Finanzagenten, weiteres Vorgehen

    • Finanzagenten, weiteres Vorgehen

      Hallo,

      ich habe leider etwas in einem Fakeshop gekauft (einen Wäschetrockner) und via Überweisung gezahlt (anderer Thread).

      Könnt ihr mir vielleicht einen Tipp zum weiteren Vorgehen geben?

      Die Fidobank habe ich gestern angeschrieben (aber keine Antwort erhalten).

      Ich würde nun Anzeige bei der Polizei in meinem Wohnort (geht auch Arbeitsort? Ist ein anderes Bundesland) erstatten.

      Sind diese Konten mit Fakenamen eröffnet worden oder sind das Finanzagenten?

      Wie kann ich zivilrechtliche Ansprüche gegenüber Finanzagenten geltend machen? Woher erhalte ich die "reale" Adresse hinter dem Konto? Kann das nur ein durch mich beauftragter Rechtsanwalt?

      Vielleicht kann ich mir ja wenigstens (etwas) Geld von dem Finanzagenten zurückholen (ist meine Hoffnung :thumbup: ).

      Danke!

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    • Grundsätzlich sind "Finanzagenten" so ziemlich die ärmsten, sie hatten keine Ahnung, nur geglaubt............eine Hoffnung gesehen, irgenwie Geld verdienen zu können.............
      Sie wurden verarscht und stehen nun in Trümmern, die ihre eigene Existenz gefährden.

      Zivilrechtliche Ansprüche sind natürlich möglich.
    • Wenn es hier um da allgemeine zivilrechtliche Vorgehen gegen Finanzagenten gehen soll, dann kann das Posting separat stehen bleiben, ansonsten gehört dein Post eigentlich in den betreffenden Thread.

      Zunächst stellt sich die Frage, ob du denn sicher bist, dass es sich um einen Finanzagenten handelt. Und woher nimmst du diese Erkenntnis? Häufig sind Konten nämlich auch auf gefälschte Daten eröffnet.

      Wenn schließlich geklärt ist, dass es sich um einen Finanzagenten handelt, dann ist das Konto auch auf reale Daten eröffnet. In diesem Fall kann die Polizei diese bei der Bank ermitteln. Und dann kommt der Punkt, an dem du entscheiden musst, ob sich ein zivilrechtliches Vorgehen rechnet. Denn in der Regel sind Finanzagenten sehr knapp bei Kasse, sonst hätten sie sich nicht auf so eine dumme Idee eingelassen, ihr Konto für dubiose Geschäfte zur Verfügung zu stellen und sich damit in die nähe auch strafrechtlicher Konsequenzen gebracht. Ich selbst wäre da sehr prinzipientreu und würde mir für wenig Geld einen Titel für 30 Jahre besorgen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Wenn es hier um da allgemeine zivilrechtliche Vorgehen gegen Finanzagenten gehen soll, dann kann das Posting separat stehen bleiben, ansonsten gehört dein Post eigentlich in den betreffenden Thread.

      Zunächst stellt sich die Frage, ob du denn sicher bist, dass es sich um einen Finanzagenten handelt. Und woher nimmst du diese Erkenntnis? Häufig sind Konten nämlich auch auf gefälschte Daten eröffnet.
      Danke für die Antwort. Wie oben geschrieben, bin ich mir nicht sicher - deshalb die Frage nach den "üblichen" Vorgehen.

      Falls Finanzagent:
      Würde mir die Polizei den Namen und die Adresse des betroffenen Finanzagenten einfach so herausgeben? Ich vermute mal eher nicht...d. h. ein Anwalt müsste für mich Akteneinsicht beantragen?

      Falls kein Finanzagent:
      Wenn es keine Finanzagenten sind, dann hat doch in diesem Fall ggf. die Bank den Kontoeröffnungsbetrug erleichtert, oder? Schließlich wurde offensichtlich das betroffene Ausweisdokument (selbst im PostIdentverfahren) nicht korrekt geprüft.
    • Noch etwas dazu

      Der Fidor ist das Problem mit den Produkttestern durchaus bekannt und was unternehmen sie dagegen??

      Ich hätte zumindest erwartet, dass sie in der Lage sind auf ihrer Startseite davor zu warnen.

      WIR SUCHEN KEINE PRODUKTTESTER

      Stattdessen scheint es so, als wollen sie selber den Betrug verschleiern.
    • atropa_belladonna! schrieb:

      Noch etwas dazu

      Der Fidor ist das Problem mit den Produkttestern durchaus bekannt und was unternehmen sie dagegen??

      Ich hätte zumindest erwartet, dass sie in der Lage sind auf ihrer Startseite davor zu warnen.

      WIR SUCHEN KEINE PRODUKTTESTER

      Stattdessen scheint es so, als wollen sie selber den Betrug verschleiern.
      Ich sehe das ähnlich wie Du. Ich hatte gerade mit einem Anwalt gesprochen und der meinte auch man könne in der Regel nur gegen die Finanzagenten vorgehen. Aber insbesondere bei Fakekonten (sollte es kein Finanzagent sein) sehe ich das Verschulden sehr wohl bei der Bank. Hier wurde einfach schlampig bei der Kontoeröffnung gearbeitet (entweder durch die Bank selbst oder ihren Dienstleister die Post wg. Postident).

      In den USA wäre das ein klassischer Fall für eine Sammelklage. Western Union durfte wg. sowas schon mal über 500 Mil. USD zahlen.
    • Ich habe in dem letzten 2 Jahren kaum noch Fakes von der Fidor gesehen- sind alles FAs gewesen.

      Einzige Ausnahme momentan dr.schmittshop

      So schlimm wie es sich anhört, es lohnt sich immer gegen den FA vorzugehen, denn Dummheit schützt vor Strafe nicht.

      Unabhängig davon, die Betrüger nutzen nicht umsonst die Fidor für ihre FAs. Meiner Meinung nach ist System lückenhaft.
    • Wäre vielleicht mal sinnvoll die Bankenaufsicht zu informieren, oder? Also ich denunziere die Fidobank gerne bei der BAFIN oder der Bundesbank - nur solche Infos (Betrug mittels Fidorbank kein Einzelfall) müssten eben schon "als Futter" geliefert werden.
    • Bei den "Finanzagenten wider Willen" ist die Haftungsfrage bis heute nie von einem Richter entschieden worden. Zumindest ist, soweit ich weiß, bisher kein entsprechendes Urteil bekannt geworden.

      Diese Schnarchnasen, die sich auf irgendwelche dubiosen Kleinanzeigen für einen "Job" als Produkttester bewerben und dann ein Bankkonto eröffnen, haben ja in Wirklichkeit nicht vor, dieses Bankkonto Dritten zur freien Verfügung zu überlassen. Sie handeln also nicht absichtlich als Finanzagenten, im Gegensatz zu Personen, die wissentlich entweder ihr Bankkonto verkaufen / vermieten oder selbst eingehende Gelder an unbekannte Dritte weiterleiten.

      Genausowenig, wie die Leute, die sich irgendwo im Net für sonstigen Schwachsinn in Heimarbeit bewerben und angeblich zur Bestätigung ihrer Identität ein Postident-Verfahren machen, ohne überhaupt in den Unterlagen nachzusehen, wofür sie da grade das Postident mit ihrem Personalausweis machen :wallbash
      Letztere merken ja nichtmal, daß sie soeben ein Bankkonto freigeschaltet haben, das ein unbekannter Dritter zuvor bereits auf ihre Daten angelegt hat...

      Von daher dürfte die Haftungsfrage hier maßgeblich davon abhängen, ob ein Richter das Ganze als "grob Fahrlässig" wertet oder als entschuldbar fahrlässig, vergleichbar zB mit gehackten eBay- oder sonstigen Accounts, bei denen der Accountinhaber zwar in der Regel selbst sein Passwort unwissentlich auf einer Phishing-Seite eingegeben hat, aber laut gängiger deutscher Rechtssprechung eben nicht haftet für den Schaden, der daraus entstanden ist.
      Ob die gleiche entschuldbare Fahrlässigkeit auch im Umgang mit Urkunden / Personaldokumenten und Verträgen (um einen solchen handelt es sich ja wohl bei einer Kontoeröffnung) von einem Richter entschieden würde, da fehlt es zumindest öffentlich immernoch an entsprechenden Fällen / Urteilen.
    • Schützin schrieb:

      Bei den "Finanzagenten wider Willen" ist die Haftungsfrage bis heute nie von einem Richter entschieden worden. Zumindest ist, soweit ich weiß, bisher kein entsprechendes Urteil bekannt geworden.
      Wenn du mit der Haftungsfrage auf die zivilrechtlichen Ansprüche hinaus möchtest, bedarf es hier meiner Meinung nach keines expliziten Urteils. Der Käufer hat gegenüber dem Bankkontoinhaber Ansprüche, weil er diesem das Geld überwiesen hat. Aus welcher Motivation heraus und mit welchem Grad an Fahrlässigkeit dieser den Finanzagenten spielt, ist dabei unerheblich. Anders sieht es natürlich mit den strafrechtlichen Folgen aus.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das mit der zivilrechtlichen Haftung ist mE in diesen besonderen Fällen keineswegs so sicher. Es mangelt beim "Kontoinhaber" an jeglichem Vorsatz, einem Dritten das Konto zu überlassen bzw überhaupt einer aktiven Handlung bezüglich des Bankkontos.
      Insbesondere diese Pfeifen, die mit einem Umschlag zur Post rennen, ohne überhaupt nachzusehen, was in den Unterlagen, die sie mit Vorlage ihres Personalausweises verifizieren, eigentlich drinsteht, kennen weder die IBAN dieses Bankkontos noch wissen sie, daß sie überhaupt ein Konto eröffnet haben.

      Der Vergleich mit den Inhabern gehackter eBay- oder Paypal-Accounts, die für die über ihre entgleisten Accounts entstandenen Schäden auch zivilrechtlich nicht haften, scheint mir daher keineswegs so weit hergeholt.
      Bei diesen Fidor-Bank-Konten sollten die betrogenen Käufer daher eher damit rechnen, daß ihre zivilrechtlichen Forderungen abgeschmettert werden als bei einem Finanzagenten, der ein ihm bekanntes Bankkonto wissentlich gegen Entgelt einem unbekannten Dritten überlassen hat oder über dieses Bankkonto Zahlungen selbst entgegengenommen + aktiv weitergeleitet hat an einen unbekannten Dritten.
    • Schützin schrieb:

      Insbesondere diese Pfeifen, die mit einem Umschlag zur Post rennen, ohne überhaupt nachzusehen, was in den Unterlagen, die sie mit Vorlage ihres Personalausweises verifizieren, eigentlich drinsteht, kennen weder die IBAN dieses Bankkontos noch wissen sie, daß sie überhaupt ein Konto eröffnet haben.
      Zustimmung. In den Fällen, in denen der Finanzagent lediglich einmal seinen Ausweis hingehalten hat, mag sich die Haftungsfrage tatsächlich stellen. Mein bescheidener Horizont in diesen Dingen ließ mich eher an die klassische Variante denken, bei der ein Bankkonto bereits bestanden hat. Dann werden Zahlungen weiter geleitet oder Zugriff auf das Konto gewährt. Bei einem solchen Szenario ist die Haftungsfrage eindeutig.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Kleine Ergänzung:

      Mein Anwalt hat mich noch darauf hingewiesen, dass sich inzwischen die Fälle mehren, in denen gehackte also durch Phishing manipulierte Bankkonten von Nutzern verwendet werden.

      In dem Fall hat sich dann auch die Haftungsfrage völlig erledigt, da hier der Nutzer "nicht mal mehr den Perso" hochhält.
    • Inzwischen sind geschätzt 90% oder mehr der betrügerisch genutzten Konten bei der Fidor-Bank über die Masche mit dem Postident wegen einer Stellenanzeige entstanden.
      Die Probleme speziell bei der Fidor Bank sind gleich mehrere:
      - Erstens versendet die Fidor Bank tatsächlich die PIN zur Nutzung des online-Bankings per eMail (!!!) :wallbash
      - und zweitens werden auch die sonstigen Unterlagen per Post nicht etwa an die Adresse versendet, die der merkbefreite eigentliche "Kontoinhaber" eben bestätigt hat, sondern es ist dem Täter möglich, sofort nachdem der Jobbewerber ihm mitgeteilt hat, daß das Postident von ihm durchgeführt wurde, die soeben bestätigte Adresse online umgehend wieder zu ändern.

      Damit wird natürlich das gesamte Postident-Verfahren ad Absurdum geführt.
      Damit das irgendeinen Sinn macht, müsste die Bank natürlich das gesamte Konto umgehend einfrieren, bis die geänderte Adresse erneut per Postident verifiziert wurde.

      Und PIN-Nummern oder sonstige Zugangsrechte für etwas so Sensibles wie ein Bankkonto per eMail an irgendeine anonyme Mailadresse zu senden, sollte sich eigentlich von selbst verbieten. Vermutlich genügt es dann ja schon, eine Mailadresse / Postfach zu hacken, um so Zugriff auf ein echtes Bestands-Bankkonto bei der Fidor Bank zu bekommen... :S
      Da es seitens vieler Banken aber offenbar an jeglicher Einsicht bezüglich der Sicherheit ihrer Konten fehlt, wäre hier der Gesetzgeber oder von mir aus auch die ansonsten so reglementierungswütige EU gefordert, den Banken endlich Grenzen zu setzen.
    • Ok, ich revidiere meinen vorherigen Beitrag insoweit, daß ich momentan die Stelle, an der das mit der PIN per eMail stand, nicht wiederfinde.
      Belegbar ist aber, daß die Fidor die PIN per SMS versendet, also an irgendeine anonyme Handynummer, deren Nutzer in keinster Weise irgendetwas zu tun haben muss mit demjenigen, dessen Name + Adresse zur Kontoeröffnung angegeben wurden...

      Aus meiner Sicht ist das Versenden von Zugangsdaten per SMS kein Stück besser als per eMail.