Eigentumswohnung: Verwalter verlegt nach 18 Jahren ohne Absprache den Ort der Eigentümerversammlung um 700 km

    • Eigentumswohnung: Verwalter verlegt nach 18 Jahren ohne Absprache den Ort der Eigentümerversammlung um 700 km

      Mein Problem hat zwar rein gar nichts mit Internetbetrug o. ae. zu tun - ich hoffe aber trotzdem, dass sich jemand findet, der mir helfen kann.

      Folgender Sachverhalt:
      Das Wohnobjekt befindet sich in Ostdeutschland, die Eigentuemer der Anlage wohnen im Westen. Entfernung 700 km.
      Ab der ersten Eigentuemerversammlung fand selbige alle 2 Jahre ("ungerade Jahreszahl") in Wohnortnaehe der Eigentuemer statt; in den uebrigen Jahren mit "gerader Jahreszahl" wurde diese zunaechst bis 2014 in Form eines schriftlichen Umlaufverfahrens durchgefuehrt.
      Da 2014 per Umlaufverfahren keine Einstimmigkeit erzielt werden konnte, gab es eine zusaetzliche ausserordentliche Versammlung, diesmal erstmalig am Ort des Wohnobjektes. 2015 wieder turnusmaessig in Wohnortnaehe mit der - leider nicht schriftlich fixierten - Vereinbarung, statt des bisherigen 2-jaehrlichen Umlaufverfahrens eine Versammlung am Ort des Wohnobjektes durchzufuehren.

      Heute kam die Einladung fuer 2017: Termin bereits in 2 Wochen und ohne vorherige Ankuendigung oder Nachfrage soll die Versammlung am Objektstandort und nicht in Wohnortnaehe stattfinden.
      Wohlgemerkt - wir reden von 700 km Entfernung :thumbdown:

      Da wir in den letzten beiden Jahren teilweise erhebliche Differenzen mit dem Verwalter hatten, liegt die Vermutung nahe, dass dieser auf geringe oder ganz ausbleibende Vor-Ort-Praesenz besonders kritisch auftretender Eigentuemer spekuliert ...

      Ehe ich jetzt zu forsch vorpresche, waere es super, Infos zu folgenden Fragen zu erhalten:
      Haben wir einen Anspruch darauf, wie in der Vergangenheit die Versammlung in unserer Wohnortnaehe durchfuehren zu lassen?
      Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht"?
      Ist die weite Entfernung nicht schon von vorneherein unzulaessig?

      LG
      blauaeugig
    • Schau mal in den Verwaltervertrag. Dort sollten der Turnus und der Ort der Versammlung festgelegt sein. Ansonsten bleibt Dir nur, Dich mit den anderen Eigentümern abzustimmen und dem Verwalter klar zu machen, wer ihn bezahlt. Er handelt in Eurem Auftrag und FÜR Euch (!) und wird von Euch bezahlt. Und nebenbei, Verwalterverträge sind nicht für die Ewigkeit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hehnlein ()

    • Genau, die schriftlich vereinbarten Verträge sind doch ausschlaggebend.

      Hehnlein schrieb:

      Schau mal in den Verwaltervertrag.
      für Nachfragen, die bei sachkundiger Antwort notwendig sind, solltest du unbedingt in deine Verträge schauen!

      Ansonsten hab ich das gefunden (Google ;) )


      https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/eigentuemerversammlung-faqs_idesk_PI17574_HI1519386.html schrieb:

      1.4 Muss die Eigentümerversammlung in der Nähe des Objekts stattfinden oder kann sie auch an einem anderen Ort, z. B. am Sitz der Verwaltung, stattfinden?
      Bei der Wahl des Versammlungsorts hat der Verwalter ebenfalls das Interesse der Eigentümer zu berücksichtigen. Wenn die meisten Eigentümer im Objekt wohnen, sollte die Eigentümerversammlung in der Nähe des Objekts, jedenfalls aber in der Gemeinde stattfinden, in der es liegt. Anderes gilt nur dann, wenn alle Eigentümer Kapitalanleger sind, welche nicht in der Gemeinde des Objekts wohnen. Hier kann die Versammlung auch in einer Stadt oder Gemeinde stattfinden, welche für die überwiegende Mehrheit der Eigentümer besser zu erreichen ist als der Ort, in dem das Objekt liegt. Selbst dann aber, wenn zwar die Wohnanlage überwiegend zur Kapitalanlage genutzt und nur wenige Eigentümer tatsächlich in der Anlage leben, hat die Eigentümerversammlung am Ort der Wohnanlage stattzufinden.
      "wenn zwar die Wohnanlage überwiegend zur Kapitalanlage genutzt und nur wenige Eigentümer tatsächlich in der Anlage leben, hat die Eigentümerversammlung am Ort der Wohnanlage stattzufinden."

      Das deute ich so: wenn einige der Eigentümer tatsächlich in der WA wohnen, muss die Versammlung dort vor Ort stattfinden. Soweit ich weiß, gibt es "Gewohnheitsrecht" nur dort, wo dadurch kein "richtiges Recht" gebrochen wird oder ein Recht aufgrund anderer Rechte nicht durchsetzbar ist (Wäsche auf dem Balkon der vermieteten EW - Konflikt Mietrecht und Hausordnungder WEG)
    • blauaeugig schrieb:

      Das Wohnobjekt befindet sich in Ostdeutschland, die Eigentuemer der Anlage wohnen im Westen. Entfernung 700 km.
      Ab der ersten Eigentuemerversammlung fand selbige alle 2 Jahre ("ungerade Jahreszahl") in Wohnortnaehe der Eigentuemer statt; in den uebrigen Jahren mit "gerader Jahreszahl" wurde diese zunaechst bis 2014 in Form eines schriftlichen Umlaufverfahrens durchgefuehrt.
      Da 2014 per Umlaufverfahren keine Einstimmigkeit erzielt werden konnte, gab es eine zusaetzliche ausserordentliche Versammlung, diesmal erstmalig am Ort des Wohnobjektes. 2015 wieder turnusmaessig in Wohnortnaehe mit der - leider nicht schriftlich fixierten - Vereinbarung, statt des bisherigen 2-jaehrlichen Umlaufverfahrens eine Versammlung am Ort des Wohnobjektes durchzufuehren.
      Da gibt es grundsätzlich KEIN Gewohnheitsrecht:
      Da die Wohnungseigentümerversammlung in der Nähe der Anlage stattfinden muss, wird sie in der Praxis meist in der Anlage selbst durchgeführt. Auch wenn Sie weit entfernt von der Anlage wohnen, kann deshalb die Versammlung nicht verlegt werden. Selbst wenn eine Mehrheit einen weit von der Anlage entfernten Tagungsort fordern würde, wäre dieser Beschluss zumindest anfechtbar.
      .....
      Wie und wann wurde beschlossen, dass die Versammlung mal da, mal da stattfindet und wer hat das beschlossen?
      Und was heißt Umlaufverfahren und turnusmäßig?
      Eigentümer, welche nicht an der Versammlung teilnehmen / teilnehmen können, haben die Möglichkeit, eine Person "des Vertrauens" zur Versammlung zu schicken.

      Was macht der Verwaltungsbeirat in dieser Angelegenheit ... das ist Aufgabe des Beirats und dieser handelt im Auftrag der Eigentümer.
      Das nächste Problem: wer bezahlt die Extra- Ausgaben für die Hausverwaltung ... habt ihr das auch
      vereinbart und schriftlich festgehalten durch Beschluss oder im Verwalter-Vertrag?

      Ich würde dir ganz dringend raten, dich mit anderen Eigentümern auszutauschen, welche vor Ort sind und / oder den Verwaltungsbeirat zu kontaktieren.

      Dann hier nachfragen wohnen-im-eigentum.de oder hier haus-und-grund.com.



      blauaeugig schrieb:

      Ehe ich jetzt zu forsch vorpresche
      wie ich das so sehe, geht es gar nicht anders, aber erst schlau machen ... also presche los, sonst erreichst du nichts.

      Und wenn du Eigentümer bist, dann solltest du dich wirklich dafür interessieren, es gibt immer wieder
      etwas.
      Eigentum ist Verpflichtung!

      OT:
      Hat eine starke Ähnlichkeit mit unserer HV ... bestimmt, macht was sie will und Beirat unterstützt.
      Eigentümer ... ? Eher schlechte Mieter, denen man sagen muss, wo es lang geht.
      Ich presche gegen zwei Parteien vor ... HV + Beirat.