Widerruf - Annahme der Postsendung verweigert

    • Widerruf - Annahme der Postsendung verweigert

      Hallo,

      ich bin mir in der Sache gerade etwas unsicher.

      - Käufer kauft Artikel für wenige Euros inkl Postversand (Warensendung) per Sofortkauf bei eBay
      - Käufer nimmt Sendung nicht an
      - Sendung kommt zum Verkäufer zurück
      - Käufer erklärt Widerruf

      Was hat der Verkäufer zu erstatten?
      Den kompletten Betrag oder dürfen in dem Fall die Hinsendekosten einbehalten werden?

      Mit freundlichen Grüßen
    • ja.

      Robbie-Williams schrieb:

      Durch die Annahmeverweigerung entstehen ja dem Verkäufer keine zusätzlichen Kosten.
      Nein? Kommt darauf an, DHL berechnet dem Händlerjedenfalls Rücksendekosten bei Annahmeverweigerung
      ich habe dazu folgendes gefunden:

      http://www.it-recht-kanzlei.de/viewComment.php?nid=6461 schrieb:

      Nachberechnung Hinsendekosten :: Ich bin selbst Onlinehändler und habe diesen Fall durch meine Anwältin für Wettbewerbsrecht prüfen lassen. Die Anwort ist also gesichert und korrekt.
      Es ist es lt. neuer Widerrufsbelehrung so, dass der Kunde i.d.R. die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Ich bin der Meinung, dass das z.B. von DHL erhobene "Rücksendeentgelt" als „unmittelbare Rücksendekosten" gewertet werden müssen und somit auch vom Verbraucher zu tragen sind.
      Sprich, der Verbraucher zahlt die Kosten der Rücksendung auch bei Annahmeverweigerung.
      und wenigstens die Rücksendekosten fallen ja bei Wideruf ja auf den Käufer, das folgt jedenfalls aus § 357 Abs. 6 S. 1 BGB
      "Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat."
    • In diesem Link ...
      it-recht-kanzlei.de/hinsendeko…rufsbelehrung%202014.html
      ... kannst du das wunderbar nachlesen, dass der Verbraucher die Rücksendekosten tragen muss, wenn das Unternehmen für die Rücksendung Kosten an den Händler berechnet.
      Ich gehe aber davon aus, dass der Versender die ihm in Rechnung gestellten Rücksendekosten nachweisen muss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Robbie-Williams ()

    • Danke für die Antworten.
      Ich finde nirgends Hinweise, dass annahmeverweigerte Brief-/Warensendungen für den Versender und späteren Rückempfänger ebenfalls kostenpflichtig sind. Sicher muss man sich nicht wegen 1-2€ streiten, aber interessant ist es dennoch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von manuf ()

    • https://www.onlinehaendler-news.de/recht/1276-wenn-der-postmann-zweimal-klingelt-dhl-erhebt-ruecksendeentgelt.html schrieb:

      Seit 1.7.2013 müssen Online-Händler wieder tiefer in die Tasche greifen: DHL erhebt ein sog. „Rücksendeentgelt“. Die Gebühr wird z.B. fällig, wenn der Empfänger die Annahme verweigert.


      https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/27238-dhl-ruecksendeentgelt-rechnung-stellen.html schrieb:

      Seit Juli 2013 wird Online-Händlern, die ihre Waren mit DHL versenden, ein sog. Rücksendeentgelt berechnet. Dieses Rücksendeentgelt beträgt derzeit vier Euro pro Sendung und wird immer dann fällig, wenn die Sendung ohne Verschulden seitens der DHL an den Versender zurückgeschickt werden muss. Dies ist der Fall bei Annahmeverweigerungen, Unzustellbarkeit (z.B. falsche Anschrift) oder Überschreitung der Lagerfrist.
    • Vielen Dank für die Antwort, aber auch das bezieht sich auf Pakete und nicht auf Briefsendungen.
      Vielleicht ist ja ein Gewerbetreibender anwesend, welcher ggfs irgendwelche Verträge mit der Post hat, in denen tatsächlich Entgelte für verweigerte Briefe gezahlt werden müssen. Wenn ich meiner Oma nen Brief schicke, sie diesen nicht annimmt und er zu mir zurückkommt, landet er bei mir so im Briefkasten.
      In dem o.g. Fall ist der VK der Meinung, dass er dafür zahlt.
    • Aber der VK meint, dass die Kosten lt dessen Postvertrag eben doch anfallen, was selbstverständlich immer behauptet werden kann.
      Und dazu zwingen, mir den Wisch zu zeigen, kann ich nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von manuf ()

    • Ich denke, es kommt drauf an, wann der Widerruf erfolgte.


      manuf schrieb:


      - Käufer kauft Artikel für wenige Euros inkl Postversand (Warensendung) per Sofortkauf bei eBay
      - Käufer nimmt Sendung nicht an
      - Sendung kommt zum Verkäufer zurück
      - Käufer erklärt Widerruf

      entsprechend des Ausgangsposts wurde der Widerruf nach der Annahmeverweigerung erklärt und ich würde es behandeln, als ob der Käufer die Ware angenommen hat und auf seine Kosten zurückschicken müsste.

      Wenn aber im Vorfeld der Lieferung ein Widerruf erfolgt, würde bei einer Annahme ja wieder der Kaufvertrag reaktiviert und es wäre erneuter Widerruf zu erklären. Entsprechend dürfte bei einer Annahmeverweigerung nach der Widerrufserklärung nicht die Rücksendekosten einbehalten werden.

      Zu den Kosten der Rücksendung bei Annahmeverweigerung Warensendung kann ich nichts sagen.
    • Haijo schrieb:

      Wenn aber im Vorfeld der Lieferung ein Widerruf erfolgt, würde bei einer Annahme ja wieder der Kaufvertrag reaktiviert und es wäre erneuter Widerruf zu erklären
      Ich finde die Behauptung, dass bei eine Annahme nach einem Widerruf der Kaufvertrag reaktiviert wird, sehr gewagt.
      Gibt hierzu vielleicht eine Rechtsgrundlage an.
      Eine Kaufvertrag kommt nur unter Geschäftsleuten durch Annahme oder schlüssiges Handeln zustande, nicht aber bei Privatpersonen.


      Haijo schrieb:

      Entsprechend dürfte bei einer Annahmeverweigerung nach der Widerrufserklärung nicht die Rücksendekosten einbehalten werden.

      Auch hier sollte man beachten, dass der Käufer in der Beweislast ist, den rechtzeitigen Widerruf - sprich dass der VK ihn erhalten hat - getätigt zu haben.
    • So Leute jetzt nochmal in Ruhe und ein paar Std drüber geschlafen…..
      Wir haben die §§ 355 und 356 BGB welche wir hier durchdiskutieren und wie diese zu behandeln wären..

      §355 BGB
      Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
      (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.



      Hier kann ich als Verbraucher den Vertrag schon vor Erhalt der Ware widerrufen. Nimmt der Kunde nach erfolgten Widerruf die Ware in Empfang ( in seinen Besitz ) widerruft der Kunde doch durch diese Handlung seinen Widerruf und es tritt das Widerrufsrecht nach §356 BGB in Kraft.
      Durch eine Annahmeverweigerung nach einem rechtsgültigen Widerruf gibt der Kunde doch nur durch seine Handlung bekannt, das er nach §355 BGB auf den Widerruf besteht und die Rücksendekosten nicht tragen müsste.
      Als Bspl:
      Verkäufer ist mit Lieferung in Verzug, Kunde Widerruft Vertrag nach §355 BGB, Verkäufer versendet Ware
      A ) Kunde nimmt Lieferung nicht an, da ja schon Widerruf erfolgte, Verkäufer voll Ersatzpflichtig
      B ) Kunde nimmt Lieferung an, Widerruf der Widerrufserklärung nach §355, Kunde muss nach §356 erneut eine Widerrufserklärung abgeben und die Rücksendekosten tragen

      §356 BGB

      Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen

      (2) Die Widerrufsfrist beginnt
      1. [i]bei einem Verbrauchsgüterkauf,[/i]
      a. [i]der nicht unter die Buchstaben b bis d fällt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat,[/i]


      und nach neuester Rechtsprechung Widerrufe ich nicht einen geschlossenen Vertrag nur alleine durch die Handlung der Annahmeverweigerung, sondern komme entsprechend in Besitz der Ware.

      e-recht24.de/news/widerrufsbel…me-urteil-ag-dieburg.html

      Gruß
      Haijo
    • Geht es hier eigentlich um Gewerblich oder Privat?
      Der Käufer hat doch bei privat (beispielsweise über ebay) gar kein Rücktrittsrecht oder?
      Da müsste der VK dem K doch gar nichts zurückzahlen, sondern auf Vertragserfüllung bestehen, aus Kulanz vielleicht den Betrag abzgl. Versandkosten (für Hin- und ggf. Rückversand) zurückerstatten oder sehe ich das falsch?