Ebay verbietet Händlern die Veröffentlichung von Kontaktdaten in Angeboten ab September 2017

    • Ebay verbietet Händlern die Veröffentlichung von Kontaktdaten in Angeboten ab September 2017

      t3n.de/news/ebay-kontaktdaten-821440/

      Der Artikel ist wie nicht selten etwas reißerisch aufgemacht. Ich habe mich beim Lesen gefragt, wie eBay dies trotz Impressumspflicht durchsetzen möchte. Am Ende des Artikels wurde dann klar, dass dies für das Impressum nicht gilt. Dann kommt aber gleich die nächste Frage: Wird diese Maßnahme wirklich etwas bewirken, wo doch das Impressum mit allen Kontaktdaten am Ende jedes Angebots steht? In meinen Augen eine sinnlose Maßnahme für den deutschen Markt. Wenn ich einen Händler kontaktieren möchte, mache ich das halt.

      Hier die offizielle Meldung von eBay: verkaeuferportal.ebay.de/verka…017-fruehling/grundsaetze
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Ich habe mich beim Lesen gefragt, wie eBay dies trotz Impressumspflicht durchsetzen möchte.

      Naja, der Grundsatz zu Links wurde ja ebenfalls überarbeitet. Rechtlich relevante Links - damit ist wohl die ODR-Plattform gemeint - dürfen noch gesetzt werden.


      Stubentiger schrieb:

      Um eventuelle Änderungen Ebay an dieser Stelle nachvollziehen zu können:

      Leider lassen sch bei mir die Fragen und Antworten bei der archvierten Seite nicht aufklappen. Vielleicht weil ich mail.ru nicht erlaubt habe, Scripte auszuführen. Also habe ich eben mal einen Screenshot vom Original gebastelt.




      Ich zitier mal eben:

      ebays Idiotenkonsortium schrieb:

      Ab September 2017 ist es nicht mehr gestattet, Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern, im Verkäuferprofil und in eBay Shops einzubinden. Dazu gehören z.B.:

      Steht oben. Also ab September. Naja, wir haben jetzt Mai. Und bis September sind sowieso noch die Sommerferien dazwischen. Also wird das unten


      bullshitbingo@ebay.de schrieb:

      Für welche Kategorien können Käufer über den Link “Frage stellen” die Kontaktinformationen von Verkäufern erfragen?
      - Die Kategorien, in denen das möglich ist, geben wir rechtzeitig bekannt.


      ja garantiert so rechtzeitig erfolgen, dass sich jeder darauf einstellen kann. :wallbash

      Wenn ebay sich darüber Gedanken macht, dass ihnen Umsätze durch die Lappen gehen würde ich vorschlagen, sie machen es wie amazon: sie stellen 90 Prozent der Artikel auf der Plattform selbst ein. Dann können sie einfach dieses lästige Verkäufergeschmeiss gebündelt kicken und fertig.

      Wer natürlich weiterhin ernsthaft meint, er könne sich mit einem Großmarkt vergleichen, weil er den Parkplatz bereitstellt, auf dem dann hoffentlich irgendwelche Verkäufer ihre Tapeziertische aufstellen damit er dort dann Standgebühren kassiert, der leidet offensichtlich an einer Wahrnehmungsstörung, die kaum noch therapierbar sein dürfte.

      Jeder Flohmarktorganisator weiss ausserdem, wer seine zahlenden Kunden sind und wo die Käufer bleiben, wenn keine Tapeziertische dastehen. Nur ebay scheint weiterhin an dem bescheuerten Glauben festzuhalten, die Käufer seien die Kunden von ebay. ebay kann keinem Käufer ein positives Kauferlebnis bescheren. ebay hat nämlich weder den Artikel, den der Käufer kauft noch wird ebay dem Käufer die Ware schicken.

      Da wundert es micht nicht, wenn die Quartalsumsätze von ebay 2016 auf dem selben Niveau rumgedümpelt sind, das sie schon 2008 hatten.

      Ich frag mich allerdings inzwischen wirklich ernstlich, welche Qualifikation ein CEO bei ebay haben muss. Reicht eine beidseitige Gehirnaputation oder muss man zusätzlich noch die Einweisungsurkunde in die Geschlossene mitbringen? Merkbefreiung alleine scheint ja nicht genug zu sein.


      Noch ein kleiner Tip für die Abmahnanwälte (Sandhage, Nümann & Lang, Waldorf Frommer, IDO und wie ihr alle heisst)

      1.) § 55 Rundfunkstaatsvertrag existiert.
      2.) Für den Inhalt der Artikelbeschreibung ist der Verkäufer verantwortlich.
      3.) private Verkäufer führen bei ebay kein gesondertes Impressum.
      4.) ebay hat spätestens ab September positive Kenntnis.
      5.) § 10 TMG existiert.
      6.) Art 7 EuGVVO existiert.

      Macht was hübsches draus. Masse (an Verstößén) ist ja genug da. Masse (an Vermögen) könnte aber knapp werden. Die ebay S.à.r.L (Vertragsprtner der Nutzer in der EU ausser UK) hat nur 12.500 Euro Haftungskapital und wieviel ein Michael Verlaque, ein Kris Beyens oder ein Joe Billante für den Haftungsdurchgriff auf der Naht hat weiss ich nicht. Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Also schnell sein. Vielleicht schiesst ja aber die ebay International AG (Betreiber der Seite mit Sitz in Bern, vertreten durch die deutsche Niederlassung, Amtsgericht Potsdam HRB 16368) oder die Konzernmutter ebay inc noch Kapital nach.

      (Naja, um ehrlich zu sein glaube ich kaum, dass Abmahnanwälte und ihre Klienten dafür die notwendigen Eier in der Hose haben und Flachpfeifenvereine wie IDO werden nach dem ersten satten Schmiergeld von ebay sowieo die Füße still halten.)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.