In Planung: Einsatz von Staatstrojanern auch bei „Alltagskriminalität“

    • In Planung: Einsatz von Staatstrojanern auch bei „Alltagskriminalität“

      17. Mai 2017 By Antonia

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      Auf Grundlage einer von netzpolitik.org veröffentlichten „Formulierungshilfe“ des Bundesjustizministeriums, will die Große Koalition die rechtlichen Voraussetzungen für einen umfangreichen Einsatz von Überwachungsprogrammen auf Endgeräten von Verdächtigen schaffen. Die Anwendung solcher Programme soll dabei auf insgesamt 38 Straftatbestände ausgeweitet werden.

      Die gesetzliche Legitimation, um auch bei Alltagskriminalität künftig Rechner und Smartphones infiltrieren zu dürfen, soll über einen Änderungsantrag der bereits seit Jahren laufenden Reform des Strafprozessrechts geschaffen – und noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden. Die Strafrechtsreform soll ergänzt werden, um mit Hilfe von gehackten Smartphones oder Computern eine verschlüsselte Kommunikation überwachen (Quellen-TKÜ) oder Dateien auslesen zu können (Online-Durchsuchung).

      Der Einsatz von Staatstrojanern kommt in 2 verschiedenen Bereichen zur Anwendung, einmal bei der Online-Durchsuchung. Hier dringen die Ermittler komplett in die Systeme zur Durchsuchung ein. Diese Form der Beschaffung von Beweismaterial ist bisher laut Bundesverfassungsgericht nur in Ausnahmefällen bei schwersten Delikten genehmigungsfähig. Dazu zählen Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen.

      Zum anderen gibt es die so genannte Quellen-Telekommunikaionsüberwachung (Quellen-TKÜ). Hier wird die Kommunikation zwischen den Beteiligten überwacht und aufgezeichnet. Diese ergibt sich aus technischen Gründen: Die Kommunikation könnte nach dem geltenden Recht zwar im öffentlichen Telekommunikationsnetz ausgeleitet werden, würde den Ermittlungsbehörden dann aber nur in verschlüsselter Form vorliegen. Die Entschlüsselung jedoch ist entweder extrem zeitaufwändig oder sogar gänzlich ausgeschlossen. Auch dieser Einsatz war auf bestimmte schwere Taten beschränkt, und kam nur dann zur Anwendung, wenn: „ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis auf die Annahme einer Straftat von erheblicher Bedeutung“ schließen ließ, heißt es im Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 12. März 2003, 1 BvR 330/96, Rn. 77.

      Der Einsatzbereich von Staatstrojanern würde sich nach dem neuesten Gesetzentwurf, der von der CDU/SPD-Regierung in den Bundestag eingebracht wird, jedoch stark erweitern, wie Netzpolitik.org berichtet. Das ermöglicht der Polizei nun bald, Staatstrojaner zusätzlich bei strafrechtlich relevanten Delikten anwenden zu können. Künftig würden Ermittlungsbehörden also nicht nur in solchen Fällen, wie Gefahrenabwehr von internationalem Terrorismus, sondern bereits auch bei „gewöhnlicher“ Kriminalität, wie Drogen- oder Betrugsdelikten, Staatstrojaner zum Einsatz bringen dürfen.

      Demnach soll die Quellen-TKÜ zukünftig bei allen 38 Straftatbeständen eingesetzt werden können, bei denen Ermittlungsbehörden bisher eine normale Telekommunikationsüberwachung durchführen konnten. Allein im Jahr 2015 wurde die „normale Telekommunikationsüberwachung“, bei der Computer oder Smartphones nicht „gehackt“, sondern man nur den Datenverkehr oder Telefongespräche angezapfte, immerhin schon 32.668 mal angeordnet – davon in knapp der Hälfte der Fälle wegen Drogendelikten. Die Vermutung liegt nahe, dass nach einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, vor allem die Rechner und Smartphones von Dealern mit Staatstrojanern verwanzt werden.

      Deutlich ausgeweitet werden soll aber auch die Online-Durchsuchung. So soll sie für 27 Straftatbestände angewandt werden. Das geht in einigen Fällen klar über die „Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen“ hinaus, die das Bundesverfassungsgericht als Grenze definierte.
      Sowohl Experten als auch die Opposition sehen das Vorhaben sehr kritisch: „Dieser Gesetzesvorschlag ist eine krasse Provokation in Richtung Karlsruhe“, meint Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegenüber netzpolitik.org.

      Dadurch, dass auf einen eigenen Gesetzesentwurf verzichtet wird und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung mit in die Reform des Strafprozessrechts aufgenommen wird, die aktuell kurz vor ihrer Verabschiedung im Bundestag steht, verkürzt sich das parlamentarische Verfahren. Unter anderem entfällt dadurch die erste Lesung des Entwurfs im Bundestag. Aber auch, um eine große öffentliche Debatte zu vermeiden, wird die neue Regelung einfach mittels Verfahrenstrick in einem bereits existierenden Gesetzesprozesses versteckt.

      Tobias Singelnstein, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, kommentiert dieses Prozedere gegenüber netzpolitik.org: „Es ist ein starkes Stück, dass diese extrem umstrittene Maßnahme nun plötzlich mittels eines Änderungsantrages zu einem laufenden Gesetzgebungsverfahren binnen Wochen durchgepaukt werden soll. Ein solcher Schweinsgalopp durch die Hintertür hat mit demokratischer Debattenkultur nichts zu tun.“
      Linus Neumann, Experte für IT-Sicherheit und einer der Sprecher des Chaos Computer Club, kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Aus der Asche der Wannacry-Attacken steigt noch Rauch auf. Die Schwachstelle, die die Angreifer zur Infektion ausnutzten, stammt aus dem Giftschrank der NSA. Über fünf Jahre hat die NSA diese Lücke geheim gehalten und so die ganze Welt dem Risiko ausgesetzt. Diese absolute Verantwortungslosigkeit scheint die große Koalition zu beeindrucken. Sie will nun den gleichen Weg gehen, statt endlich für die innere Sicherheit, und damit auch die unserer IT-Systeme, einzustehen.“
      Auch Harald Petzold von der Linksfraktion lehnt das „Hacking-Programm“ ab. Habe der Staat die Tür in IT-Systeme geöffnet, könnten „auch ganz andere Akteure hindurchgehen“.

      Quelle: tarnkappe.info/in-planung-eins…bei-alltagskriminalitaet/
      Bildquelle: Martin aka Maha, thx! (CC0 Public Domain)
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Grünes Licht für Staatstrojaner

      Freigabe nun auch für die alltägliche Strafverfolgung


      Der Bundestag beschließt – trotz Kritik von Bürgerrechtlern und IT-Branche – im Eilverfahren mit den Stimmen von Union und SPD den Einsatz von Staatstrojanern auch für die alltägliche Strafverfolgung. So dürfen Strafverfolger künftig in vielen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger, wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema, rechtlich abgesichert überwachen (Quellen-TKÜ) oder Dateien auslesen (Online-Durchsuchung).

      Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag (22.06.2017) das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. Gemäß dem Gesetzentwurf ist die Quellen-TKÜ künftig bei „schweren Straftaten“ erlaubt, bei denen auch Ermittlungsbehörden die Telekommunikation überwachen dürfen (Paragraf 100a Strafprozessordnung). Dazu zählen neben Mord und Totschlag beispielsweise auch Steuerhinterziehung, Geldfälschung und Computerbetrug. Die Online-Durchsuchung soll nur bei „besonders schweren Straftaten“ erlaubt sein, bei denen eine akustische Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff) möglich ist (Paragraf 100c Strafprozessordnung). Bisher waren Staatstrojaner zur Terrorbekämpfung zugelassen.

      Mit dem Staatstrojaner will die Bundesregierung Strafverfahren „effektiver und praxistauglicher“ machen. Vorraussetzung für den Einsatz wäre, die Geräte der Betroffenen mit Schadsoftware in Form sogenannter Staatstrojaner zu infizieren. Damit wird jedoch die IT-Sicherheit laut Experten allgemein untergraben. Das Gesetz ist umstritten, weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Reichweite der Maßnahmen mit der Verfassung vereinbar ist.
      Die Grünen meinen, die Bundesregierung startet mit dem Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode „ihren finalen Angriff auf die Bürgerrechte“. Polizei und Sicherheitsbehörden würden damit „zu Chef-Hackern der Republik gemacht“.

      Nur noch perfide sei, „dass die Bundesregierung den Staatstrojaner selbst als trojanisches Pferd in einem harmlosen Gesetz zum Fahrverbot als Nebenstrafe versteckt“, teilten die Abgeordneten Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele mit, denn in dem Gesetzentwurf ging es zunächst nur um eine Strafrechtsreform.
      Der Richter und Bürgerrechtler Ulf Buermeyer sieht die Vielzahl an möglichen Einsatzfällen für eine Onlinedurchsuchung als „verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen“, auch die Quellen-TKÜ werde so weit gefasst, dass sie verfassungswidrig sei.

      Kritiker bemängeln u.a., dass die große Koalition den Gesetzentwurf erst Mitte Mai in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht hatte. Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meint, es sei „unverantwortlich, die entsprechenden Überwachungsbefugnisse in einem parlamentarischen Schnelldurchgang ohne Möglichkeit zur gründlichen Prüfung und Debatte zu beschließen“.
      Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder kritisierte ebenfalls das Gesetz. Die Bemühungen der Wirtschaft um eine wirkungsvolle Ende-zu-Ende-Verschlüsselung „werden mit der Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern konterkariert“, sagte er.

      Quelle: tarnkappe.info/20819-2/
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • roflem schrieb:

      Und die wollen wieder gewählt werden?

      Nö. Und die werden wieder gewählt werden! :~

      Oder hast Du irgendwelche Zweifel daran, dass die bundesdeutschen Wählschafe weiterhin im Halbtran mehrheitlich hinter ihren Leithammeln, der uckermärkischen Rautenschnepfe mit FDJ-Vergangenheit und dem Alkoholiker mit Verschwendungstendenz aus dem europäischen Zentralkommitee, deren augenfälligste Gemeinsamkeit im ausgeprägten Cäsarenwahn besteht, hinterherlatschen?

      Also da haben wir dann Staatstrojaner, Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Betonung bitte auf der vierten Silbe, nicht wie Stasi-Maasi das will, auf der dritten) und als nächstes kommt dann der Neusprech-Maulkorberlass mit Redeverbot und Gedankenverbrechen. Ob der noch vor der Wahl kommt ist aber egal, Informations- und Meinungsfreiheit wird sowieso ebenso überschätzt wie das Recht auf Unverletzlichkeit des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Denn die Partei, die Partei, die hat immer recht! Hat schon die Merkel fröhlich mitgesungen.

      Aber da ja sowieso niemand Kritik üben darf will wird ist das auch alles egal. Demokratschitsch Schtonk! Libertitsch Schtonk! Free Speek Schtonk! Tomania sein straff! Der Sozialismus, egal ob damals in Tomanien oder in der nationalen Ausprägung bis 1989 hätte sich über die heutigen Möglichkeiten der Bespitzelung sicher gefreut. Hätte ihnen rudelweise Mitarbeiter gespart. Keep on the good Work. Spaßeshalber habe ich kürzlich ein Foto von Maas auf schwarz-weiss umfunktioniert und meine Mutter gefragt, wer das ist:



      Sie meinte spontan nach einem kurzen Blick: "Na, das ist doch der Himmler". Mag ja sein, dass sie als gebürtige Nazideutsche (ging zwischen 33 und 45 ja nicht anders) mit den aktuellen Politikern nicht so richtig vertraut ist oder durch Mimik und Brille irritiert war, aber in der Sache lag sie nicht mal so sehr daneben. Nicht nur die Optik sondern auch die Denke der beiden Herren hinsichtlich rechtsstaatlicher Grundsätze bewegt sich in auffällig ähnlichen Bahnen. Wunderst du dich angesichts eines solchen Justizministers da noch über irgendwas?

      Ich weiss aber eines absolut sicher: wer mir einen Trojaner auf den Rechner setzen will, der muss damit rechnen, dass ich an seiner Rechner-Infrastuktur entsprechende Vergeltungsmaßnahmen übe. Und ich hacke schon etwas länger als die. Never tickle a sleeping dragon's nose.

      Bei den Grünen vermisse ich allerdings jetzt die klare Ansage, dass sie unter diesen Umständen nicht für eine Koalition mit den Befürwortern dieses staatlichen Spitzelprogramms zur Verfügung stehen. Protest ist ja schön und gut, aber wenn er dann nicht mit eindeutigen politischen Konsequenzen einhergeht ist das nicht mehr als ein Lippenbekenntnis, das man jederzeit abgeben kann. Schadet nix, bewirkt nix, sieht aber gut aus im Wahljahr.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • roflem schrieb:

      Man kommt sich nur nochj verarscht vor... ;(

      Youtube: Prof. Rainer Mausfeld: Die Angst der Machteliten vor dem Volk



      Etwa bei 1 Stunde und 18 Min. (repräsentative Demokratie)

      siehst Du, seit wann diese Verarsche schon läuft...


      Ich kann seine Vorträge zwecks Verständnis der jetzigen Situation nur empfehlen.