xxxx
      84478 Waldkraiburg

      Wer ist auch betroffen??

      Redaktion: Wegen Missbrauchs der Daten einer real existierenden Person anonymisiert.
    • gutscheinagentur-niedermeier
      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=gutscheinagentur-niedermeier

      Den angeblichen Accountinhaber findest Du samt Telefonnummer bei Google. Hast Du den mal angerufen?
      Wahrscheinlich weiß der überhaupt noch nichts davon, daß irgendein unbekannter Betrüger seinen Namen und Anschrift bei eBay missbraucht hat, um Gutscheine zu verkaufen, die mit gehackten Kreditkarten bezahlt wurden. Nenne dem das Bankkonto, auf das Du überwiesen hast und empfiehl ihm, ebenfalls sofort zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten wegen des Missbrauches seiner Daten.

      Wichtig ist vor allem mal die Frage: Auf welches Bankkonto hast Du das Geld überwiesen? Nenne bitte dringend BIC + IBAN.
      Gehe ich recht in der Annahme, daß es ein Konto bei der Fidor Bank war?
      Nachdem ich bei Google im Cache ein Sofortkauf-Angebot mit einem Robie-Williams-Ticket gefunden habe, gehe ich davon aus, das Ganze gehört vermutlich zu dieser Betrugsserie dazu:
      auktionshilfe.info/thread/15186
      Drucke Dir am besten auch gleich die dortige Sammlung von Bankkonten und eBay-Accounts aus...

      Auf welchem Weg kam das "Schreiben", daß der Gutschein mit geklauten Kreditkarten bezahlt wurde? Per Post? Oder per eMail?
      Von wem hast Du dieses Schreiben erhalten? Von der Polizei? Falls nicht, von wem dann? Die Sache klingt seltsam. Mit wem solltest Du in welcher Form "kooperieren", außer mit den Ermittlungsbehörden? Das bezahlen mit fremden Kreditkartendaten ist eine Straftat. Natürlich muss der Inhaber dieser Kreditkarte eine Strafanzeige erstatten. Und natürlich wird sich die Polizei dann auch an Dich wenden und Dich anhören. Da Du den Gutschein eingelöst hast, bist Du der Erste, der vernommen wird, denn Du bist der Einzige, der weiß, wie Du zu diesem Gutschein gekommen bist.
      Nachdem Du jetzt Kenntnis davon hast, daß Du Opfer einer Straftat wurdest bzw unwissentlich in eine Straftat verwickelt wurdest, wäre das Sinnvollste, was Du tun kannst, Dir alles, was Du zu dem Gutscheinkauf noch hast, also vor allem die gesamte Kommunikation mit dem Täter, der hinter dem eBay-Account gutscheinagentur-niedermeier steckte, die Artikelnummer und das ominöse Schreiben von wem-auch-immer, in dem Dir mit einer Anzeige gedroht wird, auszudrucken und damit selbst zur Polizei zu gehen Und das so schnell wie möglich.

      Strafrechtlich wird Dir nach menschlichem Ermessen nichts passieren. Du hast ja hoffentlich die Korrespondenz zu dem Gutscheinkauf bei eBay noch. Die Daten des eBay-Accounts kann sich die Polizei direkt bei eBay aus der Datenbank holen. Die bekommen dann außerdem auch gleich alle Namen und Anschriften weiterer Gutscheinkäufer, sodaß die auch vernommen werden können.
      Anschließend werden eventuelle Ermittlungen, die sich gegen Dich gerichtet haben, dann eingestellt und gegen Unbekannt weiterermittelt.
      :!: Vor einer Kooperation mit der Polizei brauchst Du also keine Angst zu haben. :!:


      Zivilrechtlich ist die Sache nicht so klar. Möglicherweise wird der eigentliche Verkäufer des Gutscheines, also wahrscheinlich die Firma Jochen Schweizer, das Geld für diesen Gutschein von Dir nocheinmal verlangen, denn die haben dafür ja kein Geld erhalten, den Gutschein hast Du aber eingelöst.
      Ob Du bei dieser Konstellation verpflichtet bist, den tatsächlichen Kaufpreis an den Herausgeber des Gutscheines nocheinmal zu bezahlen, weiß ich nicht genau.
      Vielleicht kann dazu ein anderer erfahrener Forenhelfer hier Genaueres sagen. Falls nicht, solltest Du Dich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen.
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