Warnung vor Konto DE98700222000073456967, FDDODEMMXXX (Fidor Bank)

    • Warnung vor Konto DE98700222000073456967, FDDODEMMXXX (Fidor Bank)

      es werden bei Ebay mit dem gehackten Benutzernamen fvb666 Artikel verkauft, die nie verschickt werden.
      Die Auktionsbeträge sollen auf folgendes Konto überwiesen werden:
      F. v. B.
      IBAN: DE98700222000073456967
      BIC: FDDODEMMXXX

      :wallbash


      Red.: der Besitzer des gehackten Accounts hat weder mit dem Bankkonto noch mit den Betrügereien was zu tun, daher editiert
      betroffene ATO Auktionen gesichert:
      Bilder
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    • Warnung vor Konto DE98700222000073456967 FDDODEMMXXX (Fidor)

      In der Zeit vom 28.4. bis 12.5. wurde das ebay-Konto des Nutzer f.dirk.r kompromittiert und Anfang Mai eine Reihe von Auktionen durchgeführt. Da ebay die betroffenen Anzeigen bereits gelöscht hat, sind keine negativen Bewertungen und somit Hinweise zu den Vorfällen vorhanden. Der Fall ist der Compliance- und Geldwäscheabteilung von Fidor bekannt, allerdings werden weitere Schritte zur Sperrung des Kontos vermutlich erst infolge der polizeilichen Ermittlungsarbeiten in der nächsten Zeit erfolgen. Als Kontoinhaber wurde ein angeblicher D. R.* angegeben.




      Red.: in vorhandenes Thema verschoben
      *der Besitzer des gehackten Accounts hat weder mit dem Bankkonto noch mit den Betrügereien was zu tun, daher editiert

      betroffene ATO Auktionen gesichert:
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    • Das Konto wird unter den vermutlich missbrauchten Adressdaten einer Sina Baumgärtner bei Fidor geführt. Da Rückholungsanträge seitens Fidor abgelehnt werden, wird das Konto bereits geleert worden sein. Die Dame weiß natürlich nichts von der Kontoeröffnung und zeigte sich schockiert. Sie hat aber einen starken Verdacht, wie es dazu gekommen sein kann. Da ihre Daten aber bereits entwendet wurden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese für weitere Kontomissbräuche genutzt werden.

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    • IBAN: DE98700222000073456967
      BIC: FDDODEMMXXX
      Fidor Bank

      Auf dasselbe Bankkonto ließ auch dieser gehackte Account von Ende April bis Anfang Mai 2017 überweisen:

      nauka2000
      http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=nauka2000

      Auch hier wurde als Zahlungsempfänger der Name der Accountinhaberin genannt, die mit dem Bankkonto natürlich nicht das Geringste zu tun hat.
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    • Nachtrag hierzu:

      Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gemäß §170 Abs. 2 StPO ca. ein Jahr danach eingestellt.

      Die Fidor-Kontoinhaberin hatte im Namen der Gryphon Research in Hamburg (fiktiv) die Fidor-Bank gegen eine Aufwandsentschädigung von 300€ für 45 Tage angeblich testen sollen. Der Kontakt soll per E-Mail an sie erfolgt sein. Sie eröffnete dann mittel PostIdent ein Konto bei Fidor und unterschrieb ein Formular mit voreingetragener E-Mail-Adresse und Handynummer, was angeblich nicht aufgefallen war. Über dieses wurden dann insgesamt 15.740,22 € in 17 Überweisungen auf anderen Konten weitertransferiert .

      Begründung der Staatsanwaltschaft: Die Testerin kann der Geldwäsche nicht beschuldigt werden, da Sie das Geld nicht selbst weiter transferiert hatte. Da das Formular vorausgefüllt war mit E-Mail und Handynummer, soll dies ohne ihr Wissen geschehen sein. Ebenso erhielt sie nie Post von der Fidor-Bank. Unter der Adresse der Gryphon Research fand sich natürlich niemand mehr. Der Nachweis der Leichtfertigkeit gemäß §261 Abs. 5 StGB kann deswegen nicht geführt werden. Dagegen spreche auch, dass sie nach der Kenntnis davon, das Konto selbst gekündigt habe. Potentielle zivilrechtliche Ansprüche seien aber nicht davon berührt.

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    • Diken1 schrieb:

      Ebenso erhielt sie nie Post von der Fidor-Bank. Unter der Adresse der Gryphon Research fand sich natürlich niemand mehr. Der Nachweis der Leichtfertigkeit gemäß §261 Abs. 5 StGB kann deswegen nicht geführt werden.
      Die Leichtfertigkeit sollte man allerdings der Fidorbank vorwerfen, dass sie Post zur Kontoeröffnung nicht an die in den Personalpapieren genannte Meldeadresse schickt - wenigstens das!
    • Diken1 schrieb:

      Potentielle zivilrechtliche Ansprüche seien aber nicht davon berührt.
      Was das bedeutet, ist Dir klar?
      Die unfreiwillige Kontoinhaberin hat zwar keine Straftat begangen (sie hatte weder Betrugsvorsatz noch hat sie selbst das Geld weitergeleitet), deswegen wird sie vom Staat nicht bestraft.
      Das heißt aber nicht automatisch, daß sie deswegen nicht möglicherweise haften muss für den Schaden, der Dir und offenbar auch diversen anderen Geschädigten anderen durch ihre Naivität / Fahrlässigkeit entstanden ist.
      Stell Dir vor, Dir rollt auf dem Supermarkt-Parkplatz Dein Einkaufswagen weg, knallt gegen das Auto eines anderen Kunden und verursacht eine Delle oder Schrammen. Dann war das nicht vorsätzlich von Dir und daher auch keine Straftat. Aber es war fahrlässig, weil Du den Wagen nicht festgehalten / gesichert hast oder einfach nicht aufgepasst hast. Du musst also den Schaden, der dem Autobesitzer entstanden ist, bezahlen. Tust Du das nicht freiwillig, wird der sich einen Anwalt nehmen und zivilrechtlich gegen Dich vorgehen bis hin zu einer Klage vor einem Zivilgericht.
      Und das wäre im vorliegenden Fall jetzt der Weg, den Du gehen müsstest, sofern Du das Geld nicht einfach abschreiben willst.


      Diken1 schrieb:

      Sie eröffnete dann mittel PostIdent ein Konto bei Fidor und unterschrieb ein Formular mit voreingetragener E-Mail-Adresse und Handynummer, was angeblich nicht aufgefallen war.
      Ja nee, is klar.
      Um beim obengenannten Beispiel zu bleiben, ist dem Kunden vor dem Supermarkt dann vermutlich auch nicht aufgefallen, daß sein Einkaufswagen Räder hat, als er ihn losließ... :wallbash
      Die junge Dame hat vermutlich einfach überhauptnicht nachgedacht, als sie zur Post rannte und das Postident machte. Oder die Unterlagen, die sie da mit ihrem Personalausweis verifiziert hat, überhaupt mal einer genaueren Prüfung unterzogen.
      Oder ihren vermeintlichen "Auftraggeber" erstmal einer genaueren Prüfung unterzogen bzw dessen Existenz kritisch hinterfragt (die ==> echte Gryphon Research Ltd hat ihren Sitz in Cambridge / UK !)
      Oder sich generell mal gefragt, ob das, was sie da tut, überhaupt irgendeinen Sinn ergibt.
      Wie auch immer, ob diese Fahrlässigkeit der Sina Baumgärtner ausreicht, um sie haftbar zu machen für den entstandenen finanziellen Schaden, das kann nur ein Richter im Rahmen einer Zivilklage entscheiden.
      :!: Solltest Du Dich für diesen Weg entscheiden, wäre es extrem hilfreich, wenn Du uns hier über den Ausgang der Sache weiter informieren würdest :!: