Weniger bekommen als vereinbart

    • Weniger bekommen als vereinbart

      ich habe vor kurzem ein paar Kartons Bücher gekauft(über eBay Kleinanzeigen). VK aus Düsseldorf sagte es wären bestimmte Reihen dabei.
      Bei Abholung könnte ich auf Grund der Menge nicht kontrollieren - woraufhin Zuhause das böse Erwachen kam. Eine Reihe fehlte(etwa 10 Bücher). VK sagte, sie habe sie mit Absicht rausgenommen und verweigert jetzt die Herausgabe der teilweise seltenen Bücher.

      Das Problem ist jetzt, das es ja im Prinzip kein Betrug ist, da sie ja nicht einfach nichts geliefert hat. Kann ich jetzt noch irgendwie ohne großartig kosten an die Bücher kommen? Kann man für sowas so eine Art mahnbescheid oder so beantragen?
      Ein Anwalt wäre teuer und wenn der VK kein Geld hat würde ich die Kosten nie zurück bekommen:/

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    • Kageyume schrieb:

      ich habe vor kurzem ein paar Kartons Bücher gekauft(über eBay Kleinanzeigen). VK aus Düsseldorf sagte es wären bestimmte Reihen dabei.
      Bei Abholung könnte ich auf Grund der Menge nicht kontrollieren - woraufhin Zuhause das böse Erwachen kam. Eine Reihe fehlte(etwa 10 Bücher). VK sagte, sie habe sie mit Absicht rausgenommen und verweigert jetzt die Herausgabe der teilweise seltenen Bücher.

      Das Problem ist jetzt, das es ja im Prinzip kein Betrug ist, da sie ja nicht einfach nichts geliefert hat. Kann ich jetzt noch irgendwie ohne großartig kosten an die Bücher kommen? Kann man für sowas so eine Art mahnbescheid oder so beantragen?
      Ein Anwalt wäre teuer und wenn der VK kein Geld hat würde ich die Kosten nie zurück bekommen:/
      Hast du vorher gewusst, welche Bücher alle enthalten sein sollten?
      Gibt es eine Auflistung oder etwas schriftliches hierüber oder Bilder der einzelnen Bücher?
      Welchen Mahnbescheid willst du den beantragen ... was sollte der Anwalt eintreiben?
      =O
    • Kageyume schrieb:

      (über eBay Kleinanzeigen)

      gibst du mal die Anzeigennummer?

      Ooops pkistauchhier - hatte ich nicht aktualisiert? :O :D

      Kageyume schrieb:

      VK sagte, sie habe sie mit Absicht rausgenommen und verweigert jetzt die Herausgabe der teilweise seltenen Bücher.

      Wenn du das schriftlich hast, und wenn in der Anzeige diese Bücher Teil des Pakets waren, dann kannst du die Herrausgabe einfordern, Frist setzen, für erfolglosem Fristablauf Deckungskauf ankündigen und die Differenz einfordern.

      Und bereit sein, das auch durchzusetzen.
    • Die Anzeigen auf eBay Kleinanzeigen ist leider schon gelöscht:(

      Eine genaue Auflistung, welche Bände drin sind, gab es nicht. Der VK nannte aber bestimmte Serien. Auf Nachfrage sagte er von der jetzt fehlenden Reihe wären 10-15 Bände dabei. Dass die dabei sind und dass der VK sie absichtlich rausgenommen hat, habe ich schriftlich.

      Ich hab die Herausgabe gefordert, da die Bücher Teil des Kaufvertrages waren, aber er hat es ignoriert. Er hätte dafür eine andere Buchreihe dabei getan sagt er.
      Daraufhin habe ich ihm auch eine Frist gesetzt - die hat er aber auch ignoriert.

      Außer Anwalt fiele mir jetzt nichts mehr ein um das durchzusetzen.

      Eingetrieben werden sollen die Bücher - oder auch die Kosten für eben einen Deckungskauf.

      Mahnbescheid war eine Idee. Wahrscheinlich würde der VK nämlich eher einknicken, wenn er was offizielles bekommt, dachte ich...
    • Kageyume schrieb:

      Die Anzeigen auf eBay Kleinanzeigen ist leider schon gelöscht:(
      mit der Nummer (aus der Kommunikation) kannst du sie anfordern (oder vielleicht kann man sie noch im Google Cache finden)

      Kageyume schrieb:

      Eine genaue Auflistung, welche Bände drin sind, gab es nicht.
      Das ist doof, denn dann hast du keinen Nachweis, dass sie zum Kaufvertrag gehörten, man kann sich ja verhört oder missverständlich ausgedrückt haben

      Kageyume schrieb:

      Dass die dabei sind und dass der VK sie absichtlich rausgenommen hat, habe ich schriftlich.
      Ob das auf die Zugehörigkeit zum Kaufvertrag hinweist, hängt vom genauen Wortlaut ab.

      Kageyume schrieb:

      Mahnbescheid war eine Idee. Wahrscheinlich würde der VK nämlich eher einknicken, ...
      nicht, wenn er weiß, dass bei seinem Widerspruch doch wieder du an der Reihe wärst, nämlich Klage zu erheben.
    • Stubentiger schrieb:

      Ob das auf die Zugehörigkeit zum Kaufvertrag hinweist, hängt vom genauen Wortlaut ab.

      Der Vk hatte das Paket damit beworben, eben dass unter anderem diese Reihe enthalten ist.
      Ich hatte dann nochmal genauer nachgefragt, welche und wieviele. Er sagte etwa 10-15 Stück von der fehlenden Reihe.
      Als es dann um die Preisfrage ging, sagte der VK ok zu meinem Preisvorschlag, wenn ich denn alle Kartons aus der Anzeige nehmen würde.
      Ich hatte ja gesagt. Das bestätigt doch die Zugehörigkeit zum Kaufvertrag, oder?

      Eine Anfrage an ebay Kleinanzeigen für eine Kopie der Anzeige hatte ich gestellt.
      Anzeigennr:634893230
      Auch schön ist: Nachdem wir uns einig gewesen waren über Preis, Menge und alles hat sie die Anzeige geändert und diese Reihe aus der Anzeige entfernt.
      Ich hatte nachdem wir uns einige waren einen Screenshot gemacht, auf der war die Änderung noch nicht!
      Ihr ist also erst danach eingefallen, dass ihr das doch zuwenig Geld für alles ist. Wobei die Anzeige dafür ja dann eh schon irrelevant war, da was anderes (schriftlich) vereinbart war...

      Also bleibt nur Klage und der Mahnbescheid wäre wahrscheinlich rausgeschmissen Geld?

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