Verwarnung wegen beleidigender Ausdrucksweise

    • Zu den obszönen Ausdrücken im ebay-Forenbereich gehört übrigens auch auktionshilfe.info. Dafür kannst Du direkt eine Forensperre kassieren, zumindest wird das automatisch gebliept.


      Stubentiger schrieb:

      Hattest du das zitiert? / und nicht ordentlich als Zitat gekennzeichnet, wie hier!?

      Der Punkt dabei ist, dass ebay bei Nachrichten über das Schnüffelsystem gerne mal den gesamten Text aller vorherigen Mails an die Nachricht klebt. Zwar eigentlich als Zitat, aber woher soll die bescheuerte Ferkelfilter-Routine das dann wissen? Die ist doch zweikameldumm.

      Allerdings hat ebay mit dir nun ein Problem, falls du das möchtest. Und zwar dieses:
      gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html
      gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__88.html
      it-recht-kanzlei.de/Verkehrsda…bezogene-Datenschutz.html

      Da du die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses ja aufgrund der Verwarnung unproblematisch nachweisen kannst empfehle ich dir, Strafanzeige gegen ebay zu erstatten, die Bundesnetzagentur einzuschalten und ebay diese Schnüffeleien mal eben so aus Jux und Dollerei untersagen zu lassen. Mal sehen, wie lustig die ihren Ferkelfilter für Mails dann noch finden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      empfehle ich dir, Strafanzeige gegen ebay zu erstatten, die Bundesnetzagentur einzuschalten und ebay diese Schnüffeleien mal eben so aus Jux und Dollerei untersagen zu lassen.
      Der war gut! 8)

      Denn ausbleibender Widerstand führt irgendwann dazu, dass aus anfänglichem Spaß Ernst wird und dieser dann Athena heißt.
      Nistet sich per Remote auf jedem Rechner ein und befriedigt auch noch die höheren Interessen "des Guten" im Kampf gegen "das Böse"!
      Normale Entwicklung, denn Stillstand ist schließlich Rückgang. Und wenn "die Großen" einem schließlich vormachen, wie das noch viel besser geht, dann folgt im nächsten Schritt sicherlich einfach "Learning by Doing"! :D
      Wer ständig schüffelt, wie weit er gehen kann, der sollte sich gefälligst mal kräftig den Zinken verbrennen.


      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Vielen Dank für diese aufbauenden Beiträge. Ebay hat ja tatsächlich im Emailverkehr geschnüffelt und nicht wie im Standardtext der Verwarnemail angeführt in öffentlich zugänglichen Texten !
      Mal abwarten wie die Reaktion auf meine letzten Mitteilungen an Ebay ausfällt...
    • Wollmilchsau schrieb:

      Der war gut!

      Naja, der war durchaus ernst gemeint.

      Im Sinne des TKG ist ebay tatsächlich Diensteanbieter und damit nichts anderes als ein Mailprovider. Dass man über das Nachrichtensystem mit seinen Käufern oder Verkäufern kommunizieren kann sieht zwar aus wie irgendeine (nebenbei bemerkt irrelevante) Zweckbindung des Nachrichtensystems, aber tatsächlich kann man über das Nachrichtensystem jeden ebay-Nutzer anschreiben. Das Nachrichtensystem ist auch gerade kein Instrument zur Kaufabwicklung, denn die wichtigste Nachricht steht da immer nicht drin: die EoA-Mail.


      Erik Eriksen schrieb:

      Ebay hat ja tatsächlich im Emailverkehr geschnüffelt

      Ja, das tun die inzwischen. Nicht nur nach Beleidigungen sondern vor allem nach Verkaufsabreden an ebay vorbei.


      Erik Eriksen schrieb:

      Mal abwarten wie die Reaktion auf meine letzten Mitteilungen an Ebay ausfällt...

      Wieso abwarten? Direkt mit dem vollen Arsenal auf die zwölf und dann auf keinen Fall locker lassen. ebay neigt bei so was immer wieder dazu, in einer Weise zu mauern dass selbst die alten Chinesen blass vor Neid werden. Gerade wenn man von ihnen nur will, was einem tatsächlich zusteht, wie in diesem Fall die Vertraulichkeit der eigenen Mails.

      Falls Du anwaltlich gegen ebay vorgehen willst solltest Du den Anwalt unbedingt auf diesen Umstand hinweisen, der denkt sonst, die würden tatsächlich ernsthaft irgendwas aussergerichtlich beilegen wollen. Aber übelegen wir mal eben, was sich bei ebay in den letzten Jahren tatsächlich einschneidend geändert hat.

      1.) Hervorhebung der Powerseller als besonders vertrauenswürdige Verkäufer. Da haben sie in St Pölten erklärt bekommen, dass sie unter anderem genau wegen dieser Aussage auf ihrer Seite in der Haftung stehen. Hat sie runde 16000 Euro gekostet. Der Spruch war nach dem Urteil innerhalb von Tagen von der Seite verschwunden und innerhalb von Wochen durften die PS nicht mehr mit ihrem Status werben.

      2.) Die Mängelquote basierte unter anderem auf Merkmalen, die durch subjektive Aussagen der Käufer (Bewertungen, DSR) gesteuert wurden. Dann hat ebay einen VK vom Verkaufen ausgeschlossen, weil in den Bewertungen und DSR nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen standen. Die "lebenslange" Sperre des VK haben sie nach elf Tagen wieder aufgehoben, nachdem sie Post vom Anwalt bekommen haben und die Mänel entfernen mussten. Ging trotzdem vor Gericht. Eingriff in den ausgeübten Geschäftsbetrieb. Und wo ist die Mängelquote heute? Das einzige subjektive Merkmal, das einfliesst ist die Versandzeitenquote und die führt schlimmstenfalls zu einer Herabstufung von TRS auf überdurchschnittlich. Und auch das nur, wenn ebay selbst sehen kann, wann bezahlt wurde, weil sie das PP-Datum haben. Den "Systemfehler", dass da plötzlich auch bei Überweisung Mängel vermerkt wurden haben sie ganz fix korrigiert, nachdem sie bei mir (vermutlich nicht nur bei mir) drei Versandzeitenmängel entfernen durften.

      3.) ebay wollte sich intern sein eigenes "Paypal" schaffen. Das "neue ebay-Zahlungssystem". Wer hier aufmerksam mitgelesen hat, der hat mitbekommen, was ihnen da passiert ist. Die BaFin und die CSSF haben ihnen da direkt reingegrätscht und das Zahlungssystem kam dann ganz kurzfristig eben doch nicht. Ich guck jetzt mal unschuldig...

      Gibt es in den letzten Jahren noch irgendwelche anderen Dinge, bei denen ebay zurückgerudert hat? Mir fallen gerade keine ein. Und bei den drei Beispielen oben war jedes Mal weit mehr als eine Beschwerde bei ebay im Spiel. Da ging es jedes Mal darum, dass sie entweder vor Gericht waren oder mit "dem Staat" in sonst einer Weise zusammegerumpelt sind.

      Das einzige, was mir sonst aus dem Umfeld einfällt ist der Umstand, dass man Paypal tatsächlich dazu bringen kann, kein Gutaben einzufrieren. Das macht man über die CSSF. Aber auch da stehen rechtliche Konsequenzen, dieses Mal bei Paypal, im Raum. Nämlich der mögliche Verlust der Banklizenz, was dem Geschäftsmodell von Paypal vermutlich sehr abträglich sein dürfte. Wie abträglich kann man im Beispiel 3 oben erkennen.

      Tja, dann wärst Du jetzt wohl mal dran. Mach sie platt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Da keine Reaktion erfolgt ist , habe ich erinnert mit folgendem Text :


      Hiermit erinnere ich an die Bearbeitung meiner Antwort vom 31.05. hinsichtlich der Abmahnmail vom 30.05. wegen beleidigender Texte in meinen Angeboten. Lt. Auskunft vom 31.05.17 Ihres supports war der Grund der Verwarnemail eine Äusserung die ich in einer Email gemacht haben sollte.
      Hierzu nehme ich wie folgt Stellung :
      1. Die entsprechende Email war nicht von mir sondern an mich,wie bereits ausführlich geschildert. Dies lässt sich jederzeit beweisen.
      2. Abmahnungen wegen beleidigender Texte u.a. sind nur zulässig , sofern diese im öffentlichen Teil Ihrer Seite auftauchen. In diesem Fall betraf es den Inhalt einer Email , die mir gesandt wurde. Das Lesen fremder Emails verstösst gegen das Grundgesetz , das Fernmeldegesetz u.weitere Vorschriften.
      Diese sind ihrer Rechtsabteilung wohl bekannt.
      Ich fordere Sie hiermit auf , die entsprechende Verwarnung aus meinem Konto zu löschen, sowie sich für die Verletzung meiner Grundrechte sowie die falsche Beschuldigung zu entschuldigen.
    • Nach nochmaliger Erinnerung folgende Antwort :

      Ich habe die Verwarnung Ihres eBay-Kontos überprüft und dabei festgestellt, dass diese zu Unrecht erfolgte. Deshalb habe ich die Verwarnung umgehend zurück genommen, da es sich hier um ein Missverständnis gehandelt hat.Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten die Ihnen dadurch entstanden sind und haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Mit freundlichen GrüßenIngrid BeyereBay-Kundenservice
    • Erik Eriksen schrieb:

      Nach nochmaliger Erinnerung folgende Antwort :

      Klaro. Was hast Du bei deiner Mail erwartet?

      Lass mich mal überlegen, wie man das nennt.....

      Warmduscher? Schattenparker? Beckenrandschwimmer? Filterzigarettenraucher? Elektrofrill-Aluschalenbenutzer?
      ;)

      Eine freundliche, aber bestimmte Mail an ebay würde ungefähr so aussehen:


      BB (Böser Bastelhamster) schrieb:

      Liebes ebay, wer auch immer....

      Dass Ihnen die vorliegende Kommunikation Grund zur Annahme gibt, dass eine Transaktion außerhalb von eBay stattgefunden hat und hierzu die private E-Mail-Adresse geteilt wurde gibt Grund zur Annahme, dass Sie die privaten Mails über das ebay-Nachrichtensystem, das Sie als verantwortlicher Provider zur Verfügung stellen verbotswidrig auslesen.

      Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes ist selbst eine staatliche Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver eines Providers ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG. Insbesondere auch der zugangsgesicherte Kommunikationsinhalt in einem Mail-Postfach, auf das der Nutzer nur über eine Internetverbindung zugreifen kann, ist durch das Fernmeldegeheimnis geschützt.

      Ein solcher Eingriff kann zwar durch die allgemeinen Vorschriften über Sicherstellung und Beschlagnahme im Strafverfahren (§§ 94 ff. StPO) gerechtfertigt werden (verfassungsrechtliche Schranke). Hierbei sind allerdings wiederum das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Besonderheiten im Ablauf des Verfahrens zu berücksichtigen (sog. Schranken-Schranken).

      Dem Schutz durch Art. 10 Abs. 1 GG steht nicht entgegen, dass während der Zeitspanne, während deren die E-Mails auf dem Mailserver des Providers "ruhen", ein Telekommunikationsvorgang in einem dynamischen Sinne nicht stattfindet. Art. 10 Abs. 1 GG folgt nicht dem rein technischen Telekommunikationsbegriff des Telekommunikationsgesetzes, sondern knüpft an den Grundrechtsträger und dessen Schutzbedürftigkeit aufgrund der Einschaltung Dritter in den Kommunikationsvorgang an. Die spezifische Gefährdungslage und der Zweck der Freiheitsverbürgung von Art. 10 Abs. 1 GG bestehen auch dann weiter, wenn die E-Mails nach Kenntnisnahme beim Provider gespeichert bleiben.

      Die Auslagerung der E-Mails auf den nicht im Herrschaftsbereich des Nutzers liegenden Mailserver des Providers bedeutet nicht, dass der Nutzer mit dem Zugriff auf diese Daten durch Dritte einverstanden ist.

      Keinesfalls berechtigt jedoch ein vermutetes wirtschaftliches Interesse des Providers auf anderem Gebiet den Bruch des grundgesetzlich festgelegten Schutzes durch das Fernmeldegeheimnis.

      Darüber hinaus erfüllt das - auch automatisierte - Auslesen der in den privaten und gegen unbefugten Zugriff durch Dritte besonders geschützten Inhalte von Mails den Tatbestand des Abfangen von Daten, strafbar nach §202b StGB. Ich fordere Sie daher auf, mir den in Deutschland für diese Tat verantwortlichen Geschäftsführer zu benennen. Widrigenfalls werde ich Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

      Hinsichtlich Ihres verfasungswidrigen Verhaltens werde ich die weitere Beurteilung der Bundesnetzagentur überlassen. Ich weise Sie darauf hin, dass dies zu erheblichen Bußgeldern oder sogar zur Untersagung des Betriebs Ihres Nachrichtensystems in Deutschland führen kann.

      Und dann haust du ihnen erst mal mit der Bundesnetzagentur auf ihre ebay International AG, Niederlassung Deutchland. Die sind Seitenbetreiber.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Da werde ich doch gleich mehrfach beleidigt , weil ich als Privatperson keine ellenlangen, juristischen Drohmails aufsetzen kann und will , und weil ich nicht gleich losklage oder Verfahren über die Bundesnetzagentur starte.
      Vielleicht sollte Löschbert seine psychische Grundeinstellung im Allgemeinen und gegenüber Ebay im Besonderen mal überdenken. Wenn ihm so gelegen ist , Ebay zu verklagen , frage ich mich , warum er das nicht selber macht ? Grund findet er bestimmt sofort irgendwo .
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      3.) ebay wollte sich intern sein eigenes "Paypal" schaffen. Das "neue ebay-Zahlungssystem". Wer hier aufmerksam mitgelesen hat, der hat mitbekommen, was ihnen da passiert ist. Die BaFin und die CSSF haben ihnen da direkt reingegrätscht und das Zahlungssystem kam dann ganz kurzfristig eben doch nicht. Ich guck jetzt mal unschuldig...
      mir scheint, du liest seine Beiträge nicht genau genug
      weitere Beispiele, wo er erwähnt, wie er z.B. das Mängelsystem gerichtlich stark kastrieren ließ, suche ich jetzt nicht raus

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • @aurum , das ist komisch !
      Das war doch nicht Löschbert Bastelhamster !!
      Wegen dem Zahlungssystem sind die Banken auf die Barrikaden gegangen. Und die übrigen Erfolge , die LB oben nennt , sind auch nicht seine. Das waren Verbraucherverbände und Gewerbetreibende , die geklagt haben.
      Vielleicht denkst Du mal , bevor Du postest.
    • Erik Eriksen schrieb:

      Da werde ich doch gleich mehrfach beleidigt , weil ich als Privatperson keine ellenlangen, juristischen Drohmails aufsetzen kann und will , und weil ich nicht gleich losklage oder Verfahren über die Bundesnetzagentur starte.

      Sorry, beleidigen sollte dich das nicht. Das geht ausserdem nur dann, wenn du dich tatsächlich getr4offen fühlst.

      Und wenn Du nicht in der Lage bist, ebay mit aller Deutlichkeit auf die Füße zu treten würde ich dir dazu einen vernünftigen Anwalt empfehlen.

      Wenn Du das allerdings gar nicht willst, dann hilft dir auch der nicht. Dann hast Du gegenüber ebay ganz genau eine Option: Schnauze halten und den Mist schlucken, den die bauen. Dann verstehe ich allerdings auch, wieso Du dich so getroffen fühlst.

      Was den Rest angeht, glaub was Du willst. Ich weiss, dass ebay wegen der Mängelquote am 21.01.2015 einen recht unerfreulichen Gerichtstermin am LG Köln hatte. Ich war nämlich dort. Wo warst Du? Ich habe auch danach von ebay recht schnell die Mitteilung bekommen, dass die Quote überarbeitet wird. Wann hattest Du das nochmal mitbekommen? Die Verbraucherschützer juckt so was genau so wenig wie die Banken ein illegales Zahlungssystem. Wäre das anders, wäre Paypal aus den gleichen Gründen weg vom Fenster wie das Zahlungssystem von ebay. Ist ja nicht so, dass ich den Raiffeisenverband Schulze-Delitzsch nicht längst mit der Nase drauf getoßen hätte. Der tatsächliche Unterschied zwischen den beiden ist: Paypal stört mich (noch) nicht. Das Einfrieren von Guthaben kann man ihnen ja im Einzelfall für den einzelnen Nutzer zuverlässig und dauerhaft abgewöhnen. Und würden sich die Verbraucherschützer umfassend bemühen, wäre die Versandkostenprovision nicht nur bei den PVK gekippt. Bei den GVK interessiert die das aber so viel wie die Mängelquote. Weil GVK ja keine Verbraucher sind.

      Was ich damit sagen will: Du kannst natürlich hoffen, dass irgendwer irgendwie irgendwas macht. Dann wird in aller Regel gar nichts passieren. Oder du stellst dich auf die Hinterbeine und machst es selbst. Die Vorlage für ebay hast Du, die Beschwerde an die BNetzA kann ich auch formulieren, aber ich denke, das ist bei dir vergebliche Liebesmüh. Ich schätze dich nicht so ein, dass Du ebay die Nachricht oben tatsächlich schickst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.