War meine E-Bay Auktion rechtens?

    • Was Du verkaufst, sollte eindeutig in der Überschrift stehen. Dazu gehören in jedem Fall auch die relevanten Eigenschaften der Ware, sofern diese vom Normalzustand abweichen. Also zB "defekt" oder wie im vorliegenden Fall, daß die Konsole gesperrt ist. Sie ist damit nicht so nutzbar, wie es ein Käufer ohne diesen Hinweis in der Überschrift erwarten würde.
      Darüber hinaus findet ein Interessent dann als nächstes unter

      Artikelmerkmale
      Artikelzustand: Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig.

      Es folgen eine Menge Daten zum Artikel, dann ein großer Kasten mit noch mehr Daten und erst gaaanz unten der Hinweis, daß die Konsole nur im offline-Modus nutzbar ist. Das ist mindestens irreführend. Zwar kann man vom Käufer sicherlich erwarten, ganz bis unten zu scrollen, aber tatsächlich ist Dein Hinweis auf diesen elementar wichtigen Fehler des Artikels sehr leicht zu übersehen.
      Ich nehme an, der Käufer hat die Ware heute erhalten und will jetzt rückabwickeln?
      Man kann hier natürlich auch anderer Meinung sein, es werden sicherlich noch entsprechende Beiträge kommen, aber nach meinem Dafürhalten solltest Du es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
      Biete dem Käufer an, die Konsole zurückzunehmen, wenn er das Hin- und Rückporto trägt und gut ist.
      Und beim nächsten Versuch schreibst Du das "gesperrt" gleich in die Überschrift. Dann wird der Endpreis vermutlich niedriger sein, aber dafür gibt es dann auch keine Missverständnisse.
    • Okay, du hast nur Überweisung akzeptiert, das ist schon mal gut, denn PayPal würde dir das Geld sicherlich wieder abnehmen. Ich meine irgendwo gelesen zu haben (bitte nicht drauf festnageln, aber vielleicht kennt jemand den Fall), da ging es um etwas ähnliches, dass eine Einschränkung erst in der Beschreibung erwähnt wurde und zwar recht deutlich (also nicht im Kleingedruckten, etc.) und dass es da auch hieß, dass man voraussetzen kann, dass der Käufer auch die Beschreibung liest, die bei dir ja mehr als kurz und übersichtlich ist.

      Jetzt musst du wissen, was du machen willst. Man kann finde ich nicht alles in die Überschrift schreiben und wer sagt, dass die Überschrift wichtiger ist als die Beschreibung, die genauso zum Angebot dazuzählt. Wäre das jetzt ein Smartphone mit Kratzern auf dem Display würde ich das auch nicht in die Überschrift schreiben. Das einzige Problem sehe ich wie Schützin auch im Artikelzustand.

      Du hast die Wahl:
      A) Du lässt es drauf ankommen, wirst auf jeden Fall schon mal eine schlechte Bewertung kassieren und ggf. folgen rechtliche Schritte, wobei ich das eher nicht glaube, denn das ist alles andere als eindeutig und bei dem Verkaufspreis wäre auch die SB bei der Rechtsschutz in den meisten Fällen höher (sofern überhaupt vorhanden).
      B) Du einigst dich mit dem Käufer (vielleicht eine kleine Preisanpassung?!)
      C) Du nimmst das Gerät wieder zurück
    • Schützin schrieb:

      Was Du verkaufst, sollte eindeutig in der Überschrift stehen. Dazu gehören in jedem Fall auch die relevanten Eigenschaften der Ware, sofern diese vom Normalzustand abweichen

      Klare Ansage: dazu ist die Artikelübeschrift mit 80 Zeichen zu kurz. Aber dankenswerterweise hat ebay ja zusätzlich zu der Kurzform "Neu"/"Gebraucht"/"defekt" ein Feld eingebaut, das direkt oben im Kopf des Angebotes eingeblendet wird und in dem man sich über den Zustand 1000 Zeichen lang auslassen kann.

      Das Feld gibts für GVK

      ebenso wie für PVK


      Nur benutzen muss man's. Dann wird der Zustand sofort klar, bevor man sich mit dem eigentlichen Artikel beschäftigt.

      In so fern sehe ich das Problem eben nicht nur in der Angabe des Zustands-Kriteriums. Das Angebot ist schlichtweg schlampig eingestellt. Ich klicke so was gleich wieder weg, aber wer das nicht tut, der kann gefälligst alles lesen, was dasteht. Und sooooooooooooooooo umfangreich ist die Beschreibnug des VK ja wirklich nicht. Genau genommen passt sie auch insgesamt ins Schema: schlampig eingestellt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.