Bewertung nach erledigtem Problemfall

    • Bewertung nach erledigtem Problemfall

      Nach Verkauf eines Artikels zahlte der Käufer nicht . Ich eröffnete einen Problemfall und beendete diesen wegen Nichtzahlung. Die Provision soll erstattet worden sein. Nun hat der Käufer eine Bewertung abgegeben. M.W. ist dies nach Beendigung des Problemfalls nicht mehr möglich .
      Ich habe versucht , ihm eine Bewertung zu geben . Das ging nicht ! Wie hat er das geschafft ? Wie kann ich ihm noch eine Bewertung geben ?
    • pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
      steht da irgendwas zu deiner Sache drin? Fristen zum Schließen des Falls wg Nichtzahlung?

      Hat der Käufer vieleicht noch Einspruch eingelegt? pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html

      gab es vielleicht einen "Grund für das Nichtbezahlen von Artikeln"?


      Da du als VK sowieso nur grüne Froschpillen <X <X <X Positiv! verteilen kannst, willst du nicht lieber die erhaltene Bewertung kommentieren?

      pages.ebay.de/help/feedback/respond.html
    • Die Abläufe wurden oben geschildert. Nach 4 Tagen nach Einleitung des Problemfalls wurde dieser wegen Nichtzahlung geschlossen . Über einen eingelegten Einspruch des Käufers weiss ich nichts. Einen Grund hat er nicht angegeben .
      Offen bleibt die Frage : wie konnte er eine Bewertung abgeben ? Kann ich es irgendwie auch ?

      P.S. Post Nr.4 scheint mit diesem Thread nicht zu tun zu haben, leider kann ich ihn nicht löschen. Auch eine Art ,den Speicherplatz zu verbrauchen.


      Red.: Post ins richtige Thema verschoben
    • Erik Eriksen schrieb:

      Die Abläufe wurden oben geschildert. Nach 4 Tagen nach Einleitung des Problemfalls wurde dieser wegen Nichtzahlung geschlossen . Über einen eingelegten Einspruch des Käufers weiss ich nichts. Einen Grund hat er nicht angegeben .
      Offen bleibt die Frage : wie konnte er eine Bewertung abgeben ? Kann ich es irgendwie auch ?

      P.S. Post Nr.4 scheint mit diesem Thread nicht zu tun zu haben, leider kann ich ihn nicht löschen. Auch eine Art ,den Speicherplatz zu verbrauchen.

      auch mir stellt sich die Frage: warum willst Du den Käufer überhaupt positiv bewerten? das ist nämlich die einzige Bewertung, die man Käufern - egal ob sie zahlen oder nicht - überhaupt geben kann?

      warum der Käufer bewerten konnte? hatte er via eBay-System während des offenen Falles Kontakt mit Dir?

      andere Frage: hast Du dem Käufer eine angemessene! klar datierte Frist zur Zahlung gesetzt und wurde der Kaufvertrag dann bei Nichtzahlung von Dir aufgelöst?
    • Erik Eriksen schrieb:

      M.W. ist dies nach Beendigung des Problemfalls nicht mehr möglich .

      Doch, ist es. Lass die Bewertung einfach löschen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Erik Eriksen schrieb:

      Dann muss ich mal warten , bis mir jemand sowas unterschiebt.
      :?: Sowas? Was meinst du damit?


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Doch, ist es. Lass die Bewertung einfach löschen.
      :!:

      http://pages.ebay.de/help/policies/seller-protection.html schrieb:

      So melden Sie einen Käufer, der möglicherweise gegen unsere Grundsätze verstoßen hat:
      Bitte prüfen Sie im Grundsatz zum angemessenen Käuferverhalten bei eBay (und den dazugehörigen Grundsätzen), ob der Käufer tatsächlich gegen die Grundsätze verstößt.
      Sollte sich dies bestätigen, melden Sie den Käufer.

      ---
      Verstoß gegen unsere Grundsätze


      Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

      Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

      • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
      • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
      • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten
      • Entfernen von Bewertungen
      • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote

      http://pages.ebay.de/de/help/policies/defect-removal.html schrieb:

      Welche Richtlinien gelten?
      Automatically removed
      Automatisch entfernt

      In folgenden Situationen entfernen wir automatisch Mängel und Bewertungen und passen Ihre Quote zum fristgemäßen Versand an:
      Der Käufer hat den Artikel nicht bezahlt, und es wurde eine Anfrage wegen eines nicht bezahlten Artikels gegen den Käufer geöffnet.

      Warum das mit der "Automatik" nicht geklappt hat, solltest du den Kundendienst fragen und entsprechend der Vorgabe eine Löschung verlangen.