Abbruchjäger Adem74

    • zumwohldiepalz schrieb:

      Es geht um 1000,- seiner Meinung nach.
      Mir wurde der Auktionsgegenstand gestohlen, darauf hin habe ich die Auktion beendet.
      Da der Wert meiner Meinung nach aber geringer war und ich eine Selbstbeteiligung von 500,- bei der Versicherung habe, habe ich es weder der Versicherung noch der Polizei gemeldet.

      Circa 10 Tage nach dem Abbruch kommt eine allseits bekannte Mail von ihm, ich antwortete das er zwar nicht Höchstbietender war, ich ihm aber davon ab sagen muss das die Wäre gestohlen wurde und somit nicht mehr verkauft werden kann.

      Er meinte nur darauf, das ich selbst Hochgeboten habe und der Diebstahl gelogen sei.

      Dann 2 Jahre nichts und jetzt die Klage.

      Nach dem E-Mail Verkehr bin ich, nach Rücksprache mit meiner Familie, zur Polizei und habe den Diebstahl angezeigt. Der Versicherung habe ich es besagten Gründen trotzdem nicht eingereicht, habe es nur meinem befreundeten Versicherungsmakler erzählt.
      So, zumwohldiepalz, hier mal Lesestoff zu einem ähnlich gelagerten Fall, wobei hier aber nicht das BGH Urteil im Bezug auf Scheingebote durch den Verkäufer selbst, berücksichtigt ist. Dies ist aber auch nicht zwingend nötig, da dies ja nur die Rechte deines "Käufers" als Zweithöchtbietender darstellen soll und nichts weiter mit einem berechtigten Abbruch zu tun hat.
      Die Argumente von Uhu im Bezug auf grobe Fahrlässigkeit und die verspätete Anzeige sind in den Urteilen auch entkräftet.

      Da ich mir die Mühe gemacht habe, die Urteile vollständig und in der richtigen Reihenfolge zu lesen, gehe ich davon aus, dass du erkennst, dass es in deinem Interesse ist, dies ebenfalls zu tun. Urteile gegenüber einem Anwalt oder einem Gericht einfach nur zu benennen, ohne die Argumentationskette der Gerichte, des Kägers und des Beklagten verstanden zu haben, macht keinen Sinn. Wie Pandarul schon beschrieb, wirst du die Kernpunkte zusammentragen müssen, ein RA hat im Rahmen der RVG einfach nicht die Zeit/Lust/Muse dazu.
      ...... Und, was in einer Klageerwiderung deinerseits als Einwand/Argument/Erklärung nicht aufgeführt wird, ist später ziemiich schwer wieder in den Prozess einzuführen.
      Oft heißt es dann in Urteilsbegründungen: "Dies wurde jedoch nicht vorgetragen" oder ähnlich.

      Los ging die Geschichte beim Amtsgericht Bad Hersfeld AZ: 10 c 162/10

      Eine Digitalkamera wurde zum Verkauf eingestellte und die Auktion nach einem Tag abgebrochen. Die Kamera wäre aus einem PKW gestohlen worden an dem keinerlei Einbruchsspuren zu erkennen warren, die Diebstahlanzeige erst im laufenden Verfahren gestellt wurde und der Verkäufer lediglich einen Zeugen hatte, mit dem er auch noch befreundet war.

      google.de/url?sa=t&rct=j&q=&es…yek6NKH7qoB-RCeBB2mFf_4lA

      Natürlich ging der Fall in Berufung, dann vor dem Landgericht Fulda AZ: 1 s 82/10

      Hier wurde hauptsächlich in Frage gestellt, ob der Diebstahl ausreichend nachgewiesen wurde, natürlich auch im Bezug auf den befreundeten Zeugen und die verspätete Anzeige. Auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wurde gar nicht mehr eingegagen. Hierbei ist nicht ganz klar, zu erkennen ob dies geschehen ist, weil es keine Rolle spielt oder ob dieser Einwand nicht erneut vorgetragen wurde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Richter am LG Fulda diesen Einwand aus der ersten Verhandlung sehr wohl kannten und ihm bewusst keine Beachtung schenkten.

      Die Klage wurde abgewiesen, aber Revision zugelassen.

      google.de/url?sa=t&rct=j&q=&es…I1wN75o9kBn8omCacDNcjMaAQ

      Die Revision beim BGH unter dem AZ: VIII ZR 305/10

      Hier wird ja vor allem geprüft, ob die Vorinstanzen alles richtig gemacht haben.

      google.de/url?sa=t&rct=j&q=&es…VwntyypdJzhUSvlWS6CP3g_8A

      Nun mal viel Spaß beim lesen, denke du wirst aus diesen Urteilen die passende Argumentationskette zu deinem Fall (soweit sie denn tatsächlich vorliegt) herausfiltern können. Bitte beachte aber gerade die Ausführungen des AG im Bezug auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen, vielleicht kannst du das in deinem Fall auch anders belegen (außerhalb der polizeilichen Anzeige).

      Natürlich müsste dein Anwalt auch darauf eingehen, dass der Zweitbieter erstmal belegen müsste, dass das Höchstgebot von dir oder einer von dir beauftragten Person stammt um überhaupt einen berechtigten Anspruch zu haben, aber das ist eine andere Geschichte und kann geklärt werden, wenn die Klageschrift vorliegt.

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    • Kaiolito schrieb:

      Die Argumente von Uhu im Bezug auf grobe Fahrlässigkeit und die verspätete Anzeige sind in den Urteilen auch entkräftet.
      Na ja, ich sehe mich zum Teil auch bestätigt. Entscheidend ist die Glaubhaftmachung des Diebstahls. Ob dafür eine verspätete gestellte Anzeige ausreicht, wird man pauschal nicht beantworten können. Auf den Umstand, dass ein Verkäufer irgendwann mal Anzeige gestellt hat, würde ich mich nicht allein verlassen. Man könnte im Vorhalten, er hat dies nur getan, um bei dem Zivilverfahren nicht als Lügner dazustehen. Die Glaubwürdigkeit des Vorganges wird in einem etwaigen Verfahren sicherlich der entscheidende Punkt sein.

      Kaiolito schrieb:

      Natürlich müsste dein Anwalt auch darauf eingehen, dass der Zweitbieter erstmal belegen müsste, dass das Höchstgebot von dir oder einer von dir beauftragten Person stammt um überhaupt einen berechtigten Anspruch zu haben, aber das ist eine andere Geschichte und kann geklärt werden, wenn die Klageschrift vorliegt.
      Wenn ich nicht ganz daneben liege, war die Geschichte vom Zweitbieter die von kev1009 und nicht von zumwohldiepalz.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • zumwohldiepalz schrieb:

      Doch er war zweiter und wirft mir vor selbst hoch geboten zu haben.
      Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Nun sehe ich es auch.

      Das ist ja noch abstruser. Wie möchte er denn da den Nachweis führen, wenn du dir sicher sein kannst, dass du mit dem Höchstbietenden nichts zu tun hast? Ich denke, in dem Fall kannst du dich wirklich ganz entspannt zurücklehnen. Mir ist schon klar, dass du hier deine eigenen Lügen - falls es denn welche geben würde - nicht öffentlich auffliegen lässt, also gehe ich jetzt mal vom vollen Wahrheitsgehalt deiner Aussagen aus, denn sonst ist jede Einschätzung der Sachlage unnütz. Es müsste ja eine Klageschrift von Adem74 geben. Begründet er dort nicht, warum er als Zweitbieter trotzdem Ansprüche besitzt?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Kaiolito schrieb:

      Die Argumente von Uhu im Bezug auf grobe Fahrlässigkeit und die verspätete Anzeige sind in den Urteilen auch entkräftet.
      Na ja, ich sehe mich zum Teil auch bestätigt. Entscheidend ist die Glaubhaftmachung des Diebstahls. Ob dafür eine verspätete gestellte Anzeige ausreicht, wird man pauschal nicht beantworten können. Auf den Umstand, dass ein Verkäufer irgendwann mal Anzeige gestellt hat, würde ich mich nicht allein verlassen. Man könnte im Vorhalten, er hat dies nur getan, um bei dem Zivilverfahren nicht als Lügner dazustehen. Die Glaubwürdigkeit des Vorganges wird in einem etwaigen Verfahren sicherlich der entscheidende Punkt sein.

      Kaiolito schrieb:

      Natürlich müsste dein Anwalt auch darauf eingehen, dass der Zweitbieter erstmal belegen müsste, dass das Höchstgebot von dir oder einer von dir beauftragten Person stammt um überhaupt einen berechtigten Anspruch zu haben, aber das ist eine andere Geschichte und kann geklärt werden, wenn die Klageschrift vorliegt.
      Wenn ich nicht ganz daneben liege, war die Geschichte vom Zweitbieter die von kev1009 und nicht von zumwohldiepalz.
      Natürlich kann die erstattete Anzeige (dazu verspätet) nicht die alleinige Argumentation sein, Uhu.

      Hatte ich im vorletzten Absatz meines Postings extra nochmals geschrieben:


      Kaiolito schrieb:

      Bitte beachte aber gerade die Ausführungen des AG im Bezug auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen, vielleicht kannst du das in deinem Fall auch anders belegen (außerhalb der polizeilichen Anzeige).

      Das AG ging aber auch im Besonderen darauf ein, dass die verspätete Anzeige, die Glaubwürdigkeit eher untermauert, als beschädigt. Da steht irgendwas wie: "Hätte der Beklagte den Diebstahl bewusst zur Erklärung eines berechtigten Abbruches heranziehen wollen, wäre es viel wahrscheinlicher, dass er auch direkt/zeitnah Anzeige erstattet hätte um diesen zu belegen.

      Und ja, alles steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit, da hatte ich dir auch nicht widersprochen.
    • Kaiolito schrieb:

      Hätte der Beklagte den Diebstahl bewusst zur Erklärung eines berechtigten Abbruches heranziehen wollen, wäre es viel wahrscheinlicher, dass er auch direkt/zeitnah Anzeige erstattet hätte um diesen zu belegen.
      Ja, das steht da tatsächlich so und ich muss gestehen, dass ich das für ziemlich lebensfremd halte. Ich zumindest hätte in so einer Situation sofort Anzeige erstattet, wenn es mir zeitlich möglich gewesen wäre. Da hätte ich wohl nach Ansicht dieses Richters ein Glaubwürdigkeitsproblem. Absurd. Nein, viel wahrscheinlicher ist doch, dass man eine solche Anzeige nachholt, wenn man merkt, dass die Gegenseite ein Verfahren anstrebt und dabei die eigenen Lügen auffliegen könnten. Ich gebe dazu, dass es dabei eine gewisse Schwele zu überbrücken gilt, eine Straftat vorzutäuschen, was wiederum selbst eine Straftat darstellt. Ich kenne aber genug Gestalten, die sich darüber erst gar keine Gedanken machen würden, weil sie gar nicht in der Lage sind, ihr Handeln zu hinterfragen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      zumwohldiepalz schrieb:

      Doch er war zweiter und wirft mir vor selbst hoch geboten zu haben.
      Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Nun sehe ich es auch.
      Das ist ja noch abstruser. Wie möchte er denn da den Nachweis führen, wenn du dir sicher sein kannst, dass du mit dem Höchstbietenden nichts zu tun hast? Ich denke, in dem Fall kannst du dich wirklich ganz entspannt zurücklehnen. Mir ist schon klar, dass du hier deine eigenen Lügen - falls es denn welche geben würde - nicht öffentlich auffliegen lässt, also gehe ich jetzt mal vom vollen Wahrheitsgehalt deiner Aussagen aus, denn sonst ist jede Einschätzung der Sachlage unnütz. es müsste ja eine Klageschrift von Adem74 geben. Begründet er dort nicht, warum er als Zweitbieter trotzdem Ansprüche besitzt?
      Doch, er wirft mir vor das Höchstgebot abgegeben zu haben, was nicht rechtens wäre und somit sein Gebot gilt.
      Ebenso behauptet er ich würde das öfters machen und hätte auf seine Mail nichts vom Diebstahl geschrieben. Was aber beides nicht der Wahrheit entspricht.
    • zumwohldiepalz schrieb:

      Doch, er wirft mir vor das Höchstgebot abgegeben zu haben, was nicht rechtens wäre und somit sein Gebot gilt.Ebenso behauptet er ich würde das öfters machen und hätte auf seine Mail nichts vom Diebstahl geschrieben. Was aber beides nicht der Wahrheit entspricht.
      wenn diw Mails noch vorhanden sind läst sich evtl, die Unglaubwürdigkeit des Klägers ins Spiel bringen.

      Wegen warum nicht zur Polizei... ist zwar anders gelagert aber da kann man durchaus Gründe haben: , in einem Hotel mit Einzelbungalows in Griechenland ist mir mal eingebrochen worden (300..500DM (Diskman, Rayban, Cds..) , war dann bei der Polizei mit Wartezeit 2-4 h Protokoll aufgenommen, ich soll nach einer Woche wieder kommen um den Bericht abzuholne, eine Woche später, Die haben von nichts mehr gewust , also genau der Beamte, der vor einer Woche da Protokoll aufgenommen hat, Ok da war mir klar das hat keinen SInn ich habe das dann abgebrochen

      Mal was in D: Parkrempler in die Fahrertür vor 25 jahren mit Fahrerflucht Schaden 500DM (das war für eine Berufsanfänger damals ne Menge Geld) , die haben mich dreimal auf der Wache gefragt ob ich das anzeigen will, (weil ohne weitere Infos wird sich der Verursacher nicht finden lassen), Haben sie dann aber auf meinen Wunsch hin doch aufgenommen und dan noch Spurensicherung auf Lackspuren, aber wie erwartet haben sie da niemanden gefunden.


      Also kurz und gut: ein Grund etwas nicht anzuzeigen ist, daß man evtl. selber oder aufgrund v. Erzählungen die Erfahrung gemacht hat, das man es aufgrund der Indizienlage und Wert sinnlos oder unverhältnismässig hält in dem eigenen Fall zu ermitteln zu lassen , und man der Polizei die Zeit für wichtigere Ermittlungen ersparen will

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    • zumwohldiepalz schrieb:

      Der Versicherung habe ich es besagten Gründen trotzdem nicht eingereicht, habe es nur meinem befreundeten Versicherungsmakler erzählt.
      Frage mal rein interessehalber, welche Versicherung das ist, die bei Diebstahl überhaupt was zahlen würde?
      Hausratversicherungen zahlen in der Regel doch sowieso nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Grüße euch ,

      mein Gerichtstermin steht nun fest. Da anscheint Herr Sultan mehrere um ihr Geld bringen möchte, wäre es doch von Vorteil , wenn wir hier mal alle Fälle zusammentragen samt dem zugehörigen Amtsgericht.

      Damit mal vor Augen geführt wird , dass es nicht normal ist was Herr Sultan da tut .

      Was haltet ihr davon ?

      Beste Grüße
    • zumwohldiepalz schrieb:

      Da ich bin sofort dabei. Meine Nummer schicke ich gleich per PN und Nbg91 kann sie Dir ja ebenfalls schicken, weitere sind natürlich willkommen.
      Sehr schön - wir kennen uns zwar nicht, schicke mir deine Nummer trotzdem.
      Du kannst mir dann alles schreiben, was du so weißt .. ?(
      vielleicht befindet sich jemand darunter, der nur wissen will, wie der Stand ist?
      Wenn ihr euch nur über diese Thematik austauschen wollt, warum nicht hier? Es ist doch ein
      sicherer Ort und alles muss man ja nicht verraten.
    • Wenn man verklagt wird gibt es ein Aktenzeichen. Ich schlage vor ein Foto von der Klageschrift gilt als „Eintrittskarte“.

      So sollte man Maulwürfe ausschließen können.

      Man kann in keinem öffentlichen FORUM sicher sein, was wir hier Vorhaben ist eine Interessengemeinschaft und das geht nur ohne die Öffentlichkeit.
    • zumwohldiepalz schrieb:

      .. Foto von der Klageschrift gilt als „Eintrittskarte“. So sollte man Maulwürfe ausschließen können.
      :thumbsup:
      Super Idee .. nur so kann wirklich ausgeschlossen werden.
      Und auf dem Foto sollte auch der "Name" sichtbar sein - nämlich der des Klägers.
      Dann wünsche ich euch noch viel Glück!

      zumwohldiepalz schrieb:

      Man kann in keinem öffentlichen FORUM sicher sein, was wir hier Vorhaben ist eine Interessengemeinschaft und das geht nur ohne die Öffentlichkeit.
      Dachte da auch weniger an "öffentlich" - eher an PN hier im Forum, das ist NICHT öffentlich.